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    Bremer Gericht-Gerichtsurteil / Tiefpunkt in der Rechtsgeschichte - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.04.01 22:15:02 von
    neuester Beitrag 12.04.01 07:30:13 von
    Beiträge: 19
    ID: 377.053
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      schrieb am 06.04.01 22:15:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das Bremer Landgericht hat ein Urteil gefällt, daß ich persönlich als einen Tiefpunkt in der Deutschen Rechtsgeschichte empfinde.

      Ein kurdischer Querschmittsgelähmter 23-jähriger Mann heiratete eine 18-jährige Kurdin gegen den Willen der PKK-Führung.
      Darauf hin wurde die Tötung dieses Paares "angeordnet".

      Die junge Frau wurde im Weserschlamm erstickt. Den Mann schlugen sie mit einem Radmutterschlüssel elfmal auf den Schädel, dann überfuhren sie ihn mindestens zweimal mit dem Auto. Soweit die Details aus der Zeitung.

      Die Überschrift in der Tageszeitung:
      "PKK läßt junges Paar töten"

      Allein eine solche Überschrift finde ich eine groteske Verharmlosung der Tat.

      Aber die Krönung setzte das Bremer-Gericht, die Täter wurden nicht wegen Mordes verurteilt, sondern die Tat wurde nur als Totschlag geahndet.

      Wörtliche Begründung, so wie sie heute in der Zeitung steht:

      " Die Angeklagten haben sich bei der Tat an den Werten und sozialen Zwängen ihrer Kultur orientiert "

      Eine schrecklichere Verharmlosung und Verkehrung der Werte habe ich in der Nachkriegsgeschichte noch nicht erlebt.

      Wie kann man, so frage ich, bei solch einem schrecklichem Mord von "Werten und sozialen Zwängen und Kultur" sprechen.

      Ich bin derart fassungslos, daß ich die Frage stellen möchte, gibt es einen Weg dieses Gericht wegen Rechtsbeugung anzuzeigen ?

      Hier muß doch eingeschritten werden.
      Wer hat ebenfalls von diesem Urteil in der Zeitung gelesen.
      Stimmen der Zeitungsbericht mit anderen überein?
      Wenn ich Anzeige erstatten will, an wen muß ich mich wenden.
      Wen interessiert dieses Thema?
      Was meint Ihr dazu?
      Avatar
      schrieb am 06.04.01 22:21:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nachdem eine Tat nicht als Mord nachgewiesen werden kann, obwohl es einer war (bzgl. diesen Falls ???), wird meist das Vehikel Totschlag gewählt. Ich weiß, wovon ich spreche, da ich auch schon in der Nebenklage saß...

      Allerdings müßte man unseren Rechtsstaat aufheben, wenn man solche Urteile ihrem "gerechten" Ende zuführen wollte. Dies ist auch meiner Meinung entsprechend glücklicherweise nicht möglich...

      WBB
      Avatar
      schrieb am 06.04.01 22:23:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn ein Börsengeschädigter demnächst die Bremer Banken ausraubt, dann darf er zumindest mit Milde rechnen. Denn er unterlag auch den Zwängen der NASDAQ.
      Avatar
      schrieb am 06.04.01 22:47:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...ganz einfach : man will kein problem mit der PKK...oder wie immer die heissen mögen

      ...nach dem motto : der staat schützt zuerst sich selbst...

      bedenklich,aber das ist die realität in unseren demokratien!
      Avatar
      schrieb am 06.04.01 22:50:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sowas ließt du aus einem Urteil?

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      schrieb am 06.04.01 22:52:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ein Rechtsstaat Existiert in Deutschland nicht.
      Siehe Kohl ,Siehe Koch,
      Da werden lieber kleine Kiffer gejagt das ist doch viel einfacher
      und wenn die dann Erwischt werden mit Beispielsweise 1kg Gras
      dann wandern die für Jahre ab während in Deutschland Gnadenlos
      weitergesoffen wird und Mörder und Triebtäter nach 1-4 Jahren
      wieder zur Tat schreiten können.
      Avatar
      schrieb am 06.04.01 22:54:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      @germane

      ...das wollte ich ja damit zum ausdruck bringen !
      Avatar
      schrieb am 06.04.01 23:06:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Staatsanwalt legt Revision ein

      Geht Prozess in die nächste Runde ?

      Von unserer Redakteurin
      Rose Gerdts-Schiffler

      Nach der Verurteilung von vier Kurden am Bremer Landgericht wegen der Tötung eines jungen
      kurdischen Liebespaares will die Staatsanwaltschaft jetzt Revision einlegen. Nach Ansicht des
      Staatsanwalts Uwe Picard müssten die Täter aufgrund „niedriger Beweggründe“ wegen Mordes und
      nicht wegen Totschlags verurteilt werden.
      Wie berichtet, hatte die Kammer diesen Mordtatbestand am Mittwochmorgen verneint, obwohl die Tat
      „nahe am Handeln aus niedrigen Beweggründen“ gewesen sei. In ihrem Plädoyer hatte die
      Staatsanwaltschaft ausführlich ihre gegensätzliche Meinung begründet und betont, dass sich die
      verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK und ihre Handlanger zu „Herren über Leben und Tod
      aufgespielt“ und ihren vermeintlichen Gegnern, dem jungen Liebespaar Asye Dizim und Serif
      Alpsozman, keine Chance eingeräumt hätten. Zudem habe ein Sachverständiger betont, dass selbst
      nach den kulturellen Regeln der Kurden im Fall einer verbotenen Liebe in der Regel ein Schlichter
      eingesetzt und der Konflikt friedlich gelöst würde.
      Den für Laien zunächst auf der Hand liegenden Mordtatbestand der „Grausamkeit“ hatte das Gericht
      ebenfalls verneint. Die Tötung eines Menschen sei immer grässlich, erklärte Picard gestern auf
      Nachfrage. Um einen Täter aber wegen Mordes aufgrund von „Grausamkeit“ zu verurteilen, müsste
      dieser sein Opfer zuvor unnötig gequält oder gar gefoltert haben.
      In den kommenden Monaten wird der Mord am Valentinsbunker noch einmal aufgerollt. In dem
      abgetrennten Verfahren stehen vier weitere Kurden vor Gericht, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft,
      Gehilfen der Haupttäter gewesen zu sein.
      Avatar
      schrieb am 06.04.01 23:07:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ja, germane, so ist es; Zwiespältig die Zunge der Justitia, verlogen in ihren Urteilen. Gerade was Canabis betrifft.
      Auch, was "Körperverletzungs-" vs. "Eigentumsverletzungs"-Delikte angeht....

      Nur werden hier Triebtäter, Mörder ect. eben nicht nach geringer Zeit "raus"gelassen; Das ist eine Latrinenparole der Bildzeitung; Schon garnicht, wenn nachgewiesen, nach 1-4 jahren...

      WBB
      Avatar
      schrieb am 06.04.01 23:15:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja eben, Rudi, ein Mord muß eben bewiesen werden; Kann man dies nicht, ist das kein Freispruch. Unser Staat hat glücklicherweise eben nicht den Anspruch, jeden, der irgndjemandem verurteilenswert erscheint, zu verurteilen, nein, eben nur den, dem es nachgewiesen wurde. Dort entstehen auch (!) Fehlurteile (s.o., ich kenne dies), aber wie wäre ein genau anders gearteter Staat? Lebenswürdig wohl nicht...

      WBB
      Avatar
      schrieb am 06.04.01 23:15:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      mal was Neues: Auftragstotschlag
      echt MultiKulti
      klare Rechtsbeugung, zuständig ist der dortige Staatsanwalt, wenn er mal nicht selber den ensprechenden Strafantrag gestellt hat. Dann wäre er der Rechtsbeugung schuldig. Zuständig: einer seiner Kollegen (funktioniert natürlich nicht).
      Aber eines sollte man ohnehin wissen: Deutschland ist von seinem Wesen her, nach wie vor ein Unrechtsstaat, d.h. dort wo es opportun, möglich und "sinnvoll" erscheint, wird Recht und Anstand gezeigt was ne Harke ist.

      Gruss V.
      Avatar
      schrieb am 06.04.01 23:22:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Im Übrigen kennt ihr doch den Fall nur aus den Medien; Und nun sage mir jemand, diese würden nicht polarisieren...
      Avatar
      schrieb am 06.04.01 23:24:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      @omoos

      Solche Urteile lassen d. Haare eines noch " normal " empfin-denden Menschen zu Berge stehen, da bin ich mit Ihnen einer
      Meinung. Im Regelfall hört man von den ach so über alles be-sorgten Medien in unserem Land, meistens nur regional von solchen " rechtsstaatlichen Sprüchen " ( im doppelten Sinne des Wortes ).

      Rechtsstaat ?! Wenn ich böse wäre, würde ich sagen ... darauf kann man s...i(tz)en.

      Überlegen Sie sich nur, was wäre wenn sie als Deutscher dieses Mädchen kennengelernt hätten und ... hätte dann auch
      diese " Begründung " herhalten müssen ? Nach welchem Rechtssystem wird eigentlich in Deutschland " Recht " gesprochen ??? Ist es auch üblich, daß Frauen nur Menschen
      " zweiter Klasse " hier in Deutschland sind, da es ja so den
      sozialen " Gepflogenheiten " in den anderen Ländern ent-spricht ? - Ich glaube nicht ! - Ich wäre fest davon über-zeugt, dass unsere " rote Herta " da massiv " intervenieren
      würde !

      Im übrigen erlaube ich mir die Frage - wo leben wir denn eigentlich ??? Standort - Deutschland !!!

      @edib

      ihre gezogenen Schlüsse sind m. E. absolut folgerichtig.
      wir sind schon lange nicht mehr " Herr " im eigenen Haus !
      Avatar
      schrieb am 06.04.01 23:36:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo zusammen,

      auf den ersten Blick erscheint dieses Urteil wirklich befremdlich - zumal wohl eindeutig das Mordmerkmal der "Grausamkeit" erfuellt sein duerfte.

      Dennoch kann man letztlich ueber das Urteil keine abschliessende Aussage faellen, solange man nicht die genauen Gruende kennt...

      Und "Rechtsbeugung" kann man im vorliegenden Fall wohl gaenzlich vergessen - nicht jedes Fehlurteil ist gleichzeitig "Rechtsbeugung"!

      schoene Gruesse,
      Strongbow

      http://www.talkunlimited.de
      Avatar
      schrieb am 06.04.01 23:56:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ RudiDutschke

      Ich bin echt erleichtert zu lesen, daß der Staatsanwalt hier Revision einlegen will. Wenn solche Urteile durchgehen sehe ich schwarz für die Zukunft.
      In diesem Falle ist den Tätern Ihre Tat nachgewiesen. Die Tatausführung, so meine ich ist besonders grausam. Ich weiß nicht was hier wonderbrabernd für Zweifel äußert.

      Mein Zutrauen in die Justiz sinkt gegen null.
      Wer heute einen Richter schief ansieht kriegt gleich eine Ordnungsstrafe, aber je schrecklicher eine Tat, umso mehr lassen diese Herren ungewohnte Milde walten.

      HJL@WOL
      Die rote Herta ist mir mehr als suspekt. Sie hatte nicht die Qualifikation (nach dem Referendarium) in den Staatsdienst übernommen zu werden als Richterin. Jetzt aber ist sie Jusitzministerin durch die Gnade der Partei.
      Avatar
      schrieb am 07.04.01 00:25:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      Mein Zutrauen in die Justiz sinkt gegen null.
      Wer heute einen Richter schief ansieht kriegt gleich eine Ordnungsstrafe, aber je schrecklicher eine Tat, umso mehr lassen diese Herren ungewohnte Milde walten.

      Lass` Dir versichert sein, dass dem nicht so ist, omoos!

      In den Medien werden immer nur Negativbeispiele gebracht, bei welchen zudem die entscheidenden Tatsachen der Oeffentlichkeit oft auch noch vorenthalten werden, die eine eine bestimmte Entscheidung dann aber doch noch nachvollziebar erscheinen lassen!

      Gruss,
      Strongbow
      Avatar
      schrieb am 07.04.01 00:39:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      Genau, Strongbow, in den Medien wird eben nur die halbe (naja, eher garkeine) Wirklichkeit gezeigt.
      Unser Rechtssystem ist äuzßerst erfolgreich, vergleicht man selbiges mit anderen Staaten...
      Die Selbstjustiz, ich dachte, ich hätte solchen Drang mit meiner Äußerung 1 der Rectfertigung enthoben, ist mittelalterlich und genau dort und nicht an anderer Stelle einzuordnen...

      WBB
      Avatar
      schrieb am 07.04.01 15:37:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      So ein Fall kenne ich auch.Ein Türke misshandelte und vergewaltigte seine Frau.Das Gericht bestrafte ihn milder als der Staatsanwalt forderte.Die Begründung lautete:im Koran gibt es keine Vergewaltigung in der Ehe.Wo wird das enden?Könnte es sein,dass mit Leitkultur auch unsere Gesetze in unserem Land gemeint wurden?
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 07:30:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      lass uns doch eine eigene religion gruenden !
      da ist dann banken ausrauben , keine steuern zahlen und sonstwas in unseren 10 geboten befohlen !
      bin mal gespannt , was dann der multi-kulti staat dazu sagt !?!


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