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    CODIXX AG? Gibt es mal was neues? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.05.00 18:41:58 von
    neuester Beitrag 09.06.00 18:30:28 von
    Beiträge: 42
    ID: 140.467
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      Avatar
      schrieb am 19.05.00 18:41:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo alle miteinander, insbesondere alle CODIXX-Anhänger. Was ist denn mit unserer Aktie los, die bewegt sich erst wochenlang gar nicht und heute geht es direkt um 3 Euro nach unten. Warum? Gibt es irgendwelche Neuigkeiten? Solltet Ihr schon etwas gehört haben, dann macht Euch doch bitte mal bemerkbar.

      Bis bald
      und ein erholsames Wochenende
      wünscht
      dinfo
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 18:49:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es gibt derzeit keine NEWS. Ich denke, dass heute jemand einen grösseren Posten an die AHAG zurückgegeben hat.

      Meines Erachtens nichts beunruhigendes - die HV steht an: 23.06. in Magdeburg dort werden mit Sicherheit einige
      Überraschungen positiver Art auf uns warten.

      Für mich nach wie vor einer der interessantesten Werte bei der AHAG.

      Auf einen Schlag 3 Euro runter ist allerdings nicht sehr schön.

      Doc
      Avatar
      schrieb am 20.05.00 13:59:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      ich will ja nicht die Pferde scheu machen, aber wir kommen nicht von 61G, sondern von 67G. Allerdings denke ich, daß sich auch
      nicht alle ausrechnen können, warum die HV verschoben wurde, und somit nicht genau zwischen den Zeilen gelesen haben.
      Momentan ist es mir ganz recht, denn dann kann ich nochmals günstig nachlegen.

      Ich freue mich auf die HV.

      Gruß Gloria
      Avatar
      schrieb am 21.05.00 14:35:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo CODIXX-Fans,
      in der Computerwoche Nr. 20 vom 19. Mai 2000 stand unter der Überschrift ´´Samsung entwickelt Zwei-Zoll-Display´´ sinngemäß die folgende Nachricht:
      - Samsung hat neue Thin-Film-Transistor-(TFT-)Displays für Handys und Kleinstrechner entwickelt
      - Diagonale von 2 Zoll, Auflösung von 720x240 Bildpunkten, 260000 Farbtöne
      - Steuerungschips werden durch Low-Temperature-Poly-Silicon-(LTPS-)Verfahren direkt in das Display integriert und deshalb sinkt der Platzbedarf
      - die reflektierenden Displays benötigen kein Hintergrundlicht, sie nutzen das von außen einfallende Licht


      Dies könnte den Kursrückgang in der vergangenen Woche erklären.
      Kann jemand beurteilen, ob dies eine ernsthafte Konkurrenz für CODIXX darstellt?

      Ansonsten noch einen schönen Sonntag.
      Avatar
      schrieb am 22.05.00 18:08:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das ist schon o.k. - es zeigt, dass Codixx genau auf dem richtigen Weg ist - meines Erachtens allerdings schon einige
      Schritte voraus:)

      Ich werde mich mal eingehend mit diesem Thema beschäftigen und melde mich dann nochmal.

      Kein Grund zur Beunruhigung.

      Doc

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      Avatar
      schrieb am 23.05.00 09:21:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      hab grad die einladung zur hv im e-mail kasten gefunden.
      hat da mal wieder jemand bei foris abgeschrieben?
      ;););););)
      Avatar
      schrieb am 23.05.00 10:17:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi hoke,

      vielleicht kannst du die Einladung mit den TOP`s ja schon mal ins Board stellen ...

      Danke, leomann
      Avatar
      schrieb am 23.05.00 10:25:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der Kurs ist heute je richtig eingebrochen.
      aktuell. 51G/56B
      Was steht denn in der Einladung zur HV? Gibt es da irgendwelche Meldungen, die die kursphantasie bremsen???

      Gruß

      dinfo
      Avatar
      schrieb am 23.05.00 11:59:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Jetzt wieder 52/57.

      Trotzdem. Glatter Abrutsch.
      Avatar
      schrieb am 23.05.00 15:16:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hier das offizielle Statement von Codixx auf meine Anfrage bezüglich der von Samsung entwickelten Displays:

      Sehr geehrter Herr ........,

      vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Information in der Computer Woche
      Nr. 20 vom 19.Mai 2000 zur neuen Display-Entwicklung bei Samsung.

      Seitens der CODIXX AG wird die Samsung Entwicklung als positiv und als
      Bestätigung der bisherigen Arbeiten und Ziele der CODIXX AG eingeschätzt.

      In der Information wird eine neue Generation von TFT-LCD, entwickelt von
      Samsung speziell für die Anwendung in Mobile Phones, vorgestellt. Basierend
      auf der Nieder –Temperatur Poly-Silizium Technologie wurde bei Samsung
      Electronics das Farbdisplay mit der Auflösung 720 x240 in der
      Reflektiv-Version entwickelt. Die neue TFT-Technologie bringt erhebliche
      Vorteile im Leistungsbedarf, Kontrast bei heller Umgebung und
      Zuverlässigkeit. Basierend auf den weltweiten Bedarf an Mobil-Phones von ca.
      370 Mill. Einheiten im Jahr 2005, sieht Samsung einen gewaltigen Markt. Auch
      im Handy-Bereich werden in der Zukunft Multimedia Information angeboten, die
      nach hochauflösenden kleinen Displays verlangen.

      Da auch diese Displays kommerziell verfügbare Polarisatoren einsetzen,
      stellen sie einen potentiellen Markt für die Farbpolarisations-Filter der
      CODIXX dar. Insbesondere Mobil-Phones sind häufig höheren Temperaturen
      ausgesetzt, an der Substitution der herkömmlichen Polarisatoren durch
      Glaspolarisatoren, wie sie die CODIXX entwickelt, besteht mithin ein ernstes
      Interesse.

      Die Information zum neuen Samsung Display dürfte daher die Entwicklungen bei
      der CODIXX unterstützen, zeigt sie doch den großen Markt auch für kleine,
      in diesem Fall 2 Zoll Displays hoher Auflösung, einer Anwendung, der sich
      die CODIXX mit der Entwicklung strukturierter Polarisationsfilter widmet.
      Demzufolge gibt die betreffende Information Anlaß, die Produkte und
      Leistungen der CODIXX als noch aussichtsreicher und profitabler
      einzuschätzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Vorstand CODIXX AG

      T. Ryll


      Also alles im grünen Bereich - besonders der letzte Satz geht doch runter wie Öl.
      Auf die Tops der HV gehe ich später ein, muss sie selbst erstmal lesen - evtl. kopiere ich die
      komplette Tagesordnung in´s Board - ist dann halt viel Lesearbeit für Euch;)

      Doc
      Avatar
      schrieb am 23.05.00 15:41:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hier versprochene Einladung zu HV in der Vollversion:

      CODIXX AG > Am Fuchsberg 6 > D-39112 Magdeburg > Tel: 03 91-60 74 63 > Fax: 03 92 03-9 63 33



      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

      CODIXX AG, Magdeburg
      Wertpapier-Kenn-Nummer 508 740

      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

      23. Juni 2000, um 11.00 Uhr, auf dem
      Flughafen Magdeburg im Neuen Hangar, Ottersleber Chaussee 91, 39120 Magdeburg

      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1999 nebst Anhang sowie des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates

      2. Bericht des Vorstands

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 1999

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 1999 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1999

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 1999 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

      5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2000

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg zu Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr 2000 zu bestellen.

      6. Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      Ab dem Geschäftsjahr 2000 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Vergütung von 3.500 EURO p.a., dem Vorsitzenden eine Vergütung von 5.000 EURO p.a. gewährt.

      7. Beschlussfassung über (a) die Umstellung des Grundkapitals und anderer DM-Beträge der Satzung auf EURO, (b) die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln, mit der der rechnerische Anteil einer Stückaktie am Grundkapital der Gesellschaft auf volle EURO - hier 3 EURO gestellt wird, (c) die Teilung der Stückaktien in jeweils 3 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von 1 EURO

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      a) Das Grundkapital (§ 3 Abs. 1 der Satzung) von 3.100.000 DM wird zum Kurs von 1 EURO = 1,95583 DM auf 1.585.004,83 EURO umgestellt.
      b) Das neue Grundkapital wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207ff. AktG) um 274.995,17 EURO auf 1.860.000 EURO erhöht. Dafür wird aus der in der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.1999 ausgewiesenen Kapitalrücklage ein Betrag von DM 537.843,8033 (EURO 274.995,17) in Grundkapital umgewandelt. Hierzu wird die mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers PwC Deutsche Revision versehene Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.1999 zugrunde gelegt. Die Kapitalerhöhung findet ohne Ausgabe neuer Aktien statt. Der rechnerische Anteil der Stückaktie am Grundkapital erhöht sich auf 3 EURO.
      c) Die Einteilung des Grundkapitals wird geändert. Das Grundkapital der Gesellschaft war bislang in 620.000 Stückaktien aufgeteilt. Es besteht nunmehr aus 1.860.000 Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von jeweils 1,00 EURO. An die Stelle von jeweils einer Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 3 EURO treten sodann 3 Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1 EURO.
      d) Das genehmigte Kapital (§ 3 Abs. 2 der Satzung) wird von 100.000 DM auf 50.000 EURO umgestellt.
      e) Die Satzung wird infolge der vorgenannten Beschlüsse angepasst:



      § 3 wird wie folgt neu gefasst:

      § 3 Grundkapital und genehmigtes Kapital

      (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.860.000 (in Worten eine Million und achthundertsechzigtausend) EURO.
      (2) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 31.12.2002 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Kapital der Gesellschaft ein- oder mehrmals um bis zu insgesamt 50.000 EURO durch Ausgabe neuer nennwertloser Inhaber-Stück-Aktien zu erhöhen.

      § 4 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

      (1) Das Grundkapital ist eingeteilt in 1.860.000 nennwertlose Inhaber Stückaktien.

      8. Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 6 Absatz 3 der Satzung zur Leitung der Hauptversammlung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      § 6 der Satzung (Hauptversammlung) wird um einen neu einzufügenden Absatz 3 erweitert.

      § 6 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      (3) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, im Falle seiner Verhinderung der Stellvertreter, führt den Vorsitz in der Hauptversammlung. Wenn sowohl der Vorsitzende des Aufsichtsrats als auch sein Stellvertreter verhindert sind, wird der Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung gewählt. Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung und bestimmt die Reihenfolge in der die Gegenstände der Tagesordnung verhandelt werden sollen sowie die Art und Reihenfolge der Abstimmungen.

      Begründung:

      Die Gesellschaft verfügt über eine sehr knappe Satzung und macht sich damit bewusst die erfreuliche Regelungsdichte des Aktiengesetzes zu nutze. Auch wenn in der Praxis zumeist die Aufsichtsratsvorsitzenden als Leiter der Hauptversammlungen bestimmt sind, ergibt sich dies nicht aus dem Gesetz, das zur Bestimmung des Versammlungsleiters keine Regelung enthält. Soweit auch die Satzung einer Aktiengesellschaft insoweit keine Regelungen vorhält, muss jede Hauptversammlung zu Beginn ihren Versammlungsleiter bestimmen. Um den Ablauf der zukünftigen Hauptversammlungen zu vereinfachen und nicht unnötig durch formelle Punkte in die Länge zu ziehen oder zu verkomplizieren, soll die Einfügung des vorgeschlagenen § 6 Absatz 3 die Abläufe der Hauptversammlungen vereinfachen und die Protokolle um diese formellen Aspekte entlasten.


      9. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals auf bis zu 2.500.000 EURO durch Ausgabe von bis zu 640.000 neuen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von je 1 EURO

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      (a) Soweit in früheren Hauptversammlungen Beschlüsse und Vorratsbeschlüsse zu Kapitalerhöhungen gefasst worden sind, sind diese - abgesehen von den Beschlüssen zur Schaffung eines genehmigten Kapitals - vollumfänglich oder in Höhe von Teilbeträgen durchgeführt und abgeschlossen worden. Höchst vorsorglich wird hiermit klargestellt, dass zusätzliche Kapitalerhöhungen in weiteren Teilbeträgen aus früheren Hauptversammlungsbeschlüssen nicht mehr vorgenommen werden. Etwaige Ermächtigungen an den Vorstand und Aufsichtsrat werden hiermit insoweit höchst vorsorglich widerrufen.
      (b) Das Kapital der Gesellschaft wird um bis zu 640.000 EURO auf bis zu 2.500.000 EURO erhöht durch Ausgabe von bis zu 640.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1 EURO.
      (c) Das Bezugsrecht der Aktionäre für diese Kapitalerhöhung wird nicht ausgeschlossen. Der Vorstand hat jedoch eine Frist zur Ausübung dieses Bezugsrechts nach seinem Ermessen von mindestens zwei und höchstens vier Wochen (§ 186 Abs. 1 AktG) zu bestimmen. Soweit die Aktionäre nicht von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen, sollen die Aktien bis zum 3.11.2000 von einer Bank, einer Wertpapierhandelsbank oder einem entsprechendem Konsortium zum geringsten Ausgabebetrag mit der Verpflichtung übernommen werden, sie im Rahmen eines öffentlichen Verkaufsangebotes in Deutschland und einer Privatplazierung außerhalb Deutschlands interessierten Anlegern zum Kauf anzubieten. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem geringsten Ausgabebetrag und dem Verkaufspreis ist von der Bank, der Wertpapierhandelsbank oder dem Konsortium nach Abzug der Emissionskosten an die Gesellschaft abzuführen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
      (d) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach Durchführung der Kapitalerhöhung die Satzung in § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 sowie ggf. an weiteren Stellen der Satzung entsprechend der durchgeführten Kapitalerhöhung zu ändern.

      10. Beschlussfassung über die Änderung und Schaffung des genehmigten Kapitals (§ 3 Absatz 2 der Satzung)

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

      (a) Die gemäß der früheren und vorangegangenen Hauptversammlungsbeschlüsse in § 3 Absatz 2 der Satzung enthaltenen Ermächtigungen des Vorstands zur weiteren Kapitalerhöhung um bis zu 100.000 DM, bzw. um bis zu 50.000 EURO, die bislang nicht ausgenutzt worden sind, werden aufgehoben. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 750.000 EURO durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu insgesamt Stück 750.000 neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag gegen Bar- und/oder Sacheinlagen bis zum 30. Juni 2005 zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen; der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht entsprechend § 186 Absatz 5 AktG als sogenanntes mittelbares Bezugsrecht zu gestalten; der Vorstand ist außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

      a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen
      b) soweit die Kapitalerhöhung zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen im Wege der Sacheinlage erfolgt;
      c) soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien einen dann vorhandenen Börsenpreis im Falle der dann bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet, bzw. bei noch nicht erfolgter Börsennotierung den bei der AHAG Wertpapierhandelsbank AG, Dortmund, oder vergleichbaren führenden außerbörslichen Handelsinstitutionen eindeutig erkennbaren mittleren Kurs zwischen Geld- und Briefkursen nicht wesentlich unterschreitet.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital zu ändern.

      (b) § 3 Absatz 2 der Satzung wird infolge des Beschlusses wie folgt geändert:

      "Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um bis zu 750.000 EURO durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen; der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht entsprechend § 186 Absatz 5 AktG als sogenanntes mittelbares Bezugsrecht zu gestalten; der Vorstand ist außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

      a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen
      b) soweit die Kapitalerhöhung zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen im Wege der Sacheinlage erfolgt;
      c) soweit der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende Anteil am Grundkapital zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien einen dann vorhandenen Börsenpreis im Falle der dann bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet, bzw. bei noch nicht erfolgter Börsennotierung den bei der AHAG Wertpapierhandelsbank AG, Dortmund, oder vergleichbaren führenden außerbörslichen Handelsinstitutionen eindeutig erkennbaren mittleren Kurs zwischen Geld- und Briefkursen nicht wesentlich unterschreitet.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital zu ändern."

      Begründung - zugleich Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2 S. 2, 186 Abs. 4 S. 2 AktG:

      Nach dem Vorschlag für einen Beschluss zur Schaffung des genehmigten Kapitals ist das Bezugsrecht ausgeschlossen, wenn und soweit die Ausgabe von neuen Aktien gegen Sacheinlagen erfolgt. Die Gründe für diesen Ausschluss sind die folgenden: Die Gesellschaft befindet sich in einem durch permanenten und zügigem technischen Fortschritt geprägten Umfeld. Zur Festigung und Ausweitung ihres Geschäftsbetriebes und der ständiger Weiterentwicklung unterworfenen Produkte kann es daher erforderlich oder sinnvoll sein, sich an anderen Unternehmen mit einem gleichen, ähnlichen oder ergänzendem Unternehmensgegenstand zu beteiligen. Dabei kann es sich ergeben, dass die zum Erwerb der Beteiligung erforderlichen Barmittel nicht in der erforderlichen Höhe, nur zu ungünstigen Bedingungen oder nicht so schnell wie erforderlich beschafft werden können, und der Erwerb gegen Ausgabe von Aktien als Möglichkeit erscheint, solchen Schwierigkeiten zu begegnen. Zur Schonung der Liquidität der Gesellschaft und auch zur Einbindung der Veräußerer sollte der Vorstand in die Lage versetzt werden, bei Übernahmen von Unternehmungen oder anderen Zusammenschlüssen, statt der Zahlung eines Barkaufpreises als Gegenleistung Aktien an der Gesellschaft zu gewähren. Dieses würde den Vorstand auch in die Lage versetzen, bei sich bietenden Gelegenheiten schnell und flexibel zu handeln. Der Vorstand wird sich dabei allein vom Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen und dafür Sorge tragen, dass der in Gestalt der Sacheinlage erbrachte Ausgabebetrag nicht unangemessen niedrig ist. Die Festsetzung eines Ausgabebetrages ist aber wegen der Natur der Sache nicht möglich. Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen nicht, wohl aber Vorüberlegungen und Chancen im Zuge von aktuellen oder angebahnten Kooperationen.

      Nach dem Vorschlag für einen Beschluss zur Schaffung des genehmigten Kapitals ist das Bezugsrecht weiter ausgeschlossen, wenn und soweit dies erforderlich ist, um freie Spitzen auszugleichen. Der Vorstand wird sich grundsätzlich darum bemühen, etwaige Erhöhungsbeträge so zu wählen, dass sich praktikable Bezugsverhältnisse ergeben. Im Einzelfall mag dies jedoch nicht möglich sein. Dann soll er in die Lage versetzt werden, freie Spitzen auszugleichen. Dem dient der Ausschluss des Bezugsrechts für diesen Fall. Auf die Festsetzung eines Ausgabebetrages wurde angesichts der engen Begrenzung des Ausschlusses des Bezugsrechts auf den Fall des Ausgleichs freier Spitzen verzichtet.

      Für die weitere Geschäftsentwicklung der Gesellschaft ist eine hinreichende Eigenkapitalausstattung von maßgeblicher Bedeutung. Die gegenwärtige Eigenkapitalausstattung genügt zwar den augenblicklichen Erfordernissen. Die Gesellschaft benötigt allerdings wichtige Spielräume, die es ihr ermöglichen, gegebenenfalls zügig Eigenkapital unter Ausnutzung besonderer Gelegenheiten zu verschaffen. Die vorstehend beantragten Ermächtigungen sollen der Gesellschaft eine flexible Anpassung ihres Eigenkapitals an die geschäftlichen Bedürfnisse unter Ausnutzung besonderer Geschäftschancen auch in Zukunft zu ermöglichen.

      Grundsätzlich ist den Aktionären bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals ein Bezugsrecht zu gewähren.

      Die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszuschließen, ermöglicht die Ausnutzung der Ermächtigung durch runde Beträge und erleichtert die Abwicklung der Kapitalerhöhung.

      Die außerdem vorgesehene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen auszuschließen, wenn Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen gegen die Gewährung von Aktien in die Gesellschaft eingebracht werden sollen, ermöglicht es der Gesellschaft, Unter-nehmen oder Unternehmensbeteiligungen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Da die Gesellschaft sich auf nationaler wie internationaler Ebene den Entwicklungen permanenten technischen Fortschritts aus-gesetzt sieht, muss sie im Interesse ihrer Aktionäre jederzeit in der Lage sein, auf dem Markt kurzfristig und flexibel zu agieren. Dies schließt in geeigneten Fällen auch den Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ein.

      Die schließlich ebenfalls vorgesehene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen auszuschließen, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet, ermöglicht es der Gesellschaft, kurzfri-stig günstige Börsensituationen auszunutzen und so eine optimale Stärkung des Eigenkapitals zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Zeit des vorbörslichen Handels und der Kapitalbeschaffung auf dem vorbörslichen Markt.


      11. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eige-ner Aktien

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      (a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 31.10.2001 eigene Aktien der Gesellschaft bis zu höchstens 10 % des Grundkapitals zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, ausgeübt werden. Für die Verwendung eigener Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder Unter-nehmensbeteiligungen wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
      (b) Der Erwerb erfolgt über die Börse - soweit die Aktien an einer Börse notiert sind - oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes.
      (c) Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eige-nen Aktien erfolgen.
      (d) Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (an den letzten drei Börsentagen vor dem Erwerb oder der Verpflichtung zum Erwerb) um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb aufgrund eines öffentlichen Angebots oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, so darf der Kaufpreis für eine Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (an den letzten drei Börsentagen vor dem Erwerb oder der Verpflichtung zum Erwerb) um nicht mehr als 25 % über- oder unterschreiten. Soweit die Gesellschaft weder an der Frankfurter Wertpapierbörse noch einer anderen deutschen oder ausländischen Börse notiert ist, sollte sich die Preisfindung entsprechend an den Schlusskursen (mittlerer Wert zwischen Geld- und Briefkurs) bei den führenden außerbörslichen Wertpapierhandelshäusern, insbesondere der AHAG Wertpapierhandelsbank, Dortmund, (an den letzten drei Handelstagen vor dem Erwerb oder der Verpflichtung zum Erwerb) orientieren. Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre ist zu beachten.
      (e) Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbe-nen eigenen Aktien auch außerhalb der Börse unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Aktionäre wieder zu veräußern. Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen eige-nen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungs-beschluss einzuziehen oder für Zwecke entsprechend des § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG zu verwenden


      Begründung - zugleich Bericht des Vorstandes gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 S. 2 AktG:

      Durch den Erwerb eigener Aktien wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, den Erwerb von Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen unmittelbar durch Aktien der Gesellschaft zu finanzieren. Der Gesellschaft wird damit ein weiteres, flexibles Instrument an die Hand gegeben, um geeignete Erwerbsentschlüsse kostengünstig umzusetzen. Die Interessen der Aktionäre sind durch die Beschränkung des Erwerbs eigener Aktien auf 10 % des Grundkapitals gewahrt. Außerdem darf der Preis, zu dem die erworbenen eigenen Aktien abgegeben werden kön-nen, den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse, bzw. anderen relevanten Börsen oder anderen führenden außerbörslichen Handelshäusern nicht wesentlich unterschreiten.


      Diese Tagesordnung mit den in ihre enthaltenen Berichten gemäß § 186 Abs. 4 AktG wird während der Ladungsfrist in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme bereitgehalten. Auf Verlangen wird interessierten Aktionären eine Abschrift zugesandt.


      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft berechtigt, die sich zu Beginn der Hauptversammlung als Aktionäre gemäß § 6 Absatz 2 unserer Satzung legitimieren, bzw. legitimiert haben. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 6 Absatz 2 der Satzung Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar bei einer deutschen Wertpapiersammelbank oder bei einer Niederlassung der

      HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA
      Königsallee 21-23, 40212 Düsseldorf
      Telefon 02 11-91 00 - Fax 02 11-32 58 57

      hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

      Die Hinterlegungsbescheinigungen gelten auch dann als ordnungsgemäß, wenn daraus hervorgeht, dass die Aktien mit Zustimmung der genannten Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

      Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.




      Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen an den Vorstand stellen möchten, können diese Fragen auch schon vor der Hauptversammlung schriftlich vorab ankündigen (e-mail: info@codixx.de; Fax 039203 / 96333). Dies wird eine schnelle und qualifizierte Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung erleichtern.


      Magdeburg, den 16. Mai 2000


      Der Vorstand



      Thomas Ryll Detlef M.A. Prinzler



      Persönliche Anmerkung:
      Die interessantesten News werden wir wohl erst vor Ort erfahren;);)

      Da ich wegen meines schon länger geplanten Urlaubes und der Verschiebung der HV auf den neuen Termin, leider nicht teilnehmen
      kann, könnte ich meine Stimmrechte auf einen von Euch übertragen - wer von Euch fährt hin??

      Gruss Doc
      Avatar
      schrieb am 23.05.00 15:47:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich denke eher, daß der Rückgang an der aktuellen Börsensituation liegt - Done hat auch geschwächelt.
      Avatar
      schrieb am 23.05.00 15:56:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hi Doctor Cash,

      mal unter uns Doktoren;) - ich sehe das genauso, man darf nicht vergessen, dass Codixx sich seit Januar prächtig entwickelt
      hat. Jetzt nehmen halt mal einige die Gewinne mit - warum auch nicht.

      Auf Dauer dürften sich allerdings alle die, die jetzt aussteigen noch grün und blau ärgern. Ich bin schon mächtig auf die nächsten
      Meldungen gespannt. Spätestens mit dem Split sehen wir wieder bessere Zeiten - ist zwar immer wieder verwunderlich, aber
      die Optik des Kurses spielt halt doch eine Rolle.

      Auf dem jetzigen Niveau ist Codixx ein klarer Kauf.

      Die PR/IR Arbeit wird bei Codixx überaus ernst genommen, das beweist die schnelle, ausführliche Antwort auf meine Anfrage.

      Gruss Doc
      Avatar
      schrieb am 23.05.00 17:34:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich habe die Einladung mit größter Freude zur Kenntnis genommen und werde meine Anteile wohl irgendwann einmal vererben müssen. Verkaufen ist ja der helle wahnsinn. Aber es gibt immer einige, die ein etwas seltsames Anlageziel verfolgen. Auf baldige Kursgewinne

      dinfo
      Avatar
      schrieb am 23.05.00 23:40:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hi und guten Abend miteinander!!!
      Was ist denn heut bei codixx los?
      Danke Doc für Deine Infos. Ich habe mir gerade den Text zur HV-Einladung nochmal angeschaut. Ich finde den Split 1:3 und die Kapitalerhöhung ok. Das die Hauptversammlung im Flughafen stattfindet
      spricht für die Kreativität der codixx. Ich gehe auch davon aus, dass die HV uns einige Neuigkeiten bieten wird.
      Bei den derzeitigen Kursen werde ich nochmal nachlegen.

      Und wenn ich mir die AHAG so ansehe von 42 auf 29 versteh das wer will.
      Da sitzt bei einigen der Colt locker. Na ja...
      Allen eine gute Ruhe...

      mfg :-)MK
      Avatar
      schrieb am 24.05.00 00:06:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo Doc,

      danke für Deinen Einsatz.
      Dann kann ich mich ja wieder schlafen legen, eventuell vorher noch ein paar Stücke nachkaufen. Ich freue mich schon auf den Tag, an dem ich mir statt einen Fernseher ins Wohnzimmer zu stellen, einen Flachbildschirm von CODIXX an die Wand hänge.

      Gruß Kochtolany
      Avatar
      schrieb am 24.05.00 01:08:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Nichts zu danken, man tut halt was man kann:):)

      Bei den derzeitigen Kursen würde ich auch nochmal nachladen, habe allerdings kein Pulver mehr;)
      Eigentlich habe ich auch schon das Magazin voll mit Codixx:)

      Aber mal im ernst: Die derzeitige Kursschwäche führe ich auf die allgemeine Marktsituation zurück, das hat nichts mit Codixx
      selbst zu tun - wir werden noch in ganz andere Dimensionen vorstossen.

      Doc
      Avatar
      schrieb am 24.05.00 17:55:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      Na also:):)

      Nachdem wir heute früh schon auf 49,50 abgerutscht waren geht´s jetzt wieder bergauf - aktuell 52,50 zu 57,50:)

      Einfach zu schade, dass ich auf der HV nicht dabei sein kann.

      Ich glaube fast, dass Hoke den Veranstaltungsort ausgewählt hat;) - da kann er vor der Halle parken.

      Doc
      Avatar
      schrieb am 24.05.00 21:50:40
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo Doc,

      du wirst es nicht glauben, vielleicht kommen wir wirklich mit dem Flugzeug...

      :)

      Gruß
      Heffer
      Avatar
      schrieb am 24.05.00 23:13:36
      Beitrag Nr. 20 ()
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 25.05.00 08:30:49
      Beitrag Nr. 21 ()
      bist du etwa grossaktionär der codixx und hast dir nun aus den gewinnen ein flugzeug gekauft? das würde auch den kursrutsch der letzten tage erklären.

      werde nicht an der hv teilnehmen, der weg ist einfach zu weit, obwohl es wohl eine pfundige sache werden wird.
      Avatar
      schrieb am 25.05.00 09:40:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich komme am 23. erst aus Las Vegas zurück - vielleich kann ich den Piloten ja zu einem Zwischenstop in Magdeburg
      überreden (Was steht auf Flugzeugentführung;) )

      Doc
      Avatar
      schrieb am 25.05.00 10:54:51
      Beitrag Nr. 23 ()
      eventuell ist das strafbar. auf jeden fall vorher bei rtl2 melden, die geben dir dann einen vertrag mit dem du auch etwas bei der ganzen aktion verdienen kannst.

      was anderes, was nützt dich den ein Flugzeug wenn du nirgends landen kannst. In Magdeburg gibts doch nur eine Schotterpiste oder bin ich da falsch informiert?
      Avatar
      schrieb am 25.05.00 13:12:04
      Beitrag Nr. 24 ()
      Auszug aus den Angaben zum Flugplatz Magdeburg: ;););)

      Start und Landebahnen :
      Länge in m Breite in m Belag
      Richtung 09 1000 30 Asphalt
      Richtung 27 1000 30 Asphalt

      An den Bahnenden der Start- und Landebahnen befinden sich befestigte Streifen von je 60 m
      Länge und 30 m Breite. Die
      Tragfähigkeit der gesamten betonierten und asphaltierten Fläche beträgt PCN 36 F/C/W/T. in
      nördlicher Richtung befindet
      sich parallel zur Asphaltbahn eine Grasbahn mit den Abmaßen 700 x 30 m. Die Tragfähigkeit ist
      auf 2,0 t MTOW beschränkt
      (PPR 5,7 t MPW).

      Das wird für Hoke wohl reichen oder??;)

      Doc
      Avatar
      schrieb am 25.05.00 15:13:14
      Beitrag Nr. 25 ()
      das mit dem maximum take off weight (MTOW) von 2 tonnen müßte ich eben nochmal mit heffer besprechen...

      ;)
      Avatar
      schrieb am 25.05.00 15:15:14
      Beitrag Nr. 26 ()
      PPR bedeutet übrigens "prior permission required"
      also wird´s wohl gehen

      ;););)
      Avatar
      schrieb am 25.05.00 15:19:57
      Beitrag Nr. 27 ()
      Egbert prior???;);)

      So genug rumgealbert - bis morgen in Berlin

      Doc
      Avatar
      schrieb am 25.05.00 16:01:23
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo Hoke,

      MTOW ante Pizza oder post Pizza?

      ;)

      Gruß
      Heffer
      Avatar
      schrieb am 25.05.00 19:38:19
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hallo, ich wollte mit einem Cargolifter anreisen. Soll ich noch jemanden mitnehmen?

      Gruß
      dinfo
      Avatar
      schrieb am 28.05.00 23:07:59
      Beitrag Nr. 30 ()
      ja, mitbringen: Hajoseb
      Avatar
      schrieb am 29.05.00 15:21:06
      Beitrag Nr. 31 ()
      :):):):):)

      Lufthansa-Werbeslogan: We (Cargo) lift You up where You belong
      Avatar
      schrieb am 04.06.00 22:45:24
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hallo,

      noch knappe 3 Wochen bis zur HV ! Hat jemand eine Ahnung, warum die gleich für so lange angesetzt wurde (11:00 - 17:00 h) ?

      Und wer kommt denn alles ?

      Bis jetzt habe ich gelesen Hoke, Heffer, dinfo, ich werde auch dabei sein ..... und wer noch ??

      Gruß
      Samba
      Avatar
      schrieb am 05.06.00 01:57:11
      Beitrag Nr. 33 ()
      hallo,

      ich werde auf der HV anwesend sein.

      gruss RR.
      Avatar
      schrieb am 05.06.00 10:10:46
      Beitrag Nr. 34 ()
      Vielleicht haben die viel zu erzählen.
      Die HV wurde ja auch verschoben, weil noch einiges vorher realisiert werden sollte.

      gruss cicero1
      Avatar
      schrieb am 05.06.00 17:11:28
      !
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      Avatar
      schrieb am 05.06.00 18:11:44
      Beitrag Nr. 36 ()
      Bin natürlich auch dabei.

      Hotel und Fahrkarte sind schon gebucht.

      (Wenn ich natürlich wie bei FORIS auch erst um 06.00 Uhr ins Hotel komme, hätte ich mir dieses diesesmal sparen können. :laugh: )

      MFG Hjoseb.
      Avatar
      schrieb am 05.06.00 23:30:20
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hat schon jemand seine Eintrittskarte anfordern können ?
      Avatar
      schrieb am 06.06.00 10:54:11
      Beitrag Nr. 38 ()
      Bei mir war die Einladung zur HV am 23.06. inklusive Eintrittskartenbestellung heute in der Post.

      Tschoe, Istanbul.
      Avatar
      schrieb am 06.06.00 10:55:08
      Beitrag Nr. 39 ()
      Habe ich vergessen: Meine Depotbank ist die Deutsche Bank 24.

      Tschoe, Istanbul.
      Avatar
      schrieb am 06.06.00 14:47:57
      Beitrag Nr. 40 ()
      meine depotbank ist consors, mal schauen ob ich die karte, falls überhaupt, vor dem 23. kriege.
      Avatar
      schrieb am 08.06.00 23:07:09
      Beitrag Nr. 41 ()
      Hallo Freunde,
      leider muß ich im Moment wahnsinnig viel arbeiten ( stöhn )und kann leider auch nicht zur Codixx-HV kommen, ich hoffe doch aber, ihr könnt auch ohne mich feiern...
      Alius
      Avatar
      schrieb am 09.06.00 18:30:28
      Beitrag Nr. 42 ()
      Zumindest ist noch Leben in der Aktie: heute Mittag hatte die AHAG den Geldkurs mal von 56,00 auf 54,50 zurückgenommen, aber jetzt stehen wir wieder bei 57 Geld / 62,50 Brief.

      Ich bin eigentlich ziemlich sicher, daß im Vorfeld der HV bald Eindeckungen stattfinden werden.


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