+++ S E C -- GEGEN -- AKTIEN - PUSHER +++ - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.09.00 12:30:09 von
neuester Beitrag 23.09.00 12:35:59 von
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SEC gegen Aktien-Pusher
Kursmanipulationen sind der US-Börsenaufsicht SEC ein Dorn im Auge. Und sie geht gegen jeden vor, der illegale Aktiengeschäfte tätigt: Ob 15-jähriger Schulbub oder deutscher Börseninformationsdienst: Wer amerikanische Börsengesetze ignoriert, muss mit satten Strafen rechnen. Gerade erst wieder hatte die SEC zwei Erfolge zu verzeichnen. In den Kassen der Börsenaufsicht klingelte es kräftig.
Doch das Internet macht der SEC das Leben schwer und Kriminellen leicht: Aktien-Pusher decken sich billig mit Werten ein, loben sie anschließend in die Höhe, um sie dann mit Gewinn zu verkaufen. Und das alles anonym oder: unter Pseudonym. Umso schwerer für die SEC, diesem Geschäftsgebaren Einhalt zu leisten. Doch wer mit faulen Tricks arbeitet, muss mit harten Maßnahmen rechnen.
So auch ein 15-jähriger amerikanischer Schuljunge, der am Donnerstag von der Börsenaufsicht veranlasst wurde, seine Gewinne aus illegalen Aktiengeschäften im Wert von rund 285.000 Dollar zurückzuzahlen. Der jugendliche Börsenzocker aus dem US-Satt New Jersey, hatte bestimmte Wertpapiere in großen Mengen gekauft. Anschließend pries er diese Papiere in einschlägigen Internet-Zirkeln an und konnte somit einen Kursanstieg der so genannten "Pennystocks" herbeiführen. Danach verkaufte er sie wieder mit satten Gewinn.Mit automatischen Limit-Verkaufsaufträgen sorgte der Schüler sogar in einigen Fällen dafür, dass er auch während des Schulunterrichts von der erwarteten Kursentwicklung profitieren konnte.
Klage gegen Stockreporter.de
Das zweite "Fischlein" im Netz der amerikanischen Börsenaufsicht ist der deutsche Börseninformationsdienst Stockreporter.de. Eine Zivilklage war am 6. September gegen das deutsche Unternehmen WorldofInternet.com angestrengt worden. Die Unternehmensgründer Torsten Prochnow und Dennis C. Hass wurden beschuldigt, Aktien-Tipps für 64 amerikanischen Aktiengesellschaften unter ihrer Web Site ´stockreporter.de´ angepriesen zu haben. Die Tipps wurden durch Postings auf der Internetseite und durch zahlreiche Pressemitteilungen verbreitet. In der Klage hieß es, Prochnow und Hass hätten sich damit an US-Investoren gewandt, die daraufhin die Aktien gekauft hätten.
So haben basislose Empfehlungen bei 28 Aktien zu einem Kurs- und Volumenanstieg zwischen 28 und 390 Prozent geführt. In mindestens 15 Fällen, so mutmaßt die SEC, hätten Prochnow und Hass ihre Bestände der empfohlenen Aktien kräftig erhöht und anschließend an dem angeheizten Markt wieder verkauft. Dadurch sollen Gewinne von mehr als 111.530 Dollar realisiert worden sein.
Geldstrafen wurden ohne viel ´Wenn und Aber´ gezahlt....
Ohne die Mutmaßungen der SEC zuzugeben oder zu dementieren, haben Prochnow und Hass gezahlt. Sie müssen die 111.520 US-Dollar plus Zinsen zurückgeben. Zusätzlich hat jeder eine Zivilklage von 50.000 US-Dollar zu zahlen.
Seitens deutscher Börsenaufsicht ist das Unternehmen nicht angeklagt. Es läge kein Verdacht wegen Insiderhandels und einer einhergehenden Kursbeeinflussung vor, bestätigte Christian Pawlik vom Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel gegenüber Gatrixx. Der Fall sei aber auch hier bekannt.
Die vereinbarte Geldbuße, die der Schuljunge aus New Jersey nun zurückzahlen muss, wurde aus den in mehr als fünf Monaten erzielten Gewinnen und ihrer Verzinsung ermittelt. Der 15-jährige verzichtete auf ein Schuldeingeständnis, verpflichtete sich aber, künftig derartige Kursmanipulationen bleiben zu lassen. Es sei das erste Mal, dass die amerikanischen Börsenaufsicht (SEC) ein Verfahren gegen einen Jugendlichen eingeleitet hat, bestätigte die SEC.
Das Errechnen der Geldbußen und das Vorgehen gegen solche Straftaten dürfte sich aber weiterhin schwierig gestalten. Denn die Zahl der Web Sites, die sich mittlerweile mit Börseninformationen und Insidertipps beschäftigen, wächst stetig. Für "Aktienpusher" also paradiesische Zustände. Die Aufsichtsbehörden werden sich einiges einfallen lassen müssen, um alle aufzuspüren.
gruß mike.h
Kursmanipulationen sind der US-Börsenaufsicht SEC ein Dorn im Auge. Und sie geht gegen jeden vor, der illegale Aktiengeschäfte tätigt: Ob 15-jähriger Schulbub oder deutscher Börseninformationsdienst: Wer amerikanische Börsengesetze ignoriert, muss mit satten Strafen rechnen. Gerade erst wieder hatte die SEC zwei Erfolge zu verzeichnen. In den Kassen der Börsenaufsicht klingelte es kräftig.
Doch das Internet macht der SEC das Leben schwer und Kriminellen leicht: Aktien-Pusher decken sich billig mit Werten ein, loben sie anschließend in die Höhe, um sie dann mit Gewinn zu verkaufen. Und das alles anonym oder: unter Pseudonym. Umso schwerer für die SEC, diesem Geschäftsgebaren Einhalt zu leisten. Doch wer mit faulen Tricks arbeitet, muss mit harten Maßnahmen rechnen.
So auch ein 15-jähriger amerikanischer Schuljunge, der am Donnerstag von der Börsenaufsicht veranlasst wurde, seine Gewinne aus illegalen Aktiengeschäften im Wert von rund 285.000 Dollar zurückzuzahlen. Der jugendliche Börsenzocker aus dem US-Satt New Jersey, hatte bestimmte Wertpapiere in großen Mengen gekauft. Anschließend pries er diese Papiere in einschlägigen Internet-Zirkeln an und konnte somit einen Kursanstieg der so genannten "Pennystocks" herbeiführen. Danach verkaufte er sie wieder mit satten Gewinn.Mit automatischen Limit-Verkaufsaufträgen sorgte der Schüler sogar in einigen Fällen dafür, dass er auch während des Schulunterrichts von der erwarteten Kursentwicklung profitieren konnte.
Klage gegen Stockreporter.de
Das zweite "Fischlein" im Netz der amerikanischen Börsenaufsicht ist der deutsche Börseninformationsdienst Stockreporter.de. Eine Zivilklage war am 6. September gegen das deutsche Unternehmen WorldofInternet.com angestrengt worden. Die Unternehmensgründer Torsten Prochnow und Dennis C. Hass wurden beschuldigt, Aktien-Tipps für 64 amerikanischen Aktiengesellschaften unter ihrer Web Site ´stockreporter.de´ angepriesen zu haben. Die Tipps wurden durch Postings auf der Internetseite und durch zahlreiche Pressemitteilungen verbreitet. In der Klage hieß es, Prochnow und Hass hätten sich damit an US-Investoren gewandt, die daraufhin die Aktien gekauft hätten.
So haben basislose Empfehlungen bei 28 Aktien zu einem Kurs- und Volumenanstieg zwischen 28 und 390 Prozent geführt. In mindestens 15 Fällen, so mutmaßt die SEC, hätten Prochnow und Hass ihre Bestände der empfohlenen Aktien kräftig erhöht und anschließend an dem angeheizten Markt wieder verkauft. Dadurch sollen Gewinne von mehr als 111.530 Dollar realisiert worden sein.
Geldstrafen wurden ohne viel ´Wenn und Aber´ gezahlt....
Ohne die Mutmaßungen der SEC zuzugeben oder zu dementieren, haben Prochnow und Hass gezahlt. Sie müssen die 111.520 US-Dollar plus Zinsen zurückgeben. Zusätzlich hat jeder eine Zivilklage von 50.000 US-Dollar zu zahlen.
Seitens deutscher Börsenaufsicht ist das Unternehmen nicht angeklagt. Es läge kein Verdacht wegen Insiderhandels und einer einhergehenden Kursbeeinflussung vor, bestätigte Christian Pawlik vom Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel gegenüber Gatrixx. Der Fall sei aber auch hier bekannt.
Die vereinbarte Geldbuße, die der Schuljunge aus New Jersey nun zurückzahlen muss, wurde aus den in mehr als fünf Monaten erzielten Gewinnen und ihrer Verzinsung ermittelt. Der 15-jährige verzichtete auf ein Schuldeingeständnis, verpflichtete sich aber, künftig derartige Kursmanipulationen bleiben zu lassen. Es sei das erste Mal, dass die amerikanischen Börsenaufsicht (SEC) ein Verfahren gegen einen Jugendlichen eingeleitet hat, bestätigte die SEC.
Das Errechnen der Geldbußen und das Vorgehen gegen solche Straftaten dürfte sich aber weiterhin schwierig gestalten. Denn die Zahl der Web Sites, die sich mittlerweile mit Börseninformationen und Insidertipps beschäftigen, wächst stetig. Für "Aktienpusher" also paradiesische Zustände. Die Aufsichtsbehörden werden sich einiges einfallen lassen müssen, um alle aufzuspüren.
gruß mike.h
quelle : www.gatrixx.de
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