Verlustvortrag / Verrechnung von Aktienverlusten
eröffnet am 30.04.23 17:01:33 von
neuester Beitrag 02.05.23 11:05:01 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.765.059 von The_Jackal am 01.05.23 18:03:10Vorerst gelten aber noch die bisherigen Regeln und generell wäre eine Zulassung der Verrrechnung von Aktienverlusten mit sonstigen Gewinnen ja sehr vorteilhaft für Privatanleger.
Auch für den hier besprochenen Fall, ist das ja kein dramatischer Nachteil.
Der Verlust aus Veräußerungsgeschäften geht ja nicht verloren, bis er verrechnet wird,
Lediglich der Freibetrag geht dann jedes Jahr "verloren", indem er sich nicht auswirken kann.
Auch für den hier besprochenen Fall, ist das ja kein dramatischer Nachteil.
Der Verlust aus Veräußerungsgeschäften geht ja nicht verloren, bis er verrechnet wird,
Lediglich der Freibetrag geht dann jedes Jahr "verloren", indem er sich nicht auswirken kann.
Trauriger Nachtrag.....
....hat sich scheinbar leider "erledigt":https://datenbank.nwb.de/Dokument/732142/
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.762.356 von honigbaer am 30.04.23 20:01:47
Exakt mein Gedanke. Wahrscheinlich unbegründete Hoffnung mache ich mir ja nach wie vor hinsichtlich der Möglichkeit, Verluste und Verlustvorträge auch mit anderen Einnahmen und Gewinnen verrechnen zu können, hier seien insbesondere natürlich Dividenden genannt. Wie siehst Du / seht Ihr da eine Chance? Siehe:
https://www.boerse-online.de/nachrichten/geldundvorsorge/sin…
Zitat von honigbaer: Deshalb ist es für Kleinanleger vielleicht auch schlauer, immer mal ein paar Anteile aus dem Fondssparplan zu verkaufen, um den Freibetrag jedes Jahr auszunutzen, statt dann am Ende mit einem großen Gewinn auch große Steuer zu zahlen.
Man kann die verkauften Anteile ja gleich wieder zurück kaufen.
Exakt mein Gedanke. Wahrscheinlich unbegründete Hoffnung mache ich mir ja nach wie vor hinsichtlich der Möglichkeit, Verluste und Verlustvorträge auch mit anderen Einnahmen und Gewinnen verrechnen zu können, hier seien insbesondere natürlich Dividenden genannt. Wie siehst Du / seht Ihr da eine Chance? Siehe:
https://www.boerse-online.de/nachrichten/geldundvorsorge/sin…
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.762.491 von alzwo am 30.04.23 21:14:56
Ja, danke für die Korrektur. Meine besten Vorsätze, die Beiträge ordentlich zu formulieren, scheitern mal wieder.
Also richtig:
„Gerechter wäre natürlich, wenn so ein Verlustvortrag an andere arme Steuerzahler übertragen (verkauft) werden könnte, die gerade gerade Aktiengewinne machen.“
Zitat von alzwo: honigbaer,
„Gerechter wäre natürlich, wenn so ein Verlustvortrag an andere arme Steuerzahler übertragen (verkauft) werden könnte, der gerade Aktienverluste macht.“
Im Zitat muß Aktienverluste durch Aktiengewinne ersetzt werden. Ist wohl jedem Leser klar.
Ja, danke für die Korrektur. Meine besten Vorsätze, die Beiträge ordentlich zu formulieren, scheitern mal wieder.
Also richtig:
„Gerechter wäre natürlich, wenn so ein Verlustvortrag an andere arme Steuerzahler übertragen (verkauft) werden könnte, die gerade gerade Aktiengewinne machen.“
honigbaer,
„Gerechter wäre natürlich, wenn so ein Verlustvortrag an andere arme Steuerzahler übertragen (verkauft) werden könnte, der gerade Aktienverluste macht.“
Im Zitat muß Aktienverluste durch Aktiengewinne ersetzt werden. Ist wohl jedem Leser klar.
„Gerechter wäre natürlich, wenn so ein Verlustvortrag an andere arme Steuerzahler übertragen (verkauft) werden könnte, der gerade Aktienverluste macht.“
Im Zitat muß Aktienverluste durch Aktiengewinne ersetzt werden. Ist wohl jedem Leser klar.
Erstmal eine kleine Klarstellung, Aktienverluste können (nur) mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
Mit Gattung meintest Du sicher Aktienverluste als eine Gattung und sonstige Verluste, als die andere, aber das ist etwas MIssverständlich, weil die "Gattung" im Wertpapiergeschäft ein bestimmtes Wertpapier, also eine bestimmte Aktie meint. Oder sogar noch spezieller, kann mit Gattung gezielt die Stamm- oder die Vorzugsaktie gemeint sein. Die Aktienverlustverrechnung ist aber natürlich mit allen Aktiengewinnen möglich, nicht nur der gleichen Aktie (Gattung).
Das Problem Deines Verwandten mit dem Aktienverlust ohne Verrechnungsmöglichkeit, siehst Du schon richtig. Aber eigentlich ist doch sogar nichtmal ganz unpraktisch, bis zur Realisierung ist der Aktienverlust ja in der Wertpapierposition latent vorhanden und für spätere Jahre, wenn doch mal ein Aktiengewinn anfällt konserviert, er kann dann realisiert und verrechnet werden. (Phase 1) Aber selbst wenn er die Position jetzt veräußern würde, bliebe der Aktienverlust als Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt im Aktienverlusttopf stehen für spätere Zeiten. (Phase 2)
Während Phase 1 werden erstmal alle Gewinne mit dem Freibetrag verrechnet, auch realisierte Aktiengewinne.
Es fällt insoweit keine Steuer an, daraus kann man ja jetzt nicht direkt eine Benachteiligung ableiten.
Und für die Zukunft kann er ja seine Anlagen gestalten, indem er mal statt der doofen ETFs eine gute Aktie kauft, damit dann auch mal Gewinne anfallen. Die schön groß sind und dann vielleicht in einer Einmalaktion realisiert und mit den Aktienverlusten verrechnet werden können.
Ansonsten gilt, ohne Aktiengewinne wird sich der Aktienverlust mit oder ohne Sparerfreibetrag niemals auswirken.
Gerechter wäre natürlich, wenn so ein Verlustvortrag an andere arme Steuerzahler übertragen (verkauft) werden könnte, der gerade Aktienverluste macht. Aber so schlau bzw grausam sind die Steuergesetz gestrickt, dass das nicht geht.
Könnte man den Lindner mal drauf hinweisen, dass das unfair ist, aber ich glaub der weiß es. Bestimmt gibt es sogar eine Statistik, die das Steuermehraufkommen erfasst, das entsteht, indem manche Spekulanten dauernd nur Verluste machen und den Verlustvortrag mit ins Grab nehmen, während die Gewinner steuerlich geschröpft werden.
Bei den Fonds und Kapitalgesellschaften sind doch die Veräußerungsgewinne und -verluste sowieso steuerlich unbeachtlich, bzw die Unternehmen müssen bei der Körperschaftsteuer nur eine geringe Pauschalsteuer auf die Aktienveräußerungsgewinne zahlen (5% von 15% = 0,75%). Aber die Unternehmen zahlen eine hohe Steuer auf Zinsen und Streubesitzdividenden (15% KSt aber auch noch Gewerbesteuer).
Das mit den 0,75% ist aber auch nur eine Zwischen, genauer gesagt sogar eine Zusatzsteuer. Doppelbesteuerung wenn auch mit geringem Steuersatz. Denn im Endeffekt geben Fonds und Unternehmen die Gewinne an den Endbegünstigten weiter, der die Fondsanteile oder Aktien / GmbH Anteile hält. Spätestens bei Veräußerung der Fonds- oder Unternehmensanteile fällt dann bei dem Endbegünstigten auch ein steuerpflichtiger Gewinn an!
Deshalb ist es für Kleinanleger vielleicht auch schlauer, immer mal ein paar Anteile aus dem Fondssparplan zu verkaufen, um den Freibetrag jedes Jahr auszunutzen, statt dann am Ende mit einem großen Gewinn auch große Steuer zu zahlen.
Man kann die verkauften Anteile ja gleich wieder zurück kaufen.
Mit Gattung meintest Du sicher Aktienverluste als eine Gattung und sonstige Verluste, als die andere, aber das ist etwas MIssverständlich, weil die "Gattung" im Wertpapiergeschäft ein bestimmtes Wertpapier, also eine bestimmte Aktie meint. Oder sogar noch spezieller, kann mit Gattung gezielt die Stamm- oder die Vorzugsaktie gemeint sein. Die Aktienverlustverrechnung ist aber natürlich mit allen Aktiengewinnen möglich, nicht nur der gleichen Aktie (Gattung).
Das Problem Deines Verwandten mit dem Aktienverlust ohne Verrechnungsmöglichkeit, siehst Du schon richtig. Aber eigentlich ist doch sogar nichtmal ganz unpraktisch, bis zur Realisierung ist der Aktienverlust ja in der Wertpapierposition latent vorhanden und für spätere Jahre, wenn doch mal ein Aktiengewinn anfällt konserviert, er kann dann realisiert und verrechnet werden. (Phase 1) Aber selbst wenn er die Position jetzt veräußern würde, bliebe der Aktienverlust als Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt im Aktienverlusttopf stehen für spätere Zeiten. (Phase 2)
Während Phase 1 werden erstmal alle Gewinne mit dem Freibetrag verrechnet, auch realisierte Aktiengewinne.
Es fällt insoweit keine Steuer an, daraus kann man ja jetzt nicht direkt eine Benachteiligung ableiten.
Und für die Zukunft kann er ja seine Anlagen gestalten, indem er mal statt der doofen ETFs eine gute Aktie kauft, damit dann auch mal Gewinne anfallen. Die schön groß sind und dann vielleicht in einer Einmalaktion realisiert und mit den Aktienverlusten verrechnet werden können.
Ansonsten gilt, ohne Aktiengewinne wird sich der Aktienverlust mit oder ohne Sparerfreibetrag niemals auswirken.
Gerechter wäre natürlich, wenn so ein Verlustvortrag an andere arme Steuerzahler übertragen (verkauft) werden könnte, der gerade Aktienverluste macht. Aber so schlau bzw grausam sind die Steuergesetz gestrickt, dass das nicht geht.
Könnte man den Lindner mal drauf hinweisen, dass das unfair ist, aber ich glaub der weiß es. Bestimmt gibt es sogar eine Statistik, die das Steuermehraufkommen erfasst, das entsteht, indem manche Spekulanten dauernd nur Verluste machen und den Verlustvortrag mit ins Grab nehmen, während die Gewinner steuerlich geschröpft werden.
Bei den Fonds und Kapitalgesellschaften sind doch die Veräußerungsgewinne und -verluste sowieso steuerlich unbeachtlich, bzw die Unternehmen müssen bei der Körperschaftsteuer nur eine geringe Pauschalsteuer auf die Aktienveräußerungsgewinne zahlen (5% von 15% = 0,75%). Aber die Unternehmen zahlen eine hohe Steuer auf Zinsen und Streubesitzdividenden (15% KSt aber auch noch Gewerbesteuer).
Das mit den 0,75% ist aber auch nur eine Zwischen, genauer gesagt sogar eine Zusatzsteuer. Doppelbesteuerung wenn auch mit geringem Steuersatz. Denn im Endeffekt geben Fonds und Unternehmen die Gewinne an den Endbegünstigten weiter, der die Fondsanteile oder Aktien / GmbH Anteile hält. Spätestens bei Veräußerung der Fonds- oder Unternehmensanteile fällt dann bei dem Endbegünstigten auch ein steuerpflichtiger Gewinn an!
Deshalb ist es für Kleinanleger vielleicht auch schlauer, immer mal ein paar Anteile aus dem Fondssparplan zu verkaufen, um den Freibetrag jedes Jahr auszunutzen, statt dann am Ende mit einem großen Gewinn auch große Steuer zu zahlen.
Man kann die verkauften Anteile ja gleich wieder zurück kaufen.
Liebe Community,
es ist ja so, dass man generell Aktienverluste mit Gewinnen aus derselben Gattung verrechnen kann. Ich selbst habe jüngst eine Position mit hohem Gewinn teilverkauft und damit meinen Verlustrechnungstopf komplett "geleert". Unterm Strich ist das ja eine feine Sache, zumindest bei mir wird dadurch die Hemmschwelle gesenkt, die ein oder andere Depotleiche zu liquidieren.
Aber in Knackpunkt ist ja doch irgendwie der gesetzliche Freibetrag. Bei mir wird letzterer i.d.R. schon im ersten Halbjahr durch Dividenden komplett ausgereizt.
Jetzt weiß ich von einem Verwandten,dass er mit einem Einzelwert fett im Minus ist; es zeichnet sich ab, dass der "Laden" auch langfristig nicht mehr nachhaltig auf die Beine kommt. Gleichzeitig agiert er an der Börse mit relativ geringen Beträgen und ist vorwiegend mit ETF-Sparplänen unterwegs.
Ich sehe hier für ihn einen entscheidenden Nachteil: Aufgrund des Umstandes, dass er generell mit seinen Erträgen nie (insbesondere jedoch nicht mit Gewinnen aus seinen wenigen Einzelwerten) den Sparer-Pauschbetrag überschreiten wird, kann er letztlich seine Verluste, im Gegensatz zu mir, garnicht wirklich verrechnen. Anders gesagt: Während größere Investoren mit hohen Gewinnen weit jenseits des Freibetrages ihre Verluste sauber über die Kapitalertragssteuer verrechnen können, haben klassische Kleinanleger von dieser Regelung eigentlich nichts - eben da sie sich innerhalb des Freibetrages bewegen (der ja noch um 200 € angehoben wurde) und somit in gewisser Weise ggü. den "Großen" leer ausgehen.
Habe ich da jetzt einen Denkfehler?
Vielen Dank für die Inspiration im Voraus.
Gruß
Stefan
es ist ja so, dass man generell Aktienverluste mit Gewinnen aus derselben Gattung verrechnen kann. Ich selbst habe jüngst eine Position mit hohem Gewinn teilverkauft und damit meinen Verlustrechnungstopf komplett "geleert". Unterm Strich ist das ja eine feine Sache, zumindest bei mir wird dadurch die Hemmschwelle gesenkt, die ein oder andere Depotleiche zu liquidieren.
Aber in Knackpunkt ist ja doch irgendwie der gesetzliche Freibetrag. Bei mir wird letzterer i.d.R. schon im ersten Halbjahr durch Dividenden komplett ausgereizt.
Jetzt weiß ich von einem Verwandten,dass er mit einem Einzelwert fett im Minus ist; es zeichnet sich ab, dass der "Laden" auch langfristig nicht mehr nachhaltig auf die Beine kommt. Gleichzeitig agiert er an der Börse mit relativ geringen Beträgen und ist vorwiegend mit ETF-Sparplänen unterwegs.
Ich sehe hier für ihn einen entscheidenden Nachteil: Aufgrund des Umstandes, dass er generell mit seinen Erträgen nie (insbesondere jedoch nicht mit Gewinnen aus seinen wenigen Einzelwerten) den Sparer-Pauschbetrag überschreiten wird, kann er letztlich seine Verluste, im Gegensatz zu mir, garnicht wirklich verrechnen. Anders gesagt: Während größere Investoren mit hohen Gewinnen weit jenseits des Freibetrages ihre Verluste sauber über die Kapitalertragssteuer verrechnen können, haben klassische Kleinanleger von dieser Regelung eigentlich nichts - eben da sie sich innerhalb des Freibetrages bewegen (der ja noch um 200 € angehoben wurde) und somit in gewisser Weise ggü. den "Großen" leer ausgehen.
Habe ich da jetzt einen Denkfehler?
Vielen Dank für die Inspiration im Voraus.
Gruß
Stefan
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