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    ACG und Politik - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.04.01 16:32:18 von
    neuester Beitrag 04.04.01 17:51:16 von
    Beiträge: 6
    ID: 375.144
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      schrieb am 04.04.01 16:32:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      ACG dementiert heute, daß man bei den Durchsuchungen als verdächtiges Unternehmen durchsucht worden sei.

      Die Sprecherin von Tony Blair (UK) hat am Samstag Berichte dementiert, wonach die Wahlen auf den 7. Juni verschoben werden. Am Montag hat Blair dann bekanntgegeben, daß die Wahlen verschoben werden.

      Glaubt nicht immer alles was ihr gesagt bekommt ... welches Unternehmen würde sich schon hinstellen und behaupten: "Ja, gegen uns wird ermittelt!"?

      Für eine Durchsuchung gibt es zwingende Gründe, die kein anderes Vorgehen zulassen. Wenn ACG so unbeteiligt ist, wie man behauptet, wieso hat sich die Polizei nicht einfach die betreffenden Unterlagen überreichen lassen? Ich vermute, daß ACG neben Comroad die kommenden Skandale am NM werden.
      Avatar
      schrieb am 04.04.01 16:45:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      geh schlafen....danach gehts dir vielleicht wieder besser !
      Avatar
      schrieb am 04.04.01 16:47:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      lies doch mal die ad-hoc durch!

      "wieso hat sich die Polizei nicht einfach die betreffenden Unterlagen überreichen lassen"

      acg hat der polizei die unterlagen überreicht! die polizei ist nur zu acg gekommen, weil man acg verdächtigt! (wie auch batavia (lintec-tochter) und ce consumer etc)
      Avatar
      schrieb am 04.04.01 17:14:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      @NeuerMarktExperte

      woher beziehst Du denn die fragwürdige Information,
      dass die ce consumer verdächtigt würde; Du
      schäbiger Desinformant

      pussy
      Avatar
      schrieb am 04.04.01 17:20:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ NeuerMarktExperte

      1. Ist es im Rahmen einer Ermittlung möglich, Räumlichkeiten Dritter bzw Unbeteiligten zu durchsuchen und Beweismaterial zu beschlagnahmen. Da die Ermittlungen gross (international)angelegt sind besteht hier natürlich die Gefahr der Verdunklungs-Gefahr, wenn man sich überall vorher ankündigt.

      2. CE Consumer ist nicht, und das wurde mir schriftlich bestätigt, in diese Geschäfte verwickelt, es bestehen auch keine Verflechtungen zu Firmen die von den Anschuldigungen betroffen sind.

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      schrieb am 04.04.01 17:51:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Strafprozeßordnung kennt zwei Arten von Durchsuchungen, die Durchsuchung beim Verdächtigen (§ 102 StPO) und die Durchsuchung beim Unverdächtigen (§ 103 StPO):


      § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen)

      Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung oder anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zwecke der Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.


      § 103 StPO (Durchsuchung bei anderen Personen)

      (1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet...


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