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    Fristen Spekusteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.08.00 22:22:32 von
    neuester Beitrag 21.08.00 11:20:56 von
    Beiträge: 11
    ID: 204.398
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      Avatar
      schrieb am 03.08.00 22:22:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      ich habe mal eine ganz einfache Frage. Spekulationsgewinne > 1 Jahr sind steuerfrei. Aber wie genau wird das 1 Jahr definiert. Ich habe auf den Abrechnungen von meiner Bank immer 2 Daten. Einmal Geschäftstag und einmal Valuta. Welcher Tag zählt? Und zweite Frage: Wenn ich z.B. am 01.08.99 gekauft habe, kann ich dann auch wieder am 01.08.2000 steuerfrei verkaufen oder erst am 02.08.?
      Avatar
      schrieb am 03.08.00 22:35:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo!

      Welcher von beiden Tagen zählt weiß ich nicht, ist im Prinzip aber egal, wenn du bei Kauf und Verkauf jeweils den gleichen Tag nimmst.
      Wenn du am 1.08.99 gekauft hast, kannst du ab 01.08.00 steuerfrei verkaufen.

      MfG
      Eisbär
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      Avatar
      schrieb am 04.08.00 15:09:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ cakla

      Maßgeblich für den Anschaffungs- oder Veräußerungszeitpunkt ist das Datum des Verpflichtungsgeschäfts. Das ist der Tag, an dem der Auftrag an der Börse ausgeführt wurde, also in Deiner Abrechnung der Geschäftstag.
      Verkaufen kannst Du in Deinem Beispiel steuerfrei erst am 2.8.2000. Der § 23 (1), Nr. 2 EStG definiert als steuerpflichtige Geschäfte solche, bei denen zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Um steuerfrei zu bleiben mußt Du also einen Tag länger warten.
      Avatar
      schrieb am 06.08.00 10:54:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,
      ich frage mich, wie der 1-Jahreszeitraum berechnet wird, wenn ich mehrmals gekauft habe?
      z.B. Anteile eines Biotech-Fonds im Februar, April und Juni zu je einem Drittel...
      Ist dann der Gewinn aus je einem Drittel genau ein Jahr später steuerfrei - oder etwa erst ab Kauf des
      letzten Drittels????
      Danke!
      Dr.Hook
      Avatar
      schrieb am 07.08.00 07:42:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi,

      das ist etwas kompliziert mit den Teilkäufen (wäre das erste, was einfach wäre im deutschen Steuerrecht!).
      Sobald der 1. Posten über die Spekfrist ist, kann man angeblich auch die späteren Posten steuerfrei verkaufen, solange noch mind. die Anzahl Aktien drin sind, die dem 1. Posten entsprechen. Ausprobiert habe ich das allerdings nie, da das letzte Wort dann doch das FA hat und nicht die Börse-Online, in dem so ein Artikel letztes Jahr mal stand. Und die Diskussionen erspare ich mir lieber. Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann nach dem First-In First-Out Prinzip gehen. Jeden Posten für sich steuerlich als Einzelposten sehen. Das ist ungefährlicher.

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      Avatar
      schrieb am 18.08.00 11:27:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ähh, wie geht diese Theorie genau ? Wenn ich

      Beispiel
      30 Aktien X-AG am 1.1.2000 und
      20 Aktien X-AG am 1.2.2000 und
      50 Aktien X-AG am 1.3.2000 gekauft habe,

      wann soll dann was steuerfrei sein ? 70 Stück am 2.1.2001 (weil noch 30 ursprüngliche überbleiben ?) ? Das wäre ja irgendwie absurd, weil dann praktisch genau die steuerfrei wären, die nicht länger als 1 Jahr gehalten wurden.
      Außerdem interessiert mich: wenn ich 70 Stück noch in 2000 verkaufe (also innerhalb jeder Frist), wann sind die 30 restlichen steuerfrei ? Am 2.1. oder 2.3.2001 ?

      Danke für Erhellung
      kn
      Avatar
      schrieb am 18.08.00 15:26:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dann wären die restlichen 30 ab 3.1. (1 Jahr + 1 Tag ist die Frist) steuerfrei, weil Du natürlich all die später gekauften verkauft hättest innerhalb der Frist.
      Genau so habe ich den Artikel verstanden. Aber da ich das auch für absolut konfus angesehen habe, wahrscheinlich kapiert das nicht mal meine Finanzbeamtin, habe ich das nie so gemacht. Den Ärger kann ich mir ersparen.
      Ich suche den Artikel mal aus der Börse-Online raus. Ich hoffe den finde ich noch, ist vom letzten Jahr, und poste es mal so, wie das da drin stand. Vielleicht kann das jemand sicher und klar deuten.
      Bis jetzt hat mir niemand widersprochen. Entweder es stimmt oder niemand hat`s verstanden.
      Avatar
      schrieb am 18.08.00 22:01:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      die Veräusserungsfristen gestaffelter Käufe beruhen auf einem Urteil des BFH, sind somit Richterrecht und werden auf Dein Beispiel bezogen wie folgt angewandt:

      Beispiel
      30 Aktien X-AG am 1.1.2000 und
      20 Aktien X-AG am 1.2.2000 und
      50 Aktien X-AG am 1.3.2000 gekauft habe,

      dann ist der Verkauf steuerfrei für ...
      30 Aktien (oder darunter) am 2.1.2001
      20 Aktien (oder darunter) am 2.2.2001
      50 Aktien (oder darunter) am 2.3.2001

      Alles weitere unter focus-money.de, Steuerthek.de, steuernetz.de usw.

      Gruesse :-))
      Avatar
      schrieb am 20.08.00 15:28:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Anbei das Beispiel aus:

      Quelle Börse-Online 08/99, Seite 130

      Ein Anleger hält von Aktie A 500 Stück im Depot. Die Papiere hat er Ende 1998 zum Preis von je 100 Euro erworben. Anfang August 1999 werden weiere 500 Stück zu jeweils 140 Euro dazugekauft. Zwei Wochen später 500 Stück zu je 180 Euro verkauft. Die Steuerrechnung sieht wie folgt aus:

      Kauf 500 Aktien à 100 Euro 50000 Euro
      Kauf 500 Aktien à 140 Euro 70000 Euro
      Verkauf 500 Aktien à 180 Euro 90000 Euro

      steuerfreier Gewinn 20000 Euro

      500 Stück bleiben dauernd im Depot, um nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist auf neue steuerfreie Trading-Gewinn zu hoffen.

      D.h. dann, wenn man 2 Positionen über die Spekufrist hat, sind 2 Tradings möglich? Und warum nehmen die da nicht gleich die 40 Riesen als Gewinn mit?
      Avatar
      schrieb am 20.08.00 18:52:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      So berechnet man die steuerlichen Veräußerungsgewinne gemäß BFH vom 24.11.1993, BStBl II 1994/592:

      Beispiel:
      1.1.2000 Kauf 100 Aktien zu 100 Euro
      1.3.2000 Kauf 50 Aktien zu 80 Euro
      1.5.2000 Kauf 150 Aktien zu 60 Euro
      1.2.2001 Verkauf von 250 Aktien zu 120 Euro
      Alle Aktien der gleichen Gattung!

      Am 1.2.2001 sind 100 Stück aus der Spekufrist raus (sog. Altbestand). Die kann man von den 250 verkauften abziehen und braucht sie nicht zu versteuern. Von den restlichen 200 Stück, die noch im Depot sind, muß man die durchschnittlichen Anschaffungskosten berechnen (50*80 + 150*60) / 50+150 = 65 Euro pro Aktie

      Versteuern muß man jetzt von 250 verkauften Aktien minus 100 Stück Altbestand also nur 150 Stück. Durchschnittliche Anschaffungskosten pro Stück 65 Euro, Verkaufskurs 120 Euro, also: 150*(120-65) = 8250 Euro steuerpflichtige Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften.

      Nach dieser Transaktion hat man noch 50 Aktien im Depot. Diese können ab dem 2.3.2001 steuerfrei verkauft werden, da dann die am 1.3.2000 gekauften Aktien aus der Spekufrist raus sind und den ab 2.3.2001 gültigen "Altbestand" verkörpern.

      Siehe auch: Richter, DStR 1994/576
      Avatar
      schrieb am 21.08.00 11:20:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Vielen Dank, sehr interessant. Bedeutet, daß auch hier nicht Fifo angewandt wird, da beim Verkauf am 1.2.01 rückwirkend und rein theoretisch betrachtet (auch) die Aktien vom 1.5.00 verkauft wurden, nicht aber die älteren vom 1.3.00 (weil sonst könnten die ja keinen Altbestand mehr darstellen).


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