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    Fehler der Bank (falsches Limit)!!! Wer haftet? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.11.00 18:52:08 von
    neuester Beitrag 13.11.00 14:05:29 von
    Beiträge: 4
    ID: 297.653
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      schrieb am 11.11.00 18:52:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe am 03.07.2000 meiner Bank eine Verkaufsorder von 100.000 Stück des Papiers "China Online" zu einem Limit von 0,03 Euro erteilt. Diese setzte fälschlicherweise ein Limit von 3 Euro. Diesen Irrtum bemerkte ich erst am Abend des 4.7.2000.
      Danach sackte der Kurs zwischenzeitlich auf 0,02 Euro ab und ich verkaufte lediglich 2800 Stück zu 0,03 Euro bei einem Gesamtvolumen von 1,2 Mio Stück gehandelten Aktien am 05.07.00. Danach verkaufte ichg nichts mehr und ich strich die Verkaufsorder.

      Nun zu meinem eigentlichen Problem: Bis zum Zeitpunkt, dass ich den Irrtum bemerkte, wurden insgesamt 7 Mio Stück verkauft (am 03. und 04.07.00). Meine Bank sagt mir nun, dass das Angebot (Bid) um ein Vielfaches höher gewesen sei als die Nachfrage (Ask) und dass auch am 03. und 04.07.00 nur Teilausführungen getätigt worden wären und zwar in der selben Relation wie am 05.07.00. (2850 Stück von Gesamtvolumen von 1,2 Mio = 0,24 %). Diesen Tatbestand will sie auch auf den 03. und 04.07.2000 projezieren, so dass sie sagt: Bis zum Zeitpunkt der Feststellung des Fehlers wären auch nur 0,23 % von 7 Mio von ir verkauft worden worden. Für diese Stückzahl von 16625 würde sie für den Fehler haften.
      Ist das korrekt? Woher soll ich wissen, dass am 03. und 04.07. von den verkauften 7 Mio nicht meine gesamten 100.000 Stück verkauft worden wären oder zumindest mehr als 16.000 Stück?. Wie kann die Bank davon ausgehen, dass am 03. und 04.07. genau dasselbe Verhältnis zwischen Überangebot und Nachfrage vorhanden war? Sie begründet dies (ich habe eine Aufstellung meiner Bank über die entsprechenden Transaktionen mit Datum und Uhrzeit), da bei den Transaktionen immer das Kürzel EB stehen würde. Dieses besagt, dass ein Überangebot vorhanden war und daß nur 5% des Gesamtangebotes nachgefragt wurde. Isdt doch quatsch oder ? Ich weiß nicht, wöfür das E vor dem B steht, aber bestimmt nicht für 5 %, B wird vermutlich Briefkurs bedeuten.

      Könnt Ihr mir helfen. Ich habe dass Gefühl, meine Bank will sich aus der Verantwortung stehlen. Muß sie mir nicht detailliert nachweisen, dass nicht alle 100.000 Stück verkauft worden wären?
      Ich habe den Irrtum sofort gemeldet und auch die Ansprüche an meine Bank. Bisher hat sioe sich immer rausgeredet aber ich habe gehört, dass sei nicht ok. Darum nochmal dieser verspätete Aufruf 5 Monate später.
      Vielen Dank im voraus für Eure evtl. Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 11.11.00 19:30:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Meines Wissens heißt EB etwas bezahlt, das heißt, dass nicht alle Verkaufsorders bedient wurden.
      Avatar
      schrieb am 11.11.00 20:49:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      hallo wayoflife!

      eb bedeutet etwas bezahlt brief. ausführungen zwischen 1 und 50 %.
      ich gebe dir aber recht. normalerweise hätten auf grund deines limits mehr stücke verkauft werden müssen.
      Avatar
      schrieb am 13.11.00 14:05:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi way...

      deine Bank dreht den Spiess (die Beweislast) um.
      Die Bank hat einen Fehler gemacht und gibt ihn zu. Ergo ist sie schadensersatzpflichtig. Da sie deine gesamte Order nicht weitergeleitet hat, ist sie auch für die gesamte order in der Pflicht. Wenn sie jetzt behauptet, es wäre nur zu Teilausführungen gekommen, ist die Bank beweispflichtig. Natürlich deuten die Kurszusätze BRIEF auf Teilausführungen hin. Nur wie hoch oder niedrig die waren muss die Bank dir nachweisen und nicht umgekehrt.

      Ansonsten lässt sich Repartierungsgrad an den betreffenden Tagen bei der Handelsüberwachungstelle in Erfahrung bringen. Oder stell die Sache mal in den China Online Thread. Vielleicht kann dir ja ein anderer Boardie helfen, der an diesen Tagen gehandelt hat.

      So long, S.


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