Gebühr für Erträgnisaufstellung erlaubt??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.02.01 09:49:32 von
neuester Beitrag 11.02.01 10:53:40 von
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Hallo allerseits,
das Jahr 2000 ist rum und nun verlangt vater staat seinen tribut. da ich die sammlerei aller belege mühselig finde, habe ich dieses jahr ertraegnisaufstellungen angefordert. dort stehen alle einkünfte drauf, die brauch ich nur ins wiso-steuerprogramm zu kläppern und ab geht die post.
gestern habe ich gehoert, dass für solche aufstellungen eine gebühr nicht verlangt werden kann (urteil?)..
frage: wer weiss was genaueres? p.s. ertraegnisaufstellungen sind nicht billig (consors:50 dm)
vielen dank fuer eure hilfe, riethp
das Jahr 2000 ist rum und nun verlangt vater staat seinen tribut. da ich die sammlerei aller belege mühselig finde, habe ich dieses jahr ertraegnisaufstellungen angefordert. dort stehen alle einkünfte drauf, die brauch ich nur ins wiso-steuerprogramm zu kläppern und ab geht die post.
gestern habe ich gehoert, dass für solche aufstellungen eine gebühr nicht verlangt werden kann (urteil?)..
frage: wer weiss was genaueres? p.s. ertraegnisaufstellungen sind nicht billig (consors:50 dm)
vielen dank fuer eure hilfe, riethp
Es gibt keine gestzliche Vorschrift, daß die Bank eine Erträgnisaufstellung erstellen muß (im Gegensatz zur Steuerbescheinigung).
Die Erträgnisaufstellung ist deshalb eine Dienstleistung, für die die Bank Gebühren verlangen kann.
Gruß
quotiks
Die Erträgnisaufstellung ist deshalb eine Dienstleistung, für die die Bank Gebühren verlangen kann.
Gruß
quotiks
Erträgnisaufstellungen erleichtern einem aber die Steuererklärung, da man andererseits Einzelbelege ansehen und beifügen müsste. Dabei übersieht man bei Einzelbelegen leicht mal einen. Deswegen sollte man gut überlegen, ob man nicht die Bankgebühr in Kauf nimmt. Zu den Werbungskosten gehört diese allemal.
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