Die Zukunft von Drägerwerk seit Corona (Seite 225)
eröffnet am 22.04.20 12:55:47 von
neuester Beitrag 09.05.24 16:15:28 von
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Ein sehr interessantes Interview mit dem CFO von Konkurrent Getinge. Ob deren Produkte nun besser oder schlechter sind, ist nicht relevant. Viel wichtiger ist die Aussage, dass die Investitionsbudgets für Intensivmedizin auch weiterhin hoch bleiben werden. Wie ich bereits vermutete habe, sollte das neue "Normal" für Dräger weit über dem liegen, was wir in den letzten Jahren gesehen haben.
https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/top-tipp-getinge-…
https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/top-tipp-getinge-…
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.641.748 von deepvalue am 04.08.20 15:41:41Danke für die Quelle.
Da die Genussscheine den Vorzugsaktien sehr nahe kommen/kamen, war das in der
Tat etwas unglücklich.
Es sieht so aus, als ob man den "Schaden" mit fast 10% des Altbestandes beziffern könnte.
Das wäre der erste Blick. Auf den zweiten Blick wäre ja eine andere Quote nötig gewesen,
nämlich ca. 2 neue Aktien für 10 Alte plus 2 neue für jeden Genussschein.
Dann betrüge der fiktive Schaden "nur" noch ca. 6,5% bezogen auf den Altbestand.
Davon wohl noch das nicht eingegangene Risiko diskontieren und ..... ?
Ok, ärgerlich ist es. Theoretisch hatte man damals noch einen Tag Zeit, seine Genussscheine
zu verkaufen und den Gegenwert in Aktien zu tauschen. Oder ist das zu theoretisch?
Für mich wäre ggbf. entscheidend, was das Kleingedruckte zur Ausgabe der Genussscheine
besagt. Das Kündigungsrecht des Emittenten ist schließlich auch ein gravierender Einschnitt
gegenüber der Aktie.
So ärgerlich, wie es für dich auch ist; die Thematik zeigt auf, wie gut und richtig es ist,
dass Drägerwerk das Thema Genussscheine bald beenden kann.
Da die Genussscheine den Vorzugsaktien sehr nahe kommen/kamen, war das in der
Tat etwas unglücklich.
Es sieht so aus, als ob man den "Schaden" mit fast 10% des Altbestandes beziffern könnte.
Das wäre der erste Blick. Auf den zweiten Blick wäre ja eine andere Quote nötig gewesen,
nämlich ca. 2 neue Aktien für 10 Alte plus 2 neue für jeden Genussschein.
Dann betrüge der fiktive Schaden "nur" noch ca. 6,5% bezogen auf den Altbestand.
Davon wohl noch das nicht eingegangene Risiko diskontieren und ..... ?
Ok, ärgerlich ist es. Theoretisch hatte man damals noch einen Tag Zeit, seine Genussscheine
zu verkaufen und den Gegenwert in Aktien zu tauschen. Oder ist das zu theoretisch?
Für mich wäre ggbf. entscheidend, was das Kleingedruckte zur Ausgabe der Genussscheine
besagt. Das Kündigungsrecht des Emittenten ist schließlich auch ein gravierender Einschnitt
gegenüber der Aktie.
So ärgerlich, wie es für dich auch ist; die Thematik zeigt auf, wie gut und richtig es ist,
dass Drägerwerk das Thema Genussscheine bald beenden kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.637.683 von hossinger am 04.08.20 10:31:51
Moin Hossinger, das hast Du mich falsch verstanden.
Die verfügbaren Gebrauchtgeräte schmälern -nicht-- den Umsatz von Draeger.
Ich wollte es so verstanden wissen -- wenn so viele gebrauchte Geräte verfügbar sind -> dann muss da wohl jemand reichlich neue Geräte gekauft haben - dadurch wurden die alten Geräte frei.
Und das sollte sich auf den Kurs auswirken.
Zitat von hossinger: WER kauft denn in D gebrauchte Medizintechnik? Beim besten Willen glaube ich nicht, das dies Krankenhäuser oä. sind. Vieles wird wohl in den Export in 2. und 3. Welt-Länder gehen oder an Händler die noch auf Ersatzteile aus sind....
Welches Krankenhaus will denn den RUF haben, veraltetes Gerät zu nutzen?
Moin Hossinger, das hast Du mich falsch verstanden.
Die verfügbaren Gebrauchtgeräte schmälern -nicht-- den Umsatz von Draeger.
Ich wollte es so verstanden wissen -- wenn so viele gebrauchte Geräte verfügbar sind -> dann muss da wohl jemand reichlich neue Geräte gekauft haben - dadurch wurden die alten Geräte frei.
Und das sollte sich auf den Kurs auswirken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.639.420 von Puhug am 04.08.20 12:42:18In der Kapitalerhöhung hatten die Vorzugs- und Stammaktionäre beide ein Bezugsrecht. Der Hauptkritikpunkt der Genußscheineigner ist, dass damals für die Genußscheininhaber kein Bezug von Genußscheinen zu vergleichbaren Abschlägen möglich war (wohl im Gegensatz zu vorherigen KEs?!?) sondern nur ein sehr sehr kleiner Barausgleich gezahlt wurde.
https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/draegerwerk-kgaa-draeger…
Nur meine Erinnnerung. Irrtum vorbehalten.
https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/draegerwerk-kgaa-draeger…
Nur meine Erinnnerung. Irrtum vorbehalten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.637.683 von hossinger am 04.08.20 10:31:51Kleine Auktionäre, die die Geräte ins Ausland verschaffen.
War ich Anfang 2000-2010 auch mit involviert. Kann man Geld machen.
War ich Anfang 2000-2010 auch mit involviert. Kann man Geld machen.
Obwohl ich wenig Zeit habe, möchte ich auf die Vokabel "Beschiss" eingehen, weil
ich es als unangemessen empfinde.
Das Unternehmen Drägerwerk hat sich in Lübeck und der Welt einen hervorragenden
Ruf erarbeitet. Das ist mit "Beschiss" nicht möglich.
Es ist vielmehr ein Werk ehrenwürdiger hanseatischer Unternehmer.
Die Forderung nach Bezugsrechten im Zuge der KE im Jahre 2010 kann jeder
sehen wie er mag und hat auch ihre Berechtigung. Fakt ist aber auch:
- Bezugsrechte werden regelmäßig ausgeschlossen.
- Eine KE ist stets eine "Momentaufnahme". Dem Unternehmen kann es im Anschluss
zur KE besser oder schlechter ergehen. Damit ist dargelegt, dass die Ausübung
eines Bezugsrechtes nicht nur mit Chancen, sondern auch mit Risiken verbunden ist.
- Bezugsrechte gab es weder für die Vorzugsaktionäre, noch für Genussscheininhaber.
Oder irre ich in diesem Punkt? Dann bitte ich um Klarstellung.
Wie wird ein möglicher Schaden beschrieben? Wie wird er beziffert?
Ein Bezugsrecht kann man auch mit Eigeninitiative ersetzen, in dem ein simpler Zukauf
getätigt wird.
Nehmen wir doch als Beispiel die taufrische KE zu 76,50 €.
Gab es parallel Bezugsrechte? - Nein.
Kurz danach hätte man die Vorzugsaktie auch zu zum Beispiel 65 € selber kaufen können.
Nur ein paar Gedanken meinerseits, weshalb ich Drägerwerk verteidige, wenn Beschiss
unterstellt wird. Es gibt wenig Unternehmen, die noch mehr für ihre Mitarbeiter tun.
Ist das etwa ein "Beschiss" am Aktionär, der durch die Pensionsrückstellungen um einen
besseren Aktienkurs betrogen wird? Ein Analyst hatte jüngst gerade diesen Umstand als
Kritikpunkt angeführt.
Nach meiner Meinung handelt es sich um Sichtweisen, mit denen sich die
Justiz ganz bestimmt ausgiebig beschäftigte. Nichtsdestotrotz möchte ich
gerne Pro und Kontra aller Beteiligten erfassen und verstehen.
Charttechnik:
Das nächste wahrscheinliche Kursziel der Vorzugsaktie mit 76€ wurde heute schon fast
erreicht. Für mich ist es nun kaum vorstellbar, dass die nicht mehr kommen. Eher
beschäftigt mich die Frage, wie weit es noch rutschen kann, falls 76 € nicht hält?
Klare Antwort: ca. 73 € als Mix aus horizontaler Unterstützung und 61,8% Rücklauf.
Sandbar Asset Management ist aktuell mit 1,43 % Netto-Leerverkaufsposition unterwegs.
Quelle: Der Bundesanzeiger
Ich bin ja sehr gespannt, wie das ausgehen wird.
ich es als unangemessen empfinde.
Das Unternehmen Drägerwerk hat sich in Lübeck und der Welt einen hervorragenden
Ruf erarbeitet. Das ist mit "Beschiss" nicht möglich.
Es ist vielmehr ein Werk ehrenwürdiger hanseatischer Unternehmer.
Die Forderung nach Bezugsrechten im Zuge der KE im Jahre 2010 kann jeder
sehen wie er mag und hat auch ihre Berechtigung. Fakt ist aber auch:
- Bezugsrechte werden regelmäßig ausgeschlossen.
- Eine KE ist stets eine "Momentaufnahme". Dem Unternehmen kann es im Anschluss
zur KE besser oder schlechter ergehen. Damit ist dargelegt, dass die Ausübung
eines Bezugsrechtes nicht nur mit Chancen, sondern auch mit Risiken verbunden ist.
- Bezugsrechte gab es weder für die Vorzugsaktionäre, noch für Genussscheininhaber.
Oder irre ich in diesem Punkt? Dann bitte ich um Klarstellung.
Wie wird ein möglicher Schaden beschrieben? Wie wird er beziffert?
Ein Bezugsrecht kann man auch mit Eigeninitiative ersetzen, in dem ein simpler Zukauf
getätigt wird.
Nehmen wir doch als Beispiel die taufrische KE zu 76,50 €.
Gab es parallel Bezugsrechte? - Nein.
Kurz danach hätte man die Vorzugsaktie auch zu zum Beispiel 65 € selber kaufen können.
Nur ein paar Gedanken meinerseits, weshalb ich Drägerwerk verteidige, wenn Beschiss
unterstellt wird. Es gibt wenig Unternehmen, die noch mehr für ihre Mitarbeiter tun.
Ist das etwa ein "Beschiss" am Aktionär, der durch die Pensionsrückstellungen um einen
besseren Aktienkurs betrogen wird? Ein Analyst hatte jüngst gerade diesen Umstand als
Kritikpunkt angeführt.
Nach meiner Meinung handelt es sich um Sichtweisen, mit denen sich die
Justiz ganz bestimmt ausgiebig beschäftigte. Nichtsdestotrotz möchte ich
gerne Pro und Kontra aller Beteiligten erfassen und verstehen.
Charttechnik:
Das nächste wahrscheinliche Kursziel der Vorzugsaktie mit 76€ wurde heute schon fast
erreicht. Für mich ist es nun kaum vorstellbar, dass die nicht mehr kommen. Eher
beschäftigt mich die Frage, wie weit es noch rutschen kann, falls 76 € nicht hält?
Klare Antwort: ca. 73 € als Mix aus horizontaler Unterstützung und 61,8% Rücklauf.
Sandbar Asset Management ist aktuell mit 1,43 % Netto-Leerverkaufsposition unterwegs.
Quelle: Der Bundesanzeiger
Ich bin ja sehr gespannt, wie das ausgehen wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.636.225 von hossinger am 04.08.20 08:53:06Das stimmt so wohl - Beschiss bleibt aber Beschiss, der Urteilstenor war abzusehen. Es war klar dass die Genussscheininhaber beschissen worden sind und man Dräger hat auf Verjährung setzt und am Ende vielleicht gewonnen. Unrecht bleibt Unrecht, auch wenn es juristisch verjährt sein sollte, wobei ich mir in dem Fall hier noch nicht sicher bin. Wird sich vielleicht zeigen.
Die US-Army hat vor einigen Wochen >500 Items an medizinischem Gerät in Deutschland versteigert. Da die keinerlei Garantie für Betriebsfähigkeit, Vollständigkeit usw. geben, lagen die erzielten Preise bei (von mir geschätzten) weniger als 10 % der Neuwerte (zumindest was im weiten Sinn elektronische Geräte betrifft).
WER kauft denn in D gebrauchte Medizintechnik? Beim besten Willen glaube ich nicht, das dies Krankenhäuser oä. sind. Vieles wird wohl in den Export in 2. und 3. Welt-Länder gehen oder an Händler die noch auf Ersatzteile aus sind....
Welches Krankenhaus will denn den RUF haben, veraltetes Gerät zu nutzen? Dann darf man die zunehmende Digitalisierung nicht unterschätzen. In Zukunft muss die Medizintechnik eben sämtliche Mess- und Behandlungsdaten elektronisch messen, in einer Cloud speichern, in Kombination mit anderer Technik zu einer Gesamtdiagnose/einem Behandlungsprotokoll aufarbeiten und Visuell darstellen. Da passt ein veraltetes Teil eben nicht mehr ins Konzept, auch wenn es sonst noch Tiotop funktionert.
WER kauft denn in D gebrauchte Medizintechnik? Beim besten Willen glaube ich nicht, das dies Krankenhäuser oä. sind. Vieles wird wohl in den Export in 2. und 3. Welt-Länder gehen oder an Händler die noch auf Ersatzteile aus sind....
Welches Krankenhaus will denn den RUF haben, veraltetes Gerät zu nutzen? Dann darf man die zunehmende Digitalisierung nicht unterschätzen. In Zukunft muss die Medizintechnik eben sämtliche Mess- und Behandlungsdaten elektronisch messen, in einer Cloud speichern, in Kombination mit anderer Technik zu einer Gesamtdiagnose/einem Behandlungsprotokoll aufarbeiten und Visuell darstellen. Da passt ein veraltetes Teil eben nicht mehr ins Konzept, auch wenn es sonst noch Tiotop funktionert.
Die Geräte laufen einfach zu gut.
Das hier auf dem Bild sieht aus wie EVITA 4 - BJ ca. 2005
https://www.n-tv.de/panorama/Arzteverband-Zweite-Corona-Well…
Aber - dieser Typ und noch ältere, tauchen derzeit verstärkt auf EBAY auf.
Was darauf schließen lässt, dass kräftig modernisiert wurde.
Sollte sich in den nächsten Zahlen zeigen.
Das hier auf dem Bild sieht aus wie EVITA 4 - BJ ca. 2005
https://www.n-tv.de/panorama/Arzteverband-Zweite-Corona-Well…
Aber - dieser Typ und noch ältere, tauchen derzeit verstärkt auf EBAY auf.
Was darauf schließen lässt, dass kräftig modernisiert wurde.
Sollte sich in den nächsten Zahlen zeigen.
Unabhängig von einer neutralen und unabhängigen Justiz, haben die Richter idR. wenig Interesse an (im Kern) kleinlichen institutionellen Finanzstreitereien, bei denen dutzenden Gesetze, Alt-Urteile, Abwägungen berücksichtigt werden müssen. Da wird ein einfacher Fall in 17 eng beschriebenen Seiten als kompliziertes Gebilde aufgebauscht, bei dem es NUR EINEN sicheren Gewinner geben wird ......Die Anwälte. Die haben, rein monetär gedacht, kein Interesse an einer schnellen, einvernehmlichen Einigung, sondern profitieren von langen, umfangreichen Verfahren..................und so sehen diese dann auch aus!
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