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    FRAGE: Gibt es eine Offenlegungspflicht, wenn ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.05.00 12:34:14 von
    neuester Beitrag 30.05.00 13:20:14 von
    Beiträge: 4
    ID: 147.226
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      Avatar
      schrieb am 30.05.00 12:34:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      man mehr als 5 % Aktienanteil eines Unternehmens des neuen Marktes erwirbt? Oder gibt es da eine andere Größenordnung, die zur Offenlegung verpflichtet? Wer kennt sich im Wertpapierhandelsgesetz aus und kann mir helfen?
      Danke BB
      Avatar
      schrieb am 30.05.00 12:40:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Als ich letztens 12,5% von EM.TV erworben habe, hab` ich das nicht offengelegt!
      Avatar
      schrieb am 30.05.00 12:56:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      danke, du spaßvogel! falls jemand noch einen ernsten beitrag hat, würde ich mich freuen. danke BB
      Avatar
      schrieb am 30.05.00 13:20:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi!

      Das mit der Offenbarungspflicht ist vollkommen korrekt.

      Gemäß § 21 WpHG hat derjenige, ... der 5% der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erwirbt oder veräußert ... schriftlich mitzuteilen.

      Ciao!


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