Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 21)
eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.490.277 von Moneyburner1 am 25.10.20 17:31:45Hallo,
Wo bekommt man das Formular von DWS her und an wem (Adresse) muss man das ausgefüllte Formular senden?
Danke euch & Grüße
Loren
Wo bekommt man das Formular von DWS her und an wem (Adresse) muss man das ausgefüllte Formular senden?
Danke euch & Grüße
Loren
EY
Hat sich jemand eigentlich schon die Konzernbilanz von EY angesehen?
Stand 30.06.2020 EK 35,5 Mio Euro
Ergebnis -70,2 Mio Euro
das Jahr davor war das Ergebnis bei -54,5 Mio Euro.
Einzig es gibt Rückstellungen von 1.629 Mio Euro für Pensions und Personalverpflichtungen.
Zumindest hier wird nicht allzu viel zu holen sein...sofern es nicht stille Reserven gibt
Hat sich jemand eigentlich schon die Konzernbilanz von EY angesehen?
Stand 30.06.2020 EK 35,5 Mio Euro
Ergebnis -70,2 Mio Euro
das Jahr davor war das Ergebnis bei -54,5 Mio Euro.
Einzig es gibt Rückstellungen von 1.629 Mio Euro für Pensions und Personalverpflichtungen.
Zumindest hier wird nicht allzu viel zu holen sein...sofern es nicht stille Reserven gibt
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.497.660 von Borealis am 26.10.20 15:02:59Vielen DAnk für Deine Antwort, aber was genau meinst Du damit?
1) Der Insolvenzverwalter ist doch nicht das Gericht. Erst wenn er die Forderungsanmeldung ablehnt, dann kann man über rechtliche Schritte nachdenken.
Bisher ist es doch nur ein Formblatt, mit dem man seine Forderung in den Ring geworfen hat....
1) Der Insolvenzverwalter ist doch nicht das Gericht. Erst wenn er die Forderungsanmeldung ablehnt, dann kann man über rechtliche Schritte nachdenken.
Bisher ist es doch nur ein Formblatt, mit dem man seine Forderung in den Ring geworfen hat....
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.490.229 von Moneyburner1 am 25.10.20 17:23:55"Und warum bringt die Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter nichts?"
Bevor man zum Gericht rennt, sollte man erstmal die außergerichtlichen Möglichkeiten seine Forderung geltend zu machen ausgeschöpft haben.
Bevor man zum Gericht rennt, sollte man erstmal die außergerichtlichen Möglichkeiten seine Forderung geltend zu machen ausgeschöpft haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.483.760 von Levity240 am 24.10.20 10:07:25
Nein
Zitat von Levity240: Hat schon jemand Unterlagen von Investor Rights bekommen?
Nein
Quatsch!
Das ganze anmelden der Insolvenz bringt gar nichts!
Da wirft man nur dem Anwalt noch Geld in den Rachen und wer meint mit dem 0815 Text von DSW etwas zu erreichen der hat gar nichts gelernt.
Das ganze anmelden der Insolvenz bringt gar nichts!
Da wirft man nur dem Anwalt noch Geld in den Rachen und wer meint mit dem 0815 Text von DSW etwas zu erreichen der hat gar nichts gelernt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.491.510 von 911turbo911 am 25.10.20 21:22:49
Das ist Unfug. Ein Insolvenzverwalter klagt nicht. Gegen wen soll er denn klagen?
Er erkennt höchstens Forderungen nicht an. Das muss er aber begründen. Dagegen kann ein Aktionär dann klagen. Bei Prozessgewinn trägt der Insolvenzverwalter dann die Gerichts- und Anwaltskosten.
Dem Insolvenzverwalter sollte im Übrigen egal sein, an wen er Gelder ausschüttet, denn er wird nach Insolvenzmasse bezahlt. Der hält sich einfach an die Gesetze und fertig.
Mir nicht nachvollziehbar, wieso hier Leuten von einer Sache abgeraten wird, die kostenlos ist und aussichtsreich erscheint, ihren Verlust wenigstens um ein paar Euro zu minimieren.
Oder hast du selbst Forderungen angemeldet und willst die Quote hochhalten. *lach*
Komm gib's zu!
Zitat von 911turbo911:Zitat von Moneyburner1: Hallo,
so, ich habe meine Verluste als Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet...
Würde das zurück ziehen da kannst dir ein Anwalt nehmen und wirst sowieso nicht bedient weil der Jafe dagegen klagt. Lasst gut sein.
Das ist Unfug. Ein Insolvenzverwalter klagt nicht. Gegen wen soll er denn klagen?
Er erkennt höchstens Forderungen nicht an. Das muss er aber begründen. Dagegen kann ein Aktionär dann klagen. Bei Prozessgewinn trägt der Insolvenzverwalter dann die Gerichts- und Anwaltskosten.
Dem Insolvenzverwalter sollte im Übrigen egal sein, an wen er Gelder ausschüttet, denn er wird nach Insolvenzmasse bezahlt. Der hält sich einfach an die Gesetze und fertig.
Mir nicht nachvollziehbar, wieso hier Leuten von einer Sache abgeraten wird, die kostenlos ist und aussichtsreich erscheint, ihren Verlust wenigstens um ein paar Euro zu minimieren.
Oder hast du selbst Forderungen angemeldet und willst die Quote hochhalten. *lach*
Komm gib's zu!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.491.597 von Levity240 am 25.10.20 21:47:22
Mach aus da kommt nichts
Zitat von Levity240:Zitat von Levity240: ...
?
?
Mach aus da kommt nichts
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.485.587 von Levity240 am 24.10.20 16:04:19
?
Zitat von Levity240:Zitat von Levity240: Hat schon jemand Unterlagen von Investor Rights bekommen?
?
?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.490.277 von Moneyburner1 am 25.10.20 17:31:45
Würde das zurück ziehen da kannst dir ein Anwalt nehmen und wirst sowieso nicht bedient weil der Jafe dagegen klagt. Lasst gut sein.
Zitat von Moneyburner1: Hallo,
so, ich habe meine Verluste als Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet.
Dazu habe ich das Formular der DSW benutzt - also ausser Porto für Einschreiben mit Rückschein sind keine Kosten entstanden.
Sehr interessant wird natürlich die Frage, ob der Insolvenzverwalter die Forderung nach Schadenersatz anerkennt.
Dann werden aus 3,2 Mrd Schulden gut 15 Mrd....
Interessant wird, wie die großen Spieler hier agieren.... wenn man mal die Aktionäristruktur von Mitte Dezember sich ansieht:
15.12.2019
MB Beteiligung 7,05%
Black Rock 5,53%
Jupiter 0,00%
Citigroup 4,93%
Artisan 4,49%
Goldman Sachs 9,84%
Morgan Stanley 3,32%
DWS 5,95%
Other 58,89%
Summe 100,00%
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirecard-nordamerika-…
Würde das zurück ziehen da kannst dir ein Anwalt nehmen und wirst sowieso nicht bedient weil der Jafe dagegen klagt. Lasst gut sein.
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