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    Ordergebühren anrechenbar oder nicht ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.02.01 10:24:34 von
    neuester Beitrag 18.02.01 22:11:29 von
    Beiträge: 17
    ID: 338.242
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      Avatar
      schrieb am 04.02.01 10:24:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Boarder,
      wie sieht es jetzt mit den Ordergebühren aus ? Sind die
      Kauf- und Verkaufsgebühren, sowie Limit-Streichungen, Limit-
      Änderungen, Provision, Courtage sowie eigene Spesen der Broker
      dagegen zu rechnen oder nicht ? Denn bei einem Viel-Trader kommt
      da ganz schön etwas zusammen im Jahr !
      Der Privatier1
      Avatar
      schrieb am 04.02.01 10:29:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      http://194.221.66.26/asp/signon.asp?REF=NGU07162


      Hallo!

      Ich habe eine wirklich intelligente neue Idee im Internet gefunden.
      Wenn du Dich bei FairAd anmeldest und die Software
      herunter lädst, kannst Du, wie ich gerade, beim Surfen Geld
      verdienen.

      Du brauchst nur beim Surfen im Internet die Software laufen
      lassen und Du kannst bis zu DM 1,10 in der Stunde verdienen.
      Witzigerweise lassen sie Dich auch noch Freunde werben. Surfen die
      dann auch, wird es deinem Konto gut gerechnet.

      Halt Dich fest, da hat es schon einer geschafft 2,674.63 DM in einem Monat
      nur durch Surfen einzunehmen.

      Also nicht lange überlegen, melde Dich an und wir surfen
      zusammen mit FairAd.

      Ach, und nebenbei erwähnt FairAd liefert auch Super Content:
      DPA News versogt Dich ständig mit den aktuellsten Nachrichten,
      und es gibt auch wahlweise einen Börsen-Ticker oder einen
      TV-Ticker. Du meinst das reicht noch nicht?

      Nun, in den FairAd Banner-Bar sind noch wirklich sinnvolle
      Internet Werkzeuge eingebaut. So gibts zum Beispiel einen
      E-Mail Checker der Deine E-Mail Konten abfrägt, auch wenn Dein
      E-Mail Programm nicht gestartet ist und auch Deine
      virtuellen Konten im Internet abfragen kann.

      Sorgen wegen Deiner Daten brauchst Du Dir keine machen.
      FairAd garantiert höchsten Datenschutz und Anonymität.

      Melde Dich an und wir können gemeinsam sinnvoll surfen.

      http://194.221.66.26/asp/signon.asp?REF=NGU07162

      Viel Vergnügen.
      Avatar
      schrieb am 04.02.01 10:37:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Scheiß FAIRAD-Werbung :mad:
      Sperrt endlich diese User.....
      :mad:
      :mad:
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 04.02.01 10:43:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,
      was sollen das denn für Antworten auf meine Frage sein !
      Habt Ihr Euch im Board verirrt ?
      Privatier1
      Avatar
      schrieb am 04.02.01 10:50:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Privatier1

      In der Regel müsste dir das Finanzamt anerkennen:
      -Ordergebühren (mit Gewinnen/ Verlusten verrechnen)

      Als Werbungskosten
      -Gebühren für nicht erfüllte Limitorders
      -Online-Gebühren
      ......

      Falls du mehr wissen willst, melden...

      MK

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      Avatar
      schrieb am 04.02.01 10:52:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      @privatier
      wogegen zu rechnet? Ciao Romano
      (PS: Wenn als `Werbekosten` gegen Gewinne: ja!)
      Avatar
      schrieb am 04.02.01 11:04:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bei Gewinnen aus privaten Veräusserungsgeschäften - und ich denke, darauf bezieht sich Deine Frage - muss jedes Veräusserungsgeschäft aufgeführt werden. Dabei gibt man praktischerweise die tatsächlich anfallenden Kosten beim Kauf (also Kaufpreis der Wertpapiere + Bankspesen) und den tatsächlichen Erlös (also Verkaufspreis abzüglich Bankspesen) an. Damit ist das Problem gelöst. Sehr leicht geht sowas, wenn man ein PC-Steuerprogramm benutzt. Daneben sind unter Werbungskosten natürlich weitere Werbungskosten ansetzbar, wie Fachliteratur, Kosten für den PC, Onlinekosten etc. Bei Onlinekosten sollte man sich zur Glaubhaftmachung allerdings die Zeiten notieren, die man wg. Werpapieren online war und diese dann anteilig an der gesamten Onlinezeit angeben. Einen entsprechenden Anteil an den Onlinekosten erkennen die FA dann als Werbungskosten für private Veräusserungsgeschäfte an. Dies konsequent zu notiern ist allerdings mühsam. Wenn man Ausgaben für den PC ansetzt, muss der PC allerdings auch hauptsächlich für Börsengeschäfte verwendet werden, was in der Steurerklärung versichert werden sollte. Vorsicht: wenn die Angabe der Onlinekosten zeigt, dass dies nicht der Fall ist, können die PC-Kosten auch nicht anerkannt werden. In diesem Falle muss man dann abwägen, ob man nicht besser auf die Geltendmachung der Onlinekosten verzichtet.
      Avatar
      schrieb am 04.02.01 11:57:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo MK, Dr.W.L, und Romano,
      nun ja in der Regel was soll das bedeuten ? Sind die Gebühren
      nun sicher anrechenbar oder nicht ? Und Werbungskosten gelten
      ja auch nur bis zu 2000 DM. Aber beim Viel-Traden kommt einiges
      mehr zusammen. Jetzt weiß ich immer noch nicht ob man die Kauf- und
      Verkaufsgebühren sowie Courtage und Spesen mit zu verrechnen sind !
      Privatier1
      Avatar
      schrieb am 04.02.01 12:09:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,
      könnt Ihr mir sagen warum meine Antworten nicht unter den neusten
      Einträgen erscheinen wenn ich sie abschicke, sondern immer nur in diesem
      Tread zu sehen sind ?
      Danke Privatier1
      Avatar
      schrieb am 04.02.01 13:21:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Boarder,
      weiß jemand etwas genaues ?
      Privatier1
      Avatar
      schrieb am 04.02.01 14:02:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      hi privatier,

      dieses board funktioniert nicht wie das consors -chat board.

      wenn du zu einem thema anwortest, erscheint die antwort natürlich im selben thread.
      der gesamte thread wird bei einem neuen beitrag wieder an den anfang des boards verschoben.
      der grosse vorteil bei der ganzen geschichte ist aber, dass die threads nicht in der versenkung verschwinden.
      über die suchfunktionen kommst du immer wieder an das teil ran und kannst ihn fortführen, auch nach jahren noch.
      Avatar
      schrieb am 04.02.01 14:46:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Rolf,
      ja schon, aber eine Antwort müßte ja auch immer auf der Eröffnungsseite
      erscheinen, sonst hätte jedes Posting auf der Eröffnungsseite
      ja keine Antworten, oder? das der Thread immer nachrückt ist schon klar,
      nur warum erscheint eine Antwort von mir nicht auf der Eröffnungsseite ?
      Und manches Thema(neues) auch nicht.
      Vielen Dank klärende Antwort
      Privatier
      Avatar
      schrieb am 04.02.01 19:00:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Privatier1


      Da im allgemeinen der Versuch, eine Aktie zu erwerben, doch ganz offensichtlich mit der Absicht erfolgt, einen Gewinn zu erzielen, denke ich, daß eine Limitgebühr bei Verstreichen der Verkaufsorder ganz klar mit Spekulationsgewinnen verrechenbar ist. Es kann keiner erwarten, auch das Finanzamt nicht, daß man ohne Limit Aktien kauft, und es läßt sich nicht verhindern, ab und zu keinen Zuschlag zu bekommen.


      Im übrigen: Bei der DAB gibt es keine Limitgebühren.


      Grüße

      Bulldoctor



      P.S.: Da habe ich ein ganz anderes Problem (siehe meinen thread!)
      Avatar
      schrieb am 05.02.01 15:48:53
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Privatier1: Sicher sind die Kauf- und Verkausspesen anrechenbar, ich dachte ich hätte mich verständlich ausgedrückt. Gegebenenfalls also meine Eintrag noch mal gründlich lesen..
      Avatar
      schrieb am 13.02.01 23:43:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo,

      entscheindend ist der direkte Zusammenhang mit einer
      ausgeführten Kauf- oder Verkaufsorder.

      Limit- oder Zeichnungsgebühren, die nicht zu einem
      Umsatz führen können in keiner Weise geltend gemacht
      werden.

      Hans
      Avatar
      schrieb am 18.02.01 22:08:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Chief Pebbles:

      Das kann ich einfach nicht glauben! Es steht überall geschrieben, daß die Gewinne abzüglich aller Verluste und Gebühren abgezogen werden. Nur wenn dann noch ein ausreichend großer Gewinn übrig bleibt, muß dieser versteuert werden.

      Gruß

      :) casel
      Avatar
      schrieb am 18.02.01 22:11:29
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Chief Pebbles: Meintest Du, daß nur "unrealistische" Limitaufträge nicht geltend gemacht werden können? Also z.B. eine Kauforder für Telegate-Alktien für 1 Euro ;)

      Das könnte in der Tat stimmen, denbn so kann man z.B. bei 1005 DM Gewinn einfach 10 DM "Verlust" machen. Doch für diese Situation gibt es bessere Möglichkeiten, die aber vollkommen legal sind. (siehe auch meiun thread)


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