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    Optionen an nicht börsennotierter Firma -> Spekugewinn?/Gehalt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.05.01 14:05:45 von
    neuester Beitrag 13.06.03 08:59:23 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 29.05.01 14:05:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe eine etwas komplexe Frage, bei der mir nicht einmal mein Steuerberater eine verbindliche Auskunft geben konnte:

      Ich war bis 1999 bei einer amerikanischen Firma angestellt; im Laufe dieser Anstellung habe ich zahlreiche "Optionen" auf Aktien der Firma erhalten. Die Firma war allerdings nicht börsennotiert. Am 1 März habe ich díe Firma verlassen und musste alle Optionen ausüben (sonst wären sie verfallen). Problem war natürlich, dass ich keine Ahnung hatte, was die Aktien wirklich wert waren, da sie ja nicht gehandelt wurden und auch nicht absehbar war, dass sie irgendwann einmal an die Börse gehen würden. Der Ausübungspreis war im übrigen ca 50 cent/Aktie.

      Im September 99 ging die Firma wirklich an die Börse! Allerdings erst nach einem Kapitalschnitt, so dass von meinen 10000 nur noch ca 3000 übrigblieben. Statt 10000 zu 50c hatte ich also jetzt 3000 zu ca 1,65$.

      Der Börsengang erfolgte zu 8$, also hatte ich einen Gewinn von $6,35 pro Aktie. Verkauft habe ich allerdings nicht. Die Aktie stürzte sofort auf 4$ ab stieg dann innerhalb des nächsten halben Jahres auf 18 und fiel dann auf 1,5$ (unter meinen Einstandspreis!). Verkauft habe ich im November 2000 zu 3,15 $.

      Nun die einfache Frage: Muss ich Steuern bezahlen und wenn ja welche?
      Falls man im Rahmen eines Mitarbeiterprogramms Optionen bekommt und die dann ausgeübt werden, muss man die Differenz Kurs zu Optionspreis als "Gehalt" versteuern. Gilt dies auch für mich? Und wenn ja, was ist der Kurs der Aktie? Bei der Ausübung (März99) wurde die Aktie ja nicht gehandelt und keiner weiss, wieviel sie wirklich wert war.
      Folgende drei Ansichten habe ich gehört:

      a) Ich muss nichts versteuern, ausser das FA weisst mir den "wahren" Wert der Aktie am Ausübungstag nach (1 März). Wird wohl schwierig für das FA sein.
      b) Ich muss die Differenz zwischen Optionsprämie und erstem Kurs versteuern (also $6,35 Aktie). Würde ich für sehr unfair halten, da der Preis "überteuert" war (siehe weitere Kursentwicklung) und wie gesagt, das Risiko dass die Aktie überhaupt nicht an die Börse kommt nicht berücksichtigt würde.
      c) Ich versteuere den "realen" Gewinn, also $3,15-1,65=1,5$/Aktie.

      Was meint ihr? Da ich meine Steuererklärung 99 langsam abgeben muss, brauche ich eine Lösung...

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 29.05.01 14:29:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Du schon einen Steuerberater hast, hat der Dir dann nicht gesagt, dass man in solchen Fällen den zuständigen Finanzbeamten fragen kann? Der nämlich muss verbindliche Auskunft geben! Allerdings, wenn er selbst sich nicht fit genug fühlt in dieser Problematik (wovon auszugehen ist), dann wird erst mal eine mündliche, unverbindliche Auskunft erteilt. Eine solche unverbindliche Erstantwort erreicht man z.B. durch ein mündliches Gespräch anstelle einer bereits schriftlich ausformulierten Anfrage. Gesprächsnotiz anfertigen!

      Sollte die unverbindliche Antwort im erwünschten Sinne sein (d.h. wenig Steuer), dann kann das FA hinterher jedenfalls keine Steuerhinterziehung vermuten, wenn sie bei späterer Steuerfestsetzung anders bewerten.

      Ansonsten gibt es m.W. bereist schon ein paar Urteile, die sich zumindest in juristischen Datenbanken finden lassen sollten, die Problematik wird z.Zt. ja laufend aktueller.
      Avatar
      schrieb am 12.06.03 22:21:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Stichwort: 12 Monates Frist....ergo: der Gewinn war STEUERFREI.....

      MfG
      ST
      Avatar
      schrieb am 13.06.03 08:07:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu #3: Das wäre nur zutreffend, wenn es sich um "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" (§ 23 EStG) handeln würde.
      Ich gehe aber davon aus, dass es sich um "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" handelt.
      Avatar
      schrieb am 13.06.03 08:56:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mein Kenntnisstand ist folgender:

      Bei Ausübung von vom Arbeitgeber gewährten Optionen auf
      Firmenaktien ist die Differenz zwischen bei der Ausübung
      gezahltem Bezugspreis zuzüglich etwaiger Kosten und dem
      Tageskurs der Aktie als geldwerter Vorteil zu versteuern.

      Als Anschaffungspreis und damit Betrachtungsgrundlage für
      ein Ergebnis aus privaten Veräusserungsgeschäften bei an-
      schliessendem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist gilt
      damit der Tageskurs der Aktie am Ausübungstag.

      Wenn, wie in Deinem Fall, am Ausübungstag ein Marktpreis
      nicht feststellbar ist, müsste eigentlich ein entsprechen-
      der Wert von der Finanzverwaltung festgestellt werden.

      Allerdings bin ich überfragt, wie dies geschehen soll.
      Vielleicht kann hier @NATALY weiterhelfen. Ich könnte mir
      vorstellen, dass hilfsweise auf den letzten Bilanzkurs
      der Aktie ausweislich der Jahresbilanz der Firma zurück
      gegriffen wird (shareholders value).

      Unterstellt man mal, dass ein solcher Preis nicht ermittelt
      werden kann oder der Bilanzkurs unter 50 ct. je Aktie lag,
      ein geldwerter Vorteil somit nicht festgestellt werden
      kann, dann sollte Dein Einstandskurs besagte 50 ct. je
      Aktie betragen.

      Nachdem Du die Aktien erst im November 2000 verkauft hast,
      scheidet dann auch eine Versteuerung als privates Veräus-
      serungsgeschäft aus, da der Verkauf ausserhalb der rele-
      vanten 12-Monatsfrist lag.

      Gruss
      NmA
      stellz werden kann

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      Avatar
      schrieb am 13.06.03 08:59:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nachtrag zu soeben:

      wie der "Schnipsel" noch unter mein Namenszeichen kam
      ist mir nicht recht erklärlich. Diesbezüglich bitte ich
      für das "unsaubere" Posting um Nachsicht! :-)

      NmA


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