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    Bank hat nicht über die Liquidierung eines ETC informiert - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.06.20 23:48:43 von
    neuester Beitrag 23.06.20 09:52:51 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.326.252
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      Avatar
      schrieb am 14.06.20 23:48:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Abend

      Die Materie ist neu für mich und ich hoffe, dass mir jemand hier weiterhelfen kann.

      Kurze Schilderung der Problematik:

      Ende März 2020 habe ich ETC-Wertpapiere erworben, die die Entwicklung des Brent-Kurses abbilden.
      Es ist eine grössere Summe investiert und aktuell ist sie 30% im Plus.

      Dumm nur, dass der ETC seit wenigen Tagen nicht mehr gehandelt wird. Das hat der Anbieter am 20. Mai bereits bekanntgegeben. Auch das Handelsblatt hat darüber berichtet. Nur meine Bank wusste es nicht.

      Jetzt hänge ich da drin und weiss nicht, was ich da überhaupt zurückbekommen. Über die Liquidierung habe ICH die Bank informiert. Die Bank will soweit keine Zusage machen, dass sie mir den Schaden erstatten werden.

      Was kann ich tun?

      Viele Grüsse

      SwissLady
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.06.20 07:45:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.014.852 von SwissLady am 14.06.20 23:48:43Hallo SwissLady,

      ich habe diesbezüglich, die Erfahrung gemacht, dass ich OESA (Brent-ETC) kaufen wollte,
      dies aber nicht möglich war. Ich bekam die Fehlermeldung, dass ich davon nur Positionen schließen konnte, nicht jedoch eröffnen (Kauf/Leerverkauf). Das heißt, hätte ich diese gehabt, hätte ich sie durchaus verkaufen können. Ich hatte dann später von meinem Broker erfahren, dass IB diesen ETC für den Handel vorerst bis 20. oder 22. Juni gesperrt hat, da IB durch die extreme Ölspekulation vor einigen Wochen (Minuspreise) wohl Verluste gemacht hatte.
      Ich hätte aber verkaufen können!
      Ist es also sicher, dass selbst das Glattstellen der Position beim Broker deiner Bank nicht möglich ist?

      Schönen Gruß
      tinyRetailer
      Avatar
      schrieb am 15.06.20 07:55:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nein, leider geht das nicht. Es ist OESA.
      Der es ist auch keine vorläufige Sperrung, sondern eine Liquidierung des Fonds, die am 20.5 bekanntgegeben wurde: https://www.wisdomtree.eu/de-at/products/ucits-etfs-unlevera…

      Grund ist die Kündigung durch Shell.

      Mein Problem ist, dass meine Bank mich diesbezüglich nicht informiert hat. Sie hatten selber keine Ahnung, sodass ich sie informiert habe.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.06.20 07:56:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Verkaufen ging nur bis zum 10.6.
      Avatar
      schrieb am 15.06.20 09:00:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.015.404 von SwissLady am 15.06.20 07:55:12
      Zitat von SwissLady: Nein, leider geht das nicht. Es ist OESA.
      Der es ist auch keine vorläufige Sperrung, sondern eine Liquidierung des Fonds, die am 20.5 bekanntgegeben wurde: https://www.wisdomtree.eu/de-at/products/ucits-etfs-unlevera…

      Grund ist die Kündigung durch Shell.

      Mein Problem ist, dass meine Bank mich diesbezüglich nicht informiert hat. Sie hatten selber keine Ahnung, sodass ich sie informiert habe.


      Solche Fragen kommen ab und zu auf WSO vor und wie bei dir, die User stehen da und wundern sich das sie das Produkt nicht handeln können bis ihnen gesagt wird, dass das Produkt gekündigt wurde.

      Der Emittent hat aber informiert (auf seiner Homepage o.ä.) und das scheint wohl als ausreichend zu gelten.

      Der 10.06. war ja erst (letzter Handelstag) und binnen weniger Tage sollte dann der Ausgleich auf dem Konto sein.
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 15.06.20 09:12:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.016.124 von Chris_M am 15.06.20 09:00:22Ist doch wenigstens schön zu hören, dass "zwangsweise Zurücknehmen" laut Homepage den finanziellen Ausgleich bedeutet.
      👍
      Avatar
      schrieb am 15.06.20 09:30:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      steht aber auch i.d.R. im KID wann eine Kündigung vorgenommen werden kann und wie dann verfahren wird.

      Da hat sich die MIFDI Regulierung echt gelohnt, das ein KID vorhanden sein muss aber es niemanden wirklich interessiert vor Kauf.
      Avatar
      schrieb am 15.06.20 10:15:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also hat die Bank da keine Informationspflicht gegenüber den Anlegern?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.06.20 10:30:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.017.195 von SwissLady am 15.06.20 10:15:24
      Zitat von SwissLady: Also hat die Bank da keine Informationspflicht gegenüber den Anlegern?


      Doch z.B. bei Aktien und die Einladung zur HV oder wenn Termingeschäfte kurz vor dem Verfall stehen.

      Bei ETF oder Zertifikaten steht doch immer ein Emittent dazwischen und zu jedem Produkt was du kaust gibt es ein KID. (KID ist auch eine Informationspflilcht und hast das KID gelesen?)

      Dein Vertragspartner ist ja in dem Fall der Emittent und du hast doch selbst geschrieben, das was dazu im Handelsblatt steht und sicher auch auf der Homepage. Die Information ist doch seitens des Emittenten erfolgt.
      Avatar
      schrieb am 15.06.20 10:46:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      "Der Emittent des Zertifikats, der ein Papier kündigt, muss darüber informieren. Das ist in den Emissionsbedingungen festgelegt. Entweder teilt er es auf seiner Homepage oder in der Wirtschaftspresse mit. Zudem meldet er die Kündigung an Clearstream, der Abwicklungsstelle für Wertpapiere für die deutschen Börsen, und den WM Datenservice, der die WKNs vergibt. Von diesen beiden Stellen wiederum erfahren es die Depotbanken. Weder der Emittent noch die Abwicklungsstellen kennen aber die Zertifikate­inhaber. Sie können die Anleger daher nicht selbst anschreiben.


      Depotbanken kennen Anleger


      Anders ist das für die Depotbanken. Die wissen, in welchen Depots sich gekündigte Zertifikate befinden und können diese Anlegern namentlich zuordnen, nachdem sie von der Kündigung Kenntnis erlangt haben.


      Depotbanken sind nicht verpflichtet, es den Kunden zu melden. Bei Kontoeröffnung unterschreibt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seiner Bank. Diese sind für alle Sparkassen und Privatbanken in Deutschland einheitlich. Nach § 16 der Sonderbedingungen für Wertpapier­geschäfte müssen Kunden bei Ereignissen informiert werden, die sich erheblich auswirken. Was erheblich ist, legt die Bank fest - etwa, ob dazu Zertifikatekündigungen zählen. Es handelt sich bei den AGBs zudem um private Vereinbarungen. Gesetzliche Ansprüche leiten sich daraus nicht ab."


      ein Auszug aus: https://www.finanzen.net/nachricht/zertifikate/euro-am-sonnt…

      So ich hoffe jetzt bist du für die Zukunft bestens informiert ;)
      Avatar
      schrieb am 15.06.20 10:50:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich habe eben die Ombudsstelle erreicht (lebe in der Schweiz). Sie sagen, dass die Bank da in der Pflicht hat.

      @Chris

      Wie machst du das? Überwachst du die Homepages der Emittenten deiner Wertpapiere?
      Avatar
      schrieb am 15.06.20 10:55:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich habe eben die Ombudsstelle erreicht (lebe in der Schweiz). Sie sagen, dass die Bank da in der Pflicht hat. @Chris Wie machst du das? Überwachst du die Homepages der Emittenten deiner Wertpapiere?

      Bank hat nicht über die Liquidierung eines ETC informiert | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1326252-1-10/ban…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.06.20 11:01:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.017.792 von SwissLady am 15.06.20 10:55:32
      Zitat von SwissLady: Ich habe eben die Ombudsstelle erreicht (lebe in der Schweiz). Sie sagen, dass die Bank da in der Pflicht hat. @Chris Wie machst du das? Überwachst du die Homepages der Emittenten deiner Wertpapiere?

      Bank hat nicht über die Liquidierung eines ETC informiert | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1326252-1-10/ban…


      Eigentlich müsste man wirklich die Seiten der Emittenten überwachen aber alleine im Zertifikatebereich gibt es m.M.n. 20 Emittenten und zig Tausend Produkte und einige KID´s oder anderen Produktinformationsblätter sind z.T. 500 Seiten im worst case noch auf jurusten englisch.

      Eine kurzfristige Kündigung seitens des Emittentens habe ich noch nicht live im Depot gehabt (nur auf einem Musterdepot habe ich mich mal gewundert als keine Kurse mehr gestellt wurden und der Handel nur noch über den Sekundärmarkt möglich sein sollte)

      Das KID ist ja für die deutschen Anleger zum Schutz und bevor ein Produkt am Markt kommt muss auch die BaFin ihr ok geben ...

      Kannst uns hier auf WSO ja bzgl. Ombudsstelle mal weiter auf dem laufenden halten ;)
      Avatar
      schrieb am 15.06.20 11:06:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich habe mit einer Ombudsstelle mal sehr gute Erfahrungen in einer Situation mit einer Versicherung gemacht. Nachdem ich das 1. Mal eine private medizinische Zusatzversicherung für mein Kind in Anspruch genommen habe, wurde die Zahlung sofort verweigert und die Versicherung gekündigt. Mir wurde vorgeworfen, den Fragebogen unwahr ausgefüllt haben. Das war zwar kompletter Schwachsinn, aber ich kam absolut nicht gegen die Versicherung an. Eine Bekannte empfahl mir, mich an die entsprechende Ombudsstelle zu wenden. Es ging lange. Aber wir haben nicht nur die Versicherung zurück bekommen, sondern auch noch das ganze Geld für die Behandlung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.06.20 11:55:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.017.975 von SwissLady am 15.06.20 11:06:32
      Zitat von SwissLady: Ich habe mit einer Ombudsstelle mal sehr gute Erfahrungen in einer Situation mit einer Versicherung gemacht. Nachdem ich das 1. Mal eine private medizinische Zusatzversicherung für mein Kind in Anspruch genommen habe, wurde die Zahlung sofort verweigert und die Versicherung gekündigt. Mir wurde vorgeworfen, den Fragebogen unwahr ausgefüllt haben. Das war zwar kompletter Schwachsinn, aber ich kam absolut nicht gegen die Versicherung an. Eine Bekannte empfahl mir, mich an die entsprechende Ombudsstelle zu wenden. Es ging lange. Aber wir haben nicht nur die Versicherung zurück bekommen, sondern auch noch das ganze Geld für die Behandlung.


      Mit einer Versicherung hatten wir auch mal einen ähnlichen Sachverhalt und ich habe damals die BaFin darüber informiert und der Vorstand der Versicherung hat geantwortet und es ist dann auf einmal alles i.O.
      Avatar
      schrieb am 23.06.20 09:52:51
      Beitrag Nr. 16 ()
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      Hallo zusammen,
      was ist denn nun der Stand der Dinge bzgl. der Abwicklung des geschlossenen und liquidierten Zertifikates? Kann man mit einer Erstattung der Einlage rechnen oder nicht?
      Beste Grüsse
      Stefan


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