Frage an Steuerfüchse - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.02.01 16:47:14 von
neuester Beitrag 03.03.01 15:49:31 von
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Bitte um Hilfe bei folgender Frage:
Sachverhalt:
Eine deutsche Firma führt Serviceleistungen in Deutschland für eine holländische Firma aus.
Rechnungslegung an ausländische Firma.
In Deutschland wird MwSt. erhoben; wie ist das wenn eine Rechnung nach Holland an eine holl. Fa. gerichtet wird?
Vielen Dank vorab.
GG
Sachverhalt:
Eine deutsche Firma führt Serviceleistungen in Deutschland für eine holländische Firma aus.
Rechnungslegung an ausländische Firma.
In Deutschland wird MwSt. erhoben; wie ist das wenn eine Rechnung nach Holland an eine holl. Fa. gerichtet wird?
Vielen Dank vorab.
GG
wenn die leistung in deutschland umsatzsteuerbar ist, ist deutsche umsatzsteuer zu bezahlen, egal an wen die rechnung gerichtet wird. die von dir angesprochene alternative der rechnungsstellung verstehe ich nicht so ganz, evtl. kannst du mir ja noch mal nähere infos geben (art der leistung etc.)
beste grüße,
lvg
beste grüße,
lvg
@lvg:
Die Umsatzsteuer ist mir klar.
Noch mal etwas genauer:
Ich habe eine Rechnung an ein holländisches Unternehmen gestellt.
Wie in Deutschland üblich, setzte ich die Mehrwertsteuer hinzu.
Daraufhin erhielt ich einen Anruf, daß dies in Holland nicht üblich sei...
Frage:
Kann ich als deutsche Firma Rechnungen ohne MwSt. stellen,
wenn dies im Empfängerland nicht üblich ist ?
Vielen dank vorab
GG
Die Umsatzsteuer ist mir klar.
Noch mal etwas genauer:
Ich habe eine Rechnung an ein holländisches Unternehmen gestellt.
Wie in Deutschland üblich, setzte ich die Mehrwertsteuer hinzu.
Daraufhin erhielt ich einen Anruf, daß dies in Holland nicht üblich sei...
Frage:
Kann ich als deutsche Firma Rechnungen ohne MwSt. stellen,
wenn dies im Empfängerland nicht üblich ist ?
Vielen dank vorab
GG
@GrauerGeist
Obwohl ich kein Steuerexperte bin, meine ich mich zu erinnern, daß im innereuropäischen Geschäftsverkehr zwischen Firmen i.A. keine Umsatzsteuer veranschlagt wird. Du benötigst allerdings die Umsatzsteueridentifikationsnummer der Niederländischen Firma. Außerdem mußt Du anschließend eine spezielle Umsatzsteuererklärung für die innereuropäischen Geschäfte bei Deiner Steuererklärung einreichen.
Obige Hinweise geben nur meine persönliche Erinnerung und Meinung wieder. Genaueres müßtest Du durch einen Anruf bei Deinem Finanzamt oder Deinem Steuerberater in Erfahrung bringen.
Gruß
Chi
Obwohl ich kein Steuerexperte bin, meine ich mich zu erinnern, daß im innereuropäischen Geschäftsverkehr zwischen Firmen i.A. keine Umsatzsteuer veranschlagt wird. Du benötigst allerdings die Umsatzsteueridentifikationsnummer der Niederländischen Firma. Außerdem mußt Du anschließend eine spezielle Umsatzsteuererklärung für die innereuropäischen Geschäfte bei Deiner Steuererklärung einreichen.
Obige Hinweise geben nur meine persönliche Erinnerung und Meinung wieder. Genaueres müßtest Du durch einen Anruf bei Deinem Finanzamt oder Deinem Steuerberater in Erfahrung bringen.
Gruß
Chi
Vielen Dank an alle, die sich Gedanken gemacht haben.
Werde jetzt das FA. dazu befragen.
Gruß GG
Werde jetzt das FA. dazu befragen.
Gruß GG
Hallo,
@chi
Genaues kann man nicht sagen, weil der Sachverhalt
nur lückenhaft vorgetragen ist.
Worauf Du Dich beziehst, sind offenbar innergemeinschaftliche
Lieferungen und Erwerbe.
Soweit ich dem recht knapp dargestellten Sachverhalt entnehmen kann,
handelt es sich hier jedoch um sonstige Leistungen, also
keine Lieferungen. Mithin sind o.g. Fälle nicht einschlägig.
Die allgemeine Aussage, innergemeinschaftliche Leistungen seien
nicht umsatzsteuerbar, kann ich nicht teilen.
@GrauGeist
Ich stehe leider nicht bis zum Abschluss dieses Threads
zur Verfügung, da ich in wenigen Stunden einen Flieger betrete.
Fragen, die geklärt werden müssen:
Handelt es sich um Beförderungsleistungen?
Wenn ja, was wird befördert?
Oder handelt es sich um Vermittlungsleistungen?
Bitte genau ausführen, welche Leistungen von Dir erbracht werden.
Dein steuerliches Problem scheint trivial.
Ich bin sicher, dass Du nach ausführlicherer Schilderung
des Sachverhaltes schnell eine zufriedenstellende Antwort erhältst.
Du solltest Dich als Unternehmer auf jeden Fall
jedoch selbst mit der Umsatzsteuersystematik vertraut machen.
Ich empfehle Dir mal schnell diesen Link (pdf).
http://urb.wiwi.uni-rostock.de/edu/veranstaltungen/ws00-01/u…
Viel Erfolg!
krupp§
@chi
Genaues kann man nicht sagen, weil der Sachverhalt
nur lückenhaft vorgetragen ist.
Worauf Du Dich beziehst, sind offenbar innergemeinschaftliche
Lieferungen und Erwerbe.
Soweit ich dem recht knapp dargestellten Sachverhalt entnehmen kann,
handelt es sich hier jedoch um sonstige Leistungen, also
keine Lieferungen. Mithin sind o.g. Fälle nicht einschlägig.
Die allgemeine Aussage, innergemeinschaftliche Leistungen seien
nicht umsatzsteuerbar, kann ich nicht teilen.
@GrauGeist
Ich stehe leider nicht bis zum Abschluss dieses Threads
zur Verfügung, da ich in wenigen Stunden einen Flieger betrete.
Fragen, die geklärt werden müssen:
Handelt es sich um Beförderungsleistungen?
Wenn ja, was wird befördert?
Oder handelt es sich um Vermittlungsleistungen?
Bitte genau ausführen, welche Leistungen von Dir erbracht werden.
Dein steuerliches Problem scheint trivial.
Ich bin sicher, dass Du nach ausführlicherer Schilderung
des Sachverhaltes schnell eine zufriedenstellende Antwort erhältst.
Du solltest Dich als Unternehmer auf jeden Fall
jedoch selbst mit der Umsatzsteuersystematik vertraut machen.
Ich empfehle Dir mal schnell diesen Link (pdf).
http://urb.wiwi.uni-rostock.de/edu/veranstaltungen/ws00-01/u…
Viel Erfolg!
krupp§
Zu meiner Anfrage:
Ich stelle fachliches Know - How durch den Einsatz
von Spezialisten, auftragsbezogen zur Verfügung.
Diese Spezialisten bedienen und überwachen Produktionsabläufe.
Es gibt keine Warenlieferung oder Herstellung von Produkten.
Hoffe sehr, daß diese Ergänzungen zu einer abschließenden Beurteilung ausreichen.
Vielen Dank vorab.
Gr0ß
GG
Ich stelle fachliches Know - How durch den Einsatz
von Spezialisten, auftragsbezogen zur Verfügung.
Diese Spezialisten bedienen und überwachen Produktionsabläufe.
Es gibt keine Warenlieferung oder Herstellung von Produkten.
Hoffe sehr, daß diese Ergänzungen zu einer abschließenden Beurteilung ausreichen.
Vielen Dank vorab.
Gr0ß
GG
ich verstehe deine frage noch immer nicht
mehrwertsteuer und umsatzsteuer ist doch ein und dasselbe ...
zur abschließenden Beurteilung reichen deinen Angaben auch nicht aus,
es kann nämlich sein, daß es sich bei deiner leistung (bitte so genau wie möglich beschreiben, was genau wird gemacht, wo, an wen (ausländische firma oder evtl. inländische betriebsstätte dieser firma) etc.
was sein könnte (reine vermutung von mir), daß der ort deiner leistung in die niederlande verlegt wird, und somit niederländische Umsatzsteuer (BTW) geschuldet wird, für die der niderländische Unternehmer das dortige "verleggins"-verfahren anwenden muß (ähnlich dem deutschen abzugsverfahren). in diesem fall hat natürlich deutsche Umsatz- bzw. mehrwertsteuer in deiner rechnung nichts verloren.
wie gesagt, ist nur eine vermutung,
kannst ja noch mal weitere infos posten,
beste grüße,
lvg
mehrwertsteuer und umsatzsteuer ist doch ein und dasselbe ...
zur abschließenden Beurteilung reichen deinen Angaben auch nicht aus,
es kann nämlich sein, daß es sich bei deiner leistung (bitte so genau wie möglich beschreiben, was genau wird gemacht, wo, an wen (ausländische firma oder evtl. inländische betriebsstätte dieser firma) etc.
was sein könnte (reine vermutung von mir), daß der ort deiner leistung in die niederlande verlegt wird, und somit niederländische Umsatzsteuer (BTW) geschuldet wird, für die der niderländische Unternehmer das dortige "verleggins"-verfahren anwenden muß (ähnlich dem deutschen abzugsverfahren). in diesem fall hat natürlich deutsche Umsatz- bzw. mehrwertsteuer in deiner rechnung nichts verloren.
wie gesagt, ist nur eine vermutung,
kannst ja noch mal weitere infos posten,
beste grüße,
lvg
ich habe eine frage, kann mir da jemand helfen?
ich bekomme, von der firma, wo ich angestellt bin, nächste woche meine aktienoptionen ausbezahlt (nach 5 jahren darf ich die jetzt ausüben). es sind ca. 30 000 DM, davon muss ich , da ich steuerklasse 1 habe, ca. die Hälfte an das Finanzamt zahlen.
Auf der anderen Seite habe ich aber bei vielen Aktien um die 80 % Verlust (Aktien, die ich selber geordert habe, z.B. vom Neuen Markt)...d.h., ca. 100.000 DM Verlust insgesamt.
Kann ich die 15.000 DM von den Aktienoptionen, die ich an das Finanzamt zahlen muss mit meinen Verlüsten (wenn ich die Verlust-Aktien verkaufe) gegenrechnen lassen, so dass ich zumindestens die 15.000 wieder bekomme ?
Um eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Gruss,
Madona
ich bekomme, von der firma, wo ich angestellt bin, nächste woche meine aktienoptionen ausbezahlt (nach 5 jahren darf ich die jetzt ausüben). es sind ca. 30 000 DM, davon muss ich , da ich steuerklasse 1 habe, ca. die Hälfte an das Finanzamt zahlen.
Auf der anderen Seite habe ich aber bei vielen Aktien um die 80 % Verlust (Aktien, die ich selber geordert habe, z.B. vom Neuen Markt)...d.h., ca. 100.000 DM Verlust insgesamt.
Kann ich die 15.000 DM von den Aktienoptionen, die ich an das Finanzamt zahlen muss mit meinen Verlüsten (wenn ich die Verlust-Aktien verkaufe) gegenrechnen lassen, so dass ich zumindestens die 15.000 wieder bekomme ?
Um eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Gruss,
Madona
Wenn ich deine auch leider nicht ganz deutliche Schilderung richtig interpretiere, realisierst Du nun den geldwerten Vorteil aus dem Stock Options Programm, somit Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Die Verluste aus den anderen Aktiengeschäften (sofern innerhalb der Spekulationsfrist) kannst Du nicht mit diesen Einkünften verrechnen, lediglich mit evtl. Spekulationsgewinnen, die Du mit den durch die Stock Option erhaltenen Aktien vielleicht noch realisierst. Sind leider zwei verschiedene Einkunftsarten mit Verlustausgleichsverbot.
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