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    Beweis zur steuerlichen doppelten Haushaltsführung vor FA nötig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.10.20 10:22:22 von
    neuester Beitrag 05.10.20 19:00:11 von
    Beiträge: 25
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      schrieb am 01.10.20 10:22:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      wenn jemand berufsbedingt eine zweite Wohnung an seinem Arbeitsort (mehr als 200 KM entfernt) anmietet, aber noch bei einem Elternteil wohnt, was ist dann als Beweis zur steuerlichen doppelten Haushaltsführung nötig?

      Grüße & Danke schon mal vorab für antworten
      Avatar
      schrieb am 01.10.20 10:29:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da solltest Du beispielsweise sämtliche Tankbelege sammeln. Ganz wichtig sind auch Einkaufsbelege in Deiner Heimatstadt, um beweisen zu können, das Dein Lebensmittelpunkt nicht an der 2. Wohnung liegt.

      Das wird wohl vorerst mal"abgeblockt".
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.10.20 14:01:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.248.342 von Inderhals am 01.10.20 10:29:32
      Zitat von Inderhals: Da solltest Du beispielsweise sämtliche Tankbelege sammeln. Ganz wichtig sind auch Einkaufsbelege in Deiner Heimatstadt, um beweisen zu können, das Dein Lebensmittelpunkt nicht an der 2. Wohnung liegt.

      Das wird wohl vorerst mal"abgeblockt".


      Gut, Belege habe ich natürlich. Es sind 17 Heimfahrten die ich mit Belegen nachweisen kann. Reicht dies? oder ist dies alles im Ermessens des Prüfers auf dem Amt?

      ..oft habe ich gar keine Belege davon oder bin auch paar mal zu meiner Freundin durchgefahren, die in der anderen Himmelsrichtung meines Erstwohnsitz wohnt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.10.20 14:26:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.251.306 von Helene84 am 01.10.20 14:01:31-Du kannst es versuchen.
      -Von Budesland zu Bundesland verschieden. Auslegungssache.
      -17 Heimfahrten im Jahr- da dürftest Du ein Problem bekommen, da Dein Lebensmittelpunkt in der Nähe Deiner Arbeitsstätte liegen dürfte.

      Mail einfach mal den User honigbaer an, Der kennt sich bei diesem Thema besser aus.

      Ich kenne nur einen Fall, der bis ans Finanzgericht ging und der Kläger verlor.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.10.20 14:48:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.251.597 von Inderhals am 01.10.20 14:26:22
      Zitat von Inderhals: -Du kannst es versuchen.
      -Von Budesland zu Bundesland verschieden. Auslegungssache.
      -17 Heimfahrten im Jahr- da dürftest Du ein Problem bekommen, da Dein Lebensmittelpunkt in der Nähe Deiner Arbeitsstätte liegen dürfte.

      Mail einfach mal den User honigbaer an, Der kennt sich bei diesem Thema besser aus.

      Ich kenne nur einen Fall, der bis ans Finanzgericht ging und der Kläger verlor.


      Wieviel Heimfahrten müsste ich den haben?
      Ich hab gerade mal nachgerechnet ich habe über 100 Tage nachweislich am Erstwohnsitz verbracht. An & Abreisetage als ganzen Tag gerechnet. Wenn ich jetzt noch 225 (235) Arbeitstage habe im Jahr und noch 30 Tage im Urlaub bin kommt das ja irgendwo hin..

      Ich werde @honigbaer mal anmailen ;-)

      Grüße & Danke

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      Avatar
      schrieb am 01.10.20 15:05:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      :laugh: Sehr witzig, ich bin doch kein Experte für doppelte Haushaltsführung.
      Kenne mich höchstens mit doppelter Buchführung aus.

      Mehr als das, was hier steht, weiß ich auch nicht:
      https://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/
      Avatar
      schrieb am 01.10.20 15:15:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      >>>wenn jemand berufsbedingt eine zweite Wohnung an seinem Arbeitsort (mehr als 200 KM entfernt) anmietet, aber noch bei einem Elternteil wohnt, ...

      Ganz einfach: Dann liegt keine doppelte Haushaltsführung vor.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.10.20 15:55:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.252.200 von reckoner am 01.10.20 15:15:59Falsch.
      "Der Lebensmittelpunkt" ist da entscheidend, da man ja durch den Beruf gezwungen ist.
      Oder kennst Du einen Politiker(ledig), der nicht die doppelte Haushaltsführung beansprucht, wenn er in Berlin im Bundestag sitzt?
      Avatar
      schrieb am 01.10.20 17:14:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      >>>Falsch.
      "Der Lebensmittelpunkt" ist da entscheidend, da man ja durch den Beruf gezwungen ist.

      Hab' ich das bestritten?

      Entscheidend ist aber auch, dass man überhaupt einen Haushalt führt, und das ist bei den Eltern in der Regel nicht der Fall.
      Das ist doch ein altbekannter Fakt etwa bei Studenten mit einem Zimmer am Ort der Universität.

      Stefan
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.10.20 17:28:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.253.670 von reckoner am 01.10.20 17:14:59Ich gehe mal davon aus, dass der Threaderöffner diese Voraussetzung erfüllt...:confused:
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.10.20 17:32:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.253.940 von Inderhals am 01.10.20 17:28:24
      Zitat von Inderhals: Ich gehe mal davon aus, dass der Threaderöffner diese Voraussetzung erfüllt...:confused:


      Klar erfüllt er die Voraussetzungen..
      Avatar
      schrieb am 01.10.20 17:33:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.253.940 von Inderhals am 01.10.20 17:28:24Anhang zu 1:

      aber noch bei einem Elternteil wohnt, Wenn Du bei der Mutter wohnst, bist Du chancenlos.

      Entschuldigung- ich hab´s bemerkt.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.10.20 17:34:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.254.003 von Inderhals am 01.10.20 17:33:01Ist der männliche Elternteil..
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.10.20 17:36:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.254.039 von Helene84 am 01.10.20 17:34:29Also kein eigener Haushalt.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.10.20 21:51:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.254.069 von Inderhals am 01.10.20 17:36:21
      Zitat von Inderhals: Also kein eigener Haushalt.


      Hab eigenes Bad, eigene Küche, jedes Zimmer ist separat abschließbar.
      1. OG hat mein Vater einen Raum noch, der Aufbau ist so:



      Das 2. OG ist komplett meins und auch abschließbar..
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.10.20 22:39:25
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich sehe auch schwarz das durchzubekommen. Das FA hat so lustige Wünsche wie der Nachweis, dass Hausarzt und Zahnarzt am ersten Wohnort sind. K.A. wie sowas praktisch gehen soll. Geht man am WE zum Zahnarzt oder fährt man mit Fieber erst mal 200km.
      Wenn nicht gerade Frau und Kinder am Erstwohnsitz wohnen - hilft nur noch Glück. Manchmal wundert man sich auch, was alles so durchgeht.
      Avatar
      schrieb am 01.10.20 23:01:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.257.324 von Helene84 am 01.10.20 21:51:30Bezahlst Du Miete? (Seit Jahren)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.10.20 10:43:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.258.074 von Inderhals am 01.10.20 23:01:16
      Zitat von Inderhals: Bezahlst Du Miete? (Seit Jahren)


      Miete zahle ich nicht. Die geschiedenen Eltern haben sich darauf geeinigt das keines der zwei Kinder (36 & 46 Jahre) Mietkosten bei dem jeweiligen Elternteil zu bezahlen haben.
      Es wird aber der Einkauf, Instandhaltungsarbeiten etc. von mir übernommen. Ein Mietvertrag existiert jedoch nicht, da mein Vater dann meint dies bei seiner Steuer angeben zu müssen und er dann Schwierigkeiten bekommt.

      Grüße
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.10.20 17:36:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.261.560 von Helene84 am 02.10.20 10:43:24Dann hast Du überhaupt keinen 2. Haushalt...:confused:
      Avatar
      schrieb am 03.10.20 15:52:49
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo,

      bei einem Alter von 36 und 46 Jahren könnte man schon argumentieren, dass es - mittlerweile - eigene Haushalte sind (zugegeben, ich war von etwa 20 ausgegangen).
      Die fehlende Miete und der gemeinsame Einkauf sprechen aber wieder dagegen.


      >>>Das FA hat so lustige Wünsche wie der Nachweis, dass Hausarzt und Zahnarzt am ersten Wohnort sind.

      Das hab' ich so nicht nicht gehört. Du sagst ja schon richtig, dass man beispielsweise einen Hausarzt dort braucht wo man sich aufhält, und das kann/sollte(?) u.U. auch am Arbeitsort sein.
      Außerdem kann man auch einen Arzt in einer anderen Stadt bevorzugen, oder gar keinen Arzt haben.

      Üblich ist, dass man den Lebensmittelpunkt irgendwie nachweisen muss (Familie, Freunde, Vereine, welche Wohnung ist 'schöner' eingerichtet u.s.w.), am Ende muss es glaubhaft sein. Wie bei so vielen Fragen ist auch da die Grenze nicht klar definiert.

      Stefan
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.10.20 10:03:05
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.272.849 von reckoner am 03.10.20 15:52:49
      Zitat von reckoner: Hallo,

      bei einem Alter von 36 und 46 Jahren könnte man schon argumentieren, dass es - mittlerweile - eigene Haushalte sind (zugegeben, ich war von etwa 20 ausgegangen).
      Die fehlende Miete und der gemeinsame Einkauf sprechen aber wieder dagegen.


      >>>Das FA hat so lustige Wünsche wie der Nachweis, dass Hausarzt und Zahnarzt am ersten Wohnort sind.

      Das hab' ich so nicht nicht gehört. Du sagst ja schon richtig, dass man beispielsweise einen Hausarzt dort braucht wo man sich aufhält, und das kann/sollte(?) u.U. auch am Arbeitsort sein.
      Außerdem kann man auch einen Arzt in einer anderen Stadt bevorzugen, oder gar keinen Arzt haben.

      Üblich ist, dass man den Lebensmittelpunkt irgendwie nachweisen muss (Familie, Freunde, Vereine, welche Wohnung ist 'schöner' eingerichtet u.s.w.), am Ende muss es glaubhaft sein. Wie bei so vielen Fragen ist auch da die Grenze nicht klar definiert.

      Stefan


      Ok, ich bin angehalten die genannten Beispiele zu erbringen. Dazwischen ist allerdings noch ein Steuerhilfeverein und ich bin der Meinung das der Verein einfach behauptet dass diese Dinge vom Amt gefordert werden.
      M. M. arbeitet der Verein nicht für das Mitglied, sondern sucht sich den einfachsten Weg und sagt das vom Amt die Rückmeldung kam und dies jetzt gefordert wird.
      Ich habe aber noch nie mitgeteilt, das ich dort Miete bezahle!

      Das ist ein Teil des schriebs:


      was denkt ihr? Ist meine Meinung plausibel?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.20 14:42:03
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich denke es ist plausibel, glaub nicht das diese Aufforderung direkt vom Amt kommt..
      Avatar
      schrieb am 05.10.20 16:55:28
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.275.765 von Helene84 am 04.10.20 10:03:05Der Verein hat gerade solche Fälle schon "durchkämpft" - und verloren.
      Deshalb.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.20 18:13:27
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.285.600 von Inderhals am 05.10.20 16:55:28
      Zitat von Inderhals: Der Verein hat gerade solche Fälle schon "durchkämpft" - und verloren.
      Deshalb.


      Verstehe nicht! Was durchkämpft und warum deshalb?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.10.20 19:00:11
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.286.872 von psporting am 05.10.20 18:13:27Verstehe nicht! Was durchkämpft und warum deshalb?
      Es ist ein "Lohnsteuerhilfe Verein. Aussichtsreiche Fälle wurden "durchgeboxt" und zum Teil verloren. Von Fall zu Fall verschieden.
      Grundsätzlich aber haben "Klienten" gute Chancen, die offenbaren können das ihr Lebensmittelpunkt am Heimatort liegt, was Hier überhaupt nicht der Fall ist (Belege, Belege- Einkauf am Heimatort, Heimfahrten.

      Dann ist es offensichtlich, das der Betroffene am Heimatort gebunden ist. Un wenn solch ein "Klient" im Jahr nur 17..bzw. 25 , ob´der 30 Heimfahrten nachweist... was soll man dazu sagen...

      Es muß schon stimmig sein.


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