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    Dividenenerträge = Nebeneinkünfte ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.09.00 10:06:51 von
    neuester Beitrag 20.09.00 20:34:06 von
    Beiträge: 4
    ID: 233.591
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      schrieb am 05.09.00 10:06:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die 3.200 DM Sparerfreibetrag sind offensichtlich nicht die endgültige Grenze. Falls keine weiteren Nebeneinkünfte vorliegen, sind weitere Dividendeneinkünfte bis zu 800 DM p.a. steuerfrei, da sie als Nebeneinkünfte angesehen werden können.
      Meine Fragen sind nun
      a) stimmt das? und
      b) wie gestaltet man dies bei der Steuererklärung?
      Avatar
      schrieb am 05.09.00 20:10:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Thema ist zu kompliziert für eine kurze Antwort.
      Avatar
      schrieb am 06.09.00 18:53:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dann versuche ich es mal mit einer einfachen Formulierung der Problemstellung:

      Angenommene Situation:
      - Dividendenerträge 3.000,- (ZAST-Pflichtig)
      - Dividendenerträge 600,- (nicht ZAST, da Ausland)

      Ist es nun korrekt in der Steuererklärung das Kreuz zu machen, daß die Kapitaleinnahmen <3.200 DM sind, da die 600,- implizit als Nebeneinkünfte angesehen werden können (voraussetzung keine weiteren nebeneinkünfte)?
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 20:34:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      @jannejustus

      Richtiger Vorgang:

      Die Anlage KSO muss ausgefüllt werden, da die Kapitaleinkünfte (in- und ausländische zusammen 3.100 übersteigen!)

      Allerdings wird in der Berechnung zum zu versteuerndem Einkommen 800 DM nach der Summe der Einkünfte abgezogen, wenn nicht mehr als 800 DM Nebeneinkünfte vorhanden sind. Diesen "Härteausgleich" nach § 46 III EStG berücksichtigt das Finanzamt automatisch bei der Berechnung.

      Der Härteausgleich gilt allerdings nur für Personen, die hauptberuflich Arbeitslohn beziehen. Ansonsten hätte sich die Frage eh erübrigt, da der Einstiegssatz bei der Einkommensteuer ungefähr bei DM 13.000 liegt. Somit können 16.100 DM an Dividenerträge erzielt werden, ohne steuerliche Auswirkungen zu haben. Eine Abgabe der Steuererklärung ist allerdings trotzdem zu empfehlen, weil durch den Sparerfreibetrag Bezüge in Höhe von 13.000 mit Kapitalertragsteuer belastet sind.

      Gruss
      HotS


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