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    Neuer Fond für vorbörsliche Werte !!!mt. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.05.00 10:52:59 von
    neuester Beitrag 28.05.00 19:30:24 von
    Beiträge: 9
    ID: 139.989
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      Avatar
      schrieb am 19.05.00 10:52:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Halli Hallo !

      Endlich gibt es mal einen Fond der ausschließlich in vorbörsliche werte investiert(Venturecap).
      Hat jemand von euch sich schon mal eine Meinung drüber gemacht ?
      Das ganze ist nachzulesen unter www.venturecap.de !!!
      Ich hab erstmal gezeichnet , bin über eure Meinungen gespannt.
      Avatar
      schrieb am 21.05.00 14:53:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Keine Meinungen ?
      Avatar
      schrieb am 21.05.00 17:48:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Goldjünger

      ich investiere lieber mit Partneren direkt in die Unternehmen. Kommt einem Fond gleich und ist
      auf jeden Fall spanender.

      Gruß Comedy
      Avatar
      schrieb am 22.05.00 09:54:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hab mir auch den Prospekt schicken lassen, aber dann nicht investiert. Das als beste Lösung gepriesene Fondskonzept scheint mir ehr mehrere Nachteile unglücklich zu kombinieren.

      Es ist ein Fund, ich komme also für mehrere Jahre nicht aus dem Ding raus und es ist auch kein Zweitmarkt geplant.
      Bei geschlossenen Funds -nichts anderes ist das- erwarte ich schon mehr: Entweder Steuervorteile -siehe GUB- oder irgendwelche anderen Anreize, wie z.B. bevorrechtigte Zeichung. Die haben das Ding also maximal nachteilig für den Investor konstruiert. Daher doch lieber eine Aktienanlage oder eine Direktinvestition (siehe Comedy`s Beitrag).
      Avatar
      schrieb am 22.05.00 11:23:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der 6. GUB Fond hat auch keine steuerlichen Vorteile mehr!

      Millennium

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      schrieb am 22.05.00 11:45:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Millenium:
      Hast Du dafür, dass der 6. GUB Fund keine steuerlichen Vorteile mehr hat auch eine Quelle?
      Würde mich echt interessieren, da ich bisher immer das Gegenteil gehört hatte.
      Danke Dampflok
      Avatar
      schrieb am 22.05.00 12:34:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ja mit der Quelle ist das so eine Sache:

      1.) dem Verkaufsprospekt war eine Seite hinzugelegt worden, auf dem man ausdrücklich auf diesen Sachverhalt hinwies.
      2.) Stand auch so bei wytto.de

      Hilft dir leider nicht wirklich weiter, da du das selbst nicht nachprüfen kannst. Habe im Moment auch keinen Zugriff auf die Homepgae der GUB (ausgefallen!?!). Schau mal unter www.gub-ag.de

      Millennium
      Avatar
      schrieb am 22.05.00 18:06:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      So, ich habe das jetzt nochmal direkt (Beim Vertrieb) gecheckt. Der Unterschied ist, dass keine Vorab-Verlustzuweisungen mehr auf der Lohnsteuerkarte des Jahres 2000 eingetragen werden. Im Folgejahr (2001) erfolgt dann jedoch `ganz normal` eine Verlustzuweisung für 2000, die bei der Steuererklärung genutzt werden kann.

      Gruß Dampflok
      Avatar
      schrieb am 28.05.00 19:30:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      siehe auch Neuer Markt, "Bernd Förtschs Pre IPO Fund"

      siehe auch anderen Thread

      "

      Hi Djuke

      beim Recherchieren für Deine Fragen (habe nämlich dieselben) bin ich auf die FAQs des Funds gestoßen. Die müssten alles beantworten.


      Ist etwas lang geworden, hilft aber sicher weiter. Ich werd mal etwas Geld riskieren (der involvierte Gesellschaftsrechtler sollte doch gerade in diesem Bereich sein Geschäft verstehen)


      FAQ - Frequently Asked Questions

      Die vollständigen Informationen über die VentureCap Beteiligungen 2000 GmbH & Co. KG sind im Anlegerverkaufsprospekt enthalten. Diesen können Sie schriftlich bei uns anfordern oder im Internet unter http://www.venturecap.de/fund als Download abrufen. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben und Informationen dieses Anlegerverkaufsprospektes. Sollten Sie Fragen zum Verkaufsprospekt haben, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Hier finden Sie die meistgestellten Fragen unsere Anleger, die Ihnen vielleicht schon weiterhelfen können:

      Ablauf der Zeichnung - Renditen und Gebühren - Stellung der Kommanditisten - Management - Allgemeines

      Ablauf der Zeichnung

      Bis wann kann ich zeichnen?
      Die Zeichnungsfrist läuft vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung bis zum 31.07.2000.

      Kann ich meine Einlage nachträglich erhöhen?
      Nein, eine Erhöhung der Einlage ist nur während der Zeichnungsfrist möglich.

      Wie hoch ist die Mindestzeichnungssumme?
      Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 5.000,- , höhere Beträge müssen durch 1.000 teilbar sein.

      Muß ich den Treuhandvertrag extra unterschreiben?
      Nein, Sie müssen lediglich den Zeichnungsschein ausfüllen und unterschreiben.


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      Renditen und Gebühren

      Welche Rendite wird erwartet?
      Dies ist selbstverständlich die schwierigste aller Fragen. Unser internes Ziel liegt bei ca. 50% - 80% pro Jahr, die Rendite ist jedoch - wie bei allen Anlagen - stark von der Stimmung an der Börse abhängig. Bleibt das Börsenumfeld allerdings weiterhin so gut wie in den letzten Jahren, sind auch dreistellige Beträge möglich.

      Sind meine Erträge wirklich steuerfrei?
      Ja. Wenn wir die Unternehmen, aus denen die Erträge stammen, länger als ein Jahr im Portfolio gehalten haben - was im Venture Capital Bereich fast immer der Fall ist - und Sie die Anteile im Privatvermögen halten, erhalten Sie die Erträge steuerfrei. Eine entsprechende Anfrage beim Finanzamt Bayreuth hat dies bestätigt.

      Gibt es für mich die Möglichkeit, bei einem Börsengang eines Fundunternehmens eine bevorzugte Zuteilung zu erhalten?
      Selbstverständlich werden wir versuchen, dies zu ermöglichen. Aus Erfahrung wissen wir, daß es bei fast jeder Emission möglich ist, eine friends & family Tranche zu reservieren. Die dann zur Verfügung stehenden Aktien werden auf die Kommanditisten im Verhältnis Ihrer Anteile verteilt. Wir werden Sie dann selbstverständlich rechtzeitig benachrichtigen.

      Wie hoch sind die Gebühren im Vergleich zu anderen ähnlichen Funds?
      Sehr niedrig. Das Wichtigste ist, dass im Vergleich zu anderen VC-Funds außer den ausgewiesenen Gebühren keine weiteren Kosten entstehen So ist die komplette juristische Due Diligence der Beteiligungsunternehmen bereits in der Fee für die Komplementärin enthalten. Die VentureCap Consultants GmbH übernimmt für ihre Gebühren die komplette Financial Due Diligence sowie die Betreuung der Portfoliounternehmen. Durch die erfolgsabhängige Fee von 20% auf den Gewinn verdient die VentureCap Consultants GmbH nicht an Ihnen, sondern mit Ihnen.

      Werden mir die entstehenden Gebühren zusätzlich berechnet?
      Nein, die Gebühren werden direkt der KG in Rechnung gestellt. Sie überweisen bei Zeichnung lediglich Ihren Nominalbetrag zuzügl. eines Agio von 5%.

      Warum gibt es überhaupt ein Agio?
      Die Auflegung eines Funds ist mit hohen Kosten, etwa für Prospekterstellung (Rechtsanwälte etc.), Druck, Marketing etc. verbunden. Diese werden durch das Agio abgedeckt.


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      Stellung der Kommanditisten

      Warum haben Sie die Rechtsform einer GmbH & Co. KG gewählt?
      Diese Rechtsform ist eine typische Gesellschaftsform für Venture Capital Funds. Auch andere renommierte Unternehmen, wie etwa die Technologieholding oder Apax, strukturieren so Ihr verwaltetes Vermögen. Eine normale, börsentäglich gehandelte Fondskonstruktion mit täglichem Rückgaberecht - wie etwa die DAC-Fonds - ist nicht möglich, da die Portfoliowerte nicht täglich bewertet werden können. Ihr Wert zeigt sich erst bei einem erfolgreichen Exit (Verkauf der Anteile, etwa beim IPO). Es muß sich also um eine geschlossene Konstruktion handeln, damit der Fundmanager ohne Druck längerfristige Investitionen tätigen kann. Noch möglich wäre neben der GmbH & Co. KG eine AG-Lösung, doch ist diese nicht steuerfrei. Genau hier sehen wir den größten Vorteil unserer Lösung.

      Sind meine KG-Anteile handelbar?
      Prinzipiell binden Sie sich mit einer Anlage für vier Jahre. Für KG Anteile besteht - anders als für Aktien - kein organisierter Handel. Sollten Sie aus persönlichen Gründen an einem Verkauf Ihrer Anteile vor Ende des Funds interessiert sein, ist ein privatrechtlicher Übertrag selbstverständlich jederzeit möglich. Gerne helfen wir Ihnen auch, einen Käufer zu finden.

      Werden die Gewinne wieder angelegt?
      Nein, die entstehenden Gewinne werden jährlich ausgeschüttet, um Ihnen einen permanenten Liquiditätsfluss zu ermöglichen. Wir planen jedoch jährlich einen neuen KG-Fund aufzulegen, um Ihnen eine Wiederanlage der Gewinne zu ermöglichen.

      Wie werde ich informiert?
      Sie erhalten quartalsmäßig unseren Newsletter "VentureCap News & Highlights", in dem wir Sie über alle Neuinvestitionen, die Entwicklung der bereits eingegangen Beteiligungen und weitere interessante Neuigkeiten aus der VentureCap Gruppe informieren.

      Gibt es einen Unterschied zwischen Anleger- und Treuhandkommanditisten?
      Nein, beide haben absolut die gleichen Rechte. Da die Anlegerkommanditisten direkt in das Handelsregister eingetragen werden müssen, was Kosten und Aufwand verursacht, empfehlen wir, Treuhandkommanditist zu werden. Sie können später dann trotzdem jederzeit - wenn Sie es wünschen sollten - noch Anlegerkommanditist werden.

      Gibt es die Gefahr eines Haftungsrisikos über die Einlage hinaus?
      Nein. Im schlimmsten Falle können Sie, wie bei jeder Investition, Ihre Einlage verlieren, aber nicht mehr. Davon ist jedoch nicht auszugehen.


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      Management

      Welche Funktion hat Herr Bernd Förtsch inne?
      Herr Förtsch ist Mitglied in einem der wichtigsten Fundgremien: dem Beirat. Letztendlich entscheidet sich der Beirat für oder gegen eine Investition.

      Wer managed generell den Fund und welche Erfahrung steckt dahinter?

      Das Fundmangement ist dreigeteilt:

      Die Komplementärin - die VentureCap Beteiligungs GmbH - repräsentiert besonders das juristische Know how: Prof. Dr. Michalski ist Lehrstuhlinhaber für Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bayreuth (http://www.uni-bayreuth.de). Dr. Ebbing besitzt langjährige Erfahrung als Jurist, unter anderem bei der Treuhandanstalt und bei einer renommierten wirtschaftsberatenden Anwaltskanzlei, gleichzeitig arbeitet er an der Fertigstellung seiner Habilitation. Michael Grüner ist Jurist mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht stellt gerade seine Dissertation fertig. Gemeinsam übernehmen Sie die komplette juristische Due Diligence.

      Die geschäftsführende Kommanditistin - die VentureCap Consultants GmbH (http://www.venturecap.de/consultants) - repräsentiert Know how und breite Erfahrung im Bereich Corporate Finance. Die Mitarbeiter - vorwiegend diplomierte Wirtschaftswissenschaftler - konnten bereits bei angesehenen Unternehmen wie JP Morgan, London, DIT (Deutscher Investment Trust), Dresdner Kleinwort Benson, Deutsche Beteiligungs AG u.a. wertvolle Erfahrungen sammeln.
      Der Beirat repräsentiert wertvolle Zusatzkompetenz : Bernd Förtsch, bekannter Aktienexperte und erfolgreicher Fonds - Advisor, wird vor allem die Attraktivität der Investments aus Sicht des Kapitalmarktes beurteilen. Harald Petersen ist Vorstand der SdK (Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre), einer der wichtigsten deutschen Anlegerschutzorganisationen. Jan Ulrich Seeliger ist Privatkundenbetreuer einer deutschen Großbank.
      In welche Unternehmen investieren Sie?
      Wir investieren in junge, wachstumsstarke Unternehmen, die ca. 9 - 18 Monate vor ihrer Börseneinführung stehen (PRE-IPO-Finanzierung), vorwiegend aus den Bereichen IT, Internet, Medien und BioTech.

      Wie finden wir gute Unternehmen?
      Alle Beteiligungsmöglichkeiten generieren wir aus unserem dichten Netzwerk an Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Emissionsberatern, befreundeten Venture Capital Gesellschaften und Emissionsbanken und natürlich aus dem Kreis unserer eigenen Mandanten.

      Gibt es nach einer Investition ein effektives Controlling?
      Ja, auch nach einer Investition werden die Unternehmen von der VentureCap Consultants GmbH weiter betreut. Ja, die Unternehmen werden mit unterschiedlicher Intensität, die abhängig von der Finanzierungsphase ist, begleitet und durch regelmäßige Reports kontrolliert. Ein Frühwarnsystem wird eingerichtet, um rechtzeitig Fehlentwicklungen zu erkennen.

      Gibt es eine Mittelverwendungskontrolle?
      Es gibt eine interne Mittelverwendungskontrolle. Auszahlungen können nur auf Anweisung der VentureCap Beteiligungs GmbH erfolgen, und dann auch nur, wenn alle drei Geschäftsführer - Prof. Dr. Michalski, Dr. Ebbing und Michael Grüner - gemeinsam zustimmen.


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      Allgemeines

      Sie haben noch eine Frage, die hier nicht beantwortet wurde.
      Die Mitarbeiter der VentureCap Consultants GmbH helfen Ihnen gerne weiter! Tel.: 0921 - 87 11 08 - 20


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