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    Spekulationverluste - Spekulationszeitraum - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.12.00 20:09:12 von
    neuester Beitrag 14.12.00 21:52:28 von
    Beiträge: 6
    ID: 316.324
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      Avatar
      schrieb am 14.12.00 20:09:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      am 13.12.99 wurden von mir Aktien gekauft. Die Depoteinbuchung erfolgte am 15.12.99.

      Welcher Termin ist nun für die Spekulationsfrist maßgebend?

      Ich hatte mal gelesen, dass der Stichtag der Depoteinbuchung
      maßgebend ist.

      Könnte ich noch am 15.12.00 die Aktien innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen oder endet die Frist am 14.12. ?

      Ich würde gerne Verluste mit Gewinnen verrechnen.

      Vielen Dank für Eure Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.12.00 20:19:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      verkauf am 14.12.00 sagt mir meinan analytischer Verstand
      ist o.k.!
      Avatar
      schrieb am 14.12.00 20:33:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich würde sagen die tatsächliche verfügungsgewalt zählt und die war ja schon am 13.12.99 gegeben, denn du hättest sie auch gleich wieder verkaufen können. also stimme ich henrico zu und sage 14.12.00. aber auf 2 Tage kommst ja nach einem Jahr auch nicht unbedingt an,oder ?
      Avatar
      schrieb am 14.12.00 20:39:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Leider doch,

      habe kurzfristig Gewinne mitgenommen und möchte die Besteuerung mit Spekulationsverlusten umgehen.
      Avatar
      schrieb am 14.12.00 21:06:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Als Angestellter beim Steuerberater sage ich Dir:
      Kaufdatum 13.12.1999 heißt, daß Du die Verluste
      bei einem Verkauf am 12.12.2000 letztmalig steuerlich
      wirksam mit Gewinnen verrechnen kannst.
      Da die Leute in gewissen Finanzämtern ein ziemlich
      lascher Haufen sind ( mit der EDV kam der Schlendrian ),
      könnte es sein, daß Deine Angaben in der Steuererklärung
      nie mit den tatsächlichen Vorgängen verifiziert werden.
      Das ist keine Aufforderung zu Falschangaben!

      HM

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      Avatar
      schrieb am 14.12.00 21:52:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Inzwischen habe ich den Bericht bezüglich der Frist ( Start-
      termin ? ) gefunden.

      Zitat:

      Ab dem Tag des Depoteintrags beginnt die Frist zu laufen. Andere Vorgänge, wie Tag der Ordererteilung, Überweisung des Kaufpreises o.ä. sind für die Frist unerheblich.

      Quelle: www.boersenlexikon.de/spekgew.htm

      Vielen Dank für die Tips und Antworten


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