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    PRIVATINSOLVENZ WIRD KAUM GENUTZT - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.04.01 12:09:36 von
    neuester Beitrag 26.04.01 13:50:34 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 17.04.01 12:09:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Privatinsolvenz wird kaum genutzt

      Privatleute sollen nach den Vorstellungen von Verbraucherschützern schneller von hohen Schulden herunterkommen. „Die seit 1999 in der Insolvenzordnung geltende Wohlverhaltensperiode muss von sieben auf vier Jahre verkürzt werden“, forderte der Schuldnerberater Reinhard Bindemann von der Hamburger Verbraucher- Zentrale in einem dpa-Gespräch.

      Während dieser Zeit muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abführen, der das Geld an die Gläubiger verteilt. Legt der Schuldner alle Einkünfte offen und hält er weitere Auflagen ein, dann werden ihm nach Ablauf der siebenjährigen Periode die Restschulden erlassen.

      „Ein Zeitraum von sieben Jahren ist für einen Schuldner überhaupt nicht überblickbar“, sagte Bindemann. In den ersten drei Jahren kassierten ohnehin alleine die Banken, während die übrigen Gläubiger leer ausgingen. Das sei eine Folge der so genannten Lohnvorausabtretung, zu der sich ein Schuldner bei Aufnahme eines Bankkredites vertraglich verpflichten müsse. Die Banken können dann das Einkommen direkt vom Arbeitgeber verlangen. „Eine solche Lohnvorausabtretung ist ein reines Bankenprivileg und in den meisten Ländern verboten“, erläuterte Bindemann.

      Die seit zwei Jahren bestehende Verbraucherinsolvenz werde von Privatpersonen kaum genutzt. „2,7 Millionen Personen sind in Deutschland überschuldet und sollten deshalb von der Insolvenzordnung profitieren können“, sagte Bindemann. Nach Angaben der Hamburger Auskunftei Buergel haben seit der Einführung der Verbraucherinsolvenz jedoch erst 17.000 Personen den Privatkonkurs angemeldet.

      Derzeit erarbeitet eine Bund-Länder-Kommission unter der Federführung des Bundesjustizministeriums eine Novellierung des Insolvenzordnung, die das Verfahren praktikabler machen soll. Viele Schuldner wüssten nicht, wie sie die hohen Prozesskosten eines Insolvenzverfahrens zwischen 2000 und 6000 Mark bezahlen sollten. Es müsse deshalb eine klarere Regelung gefunden werden, wer Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe. Viele Richter lehnten eine Prozesskostenhilfe offenbar grundsätzlich ab, sagte Bindemann.
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 12:35:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo, ich finde, es wird den meisten schuldnern viel zu einfach gemacht.
      1. grenzt es für mich fast an verimderter geschäftsfähigkeit, wenn jemand ohne greifende sicherheiten einen kredit aufnimmt. oder ist es leichtfertige sorglosigkeit?, den er nicht zurückzahlen kann.
      ein vernünftig denkender und handelnder mensch kann kaum in so eine lage kommen. ich kann mir eben nur das kaufen, was ich mir auch leisten kann. aber heute will jedr alles möglichst ohne aufwand und einsatz haben.

      2. stößt es auf vollkommenes unverständnis bei mir, daßjemand nicht einmal die prozeßkosten aufbringen kann.
      ich habe von 2 prsonen gehört, die in
      der lage sind: die eine hat tarsächlichihr wohnung gewechselt und zahlt jetzt nur noch die 1/2 miete, erspart sich also so die kosten) die anderee sitzt in einer ca. 2000,--DM wohnung und beantragt ebenfalls dsas verfahren. dabei benennt sie freunde als gläubiger , die es aber nicht sind, um das verfahrebn vorteilhaft für sich zu gestalten. des weiteren werden in der schweiz liegende gelder unterschlagen und ein fingiertes arbeitsverhältnis mit geringem nettolohn angegeben, um die quotn gering zu halten.
      fazit: hier läuft der betrug munter weiter, natürlich angeheizt damit, daß man es den banken zu zeigen hat.

      dabei bleiben übrigens auch freunde , die geld verliehen haben, auf der strecke( ich verleihe keine müde markmehr).

      solange jemand seinen bisherigen lebensstandard unverändert beibehalten kann, statt sich einzuschränken mit dr folge, daß er eben doch die kosten tragen kann, braucht das gesetz nicht geändert zu werden.
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 11:57:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Privatkonkurs wird selten genutzt


      Ausweg aus der Schuldenfalle


      REINHARD LÜCKMANN


      Etwa zwei Millionen deutsche Haushalte gelten als überschuldet. Trotzdem nutzen nur wenige die Möglichkeit eines Privatkonkurses. Aber vom 1. August an wird es einfacher, sich zu entschulden. Der Staat hilft.


      HB DÜSSELDORF. Der anonyme Schuldner Heinz aus Düsseldorf sitzt mit übereinander geschlagenen Beinen und nachdenklichem Gesicht auf der Couch. Das Designerstück hat schon bessere Zeiten erlebt. Das Zimmer, in dem die Garnitur steht, strahlt den Charme einer Abstellkammer aus: Billigregale, einfacher Fichtenholztisch, der Boden übersät mit alten Zeitungen. Heinz ging es früher besser. Er ist gerade 38, aber er hat bereits ein bewegtes und luxuriöses Leben hinter sich. Zweimal verheiratet, zweimal geschieden, zwei Kinder aus erster Ehe, ein weiteres aus zweiter. Das Bild auf dem Schrank zeigt ein schmuckes Häuschen im Grünen, vor der Garage die noble Limousine mit dem Stern auf der Haube.

      Doch das ist Schnee von gestern. Jetzt wohnt der gelernte Bilanzbuchhalter in einer schäbigen Ein-Zimmer-Wohnung mit Blick auf den Bahndamm. Den Intercity-Fahrplan kennt er bereits auswendig, so oft rauschen die Züge vorbei. Heinz muss wieder bei Null anfangen, genauer gesagt bei minus 90 000 Mark. Denn genau diese Höhe hat der Schuldenberg erreicht, den es abzutragen gilt.

      Der Privatkonkurs wird bislang erst selten genutzt

      Der Düsseldorfer gehört zu den mehr als 1,1 Millionen Privatpersonen in der Bundesrepublik, gegen die nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei Bürgel im vergangenen Jahr gerichtliche Zwangsmaßnahmen angeordnet wurden, weil sie nicht zahlen konnten oder wollten. Dies seien, so Bürgel-Geschäftsführer Tilman Bettendorf, zwar 3,7 Prozent weniger als 1999. Aber die Zahlen seien weiter alarmierend hoch: Zwei Millionen deutsche Haushalte gelten als überschuldet. Und der Privatkonkurs als einfachster Weg aus der Schuldenfalle wird nur von wenigen genutzt. Jetzt soll eine Neuregelung der Insolvenzordnung die Entschuldung vereinfachen.

      Seit Januar 1999 können Privatpleitiers Privatkonkurs beantragen und so dem Schicksal entgehen, ihr ganzes Leben lang Schulden abzuzahlen. Wer sieben Jahre lang brav sein pfändbares Einkommen an die Gläubiger abgibt, dem werden die restlichen Verpflichtungen erlassen. Aber bislang nutzten nur etwa zwei Prozent der Schuldner dieses Verfahren, sagt Eckehard Müller von der Düsseldorfer Arbeiterwohlfahrt.

      Als einen der Hauptgründe sieht Müller den Personalmangel der Schuldnerberatungsstellen, die den in Schwierigkeiten Geratenen helfen sollen – möglichst in außergerichtlichen Verhandlungen, aber auch bei einem Konkursverfahren. „Scheitern diese Verhandlungen, bleibt den Schuldnern nur der teure Weg zum Gericht“, erklärt Müller.

      Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) sieht in den hohen Prozesskosten einen wichtigen Grund für die geringe Zahl der Verbraucherkonkurse, denn für die Kosten muss der Antragsteller selbst aufkommen. Der aber hat in der Regel ohnehin kein Geld mehr. So scheitert die schuldenfreie Zukunft oft am fehlenden Startkapital. „Im Durchschnitt liegen diese Kosten“, so Präsident Ulf Giebel, „bei etwa 3 000 Mark pro Verfahren.“ Viele Schuldner seien zudem mit Pfändungen konfrontiert, erläutert Giebel. „Das wenige Geld, das ihnen übrig bleibt, reicht oft kaum für die Güter des täglichen Bedarfs.“

      Kürzere Frist und Prozesskostenhilfe für Schuldner

      Die Bundesregierung plant deshalb, Schuldnern Prozesskostenhilfe zu gewähren und die Abzahlfrist auf fünf Jahre zu verkürzen. Auch denjenigen, die jahrelang keinen Pfennig zahlen können, winkt ein Schuldenerlass. Wie aus dem Justizministerium zu hören ist, sollen die geänderten Bestimmungen ab dem 1. August in Kraft treten. Die Novellierung ist nicht unumstritten. So fürchten die Banken eine höhere Ausfallquote bei ihren Krediten, und die Vertreter der Öffentlichen Hand erwarten, dass den Gerichten pro Jahr ein dreistelliger Millionenbetrag entgeht.

      Heinz versucht derzeit, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen und dem Konkurs zu entgehen. Jahrelang wird er dafür zahlen, dass sein Einkommen zu gering für seinen Lebensstandard war. Das 2,8-Liter-Auto aus Stuttgart, der Zweitwagen für seine Frau, die teuren Möbel und nicht zuletzt das Haus mussten bezahlt werden. Und konnten es auch – jedenfalls eine Zeit lang, dank der Kombination „Einkommen plus Kreditlinien“. Banken und Handel gaben sich großzügig mit scheinbar günstigen Krediten und Teilzahlungsangeboten.

      Lockende Offerten wie „jetzt kaufen und in sechs Monaten zahlen“ und die daraus entstehenden Verpflichtungen aber lassen Menschen wie Heinz irgendwann keinen Spielraum mehr für die Wechselfälle des Lebens. Für Heinz ging es bergab, als sein Arbeitgeber Pleite ging: neue, schlechter bezahlte Arbeit, Ratenrückstände, Umschuldung durch einen privaten Kreditvermittler – dazwischen die zweite Scheidung – und schließlich neben dem privaten auch der finanzielle Offenbarungseid.

      Die Nachbarn sollen nichts wissen

      Um die Schulden loszuwerden, würde Heinz sogar ein öffentliches Outing in Kauf nehmen: Verbraucher-Insolvenzverfahren werden nur unter der Bedingung eröffnet, dass die Pleite in den örtlichen Tageszeitungen veröffentlicht wird. Viele Überschuldete, so die GP Forschungsgruppe, Weiler/Allgäu, verzichteten schon deshalb auf die Entschuldung per Privatkonkurs, weil die Nachbarn nichts wissen sollten.

      Schuldenberater Müller rät seinen Klienten in der Regel, sich von der kleinen Zeitungsnotiz nicht abschrecken zu lassen: „Schließlich bietet die Chance einer kompletten Entschuldung die Möglichkeit für einen echten Neuanfang.“ Den will auch Heinz. Sein Entschuldungsverfahren läuft auf festen Gleisen, so wie die Züge vor seinem Fenster.


      HANDELSBLATT, Freitag, 30. März 2001
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 13:50:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kann mir nicht passieren? Haha,nie so gelacht.
      NAch den Motto,keiner läßt sich scheiden,wird arbeitslos,fährt gegen den Baum,finanziert kein Auto unterschreibt nicht als Mitschuldner,baut kein Haus usw.
      Also Vorsicht mit einer Pauschalisierung.

      2.

      Insolvensordnung schon mal gelesen? Nein? Aha,dann also doch nicht so einfach mal schnell zum Amtsgericht und schon sind die Schulden los.
      Für meine seit 2 Jahren zusammenlebende Partnerin habe ich den Versuch unternommen und ich kann sagen,Gute Nacht.Nicht so einfach!!!

      Die Gerichtskosten können ja nach Anzahl der Gläubiger schon mal mehr als die beschriebenen 2000,- betragen.

      Wenn du dich auch verpflichtest für 5 bzw. 7 Jahren mtl. 500,- zu zahlen und du verdient später weniger oder garnicht,heißst das :"Noch einmal bitte"

      Naja und außerdem,wie immer beim Gericht,dauert alles sehr lange,sehr lange.Von Antragstellung bis zur Eröffnung 6-12Monate,mit der Vorraussetzung es ist kein Fehler(sehr selten)enthalten. InsO

      Gruß aus Berlin


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