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    Aktien als Alternative zu Termingeschäften/Derivaten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.02.21 10:46:38 von
    neuester Beitrag 20.04.21 00:35:49 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.342.196
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      schrieb am 13.02.21 10:46:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe jahrelang FX gehandelt was jetzt durch das Verlustverrechnungsverbot in EStG § 20 seit 2021 nicht mehr möglich ist.
      Um das Trading nicht aufzugeben suche ich also schon länger nach Alternativen und bin gezwungen umzustellen.

      Aktien sind eine Möglichkeit allerdings ist hier ein Problem, dass man im Vergleich zu FX mit gleichem Kapital deutlich weniger diversifizieren kann. Mit FX habe ich problemlos mehrere hunderte Trades aus >50 Strategien pro Woche gemacht. Mit Aktien ist dies durch den fehlenden Hebel sowie die fixen Kosten nicht mehr so in der Form möglich bzw nur mit einem erheblich größeren Konto. Man müsste die Anzahl der Trades künstlich senken, viele Strategien ausschalten, das erhöht mir das Klumpenrisiko, mein ganzer Handel ist auf starke Diversifizierung und viele Orders/Strategien gleichzeitig ausgelegt. Der Hebel war also wirklich wichtig.

      Es gibt wohl Aktienhandel auf Margin (keine CFDs!) womit man zumindest den Hebel leicht erhöhen kann. Da das Aktienthema noch eher neu ist für mich mal meine Fragen:

      -Als was zählt denn aus Steuersicht Aktienhandel auf Margin? Ist das ein Kredit oder wie kann man das klassifizieren?
      -Ist Aktienhandel auf Margin sicher kein Termingeschäft/Derivat und fällt nicht unter das Verlustverrechnungsverbot in EStG § 20?

      -gibt es zu Aktien eigentlich noch andere Alternativen die nicht unter das Verlustverrechnungsverbot fallen und sich ähnlich traden lassen würden wie es bei zB FX möglich war?
      Am Ende geht es darum, dass man ohne gigantische Einzahlungen trotzdem eine hohe und parallele Handelfrequenz hinbekommen kann. Mit fallen nur noch ETFs oder Kryptos ein aber die sind ungehebelt. Oder anders gefragt was könnte man noch traden was nicht unter das Verlustverrechnungsverbot fällt aber noch möglichst aktives Trading zulässt?

      Viele Grüße
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.02.21 13:13:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Erfolgreich scheint das ja nicht gewesen zu sein was du gemacht hast. LOL
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.02.21 14:33:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.992.249 von GRILLER am 13.02.21 13:13:27
      Zitat von GRILLER: Erfolgreich scheint das ja nicht gewesen zu sein was du gemacht hast. LOL


      Ernsthaft, gibts auch noch was konstruktives beizutragen?
      Meist du wirklich irgendein Konto hätte bei der Orderfrequenz mehr als 2 Monate überlebt wenn es unprofitabel wäre.
      Nicht jeder will 500k fürs Trading irgendwo einzahlen nur um einigermaßen gescheit diversifizieren zu können.
      Avatar
      schrieb am 13.02.21 15:39:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was meinst Du mit "Aktienhandel auf Margin"?

      Bei liquiden Aktien kann Dir der Broker eine Kreditlinie bereitstellen.
      Bei taggleichen Geschäften sollte die sogar kostenlos sein.
      Bei Inanspruchnahme über Nacht sind allerdings die anfallenden Kreditkosten unter der Abgeltungssteuer nicht abziehbar.
      Und die Hebel, die man da erreichen kann sind wohl eher so ungefähr zweifach?!

      Aber vielleicht gibt es da inovative Angebote, die in dem Zusammenhang besonders hohe Beleihungen oder besonders günstige Finanzierungskosten ermöglichen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.02.21 15:47:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.993.608 von honigbaer am 13.02.21 15:39:36
      Zitat von honigbaer: Was meinst Du mit "Aktienhandel auf Margin"?


      Ich meine zB bei IB gibt es den Account Typ "Reg T Margin" damit sollte im Gegensatz zum Cashaccount, wenn ich es korrekt verstehe, ein Hebel von 2-4 möglich sein.

      Die Frage ist dies dann aus Steuersicht ein Kredit bzw wird das genauso behandelt wie echte Aktien oder laufe ich in Gefahr, dass dies (weil gehebelt) auch unter das elende Verlustverrechnungsverbot fällt?

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      Avatar
      schrieb am 13.02.21 17:23:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bei Banx sehe ich, dass es Reg T Margin und Portfolio Margin gibt.
      Den 4fache Hebel gibt es bei diesen Modellen scheinbar nur kurzfristig und wenn theoretsicch 4facher Hebel möglich ist. laso 25% Sicherheit gestellt werden muss, ist die volle Ausnutzung ja auch nicht praktikabel, weil jede Kursbewegung dann gleich eine Nachschusspflicht auslöst.

      Mal sehen, was andere hier noch beitragen können.
      Avatar
      schrieb am 13.02.21 17:57:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.990.521 von synth am 13.02.21 10:46:38am Ende geht es immer nur ums Geld verdienen. Dafür braucht man weder einen Hebel noch zig Strategien. Wie viel Kohle willst du pro Monat denn verdienen und wie hoch ist dein Kapital?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.02.21 18:51:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.994.712 von pi-Trader_2 am 13.02.21 17:57:03
      Zitat von pi-Trader_2: am Ende geht es immer nur ums Geld verdienen. Dafür braucht man weder einen Hebel noch zig Strategien.

      Also ich lege großen Wert auf eine möglichst glatte steigende robuste Gesamt-Equity, dies funktioniert nur mit ausreichend breiter Diversifizierung von Underlyings und Strategien. Natürlich kann man auch mit wenigen Trades und wenigen Strategien Geld verdienen, allerdings sieht dann die Portfolioequity selten so gut aus, hat größere DDs etc, will das nicht künstlich verschlechtern.

      Zitat von pi-Trader_2: Wie viel Kohle willst du pro Monat denn verdienen und wie hoch ist dein Kapital?

      Naja wieviel Kohle man verdienen will ist Traumdenken und denke ich der falsche Ansatz, man kann versuche vorige Statistiken/Equitys zu extrapolieren aber ob die Markbedingungen das dann erfüllen sieht man erst danach.
      Was das Kapital angeht ist man durch die fixen Gebühren ohnehin gezwungen weniger Orders zu tätigen aber dies mit einem größeren Volumen. Das Volumen muss zu den Gebühren ja in einem Verhältnis stehen sodass der edge mit der gegebenen Schwankungsbreite überhaupt noch Wirkung zeigt. Man kann keine 200 Orders mit durchschnittlich 50€ Aktienwert kaufen und so mit einem 10k Konto fantastisch diversifizieren ohne an den Gebühren zu ersticken, dies ist eben der Nachteil bei Aktien, man muss dann eher 5 Orders a 2000€ machen damit die Gebühren nicht einen zu großen prozentualen Anteil vom Trade auffressen. Bei FX sind die Gebühren immer prozentual zum Volumen das ist ein großer Vorteil.
      Da der Cashbestand durch EU Regulierung nur bis 20k geschützt ist, muss man natürlich ab 20k etwas aufpassen bzw darauf vertrauen das der Broker nicht pleite geht.

      Mir ist völlig klar das man mit wenig Orders Geld verdienen kann aber das ist definitiv nicht meine bevorzugte Art zu handeln.

      Aber zurück zum Thema meine Frage war eigentlich:
      - Fällt der Handel von Aktien "per Hebel über ein Marginkonto" wie zB "Reg T Margin" unter das Verlustverrechnungsverbot in EStG § 20? Wird das bei der Steuer als normaler Aktiengewinn behandelt oder nicht?
      - Gibt es neben Aktien weitere handelbare Märkte die als Ersatz für bisherige Derivate/Termingeschäfte brauchbar sind und nicht unter das Verlustverrechnungsverbot fallen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.02.21 22:57:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Durch 100.000 € Einlagensicherung und unbegrenzte Verlustverrechnung in Kombination

      das Retailer fast alles handeln durften wie die Großen, hat der Finanzminister nunmal

      gesehen, das man mit ein bisschen Verstand nachhaltig ohne Arbeit große Geldsummen

      verdienen kann, und das auf Dauer.

      dies wurde nun absichtlich durch die neuen Regeln erheblich erschwert.

      sollte nun das gmeine Tradervolk nebst Broker eine neue Nische finden, wird auch diese,

      aber diesmal zeitnah durch die Politik geschlossen.

      man kann sich sicher sein, das alleine durch die shortsqueeze Attacken der "Reddit Rebellen"

      auch bald eine weitere Regulierung stattfindet.
      Avatar
      schrieb am 14.02.21 01:22:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.995.201 von synth am 13.02.21 18:51:47
      Zitat von synth: ..
      Aber zurück zum Thema meine Frage war eigentlich:
      - Fällt der Handel von Aktien "per Hebel über ein Marginkonto" wie zB "Reg T Margin" unter das Verlustverrechnungsverbot in EStG § 20? Wird das bei der Steuer als normaler Aktiengewinn behandelt oder nicht?
      - Gibt es neben Aktien weitere handelbare Märkte die als Ersatz für bisherige Derivate/Termingeschäfte brauchbar sind und nicht unter das Verlustverrechnungsverbot fallen?


      Also bei normalem Wertpapierkredit wird das auf jeden Fall wie normale Aktientransaktionen behandelt. Ob das für diese ECN Broker im ausland auch gilt, weiß ich nicht. Würde mal annahmen ja.

      Und die Einwände, Hebel spiele keine Rolle, kann ich nun auch nicht nachvollziehen.
      Ohne Optionen und hohe Hebel kann man natürlich gewisse Strategien nicht umsetzen, weil man dann sein gesamtes Kapitzal dem Marktrisiko aussetzen müsste.
      Hat ja mit der Einlagensicherung nichts zu tun.

      Was diese Gesetzgebung soll und wie man risikolos Gewinne einfahren könnte, ohne eine unfaire Besteuerung, ist für mich auch nicht nachvollziehbar.
      Avatar
      schrieb am 14.02.21 21:23:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Das ist doch schon mal gut wenn es als normale Aktientransaktion betrachtet wird.

      Gibt es denn neben Aktien denn noch alternative Underlyings die man fürs Daytrading nutzen kann welche keine Termingeschäfte/Derivate sind?
      Mir fallen nur Kryptos oder ETFs ein aber das bringt einen Daytrader auch nicht weiter.
      Am Ende geht es einfach darum, dass die Schwankungen der Datenreihe welche man handelt, den Wert in Geld ausreichend groß verändert.
      Avatar
      schrieb am 20.04.21 00:35:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Was hält dich von einer Trading GmbH ab - und dann weiter FX?


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