Kumulierter Verlustvortrag wird nicht akzeptiert
eröffnet am 21.07.22 17:00:20 von
neuester Beitrag 22.07.22 13:21:31 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 72.031.453 von dhp_80 am 21.07.22 20:17:30
Wenn es kein fall einer Pflichtveranlagung ist, ist das Jahr 2017 verjährt, ansonsten hilft die Abgabe der Steuererklärung für 2017. Im Privatbereich gilt grundsätzlich das Zuflussprinzip, Verluste aus 2017 bei Auslandsbrokern KÖNNEN daher in 2018 nicht berücksichtigt werden.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von dhp_80: Gut, nicht das was ich hören wollte aber danke für die Rückmeldungen.
Wenn es kein fall einer Pflichtveranlagung ist, ist das Jahr 2017 verjährt, ansonsten hilft die Abgabe der Steuererklärung für 2017. Im Privatbereich gilt grundsätzlich das Zuflussprinzip, Verluste aus 2017 bei Auslandsbrokern KÖNNEN daher in 2018 nicht berücksichtigt werden.
Gruß
Taxadvisor
Gut, nicht das was ich hören wollte aber danke für die Rückmeldungen.
Hallo,
>>>Habe im Jahr 2022 die freiwillige Steuererklärung für 2018 angereicht. Da ich Verluste bei CFD Geschäften hatte, habe ich die natürlich mit angegeben um einen Verlustvortrag zu erreichen.
So richtig freiwillig hört sich das alles nicht an, ich glaube eher, dass du verpflichtet bist. Oder erzielst du prinzipiell nur Verluste?
>>>Vom ausländischen Broker GKFX hatte ich eine Verlustbescheinigung bzw. einen Nachweis über Verluste für die Jahre 2017 (Betrag X) + 2018 (Betrag Y). Ich habe die Summe aus beiden Jahren in der Steuererklärung 2018 angegeben (Betrag XY).
In der Festsetzung wurden jetzt nur die Verluste für 2018 (Y) berücksichtigt, aber nicht für 2017 (X).
Natürlich. Wenn du 2017er-Verluste vortragen willst, dann musst du auch eine 2017er-Erklärung abgeben.
Und selbst wenn du nur einen Verlustvortrag aus 2016 gemeint hast hättest du diesen mittells Erklärung weiter vortragen müssen; mittlerweile ist es dafür aber wahrscheinlich zu spät (in bestimmten Fällen könnte man vielleicht mit einer Selbstanzeige noch eine Erklärung durchdrücken, bei einem negativen Saldo möchte ich das aber ausschließen).
>>>Bei den deutschen Banken werden Verluste doch auch Jahr für Jahr vorgetragen und sind damit "ewig" gültig bzw. bis man eben eine Steuererklärung einreicht.
Die Steuertöpfe bei den Banken sind etwas völlig anderes, die kannst du nicht selbst führen.
Stefan
>>>Habe im Jahr 2022 die freiwillige Steuererklärung für 2018 angereicht. Da ich Verluste bei CFD Geschäften hatte, habe ich die natürlich mit angegeben um einen Verlustvortrag zu erreichen.
So richtig freiwillig hört sich das alles nicht an, ich glaube eher, dass du verpflichtet bist. Oder erzielst du prinzipiell nur Verluste?
>>>Vom ausländischen Broker GKFX hatte ich eine Verlustbescheinigung bzw. einen Nachweis über Verluste für die Jahre 2017 (Betrag X) + 2018 (Betrag Y). Ich habe die Summe aus beiden Jahren in der Steuererklärung 2018 angegeben (Betrag XY).
In der Festsetzung wurden jetzt nur die Verluste für 2018 (Y) berücksichtigt, aber nicht für 2017 (X).
Natürlich. Wenn du 2017er-Verluste vortragen willst, dann musst du auch eine 2017er-Erklärung abgeben.
Und selbst wenn du nur einen Verlustvortrag aus 2016 gemeint hast hättest du diesen mittells Erklärung weiter vortragen müssen; mittlerweile ist es dafür aber wahrscheinlich zu spät (in bestimmten Fällen könnte man vielleicht mit einer Selbstanzeige noch eine Erklärung durchdrücken, bei einem negativen Saldo möchte ich das aber ausschließen).
>>>Bei den deutschen Banken werden Verluste doch auch Jahr für Jahr vorgetragen und sind damit "ewig" gültig bzw. bis man eben eine Steuererklärung einreicht.
Die Steuertöpfe bei den Banken sind etwas völlig anderes, die kannst du nicht selbst führen.
Stefan
Vielleicht kann @taxadvisor was dazu schreiben...
Ich bin alles andere als ein Steuerfachmann, aber hier ist klar, dass Du das deutsche System der Verlusttöpfe (die automatisch ins nächste Jahr fortgeschrieben werden) nicht auf eine ausländische Bank / Broker übertragen kannst.
Also wohl besser Steuererklärung für jedes einzelne Jahr machen!
Also wohl besser Steuererklärung für jedes einzelne Jahr machen!
Hallo,
kurz zum Hintergrund:
Letzte freiwillige Steuererklärung von mir erfolgte 2016. Habe im Jahr 2022 die freiwillige Steuererklärung für 2018 angereicht. Da ich Verluste bei CFD Geschäften hatte, habe ich die natürlich mit angegeben um einen Verlustvortrag zu erreichen.
Vom ausländischen Broker GKFX hatte ich eine Verlustbescheinigung bzw. einen Nachweis über Verluste für die Jahre 2017 (Betrag X) + 2018 (Betrag Y). Ich habe die Summe aus beiden Jahren in der Steuererklärung 2018 angegeben (Betrag XY).
In der Festsetzung wurden jetzt nur die Verluste für 2018 (Y) berücksichtigt, aber nicht für 2017 (X).
Warum wird die kumulierte Summe nicht erfasst, 2017 habe ich keine Steuererklärung gemacht. Bei den deutschen Banken werden Verluste doch auch Jahr für Jahr vorgetragen und sind damit "ewig" gültig bzw. bis man eben eine Steuererklärung einreicht.
Soll ich Widerspruch einlegen oder muss ich das einfach so hinnehmen? Es geht um 5-stellige Beträge, wobei der Anteil aus 2017 3x höher ist als der vorgetragene aus 2018, für das Finanzamt also "Win" für mich aber "Lose". Hat jemand Erfahrung damit?
Danke, VG
kurz zum Hintergrund:
Letzte freiwillige Steuererklärung von mir erfolgte 2016. Habe im Jahr 2022 die freiwillige Steuererklärung für 2018 angereicht. Da ich Verluste bei CFD Geschäften hatte, habe ich die natürlich mit angegeben um einen Verlustvortrag zu erreichen.
Vom ausländischen Broker GKFX hatte ich eine Verlustbescheinigung bzw. einen Nachweis über Verluste für die Jahre 2017 (Betrag X) + 2018 (Betrag Y). Ich habe die Summe aus beiden Jahren in der Steuererklärung 2018 angegeben (Betrag XY).
In der Festsetzung wurden jetzt nur die Verluste für 2018 (Y) berücksichtigt, aber nicht für 2017 (X).
Warum wird die kumulierte Summe nicht erfasst, 2017 habe ich keine Steuererklärung gemacht. Bei den deutschen Banken werden Verluste doch auch Jahr für Jahr vorgetragen und sind damit "ewig" gültig bzw. bis man eben eine Steuererklärung einreicht.
Soll ich Widerspruch einlegen oder muss ich das einfach so hinnehmen? Es geht um 5-stellige Beträge, wobei der Anteil aus 2017 3x höher ist als der vorgetragene aus 2018, für das Finanzamt also "Win" für mich aber "Lose". Hat jemand Erfahrung damit?
Danke, VG
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