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    +++ METABOX FÄLSCHT BILANZ+++ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.12.00 20:45:24 von
    neuester Beitrag 28.06.01 22:56:21 von
    Beiträge: 13
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      schrieb am 02.12.00 20:45:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Prophet gilt im eigenen Lande nichts!
      Hildesheim Online - Neue Presse schreibt unter der Schlagzeile:

      Metabox fälscht Bilanz

      Der Neue Markt in Frankfurt kommt nicht zur Ruhe. Immer neue Hiobsbotschaften über Bilanz-Pannen verschrecken die Anleger. Jüngstes Beispiel: Metabox.

      Stefan Domeyer (39) erschien am Freitag zur Beichte in der Bischofsstadt Hildesheim. Den "sehr peinlichen Vorgang" vertraute der Vorstandschef der Multimedia-Firma Metabox allerdings keinem diskreten Seelsorger an, sondern der Öffentlichkeit. Denn es geht um nüchterne Zahlen und die Interessen der Aktionäre.

      Und die müssen hinnehmen, dass die längst testierte und der Hauptversamlung vorgelegte 99er-Bilanz der Firma ungültig ist. Grund: Der Umsatz im vergangenen Jahr betrug nicht 43 Millionen Mark, sondern nur 17,5 Millionen.

      Grund der verspätet entdeckten Panne: Die Metabox-Buchhalter hatten den Jahresumsatz der Tochter Amstrad Distributions in vollem Umfang mitgerechnet - obwohl die Hildesheimer diese Firma erst am 6. Dezember 1999 übernommen hatten. Der Amstrad-Umsatz (24 Millionen Mark) durfte deshalb nur anteilig eingerechnet werden. Ähnlich verfuhr Metabox auch mit anderen Töchtern, die im Vorjahr erworben worden waren.

      Bereits im September hatten die Hildesheimer die Anleger am Neuen Markt geschockt und die Planzahlen stark nach unten korrigiert.
      Grund: Drei Großaufträge über 2,3 Milliarden Mark entpuppten sich als Absichtserklärungen oder als Rahmenvereinbarungen. Auch räumte Metabox ein, dass es statt geplanter 14 Millionen Mark Gewinn (bei 198 Millionen Mark Umsatz) wohl 15 Millionen Mark Verlust geben werde. Der Kurs rutschte damals um fast 50 Prozent.

      Der zweite Teil von Dohmeyers Beichte scheint kaum weniger folgenreich zu sein: Anders als im September angekündigt, wird die Auslieferung der neuen Set-Top-Boxen erst im ersten Quartal nächsten Jahres starten.

      Schon vor Monaten hatte Metabox erstmals Lieferverzögerungen angekündigt - wegen angeblicher Software-Probleme.

      Hintergrund: Die Set-Top-Boxen der Hildesheimer sind kleine Hightech-Kästen aus Computerbauteilen, mit denen die Nutzer digitale TV-Programme empfangen, CD abspielen, Videos gucken und im Internet surfen können - alles per TV-Gerät.

      Trotz der Pannen und Probleme bleibt Domeyer unverdrossen optimistisch, weil die von Metabox gefertigten Set-Top-Boxen "ohne Konkurrenz" seien. Im nächsten Jahr wolle Metabox bei 600 Millionen Mark Umsatz 33 Millionen Mark verdienen.

      Vorerst aber dauert die Durststrecke an: Bis Ende September entstanden elf Millionen Mark Verlust bei 32 Millionen Mark Umsatz. Die Kapitalkraft ders Unternehmen sei aber nicht gefährdet, versicherte Dohmeyer. Die Eigner würden 40 Millionen Mark zur Verfügung stellen - eine Summe, die nicht ausgeschöpft werden müsse.

      onl, HILDESHEIM

      Entweder der Redakteur hat Recht, oder es ist eine Verleumdung.
      So oder so ist es jedoch ein Fall für den Staatsanwalt.
      Wenn Metabox Hildesheim Online (Neue Presse) nicht verklagt, dann gehe ich von einer vorsätzlichen Bilanzfälschung aus
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 20:55:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das wäre natürlich schon der oberhammer.

      mfg,
      Michael Türk
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 20:59:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Definitiv ein Fall für’s Gericht: Ob STA andere Frage, Vorsatz der Kreditgefährdung?
      Vorsatz üble Nachrede?

      Oder einfach nur ignorant, borniert und sensationsgeil? Dann ZivilR => Gegendarstellung / evtl. Schadensers. / Schmeg.!

      Definitiv falsch:

      -„verspätet entdeckten Panne“ ist unvereinbar mit reißerischer Überschrift: „M e t a b o x f ä l s c h t B i l a n z“ Fälschen ist ein krimineller Vorgang! Offenbar hat die alte WP nach HGB testiert statt IAS. Panne ist auch so peinlich + imageschädigend genug...

      - „Umsatz... 43 Millionen Mark, sondern nur 17,5 Millionen“ fairerweise hätte man erwähnen können, dass das Ergebnis durch diese Bilanzzierungsmethode sogar verschlechtert wurde.

      - „verspätet entdeckten“ war zur HV bekannt => neue WP

      - „Drei Großaufträge über 2,3 Milliarden Mark entpuppten sich als Absichtserklärungen oder als Rahmenvereinbarungen“ zu 3 / 4 falsch 2 fixed oders, nur ein Rahmenvertrag = WS, 1 Loi nach int.( anglsächs. ) Recht keine Absichtserklärung sondern Vorvertrag, d.h verbindlich sind Exklusivität !!, weigehend Lieferumfang, -Preis, -Fristen etc. bei Absprung ohne Verschulden empfindliche Vertragsstrafen.

      - „Dohmeyers“: spricht für die Sorgfalt den Namen hier nicht einmal richtig zu schreiben

      - „Anders als im September angekündigt“ falsch ad hoc 28.09: Produktion Dez & Auslieferung 1 Q

      Eigentlich ein Skandal. Man mokiert sich über fremde Verfehlungen und produziert in einem Miniartikel eine Vielzahl davon, die durchaus geeignet sind Schaden anzurichten. Elektrischer Stuhl ? Oder nur letzteres ?

      Lässt den Kurs nicht explodieren ;)

      Gruß pd
      Avatar
      schrieb am 02.12.00 21:01:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Seid Ihr alle doof,

      ich vergleiche diese veraltete Box mit dem alten BTX-System der Telekom. Damals brauchte man auch eine "Box" von der Telekom. Heute gibts Internet und PC. Was wollt Ihr denn mit so einer blöden Box?
      Dank Aldi hat doch heute jeder einen multimediafähigen PC. Fernsehen mit neue Techniken zu verschmelzen ist der Wunsch der TV-Industrie, sie gaukeln euch etwas vor.

      Die alte TV-Technik stammt aus dem Jahre 1956, was die Äuflösung betrifft.Moderne Digitalkameras haben zwischenzeitlich eine Auflösung von 3,5 Millionen Pixel. Schaut Euch mal die Bilder, die mit einer solchen Kamera aufgenommen wurden auf einen 4000,- DM - 100 Hz Fernseher an, und vergleicht einmal. Dann wisst Ihr, dass Ihr verarscht werdet.

      Die Zukunft wird der PC und Internet sein, weil schon jetzt hohe Auflösungen möglich sind. Mit neuen Streamingverfahren wird auch Fernsehen in Zukunft übers Internet kommen.Oder glaubt Ihr, dass die Sendeanstalten riesige digitale Sender neu bauen werden. Im Zeitalter von Satelliten und PC wohl eher eine Energieverschwendung, weil herkömmliche analoge Sender riesige Mengen an Energie benötigen. Dieses wird sich auch bei neuen Sendern nicht wesentlich ändern.

      Metabox = Grosse Sprüche, keine Zukunft, nur etwas für Zocker. Aber aufpassen, die letzten beissen die Hunde !!

      Viel Spass!!
      Gruss Lucky49
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 14:43:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Met@box hat sich beim Konzernabschluss 1999 verrechnet


      Umsatz schrumpft von 42,9 auf 17,5 Millionen DM


      Die Met@box AG gab heute ihre Zahlen für die ersten neun Monate 2000 und ein korrigiertes Konzernergebnis für 1999 bekannt. Während man für die ersten neun Monate 2000 einen Verlust von 11 Millionen DM ausweisen muss, ist der Umsatz im korrigierten Konzernabschluss für 1999 auf Grund eines Fehlers in der Konsolidierung der Beteiligungen von 42,9 auf 17,5 Millionen DM gesunken.

      Met@box erwirtschaftete in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2000 einen Umsatz von 32 Millionen DM und einen Verlust von 11 Millionen DM. Das negative Ergebnis verursachten in erster Linie die hohen Vorlaufkosten der Entwicklung einer komplett neuen Produktgeneration, der met@boxen 1000 und 2000, so das Unternehmen. Die Auslieferung dieser Set-Top-Boxen für interaktives Fernsehen starte - anders als ursprünglich geplant und wie auch Ende September bekannt gegeben - erst ab dem ersten Quartal 2001.

      Auf Grund der bisherigen Orders für diese met@boxen rechnet das Unternehmen für das Geschäftsjahr 2001 unverändert mit einem Umsatz von 600 Millionen DM und einem Ergebnis von 33 Millionen DM.

      Im Rahmen der Vorprüfung für den Jahresabschluss zum 31.12.2000 durch die Arthur Andersen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH stellt sich jetzt nachträglich ein Konsolidierungsfehler innerhalb des testierten und der Hauptversammlung vorgelegten Konzernabschlusses 1999 heraus. Dies betreffe ausschließlich den konsolidierten Konzernabschluss, die Einzelabschlüsse seien davon nicht betroffen.

      Danach wurde der gesamte Jahresumsatz wie auch die übrigen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der Amstrad Distribution GmbH für das Geschäftsjahr 1999 vollständig in den Konzernabschluss 1999 einbezogen, obwohl nach IAS nur die zeitanteilig - ab dem Erwerbszeitpunkt am 6. Dezember 1999 - entstandenen Erträge und Aufwendungen konsolidierungsfähig gewesen wären. Auch bei anderen, in 1999 erworbenen Unternehmen wurde diese Konsolidierungs-Methode angewandt.

      Ohne diese vom damaligen Wirtschaftsprüfer testierte Konsolidierung betrug der Umsatz nach vorläufigen Berechnungen 17,5 Millionen DM statt ursprünglich 42,9 Millionen DM. Allein auf die Amstrad Distribution GmbH entfällt davon eine Umsatzdifferenz in Höhe von 24,2 Millionen DM.

      Im Zuge der Korrektur sinkt der Konzernverlust nach vorläufigen Berechnungen um 0,1 Millionen DM auf 5,5 Millionen DM. Nach Feststellung des Konsolidierungs-Fehlers habe man unverzüglich eine Nachtragsprüfung in Auftrag gegeben, so Met@box.
      -----------

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      Avatar
      schrieb am 21.05.01 11:50:06
      !
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      Avatar
      schrieb am 21.05.01 12:06:32
      !
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      Avatar
      schrieb am 28.06.01 20:22:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      FTD": Staatsanwalt ermittelt gegen Metabox wegen Bilanzfälschung

      Hamburg (vwd) - Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen die
      Metabox AG, Hildesheim, wegen des Verdachts der Bilanzfälschung. "Das war
      von Anfang an auch Gegenstand der Ermittlungen", sagte der Sprecher der
      Staatsanwaltschaft, Manfred Knothe, der "Financial Times Deutschland" (FTD -
      Freitagausgabe). Mit einem Abschluss der Ermittlungen sei erst in einigen
      Monaten zu rechnen. Im Jahresabschluss für 1999 habe der Hersteller von
      Set-Top-Boxen einen Umsatz von 42,885 Mio DEM ausgewiesen. In dieser Zahl
      sei aber nach Informationen der "FTD" auch die Amstrad Distribution GmbH für
      das ganze Jahr enthalten, obwohl sie erst im Dezember erworben worden war.

      Wäre statt des gesamten Jahresumsatzes nur der Dezember-Umsatz von
      Amstrad verbucht worden, hätte sich der Umsatz von Metabox nur auf 17,5 Mio
      DEM belaufen, schreibt die "FTD" weiter.
      +++Matthias Krust
      vwd/12/28.6.2001/mkr

      Tja :)
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 20:41:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 21:47:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ist das aber witzig.

      Die StA ermittelt wegen Bilanzfälschung. Tolle Leistung.

      Das haben die Monate für gebraucht, um das rauszukriegen

      Die hätten sich doch nur die Korrekturmeldung von MBX anschauen brauchen. Ne,ne.

      Und kein Wort zu Ermittlungen wegen Ad-hocs oder Aufträgen?

      Ist das kein Gegenstand der Ermittlungen?

      Klaus
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 21:56:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Klaus
      so witzig ist das dann doch nicht!
      Ich gehe davon aus, dass sich die SA da in ein letztes Gefecht verrennt. Die Finanzmarktkommunikations-Abteilung hätte jedoch derartige Meldungen verhindern müssen.
      Einerseits wird die gute zusammenarbeit mit der SA erwähnt, andererseits hat ftd hier bessere Papiere!
      Wie kann dies eine Basis sein?
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 22:53:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      § 323 Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers
      (1) Der Abschlußprüfer, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft sind zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung und zur Verschwiegenheit verpflichtet; § 57b der Wirtschaftsprüferordnung bleibt unberührt. Sie dürfen nicht unbefugt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verwerten, die sie bei ihrer Tätigkeit erfahren haben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflichten verletzt, ist der Kapitalgesellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Mehrere Personen haften als Gesamtschuldner.

      (2) Die Ersatzpflicht von Personen, die fahrlässig gehandelt haben, beschränkt sich auf zwei Millionen Deutsche Mark für eine Prüfung. Bei Prüfung einer Aktiengesellschaft, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben hat, beschränkt sich die Ersatzpflicht von Personen, die fahrlässig gehandelt haben, abweichend von Satz 1 auf acht Millionen Deutsche Mark für eine Prüfung. Dies gilt auch, wenn an der Prüfung mehrere Personen beteiligt gewesen oder mehrere zum Ersatz verpflichtende Handlungen begangen worden sind, und ohne Rücksicht darauf, ob andere Beteiligte vorsätzlich gehandelt haben.

      (3) Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht, wenn eine Prüfungsgesellschaft Abschlußprüfer ist, auch gegenüber dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Prüfungsgesellschaft.

      (4) Die Ersatzpflicht nach diesen Vorschriften kann durch Vertrag weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

      (5) Die Ansprüche aus diesen Vorschriften verjähren in fünf Jahren.

      § 323 Abs. 1 HGB in dieser Fassung bis 31. Dezember 2000 in KraftBGBl. I20001769

      (1) Der Abschlußprüfer, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft sind zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie dürfen nicht unbefugt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verwerten, die sie bei ihrer Tätigkeit erfahren haben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflichten verletzt, ist der Kapitalgesellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Mehrere Personen haften als Gesamtschuldner.
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 22:56:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      § 322 Bestätigungsvermerk
      (1) Der Abschlußprüfer hat das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluß und zum Konzernabschluß zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat neben einer Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung auch eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten. Sind vom Abschlußprüfer keine Einwendungen zu erheben, so hat er in seinem Bestätigungsvermerk zu erklären, daß die von ihm nach § 317 durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und daß der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft aufgestellte Jahres- oder Konzernabschluß aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse des Abschlußprüfers nach seiner Beurteilung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens oder des Konzerns vermittelt.

      (2) Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll allgemeinverständlich und problemorientiert unter Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, daß die gesetzlichen Vertreter den Abschluß zu verantworten haben. Auf Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, ist gesondert einzugehen.

      (3) Im Bestätigungsvermerk ist auch darauf einzugehen, ob der Lagebericht und der Konzernlagebericht insgesamt nach der Beurteilung des Abschlußprüfers eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens oder des Konzerns vermittelt. Dabei ist auch darauf einzugehen, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

      (4) Sind Einwendungen zu erheben, so hat der Abschlußprüfer seine Erklärung nach Absatz 1 Satz 3 einzuschränken oder zu versagen. Die Versagung ist in den Vermerk, der nicht mehr als Bestätigungsvermerk zu bezeichnen ist, aufzunehmen. Die Einschränkung und die Versagung sind zu begründen. Einschränkungen sind so darzustellen, daß deren Tragweite erkennbar wird.

      (5) Der Abschlußprüfer hat den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über seine Versagung unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist auch in den Prüfungsbericht aufzunehmen.


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