checkAd

    Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.03.21 17:21:51 von
    neuester Beitrag 22.03.21 19:03:15 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.345.218
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 750
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.03.21 17:21:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo ich habe zuletzt im Jahre 2009 eine Steuer erklärung gemacht und habe einen bestätigten Verlustvortrag erhalten nun hjabe ich fuer 2016 eine Erklärung abgegeben dort wurde aber der Verlustvortrag nicht erwähnt i ch bekam eine geringe Summe wieder kann ich nun fuer 2015 eine Erklärung abgeben und muss die vom Finanzamt bearbeitet werden mfg
      Avatar
      schrieb am 22.03.21 19:03:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sind es Verluste von vor 2009? Dann dürften diese inzwischen (2013) verfallen sein. Im Übrigen müssen Steuererklärungen lückenlos abgegeben werden, wenn der Verlustvortrag genutzt werden soll.
      Beispiel: in einem Jahr generiere ich einen Verlustvortag von 6000 EUR. Die nächsten 10 Jahre sind es jeweils Gewinne von 500 EUR.. Diese mindern natürlich den Verlustvortrag, auch wenn sie unter dem Sparerpauschbetrag liegen. Es muss erst mal belegt werden, dass der Verlustvortrag überhaupt noch da ist.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuererklärung