Gabriel Resources (Seite 33)
eröffnet am 10.02.21 17:36:34 von
neuester Beitrag 12.05.24 13:21:05 von
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Ich habe jetzt (aus gegebenem Anlass) nochmals die Börsenregeln der TSX sowie von IIROC studiert. IIROC (Investment Industry Regulatory Organization of Canada) ist zuständig dafür, dass ein «Trading Halt» mit allen Börsen weltweit koordiniert wird, wo Gabriel Resources kotiert ist (u.a. Deutschland).
Informationen, welche das Unternehmen nach Börsenschluss erreichen (TSX, extended hours, 5pm (EST), müssen vor der Börseneröffnung am nächsten Handelstag an IIROC gemeldet werden. Handelsbeginn an der TSX ist 09:30 EST/15:30 MEZ.
Seite 8:
https://www.tsx.com/ebooks/en/timely-disclosure/files/assets…
Sollte ein Entscheid bzgl. eines Awards während des Börsenhandels eintreffen, müsste das Unternehmen unverzüglich tätig werden: Sofortige Meldung an IIROC mit anschl. «Trading Halt» und NR.
Dies bedeutet – entgegen meiner vorgestrigen Auffassung -, dass der Handelsstart in Deutschland nicht massgebend ist. IIROC arbeitet mutmasslich nicht rund um die Uhr.
Ob das heute der Fall sein wird (Eingang Schiedsspruch nach Handelsschluss am Freitag); werden wir sehen. Persönlich gehe ich unabhängig davon aus, dass der «Schiedsspruch» an einem Freitag nach Börsenschluss der TSX versandt wird. Mit dem Versand ist er rechtskräftig.
So bliebe der Regierung eines unterlegenen Staates genügend Zeit (über das Wochenende), die Konsequenzen der Schiedsspruchs zu analysieren und sich auf eine adäquate Kommunikationsstrategie gegenüber der Bevölkerung vorzubereiten. Dies war auch beim ICSID Case "Occidental Petroleum v. Republic of Ecuador" so. Auch Mrd.$-Klage. Der Schiedsspruch wurde am 5.12.2012 versandt. Das war ein Freitag.
urai5
Informationen, welche das Unternehmen nach Börsenschluss erreichen (TSX, extended hours, 5pm (EST), müssen vor der Börseneröffnung am nächsten Handelstag an IIROC gemeldet werden. Handelsbeginn an der TSX ist 09:30 EST/15:30 MEZ.
Seite 8:
https://www.tsx.com/ebooks/en/timely-disclosure/files/assets…
Sollte ein Entscheid bzgl. eines Awards während des Börsenhandels eintreffen, müsste das Unternehmen unverzüglich tätig werden: Sofortige Meldung an IIROC mit anschl. «Trading Halt» und NR.
Dies bedeutet – entgegen meiner vorgestrigen Auffassung -, dass der Handelsstart in Deutschland nicht massgebend ist. IIROC arbeitet mutmasslich nicht rund um die Uhr.
Ob das heute der Fall sein wird (Eingang Schiedsspruch nach Handelsschluss am Freitag); werden wir sehen. Persönlich gehe ich unabhängig davon aus, dass der «Schiedsspruch» an einem Freitag nach Börsenschluss der TSX versandt wird. Mit dem Versand ist er rechtskräftig.
So bliebe der Regierung eines unterlegenen Staates genügend Zeit (über das Wochenende), die Konsequenzen der Schiedsspruchs zu analysieren und sich auf eine adäquate Kommunikationsstrategie gegenüber der Bevölkerung vorzubereiten. Dies war auch beim ICSID Case "Occidental Petroleum v. Republic of Ecuador" so. Auch Mrd.$-Klage. Der Schiedsspruch wurde am 5.12.2012 versandt. Das war ein Freitag.
urai5
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.260.214 von taschenrechner1 am 11.02.24 19:27:46Hier der funktionierende Link:
https://romania.europalibera.org/a/rom%C3%A2nia-vs-gabriel-r…
https://romania.europalibera.org/a/rom%C3%A2nia-vs-gabriel-r…
Falls jemand einen älteren Bericht (2021) zum aktuellen Thema lesen möchte:
https://romania-europalibera-org.cdn.ampproject.org/v/s/roma…
Damals rechneten sie mit 1 Mrd. Schadenersatz ohne UNESCO, und mit 5 Mrd. USD, wenn es zum UNESCO Welterbe erklärt wird.
"Die UNESCO empfiehlt, den Bergbau in der Region zu vermeiden und zusätzliche Maßnahmen zum Erhalt des Standorts zu ergreifen."
https://romania-europalibera-org.cdn.ampproject.org/v/s/roma…
Damals rechneten sie mit 1 Mrd. Schadenersatz ohne UNESCO, und mit 5 Mrd. USD, wenn es zum UNESCO Welterbe erklärt wird.
"Die UNESCO empfiehlt, den Bergbau in der Region zu vermeiden und zusätzliche Maßnahmen zum Erhalt des Standorts zu ergreifen."
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.259.361 von IllePille am 11.02.24 14:43:37Ich bewerte diese "Berichte" aus den rumänischen Medien eher als Suche nach den Schuldigen. (politische Interessen / Theater fürs Volk)
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.259.328 von taschenrechner1 am 11.02.24 14:29:06"Die Herren von RMGC griffen jedoch zu einem Trick und erhöhten das Stammkapital, wohlgemerkt, ohne Geld einzubringen. Sie nahmen einige Forderungen, die sie als Mehrheitsaktionäre haben, und wandelten sie in Aktien um. "
es ist kein Trick, sondern gängige Praxis, Schulden in Eigenkapital zu wandeln, um eine bilanzielle Überschuldung zu beseitigen. Dass es hierbei nicht zu Liquiditätszuflüssen kommt, spielt keine Rolle.
es ist kein Trick, sondern gängige Praxis, Schulden in Eigenkapital zu wandeln, um eine bilanzielle Überschuldung zu beseitigen. Dass es hierbei nicht zu Liquiditätszuflüssen kommt, spielt keine Rolle.
In einem heutigen Artikel kann man auch negative Dinge lesen:
https://www.cotidianul.ro/avocatul-piperea-despre-cazul-rosi…
Seine Meinung sollte man sich jedoch immer selbst bilden.
5lanirU
https://www.cotidianul.ro/avocatul-piperea-despre-cazul-rosi…
Seine Meinung sollte man sich jedoch immer selbst bilden.
5lanirU
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.258.221 von urai5 am 11.02.24 08:25:55
Wenn man hier erklärt, Beiträge von bestimmten Usern auszublenden, dann sollte man auch so konsequent sein, diese zu ignorieren und nicht bei jedem Posting versteckt zu hetzen. Das ist ganz schlechter Stil. Insbesondere die Beiträge von taschenrechner1 enthalten oft Informationen, die ich für sehr wichtig und hilfreich halte. Mit Trollen hat das so gar nichts zu tun. Ich bitte daher um Sachlichkeit, mögen sich doch bitte alle auf das konzentrieren, um was es hier geht: wir möchten uns über Gabriel austauschen, irgendwelche Animositäten zwischen diversen Usern haben hier nichts zu suchen und sollten doch über Boardmail abgehandelt werden.
Zitat von urai5: urai5
P.S. Do not feed the Troll(s)
https://de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur)#:~:text=Als…
Wenn man hier erklärt, Beiträge von bestimmten Usern auszublenden, dann sollte man auch so konsequent sein, diese zu ignorieren und nicht bei jedem Posting versteckt zu hetzen. Das ist ganz schlechter Stil. Insbesondere die Beiträge von taschenrechner1 enthalten oft Informationen, die ich für sehr wichtig und hilfreich halte. Mit Trollen hat das so gar nichts zu tun. Ich bitte daher um Sachlichkeit, mögen sich doch bitte alle auf das konzentrieren, um was es hier geht: wir möchten uns über Gabriel austauschen, irgendwelche Animositäten zwischen diversen Usern haben hier nichts zu suchen und sollten doch über Boardmail abgehandelt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.255.317 von urai5 am 10.02.24 09:21:13Wann kommt jetzt die Veröffentlichung des Schiedsspruches? Wurde doch in deinem viel zu langen Beitrag auf gestern oder heute prognostiziert, alles andere wäre ja für die Regierung ein kommunikativer Supergau?
Ich wurde per w:o Boardmail gefragt, ob es in der Durchsetzung eines Awards Unterschiede gibt - zwischen einem zugesprochenen Award nach den ICSID-Rules (bspw. Gabriel Resources) oder nach den UNCITRAL-Rules (bspw. GreenX Metals (Prairie Mining)).
Da die Antwort für den einen oder anderen von Interesse sein könnte, stelle ich die Antwort hier direkt ein (mumasslich wurde der Sachverhalt schon im GreenX Metals-Thread schon (mehrmals) abgehandelt):
«Anerkennung und Durchsetzung – UNCITRAL-Schiedsverfahren
Ein nach den UNCITRAL-Schiedsregeln gefällter Schiedsspruch ist für alle Verfahrensparteien bindend. Kommt eine Partei dem Schiedsspruch nicht nach, kann die obsiegende Partei die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs vor inländischen Gerichten beantragen.
Im Gegensatz zum ICSID-Übereinkommen enthalten die UNCITRAL-Schiedsregeln keinen Anerkennungs- und Durchsetzungsmechanismus. (…)»
https://icsid.worldbank.org/procedures/arbitration/uncitral/…
Kurzkommentar:
Ein Award gegen einen Staat, welcher sich «sträubt» zu bezahlen, kann gemäss den ICSID-Rules in jedem Mitgliedstaat durchgesetzt werden. Das ist ein grosser Vorteil. Das hatten wir schon im GBU-Thread. Nach den UNCITRAL-Rules muss die Durchsetzung des «Awards» vor inländischen Gerichten durchgesetzt werden. Für GreenX heisst dies (im Falle eines Falles) ausschliesslich vor polnischen Gerichten.
Ich erwähne das, weil es einen (rumänischen) Medienbericht gibt, wonach ein rumänischer Anwalt der Auffassung ist, dass über die effektive Bezahlung auch noch rumänische Gerichte entscheiden müssen. Das betrifft nur die Durchsetzung in Rumänien; und in der Sache selbst (ob Entschädigung und die Höhe) kann kein rumänisches Gericht mehr entscheiden. Und bei der Durchsetzung in den ICSID-Mitgliedstaaten bleiben die rumänischen Gerichte aussen vor (haben nichts zu sagen). Das ist der grosse Vorteil bei Gabriel Resources mit dem Verfahren nach den ICSID-Rules.
urai5
P.S. Do not feed the Troll(s)
https://de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur)#:~:text=Als…
Da die Antwort für den einen oder anderen von Interesse sein könnte, stelle ich die Antwort hier direkt ein (mumasslich wurde der Sachverhalt schon im GreenX Metals-Thread schon (mehrmals) abgehandelt):
«Anerkennung und Durchsetzung – UNCITRAL-Schiedsverfahren
Ein nach den UNCITRAL-Schiedsregeln gefällter Schiedsspruch ist für alle Verfahrensparteien bindend. Kommt eine Partei dem Schiedsspruch nicht nach, kann die obsiegende Partei die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs vor inländischen Gerichten beantragen.
Im Gegensatz zum ICSID-Übereinkommen enthalten die UNCITRAL-Schiedsregeln keinen Anerkennungs- und Durchsetzungsmechanismus. (…)»
https://icsid.worldbank.org/procedures/arbitration/uncitral/…
Kurzkommentar:
Ein Award gegen einen Staat, welcher sich «sträubt» zu bezahlen, kann gemäss den ICSID-Rules in jedem Mitgliedstaat durchgesetzt werden. Das ist ein grosser Vorteil. Das hatten wir schon im GBU-Thread. Nach den UNCITRAL-Rules muss die Durchsetzung des «Awards» vor inländischen Gerichten durchgesetzt werden. Für GreenX heisst dies (im Falle eines Falles) ausschliesslich vor polnischen Gerichten.
Ich erwähne das, weil es einen (rumänischen) Medienbericht gibt, wonach ein rumänischer Anwalt der Auffassung ist, dass über die effektive Bezahlung auch noch rumänische Gerichte entscheiden müssen. Das betrifft nur die Durchsetzung in Rumänien; und in der Sache selbst (ob Entschädigung und die Höhe) kann kein rumänisches Gericht mehr entscheiden. Und bei der Durchsetzung in den ICSID-Mitgliedstaaten bleiben die rumänischen Gerichte aussen vor (haben nichts zu sagen). Das ist der grosse Vorteil bei Gabriel Resources mit dem Verfahren nach den ICSID-Rules.
urai5
P.S. Do not feed the Troll(s)
https://de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur)#:~:text=Als…
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.256.601 von Einhesse am 10.02.24 15:58:01Das hängt sehr vom Schiedsspruch und der entsprechenden Nachrichtenlage ab. Es scheint ja doch recht wahrscheinlich zu sein, dass es direkt nach dem Schiedsspruch zu Verhandlungen zwischen Gabriel und Rumänien kommen wird. Zudem wird der Handel wohl erstmal ausgesetzt sein. Ich gehe davon aus, dass wir genügend Zeit haben werden, das in Ruhe zu analysieren.
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