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    Spekusteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.08.00 17:40:04 von
    neuester Beitrag 27.08.00 17:54:56 von
    Beiträge: 4
    ID: 225.080
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      schrieb am 27.08.00 17:40:04
      !
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      Avatar
      schrieb am 27.08.00 17:44:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Grenze exakt 998,00 DEM gilt für die Gewinne aus allen Aktien, die Du besitzt. Das Jahr Spekulationsfrist gilt immer ab Kaufdatum bzw. Einbuchung in Deinem Depot.
      Aber Tipp: Wenn Du Verwandte hast, die nicht spekulieren, kannst Du für diese auch Depots eröffnen und so kann jeder diese Freigrenze in Anspruch nehmen. Bei
      Ehepaaren, die gemeinsam veranlagen, gilt das Doppelte!
      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 27.08.00 17:48:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Spekulationssteuer wird fällig, wenn eine Aktie unterjährig verkauft wird und der Gewinn 999,00 DM übersteigt.
      Diese Freigrenze von 999,00 DM gilt pro Person / Jahr.
      Eine Aktie ist unterjährig, wenn zwischen Kauf und Verkaufdatum kein volles Jahr liegt.

      Beispiel:Aktie XXX wird am 15.01.2000 gekauft und am 14.01.2001 verkauft. Der Gewinn, liegt er insgesamt über 999,00 DM, ist in seiner Gesamtheit mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
      Erfolgt der Verkauf am 15.01.2001 ist der Gewinn steuerfrei, die Anlage wird nicht als Spekulation gewertet.

      Gruß vom GrauenGeist
      Avatar
      schrieb am 27.08.00 17:54:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Big_Punisher,

      die DM 1.000,- beziehen sich auf die einzelne Person, die die jeweiligen Erträge aus `privaten Veräußerungs-
      geschäften` steuerlich geltend machen muß. Es ist egal, wieviele Depots Du bei verschiedenen
      Kreditinstituten laufen hast oder wem Du sonst Dein Geld anvertraust (Investmentclubs etc.) und es
      spielt auch keine Rolle, in wieviel verschiedene Werte Du investiert hast.
      Bei den DM 1.000,- handelt es sich, anders als bei dem Sparerfreibetrag nicht um einen Freibetrag,
      sondern um eine Freigrenze. Also bei Spekulationsgewinnen bis DM 1.000,- sind diese steuerlich nicht
      geltend zu machen. Bei Überschreitung der DM 1.000,- Grenze gilt jedoch, daß die Spekulationsgewinne
      voll besteuert werden. Also bei DM 1.000,- Spekulationsgewinn freust Du Dich und der Fiskus geht leer aus.
      Bei DM 1.001,- gelten die ganzen DM 1.001,- als Einnahmen.

      Nachzulesen im Einkommensteuergesetz (EStG) § 23.

      Gruß,
      Deerhunter


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