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    Haupteinkommen Trading - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.04.21 10:55:08 von
    neuester Beitrag 06.07.21 12:08:33 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.346.339
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      schrieb am 13.04.21 10:55:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      bei mir ist folgende Situation. Ich bin eigentlich IT-Berater Freelancer.

      Wegen Wegfall eines Großauftrages wegen Corona habe ich für 2021 weitgehend ein Sabbatical eingelegt.
      Ich habe genug Rücklagen und hatte Anfang des Jahres mit Glück einen sehr großen Aktiengewinn zu realisieren. Damit habe ich mehr erreicht als in einem Jahr mit normaler Arbeit. Da ich wie schon letztes Jahr auch dieses Jahr weiter privat Trading betreibe wird sich der Gewinn vermutlich noch weiter verbessern.
      Dazu eine steuerliche Frage. Prognostiziert werden 95 % meines Einkommens aus Kapitalerträgen stammen (Selbst verwaltendes Vermögens).
      Die Steuern dafür sind mit den 25 % + Soli schon abgegolten und müssen auch nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Ich habe 1 Depot in Deutschland.

      Der gleiche Verdienst als Freelancer hätte aber vermutlich einen Steuersatz von 42% zu folge.
      Gibt es das Risiko das ich trotzdem mehr als 25% Abgeltungssteuer zahlen muss?

      Als gewerblicher Trader kann ich nicht eingestuft werden, da ich zum Glück die Vorrausetzungen nicht erfülle-
      Gebe ich die Kapitalerträge nicht an (Ist ja erlaubt), wird sich das Finanzamt fragen wovon ich lebe.
      Soll ich dann das Sabbatical erwähnen ?

      Eine andere Möglichkeit wäre noch Arbeitslosengeld aus der freiwilligen Versicherung zu kassieren.

      In dem Fall hätte ich Einkommen für die Steuererklärung auch wenn es nicht viel ist.

      Was meint ihr oder befindet sich jemand in einer ähnlichen Situation?

      Gruß

      Martin
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.04.21 11:16:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dein Finanzamt wird nicht fragen, wovon Du lebst. Das interessiert die nicht, geht die auch nix an. Dafür musst Du Dich nicht rechtfertigen.

      Mehr als 25 % Abgeltungssteuer + Soli wirst Du nicht zahlen müssen, es sei denn du willst Termingeschäfte machen(siehe Nachbarthread).

      Bezüglich Steuern kannst Du sorgenfrei sein.......ein Augenmerk solltest Du noch auf Deine Krankenkasse legen.....wenn privatversichert, ist alles schick.
      Avatar
      schrieb am 13.04.21 11:30:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.791.077 von Martin__ am 13.04.21 10:55:08wie ist dann mit Sozialabgaben wie Kranken- und Rentenversicherung?
      Gegenüber Krankenkasse musst du dann regelmäßig deine Einkünfte mit der Steuerbescheid nachweisen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.04.21 11:54:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.791.734 von alex2014 am 13.04.21 11:30:50@Freak_dd Danke die Antwort

      @Alex2014 Ich bin privat versichert, daher wird es nicht benötigt.

      Falls ich mich theoretisch arbeitslos melden würde, wäre es für die Krankenkasse meines Wissens auch nicht relevant.

      Anders wäre eine freiwillige gesetzliche Versicherung.

      LG
      Avatar
      schrieb am 13.04.21 19:24:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ob das mit der Abgeltungssteuer dauerhaft so bleibt, sei einmal dahin gestellt...



      https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/olaf-scholz-pruef…
      2 Antworten

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      schrieb am 13.04.21 20:06:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.800.299 von Pedrocito am 13.04.21 19:24:39
      Zitat von Pedrocito: Ob das mit der Abgeltungssteuer dauerhaft so bleibt, sei einmal dahin gestellt...


      https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/olaf-scholz-pruef…


      Ob die 15% Partei SPD weiterhin den Finanzminister stellen sollte, sei einmal dahin gestellt ... :D

      Zumindest Saskia Esken und Kevin Kühnert feixen schon seit Jahren, dass sie endlich nicht mehr regieren möchten und in die Opposition gehen möchten!


      PS: Über eine Rückkehr zur Versteuerung wie bis 2008 könnte man reden. Also mit 1-Jahres-Spekulationsfrist, Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden und Versteuerung zum persönlichen Steuersatz. ;)


      @ Martin:
      Die Abgeltungsteuer ist kein Geschenk vom Finanzminister, sondern eben eine pauschale Abgeltungsteuer, bei der keine Kosten gegengerechnet werden können.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.04.21 20:40:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.801.118 von walker333 am 13.04.21 20:06:23
      die 23 % - Partei möchte das übrigens auch umsetzen..., also so unwahrscheinlich ist das Szenario nicht

      Auszug Wahlprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

      "Abgeltungssteuer abschaffen: Kapitalerträge sollen wieder wie Arbeitseinkommen mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz belegt werden".

      Quelle:
      https://www.gruene.de/themen/steuern
      Avatar
      schrieb am 14.04.21 18:55:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.791.077 von Martin__ am 13.04.21 10:55:08Wenn du nur Kapitalerträge hast, musst du nie mehr als 25 % zahlen.

      Es könnte aber sinnvoll sein, die Kapitalerträge trotzdem anzugeben. Du bekommst ja einen Grundfreibetrag von 9.408 Euro für 2020, d.h. dass du ohne weiteres Einkommen Kapitalerträge in dieser Höhe steuerfrei vereinnahmen kannst. Diesen Freibetrag berücksichtigt die Bank nicht und du würdest dann gezahlte Abgeltungssteuer wiederbekommen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.04.21 20:06:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.816.802 von JuliaPapa am 14.04.21 18:55:03
      Zitat von JuliaPapa: Wenn du nur Kapitalerträge hast, musst du nie mehr als 25 % zahlen.


      Das gilt natürlich nur, wenn keine Derivate getradet werden, siehe auch: https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1317120-7251-726…

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 06.07.21 12:08:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      weiss jemand wie hoch sind dann die Sozialabgaben, wenn mann von Immobilien und Trading leben möchte? Z. Bsp monatliche Einnahmen aus Vermietung 1.300 EUR + Trading.
      Mit welche Steuer und Sozialabgaben muss ich rechnen?
      Besteht die Möglichkeit das optimieren, falls die Wohnhaft bleibt Deutschland?


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