checkAd

    Mietrecht - Zwei Fragen dazu - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.11.00 12:15:46 von
    neuester Beitrag 10.11.00 13:23:11 von
    Beiträge: 3
    ID: 296.655
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 263
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 12:15:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      1) Gibt es eine Vorschrift, wie Mieterhöhungen zugestellt werden müssen - und muss der Empfang vom Mieter bestätigt werden ?

      2) Ist es richtig, dass Nebenkosten-Abrechnungen noch vier Jahre rückwirkend korrigiert werden können ?

      Schönen Dank im voraus für eine Aufklärung !!
      Londoneye
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 12:29:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mieterhöhung muß schriftlich erfolgen.
      Es muß auf das Widerspruchsrecht hingewiesen werden.
      Es muß begründet sein.
      Es ist zustimmungspflichtig.

      Betriebskosten: Kommt die Abrechung nicht jährlich
      oder über mehrere Jahr nicht, dann muß von Mieterseite
      immer wieder geltend gemacht werden, daß später Nach-
      forderungen "verwirkt" sind. Davon kann nur aufgrund
      der Zeit nicht ausgegangen werden.

      Gruß "ein Vermieter"
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 13:23:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      1. die Zustellung sollte vom Mieter bestätigt werden oder durch Bote (z.B. hausverwaltung) oder Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
      2. Betriebsnebenkostenabrechnung kann nicht rückwirkend korrigiert werden, es sei denn bestimmte positionen konnten nicht genau abgrechnet werden, weil z.b. noch die Abrechnung der städtischen gaswerke fehlt. dann muß aber auf diese position bei der abrechnung hingewiesen werden.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Mietrecht - Zwei Fragen dazu