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    ......................Kursverluste können Geld wert sein............................. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.11.00 17:56:11 von
    neuester Beitrag 11.02.01 09:23:08 von
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      schrieb am 21.11.00 17:56:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kursverluste können Geld wert sein

      Geschickte Anleger verrechnen Verluste steuerlich mit Börsengewinnen

      Von Berrit Gräber

      München (ap) - In den vergangenen Wochen haben viele Anleger schmerzlich zu spüren bekommen, dass es an der Börse nicht nur aufwärts geht. Wer Verluste zu verbuchen hatte, sollte aber nicht verzweifeln. Einigen Tausend Mark Miesen kann man noch etwas Gutes abgewinnen - wenn man zuvor kräftig Gewinne eingefahren hat oder von künftigen Kursrallys profitiert.

      Aktienflops können nämlich helfen Steuern zu sparen. Geschickte Investoren verrechnen Spekulationsgewinne mit ihren Verlusten und drücken damit die Abgaben ans Finanzamt. Allerdings sind die Rechnungen kompliziert, wie Stiftung Warentest einräumt.
      Grundsätzlich gilt: Ein Aktionär kann nur dann seinen Kursgewinn steuerfrei einstreichen, wenn er das Papier mindestens ein Jahr im Depot gehalten hat. Verkauft er es auch nur einen Tag vor Ablauf dieser Spekulationsfrist, muss er den Fiskus beteiligen. Der Gewinn ist dann nach Abzug der Spesen mit dem persönlichen Steuersatz komplett zu versteuern. Ausnahme: Kleine Aktienerfolge bis 1.000 Mark, genauer gesagt 999,99 Mark im Jahr, kann man ganz für sich behalten.

      Aber Vorsicht: Realisiert ein Anleger innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist beispielsweise einen Gewinn von 1.300 Mark, dann fallen davon nicht etwa 1.000 Mark als Freigrenze an. Vielmehr ist der gesamte Betrag zu versteuern - es sei denn, dass er eine andere Aktie mit Verlust verkauft hat und diesen davon abziehen kann. An- und Verkauf des Verlustpapiers müssen jedoch innerhalb eines Jahres erfolgen. Zu beachten ist zudem, dass Finanzbeamte alle während des Jahres erzielten Spekulationsgewinne zusammen ziehen, auch die aus Immobilienverkäufen, wie Stiftung Warentest zu bedenken gibt.

      Seit Anfang 1999 haben Investoren mehr Spielraum. Verluste, die es mit Gewinnen zu verrechnen gilt, mussten bis dahin immer aus dem gleichen Jahr stammen. Jetzt kann man Miese wie Gewinne „horten“ und mit Beträgen aus dem Vorjahr oder aus Folgejahren „ausgleichen“. Wer beispielsweise einige Tausender Verlust aus dem Kurseinbruch der vergangenen Tage auf der Anlage KSO zur Steuererklärung 2000 einträgt, kann so nachträglich seine Gewinne aus 1999 herunterschrauben - oder auf 2001 vortragen lassen.

      „Miese auflösen ist oft sehr ratsam. Es kann mit der Börse ja dieses Jahr noch kräftig nach oben gehen, wer dann einen Verlust-Vorrat auf Lager hat, kann seine Gewinne im nächsten Frühjahr sorglos mitnehmen“, macht Peter Grieble, Verbraucherschützer aus Stuttgart, Mut. Mit dem Steuerbescheid bekommt man eine gesonderte Feststellung des Verlustes, der bei möglichen Gewinnen in 2001 bares Geld wert ist. Wird ein Gewinn aus dem allgemein guten Aktienjahr 1999 gegen das Minus aus 2000 rückwirkend gegengerechnet, dann ändert das Finanzamt den Steuerbescheid nachträglich. Zu viel bezahlte Einkommenssteuer wird so rückerstattet. Möglich ist es auch, den Verlust auf verschiedene Jahre aufzusplitten, je nach Bedarf. Eine Steuerminderung kriegt allerdings niemand, der nur auf sein geschrumpftes Depot verweist.




      Nicht krampfhaft an Flops festhalten

      Vielen Hobbybörsianern fällt der richtige Ausstieg aus gewinnbringenden Papieren jedoch meist schwer, weil sie lieber die Spekulationsfrist abwarten, als den Fiskus am Geldsegen zu beteiligen. Manchmal sind die Gewinne dann schon wieder auf ein Nichts zusammengeschmolzen. Wer sich aber vorzeitig von einer „Turbo-Aktie“ trennt, sollte überlegen, ob er aus steuerlichen Gründen nicht gleichzeitig auch einen Verlust aus dem Depot abstößt - je nach Kursprognose.

      Allerdings ist die Neigung, an Flops festzuhalten, weit verbreitet. Dabei sollte man aber bedenken: Wer eine Minusposition über einen Jahreswechsel hält, kann die Miesen nicht mehr mit Gewinnen des vorangegangenen Steuerjahres verrechnen. Und: Wer sich nicht innerhalb eines Jahres zum Verkauf einer geflopten Aktie durchringen kann, wird den Verlust voll tragen müssen. Er ist dann steuerlich nicht mehr verrechenbar.

      Ehrliche Anleger, die schnelle Börsenerfolge nicht am Fiskus vorbei mogeln wollen, sollten sich von einem Steuerberater helfen lassen.
      Avatar
      schrieb am 22.11.00 19:58:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      ;)
      Avatar
      schrieb am 10.02.01 19:49:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      HAllo ,
      dazu habe Ich mal eine Frage.
      Kann man Verluste aus Verkäufen einer Aktie gegenrechnen gegen Einnahmen aus z.b.Sparbüchern , die über den Freibetrag von 3100 DM gehen. Die Frage kam von einem Arbeitskollegen und Ich bin mir nicht sicher , aber Ich glaube da spielt das Finanzamt nicht mit .

      Im voraus vielen Dank

      wombat01
      Avatar
      schrieb am 10.02.01 21:37:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du kannst Spekulationsverluste nur mit Spekulationsgewinnen verrechnen , nicht jedoch mit Kapitalerträgen wie den Zinsen vom Sparbuch.Spekulationsverluste sind auch nur mit Spekulationsgewinnen der gleichen Art verrechenbar also z.B.sind Spekulationsgewinne aus Immobilien ( 10 Jahresfrist) nicht mit Spekulationsverlusten aus Aktien verrechenbar. Es geht immer nur A gegen A und B gegen B.
      Avatar
      schrieb am 11.02.01 09:23:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vielen Dank für die Antwort.

      wombat01


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