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    Versteuerung Fondserträge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.11.00 09:29:21 von
    neuester Beitrag 03.12.00 07:23:15 von
    Beiträge: 5
    ID: 309.813
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      Avatar
      schrieb am 30.11.00 09:29:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo
      bei der steuerlichen Ausschüttung von Fonderträgen wird im Rechenschaftsbericht EK 1 und EK 4 ausgewiesen.
      Um welche Bestandteile des Ertrages handelt es sich hier?
      Wie schaut es mit der steuerlichen Behandlung hinsichtlich Freistellungsauftrag bzw. Einkommenssteuer aus?
      Avatar
      schrieb am 01.12.00 18:05:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo daedy

      kurze Erläuterung der EK:

      EK01 nicht belastete ausländische Einkunftsteile sowie nach § 8 b Abs. 1+2 außer Ansatz gebliebene Beiträge
      EK02 sonstige nicht belastete Einkommensteile
      EK03 nicht belastete REinkommensteile, die bis zum 01.01.1997 entstanden sind
      EK04 nicht belastete Einlagen nach dem 31.12.1976

      Zu der steuerlichen behandlung kann ich die ad hoc nichts sagen, außer dass eine Ausschüttung aus dem EK04 auf jeden Fall steuerfrei bleibt (das es sich um eine Einlage handelt)

      MichSonn
      Avatar
      schrieb am 01.12.00 18:18:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nachtrag:

      EK01 bis EK 03 sind steuerpflichtig.

      Es werden also Kapsteuer und SolZ einbehalten, sofern kein Freistellungsauftrag vorhanden.

      Bei Ausschüttung aus dem EK02 und EK03 gibt es außerdem noch ein Körperschaftsteuerguthaben von 30%

      MichSonn
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 15:53:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei Ausschüttung über einen Fonds wird keine Kapitalertragsteuer auf EK 01-Teile erhoben (§ 39 (2) KAGG: KapESt wird nur auf Erträge erhoben, für die die KSt-Ausschüttungsbelastung herzustellen ist).
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 07:23:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Steuertiger

      Wieder etwas dazu gelernt.

      Mich wundert es aber, dass bei anderen Körperschaften so verfahren wird wie von mir beschrieben bzgl. der KapSteuer.

      Aber so ist halt das Steuerrecht. Für alles gibt es Ausnahmen.

      Gruss

      MichSonn


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