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    Totalverlust bei Optionsscheinen-steuerlich absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.10.00 21:24:50 von
    neuester Beitrag 23.10.00 17:37:40 von
    Beiträge: 7
    ID: 277.588
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      Avatar
      schrieb am 22.10.00 21:24:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann man nichtverkaufte und nicht ausgeübte Optionsscheine
      die verfallen sind steuerlich absetzen?

      Vielen Dank schonmal!
      Avatar
      schrieb am 22.10.00 21:34:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Totalverluste durch nicht ausgeübte Optionen können steuerlich nicht abgesetzt werden. Man muß die Optionsscheine verkauft haben binnen Jahresfrist

      Gruß Schachy
      Avatar
      schrieb am 22.10.00 21:44:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Aus diesem Grund wird auch für jeden Schein ein Geldkurs von mindestens 0,01€ gestellt. Ich mußte dafür auch schon einige verkaufen, nur wegen der Steuer.
      Avatar
      schrieb am 23.10.00 09:50:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank!
      Eigentlich gefällt mir das gar nicht.
      Avatar
      schrieb am 23.10.00 11:19:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      @surcher: Die von Dir gemachte Aussage: " Aus diesem Grund wird auch für jeden Schein ein Geldkurs von mindestens 0,01€ gestellt. "

      ist falsch!

      OS können auch Wertlos verfallen, Kurs: 0,00 €.

      Dann wäre das Geldverdienen ja wohl zu einfach:

      Ich kaufe einfach alle OS für 0,01 €, die ich kriegen kann und lege sofort eine Verkaufsorder zum Briefkurs rein.

      Entweder es kauft jemand für den Briefkurs oder ich verkaufe sie am letzten Tag für 0,01 € zurück an den Emi.

      Null Risiko mit mindestens 100% Gewinnchance ;)

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      Avatar
      schrieb am 23.10.00 16:46:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Dinger einfach von Deiner BAnk ausbuchen lassen, und als Verlust mit einrechnen. ganz klar! frech kommt weiter...
      Die meisten Steuertussis können ja noch nicht mal die Zahlen vom Formular mit den Anlagen vergleichen!

      mfg mrdr
      Avatar
      schrieb am 23.10.00 17:37:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      @mrdr

      Du wirst ein kleines Problem bekommen, bei der wertlosen Ausbuchung sind die OS nicht verkauft worden. Somit nicht in der Spekulationsfrist veräußert und kein steuerlich relevanter Vorgang. Du musst Deine OS schon verkaufen, notfalls an einen Angehörigen für 1,00 DM, ansonsten wirst Du nicht in den "Genuss" kommen Deinen Verlust geltend machen zu können. Unterschätze mal die Steuertussis nicht, die wissen mittlerweile auch alle ganz gut wie ein Depotkonto aufegebaut ist... ;)

      Gruss
      HotS


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