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    USA wie werden Spekulationsgewinne dort versteuert !! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.03.01 23:20:55 von
    neuester Beitrag 24.03.01 19:25:08 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 20.03.01 23:20:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Werden die überhaupt versteuert, unter einem Jahr haltefrist??

      Ich überleg ob ich in den USA kaufen sollte, nur eine Idee ??

      mfg
      Avatar
      schrieb am 20.03.01 23:40:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. musst du fuer gewinne in den usa immer steuern bezahlen auch wenn du aktien laenger als 1 .jahr hast....und 2. bist du mit allen einkuenften in deutschland steuerpflichtig wenn du mehr als 163 tage im jahr in deutschland lebst....gegen usa ist deutschland im punkt aktiensteuern ein steuerparadies
      Avatar
      schrieb am 21.03.01 08:36:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Deutschland im Punkt Aktiensteuern KEIN Steuerparadies.
      Steuersatz bei Aktien liegt in Amerika bei ca. 20%. Dieses Steuersatz erreichst in Deutschland schon bei 20TDM p.a. Dazu haben die noch schöne Vor- und Rücktragemöglichkeiten die in Deutschland erst seit 2 Jahre existieren.
      Existenz von 1 Jahr Haltefrist in Deutschland finde ich eher lästig weil ich die Aktien zu 50% versteuere - versuche ich auch diesen Speku-Frist einzuhalten - was nicht immer gut geht.
      Mir wäre es lieber 20% immer zu bezahlen als an irgendwelche Fristen denken.
      Avatar
      schrieb am 21.03.01 19:37:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ revers:
      "und 2. bist du mit allen einkuenften in deutschland steuerpflichtig wenn du mehr als 163 tage im jahr in deutschland lebst...."
      Sorry, aber selten so einen Blödsinn gehört bzw. gelesen
      Avatar
      schrieb am 21.03.01 19:49:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      soweit ich weiß, werden die speku-steuern direkt beim verkauf bezahlt, so wie bei uns z.B. die MwSt. , die beim kauf von waren gezahlt wird.

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      schrieb am 21.03.01 21:54:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      @lvg

      Ist mir schon klar, da du wahrscheinlich noch nie im Leben einen Blick in die Steuergesetze riskierst hast. Sonst wärst du bereits in §1 EStG darauf gestoßen.

      Also halte dich etwas zurück, bevor du mal wieder jemanden des Schwachsinns bezichtigst, denn da gibt es so nen Spruch vom Glashaus und von Steinen.
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 16:00:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Entweder habe ich nicht verstanden worum es hier geht, oder meine bisherigen Infos sind alle falsch:

      1) In der Frage ging es darum, ob es - aus steuerlichen Gründen - sinnvoll ist, Aktien in USA zu kaufen (setze ich jetzt gleich mit Kauf über US-Broker, bei Kauf über deutsche Bank auf deutsches Konto ist sowieso alles gleich).

      Antwort: Wenn ich Steuerinländer (> 163 Tage D) bin, macht das keinen Unterschied wo die Aktien gekauft werden, versteuert wird immer nach deutschem Recht.
      Es gibt zwar andere Steuersätze wenn die Aktien in USA gekauft werden (Halbeinkünfteverfahren schon für 2001), aber im Prinzip ändert das nichts, das deutsche Recht gilt.

      2) Vergleich Steuern USA/Deutschland (der hier nicht gefragt war)

      Amerikaner zahlen "Capital Gains Tax", dessen Höhe von der Haltedauer abhängt,aber IMMER bezahlt werden muss. Also auch wenn eine Aktie 10 Jahre gehalten und dann verkauft wird, zahlen Amerikaner Steuern.
      In D wird bei Haltedauer untern einem Jahr Spekulationssteuer fällig, und diese Steuer hängt ab vom persönlichen Steuersatz (in der Regel höher als in USA). Hält man Aktien länger fällt überhaupt keine Steuer an.

      Oder zusammengefasst: D ist Steuerparadies wenn die Aktien länger als ein Jahr gehalten werden sollen, da dann beim Verkauf überhaupt keine Steuern anfallen.
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 17:01:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ fishhawk

      wer hier im Glashaus sitzt, sollen andere beurteilen. Vielleicht für Dich ein kleines Fällchen, da kannst Du ja mal in § 1 EStG gucken und mir die Lösung mitteilen:
      A, niederländsicher Staatsbürger, verheiratet, zwei Kinder, lebt seit Jahren mit seiner Familie in N-Stadt in den Niederlanden. Als Universitätsprofessor erhält er eine auf 20 Monate begrenzte Professur an der Uni in D-Stadt, Deutschland. Nur aus diesem Grund mietet er sich in A-Stadt eine kleine Wohnung 5 km von der Uni an. Nur an den Wochenenden, Feiertagen und in seinem Urlaub kehrt er zu seiner Familie zurück und hält sich daher sowohl im Jahr 01 als auch im Jahr 02 an weit über 163 Tagen in Deutschland auf. Neben seinem Einkommen aus der Tätigkeit für die Universität in A-Stadt hat er in 01 und 02 jeweils 2 Monate in N-Stadt in den Niederlanden an der dortigen Universität als Prof gearbeitet. Er erzielt weiterhin Einkünfte aus mehreren vermieteten Wohnungen in den Niederlanden, hat Zins- und Dividendeneinkünfte in Höhe von 25.000 DM in 01 und 30.000 DM in 02, zudem hat er durch geschickte, kurzfristige (ca. 3 Wochen) Aktientransaktionen in 01 Kursgewinne von 10.000 DM, in 02 von 8000 DM erzielt.
      Und jetzt die Preisfrage an den Haifisch: Über welche Einkünfte zahlt A in 01 und 02 Steuern in Deutschland?
      Schönes Wochenende wünsche ich.
      Avatar
      schrieb am 24.03.01 19:25:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      @lvd

      Ich weiß zwar nicht welchen Haifisch du meinst, werde aber trotzdem versuchen deine Frage zu beantworten.

      Wenn A sich aus beruflichen Gründen zeitlich zusammenhängend mehr als 6 Monate pro Jahr im Inland aufhält und diesen Aufenthalt nur kurzfristig unterbricht, so ist sein gewöhnlicher Aufenthalt gemäß §9 AO im Inland.

      Als natürliche Person wäre er somit nach §1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, d.h. mit seinem gesamten Welteinkommen aller 7 Einkunftsarten des EStG.

      Mit welchen Einkünften er wo wieviel Steuern zahlt, hängt dann natürlich von den zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen ab.

      Da keiner für dieselben Einkünfte doppelt zahlen soll, kann je nach Abkommen ein Anrechnungs- oder Ausschlussverfahren gelten.

      Was D mit NL vereinbart hat, weiß ich nicht, dafür gibt’s dann Steuerberater, die wollen schließlich auch was verdienen.

      Die Aussage von revers pauschal als Blödsinn zu bezeichnen zeugt also nicht gerade von Weitblick.


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