checkAd

    steuerrechtliche Situation bei Totalverlust ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.06.01 22:30:51 von
    neuester Beitrag 03.06.01 18:19:53 von
    Beiträge: 9
    ID: 414.494
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 433
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 02.06.01 22:30:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      wie sieht es denn steuerrechtlich aus, wenn man mit OS einen Totalverlust
      erleidet ?
      Kann mann das eingesetzte Kapital als Verlust steuerlich geltend machen ?
      auch wenn mann die OS nicht verkauft hat sondern diese verfallen sind ?
      Oder ist es sinnvoller die OS noch kurz vor Ablauf zu verkaufen obwohl die
      Gebühren dann höher als der erzielte VK-Wert ist ?

      Buffalo
      Avatar
      schrieb am 02.06.01 22:45:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nach meiner Meinung muss nicht verkauft werden, weil nur bei Wertpapieren im Gesetz (§ 23 EStG) von Veräußerung gesprochen wird, während bei Termingeschäften von einer "Beendigung des Rechts" die Rede ist. Das Recht aus dem
      OS endet mit dem Verfall.
      Avatar
      schrieb am 02.06.01 23:44:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Man verkauft vor Verfall.
      Avatar
      schrieb am 03.06.01 10:11:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      verlust entsteht erst bei verkauf. also unbedingt vorher verkaufen.
      habe was gehört, dass man os bald auch mit preisen mit dritter nachkommastelle handeln kann, dies wäre dann umso günstiger, denn dann wäre es möglich ihn noch mit einem symbolischen wert von 0,001 zu verkaufen, aber verkauf=verkauf
      Avatar
      schrieb am 03.06.01 11:48:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      @NATALY

      Optionsscheine zählen aber leider zu den Wertpapieren und nicht zu Termingeschäften. Dazu zählen nur Optionen und Futures (z.B. Eurex)

      Gruß

      Timespread

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4000EUR -1,96 %
      NurExone Biologic: Das sollten Sie nicht versäumen! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 03.06.01 12:36:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Richtig, Timespread. Auch wertlose OS müssen unbedingt vor dem Verfall verkauft werden, ansonsten können die Verluste steuerlich nicht verwertet werden.

      gruß
      Avatar
      schrieb am 03.06.01 13:09:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie passt das denn damit zusammen, dass ich bei Ausuebung (auch bei automatischer am Laufzeitende) mit Differenzbetragauszahlung diesen als Spekulationsgewinn versteuern muss?

      gruss
      Avatar
      schrieb am 03.06.01 14:24:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      kurz und knapp, immer vorher raus.mfg
      Avatar
      schrieb am 03.06.01 18:19:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      @cdroescher:

      Als ob das die einzige Unlogik im deutschen Rechtsgefüge wäre ... ;)

      gruß


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      steuerrechtliche Situation bei Totalverlust ?