Verlustvortrag für 2001: kann man Bankgebühren mit berücksichtigen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.01.01 14:36:30 von
neuester Beitrag 22.01.01 11:25:35 von
neuester Beitrag 22.01.01 11:25:35 von
Beiträge: 4
ID: 329.656
ID: 329.656
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 346
Gesamt: 346
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 22:39 | 159 | |
gestern 23:38 | 99 | |
gestern 23:30 | 91 | |
vor 42 Minuten | 80 | |
gestern 20:51 | 78 | |
gestern 23:06 | 72 | |
gestern 22:56 | 62 | |
gestern 23:07 | 59 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.735,00 | +1,25 | 209 | |||
2. | 3. | 0,2100 | +8,53 | 102 | |||
3. | 2. | 0,3100 | -67,71 | 100 | |||
4. | 4. | 171,97 | -1,57 | 62 | |||
5. | 5. | 2,7700 | +9,92 | 54 | |||
6. | 7. | 6,6570 | +0,14 | 39 | |||
7. | 6. | 0,1645 | -5,46 | 38 | |||
8. | 10. | 2.347,92 | +0,07 | 33 |
Hallo,sicherlich bin ich hier nicht der einzige,der das Jahr 2000 mit realisierten Spekulationsverlusten beendet hat.dazu meine Frage:
Erkennt das Finanzamt auch Werbungskosten im Verlustvortrag fürs nächste Jahr an? zB.-6000DM realis.Verlust+500DM Gebühren(Limit,Streichung....)= -6500DM Verlustvortrag für 2001 oder sind die nervigen Gebühren steuerlich im Ar..?
noch ne Frage:
Ich bin Altersrentner und beschäftige eine Haushaltshilfe,angenommen ich habe Spekulationsgewinne 14000DM + 6500DM Steueranteil(27%)von meiner Altersrente wären 20500DM steuerrelevantes Einkommen.Jetzt hab ich noch 8000DM Lohnkosten von der Haushaltshilfe,kann ich das von meinen steuerrelevanten Einkünften abziehen oder nur max.6500DM,weil man von Spek.-Gewinnen nur Werbungskosten abziehen darf?
vielen Dank im Voraus für kompetente Antworten!
Erkennt das Finanzamt auch Werbungskosten im Verlustvortrag fürs nächste Jahr an? zB.-6000DM realis.Verlust+500DM Gebühren(Limit,Streichung....)= -6500DM Verlustvortrag für 2001 oder sind die nervigen Gebühren steuerlich im Ar..?
noch ne Frage:
Ich bin Altersrentner und beschäftige eine Haushaltshilfe,angenommen ich habe Spekulationsgewinne 14000DM + 6500DM Steueranteil(27%)von meiner Altersrente wären 20500DM steuerrelevantes Einkommen.Jetzt hab ich noch 8000DM Lohnkosten von der Haushaltshilfe,kann ich das von meinen steuerrelevanten Einkünften abziehen oder nur max.6500DM,weil man von Spek.-Gewinnen nur Werbungskosten abziehen darf?
vielen Dank im Voraus für kompetente Antworten!
Sorry,
aber die Darstellung ist so wirr, daß man darauf gar keine qualifizierte Antwort geben kann. Kannst du das noch besser rüberbringen?
Gruß
StRa
aber die Darstellung ist so wirr, daß man darauf gar keine qualifizierte Antwort geben kann. Kannst du das noch besser rüberbringen?
Gruß
StRa
Hallo oti,
wie StRa schon schrieb, sind Deine Angaben nicht sehr eindeutig. Ich versuche aber Deine Fragen kurz zu beantworten.
1. Frage
Selbstverständilich kann Du die nervigen Bankgebühren als Kosten ansetzen, da diese Anschaffungskosten bzw. Verkaufskosten für Dich darstellen. Sie sind also nicht für den A...
2. Frage
Sofern Du für Deine Haushaltshilfe Rentenversicherungsbeiträge zahlst und die Haushaltshilfe nicht unter das sog. 630,00 DM-Arbeitsverhältnis fällt, kannst Du diese Aufwendungen bis zu DM 18.000,00 im Jahr von deinen positiven Einkünften (Rentenanteil+Spekulationsgewinnen) abziehen.
Ich hoffe, diese kurzen Antworten helfen Dir etwas weiter.
Gruß Flughund
wie StRa schon schrieb, sind Deine Angaben nicht sehr eindeutig. Ich versuche aber Deine Fragen kurz zu beantworten.
1. Frage
Selbstverständilich kann Du die nervigen Bankgebühren als Kosten ansetzen, da diese Anschaffungskosten bzw. Verkaufskosten für Dich darstellen. Sie sind also nicht für den A...
2. Frage
Sofern Du für Deine Haushaltshilfe Rentenversicherungsbeiträge zahlst und die Haushaltshilfe nicht unter das sog. 630,00 DM-Arbeitsverhältnis fällt, kannst Du diese Aufwendungen bis zu DM 18.000,00 im Jahr von deinen positiven Einkünften (Rentenanteil+Spekulationsgewinnen) abziehen.
Ich hoffe, diese kurzen Antworten helfen Dir etwas weiter.
Gruß Flughund
Danke StRa ,danke flughund!!
Ich gestehe ein dass die Formulierung etwas verwirrend ist,daher erläutere ich mal näher:
Die erste Frage bezieht sich auf meine Unsicherheit bei den Werbungskosten für Spekulationsverluste.Die Bankgebühren,die unmittelbar durch An- oder Verkauf eines Wertpapiers anfallen ,werden ja sofort mit Kauf- bzw.Verkaufspreis verrechnet,ich beziehe meine Frage auf die Gebühren,die nebenher anfallen.Ein Beispiel soll das verdeutlichen: Ich hatte die Absicht die Aktie X zum Preis von 40 Euro zu kaufen,gebe eine Kauforder mit Limit auf. Nun rennt der Kurs davon,die Kauforder wird nicht bedient,mir bleiben Unkosten von 4,99DM fürs Limit und 4,99DM für Orderstreichung,diese Kosten kann ich auf kein Aktiengeschäft ansetzen,es bleibt nur noch die Möglichkeit es bei den Werbungskosten für Spekulationseinkünfte (sonst. Eink.)zu vermerken.
Da ich am Jahresende nur Verluste gemacht habe und diese nach 2001 vortragen will,war ich mir unsicher ob es nicht vielleicht eine Klausel gibt,die mir untersagt solche Werbungskosten zu meinen Verlusten zu addieren ,wenn diese Klausel nicht existiert ist ja alles in Butter.
Die zweite Frage war in absolut keinem Zusammenhang mit der Situation in der ersten Frage (war ein bisschen verwirrend),sondern bezieht sich auf auf das Thema: Was kann ich alles von Spekulationseinkünften steuermindernd abziehen? Das liebe Finanzamt trennt die Einkunftsarten ja strikt voneinander,zB. darf man Spek.-Verl. ja nicht von Lohneinkünften abziehen,meine Angst war nun,dass es eine Klausel gibt,die mir untersagt jährlich max.18000DEM für meine rentenvers. Haushaltshilfe von meinen hoffentlich in diesem Jahr erzielten Spekulationsgewinnen abzuziehen.Wenn diese Klausel auch nicht existiert,ist ende 2001 auch alles in Butter.
Ich danke Euch recht herzlich für Eure Bemühungen!
Ich gestehe ein dass die Formulierung etwas verwirrend ist,daher erläutere ich mal näher:
Die erste Frage bezieht sich auf meine Unsicherheit bei den Werbungskosten für Spekulationsverluste.Die Bankgebühren,die unmittelbar durch An- oder Verkauf eines Wertpapiers anfallen ,werden ja sofort mit Kauf- bzw.Verkaufspreis verrechnet,ich beziehe meine Frage auf die Gebühren,die nebenher anfallen.Ein Beispiel soll das verdeutlichen: Ich hatte die Absicht die Aktie X zum Preis von 40 Euro zu kaufen,gebe eine Kauforder mit Limit auf. Nun rennt der Kurs davon,die Kauforder wird nicht bedient,mir bleiben Unkosten von 4,99DM fürs Limit und 4,99DM für Orderstreichung,diese Kosten kann ich auf kein Aktiengeschäft ansetzen,es bleibt nur noch die Möglichkeit es bei den Werbungskosten für Spekulationseinkünfte (sonst. Eink.)zu vermerken.
Da ich am Jahresende nur Verluste gemacht habe und diese nach 2001 vortragen will,war ich mir unsicher ob es nicht vielleicht eine Klausel gibt,die mir untersagt solche Werbungskosten zu meinen Verlusten zu addieren ,wenn diese Klausel nicht existiert ist ja alles in Butter.
Die zweite Frage war in absolut keinem Zusammenhang mit der Situation in der ersten Frage (war ein bisschen verwirrend),sondern bezieht sich auf auf das Thema: Was kann ich alles von Spekulationseinkünften steuermindernd abziehen? Das liebe Finanzamt trennt die Einkunftsarten ja strikt voneinander,zB. darf man Spek.-Verl. ja nicht von Lohneinkünften abziehen,meine Angst war nun,dass es eine Klausel gibt,die mir untersagt jährlich max.18000DEM für meine rentenvers. Haushaltshilfe von meinen hoffentlich in diesem Jahr erzielten Spekulationsgewinnen abzuziehen.Wenn diese Klausel auch nicht existiert,ist ende 2001 auch alles in Butter.
Ich danke Euch recht herzlich für Eure Bemühungen!
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
209 | ||
102 | ||
100 | ||
61 | ||
54 | ||
39 | ||
38 | ||
34 | ||
33 | ||
28 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
28 | ||
28 | ||
25 | ||
24 | ||
16 | ||
14 | ||
12 | ||
10 | ||
10 | ||
9 |