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    Wohnungseigentümerversammlung: Wann müssen Beschlüsse einstimmig gefasst werden?

    eröffnet am 12.12.21 11:50:32 von
    neuester Beitrag 29.04.22 15:37:23 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 29.04.22 15:37:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es scheint mir, dass Menschen mit Schulden wirklich über ihre Lebenssituation nachdenken müssen. Ich bin mir sicher, dass es ziemlich einfach ist, mit Immobilieninvestitionen Geld zu verdienen und Schulden zu vergessen. Ein Beispiel. Ich verdiene Geld, indem ich die Dienste auf dieser Website https://eigenheimwunsch.de/, und ich weiß und bin mir sicher, dass viele Menschen dasselbe tun können.
      Avatar
      schrieb am 25.12.21 18:34:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo zusammen,
      hat keiner einen Tip für mich?

      Wünsche noch schöne Weihnachten
      Avatar
      schrieb am 12.12.21 11:50:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach dem alten Wohnungseigentumsgesetz mussten für Umbauten Beschlüsse einstimmig gefasst werden. Mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz hat sich doch einiges geändert.

      Konkret geht es darum, ob ein neuer Platz für Mülltonnen vor dem Haus angelegt (Pflasterarbeiten) werden soll. Bisher stehen die Mülltonnen in einem besonderen Raum im Haus und das stinkt im Sommer. Reicht für einen solchen Umbau eine 3/4-Mehrheit der Eigentümer oder muss weiterhin jeder der 16 Eigentümer einverstanden sein? Besten Dank für Ihre Infos.
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