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    Probleme mit Auslandskonten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.10.20 09:39:33 von
    neuester Beitrag 25.10.20 11:10:08 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.332.891
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      Avatar
      schrieb am 25.10.20 09:39:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Servus an das Forum!

      Ich habe im Jahr 2013 und in den Jahren danach Konten bei Auslandsbrokern eröffnet, bei teilweise exotischen Banken. Grund hierfür war das Interesse an ausländischen Aktien und am Trading. Die Beträge waren nicht sehr hoch, meist nur einige Hundert Euro pro Aktie. Entsprechen mickrig waren auch die Gewinne und wenn ich überschlägig alles zusammenrechne habe ich sogar Geld verloren.

      Mein Problem: Das Finanzamt verlangt von mir im Rahmen einer Sachverhaltsaufklärung Übersichten über die im einzelnen erzielten Gewinne und Dividenden. Diese Daten habe ich nicht und kann sie nicht beschaffen. Teilweise sind die Broker nicht mehr erreichbar oder es gibt diese Übersichten schlicht nicht, weil in dem betreffenden Land die Dokumente so nicht vorgeschrieben sind.

      Meine Frage an das Forum: was tun? Wie würdet Ihr vorgehen, wenn Ihr für 2015 Daten liefern müßtet, die nicht zu beschaffen sind?


      Ich danke Euch im Voraus!
      Schöne Grüße
      Avatar
      schrieb am 25.10.20 11:10:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was will man dazu sagen?!
      Wer mit dem Finanzamt nichts zu tun haben will, kann nur deutsche Banken/Broker nutzen, da wird die Abgeltungssteuer automatisch abgezogen und es werden Verlustverrechnungstöpfe geführt. Alles easy, man hat keine Arbeit damit und keine Sorgen.

      Da ausländische Banken/Broker die Abgeltungssteuer eben nicht automatisch abführen, muss man das für die jährliche Steuererklärung ohnehin alles selbst machen.
      Also jährliche Gewinn/Verlust-Abrechnung der Trades und Aufstellung der Dividenden-Einnahmen. Die dazugehörigen Wertpapier-Abrechnungen muss man dazu aufheben, falls das Finanzamt Nachweise verlangt. Diese Online-Abrechnungen kann man doch leicht archivieren.

      Warum sollen die Abrechnungen nicht mehr zu beschaffen sein? Die nachträgliche Zusendung lassen sich die Banken natürlich bezahlen.
      Wenn man das gar nicht mehr auf die Reihe kriegt, kann man nur noch dem Finanzamt das so schildern und eine möglichst glaubhafte Schätzung vornehmen, dann werden die es hoffentlich bei
      einer Steueschätzung belassen.


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