steuerrechtliche Situation bei Totalverlust ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.06.01 22:30:51 von
neuester Beitrag 03.06.01 18:19:53 von
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Hallo,
wie sieht es denn steuerrechtlich aus, wenn man mit OS einen Totalverlust
erleidet ?
Kann mann das eingesetzte Kapital als Verlust steuerlich geltend machen ?
auch wenn mann die OS nicht verkauft hat sondern diese verfallen sind ?
Oder ist es sinnvoller die OS noch kurz vor Ablauf zu verkaufen obwohl die
Gebühren dann höher als der erzielte VK-Wert ist ?
Buffalo
wie sieht es denn steuerrechtlich aus, wenn man mit OS einen Totalverlust
erleidet ?
Kann mann das eingesetzte Kapital als Verlust steuerlich geltend machen ?
auch wenn mann die OS nicht verkauft hat sondern diese verfallen sind ?
Oder ist es sinnvoller die OS noch kurz vor Ablauf zu verkaufen obwohl die
Gebühren dann höher als der erzielte VK-Wert ist ?
Buffalo
Nach meiner Meinung muss nicht verkauft werden, weil nur bei Wertpapieren im Gesetz (§ 23 EStG) von Veräußerung gesprochen wird, während bei Termingeschäften von einer "Beendigung des Rechts" die Rede ist. Das Recht aus dem
OS endet mit dem Verfall.
OS endet mit dem Verfall.
Man verkauft vor Verfall.
verlust entsteht erst bei verkauf. also unbedingt vorher verkaufen.
habe was gehört, dass man os bald auch mit preisen mit dritter nachkommastelle handeln kann, dies wäre dann umso günstiger, denn dann wäre es möglich ihn noch mit einem symbolischen wert von 0,001 zu verkaufen, aber verkauf=verkauf
habe was gehört, dass man os bald auch mit preisen mit dritter nachkommastelle handeln kann, dies wäre dann umso günstiger, denn dann wäre es möglich ihn noch mit einem symbolischen wert von 0,001 zu verkaufen, aber verkauf=verkauf
@NATALY
Optionsscheine zählen aber leider zu den Wertpapieren und nicht zu Termingeschäften. Dazu zählen nur Optionen und Futures (z.B. Eurex)
Gruß
Timespread
Optionsscheine zählen aber leider zu den Wertpapieren und nicht zu Termingeschäften. Dazu zählen nur Optionen und Futures (z.B. Eurex)
Gruß
Timespread
Richtig, Timespread. Auch wertlose OS müssen unbedingt vor dem Verfall verkauft werden, ansonsten können die Verluste steuerlich nicht verwertet werden.
gruß
gruß
Wie passt das denn damit zusammen, dass ich bei Ausuebung (auch bei automatischer am Laufzeitende) mit Differenzbetragauszahlung diesen als Spekulationsgewinn versteuern muss?
gruss
gruss
kurz und knapp, immer vorher raus.mfg
@cdroescher:
Als ob das die einzige Unlogik im deutschen Rechtsgefüge wäre ...
gruß
Als ob das die einzige Unlogik im deutschen Rechtsgefüge wäre ...
gruß
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