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    Aktien und Steuern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.06.01 10:38:26 von
    neuester Beitrag 08.06.01 12:51:44 von
    Beiträge: 6
    ID: 417.616
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      Avatar
      schrieb am 08.06.01 10:38:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      muß ich bei meiner Steuererklärung angeben daß ich Aktien
      besitze oder weiß das Finanzamt sowieso daß ich welche habe ???

      Was muß ich alles beachten ???


      Danke
      SexyHexy
      Avatar
      schrieb am 08.06.01 11:02:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Tatsache, daß du Aktien besitzt mußt du nicht angeben. Du mußt nur ggfs. angeben, wenn du Spekulationsgewinne und / oder Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) erzielt hast.
      Avatar
      schrieb am 08.06.01 11:02:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      du mußt sie gar beifügen :-))
      Avatar
      schrieb am 08.06.01 11:22:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      @sum098

      Wie? Er solle die Aktien beifügen?

      Wie soll das den gehen?

      kroko
      Avatar
      schrieb am 08.06.01 11:31:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      na halt die anweisung zur auslieferung geben, die kacke in eine kiste packen und dann ab zur post.
      :-)))

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      schrieb am 08.06.01 12:51:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      @sexyhexy - Deine Bank meldet mit Namen Einkünfte aus Kapitalvermögen bei vorliegendem Freistellungsauftrag. Dies geschieht getrennt nach Zins- und Dividendeneinkünften. Liegen deine Einkünfte aus diesen Einkunftsarten innerhalb der Freibeträge kannst du in deiner EKST Erklärung auf Seite 2 Zeile 30 dies ankreuzen oder wenn darüber die Anlage KAP ausfüllen.Gleiches gilt für die Zeile 32 "sonstige Einkünfte". Hier werden die privaten Veräußerungsgeschäfte aufgeführt.


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