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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 194)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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      schrieb am 14.09.15 10:26:49
      Beitrag Nr. 3.626 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.617.619 von Hiberna am 14.09.15 08:25:56Na ja, ich sehe da kein großes Problem. Warum sollte ein Aufsichtsrat die Interessen von ehemaligen Aktionären, also Nichtaktionären, vertreten müssen?
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      schrieb am 14.09.15 08:25:56
      Beitrag Nr. 3.625 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.617.466 von 525700 am 14.09.15 08:06:23Es handelt sich um eine österreichische Gesellschaft. Da weiß ich nicht, ob die ARs dort auch (prinzipiell) die Interessen ALLER Aktionäre wahrnehmen müssen.

      zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Verschmelzung und vor der Sitzverlegung nach Österreich war Biolitec noch ein deutsches Unternehmen bis zu dem Zeitpunkt, als die Antragsteller im Spruchverfahren aus dem Unternehmen ausgeschieden sind und die Abfindung erhalten haben. Insofern könnte da eventuell noch deutsches Aufsichtsrats-Recht wirksam sein.

      Das Spruchverfahren findet am deutschen Landgericht Gera statt.

      Kann man der Antragsgegnerin verbieten, sich vor dem Gericht durch sein Aufsichtsratsmitglied als Verfahrensbevollmächtigten vertreten zu lassen?
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      schrieb am 14.09.15 08:06:23
      Beitrag Nr. 3.624 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.612.771 von Hiberna am 12.09.15 22:31:54
      Zitat von Hiberna: im Spruchverfahren Biolitec zur Verschmelzung, welche am 30. August 2012 beschlossen worden ist, vertritt ein Aufsichtsratsmitglied das Unternehmen als Verfahrensbevollmächtigter.

      Ich vermute mal, dass die Rechtsberatung für die Gesellschaft durch ein Aufsichtsratsmitglied schon alleine gesehen als kritisch beurteilt werden kann.

      Im hiesigen Spruchverfahren kommt aber noch zusätzlich dazu, dass das Aufsichtsratsmitglied die Interessen der Gesellschaft vertritt im Rechtsstreit mit ehemaligen Anteilseignern. Aufsichtsratsmiglieder sind aber verpflichtet, die Interessen aller Aktionäre wahrzunehmen und nicht nur diejenigen des Großaktionärs.

      Gibt es da die Möglichkeit, vom Gericht zu verlangen, dass das Aufsichtsratsmitglied nicht als Verfahrensbevollmächtigter akzeptiert wird und wenn ja, wie kann ich diese Forderung begründen, um sie durchsetzen zu können?


      Es handelt sich um eine österreichische Gesellschaft. Da weiß ich nicht, ob die ARs dort auch (prinzipiell) die Interessen ALLER Aktionäre wahrnehmen müssen.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 13.09.15 18:39:40
      Beitrag Nr. 3.623 ()
      Die Geschäftsführerin des DAI, Frau Christine Bortenlänger kann man via soziale Netzwerke anschreiben. Sie war vor einigen Jahren sogar Co-Autorin von "Aktien für Dummies". Jetzt macht sie Ihre ehemaligen Leser zu Dummen, indem Ihr Institut das Feigenblatt für aktionärsfeindliche Gesetze bietet!

      Ich habe mir mal die Zeit genommen und ausführlich an sie geschrieben, Argumente gibt es ja genug, (unter Schmerzen) auch das freche Schutzgeld an facebook bezahlt, damit meine Nachricht direkt in Ihren Posteingang geht.
      Vielleicht wäre für so ein Thema XING oder Linkedin sogar der bessere Ort, aber meine Aktion war spontan und ich habe nicht versucht, ob man sie oder andere bei XING oder Linkedin findet...

      Ich glaube hier ist jeder einzelne gefragt, nicht nur intern, sondern auch nach außen hin zu zeigen, dass etwas schief läuft. Hier "unter uns" zu diskutieren allein wird nicht viel bringen, leider.

      Auch die zuständigen SPD-Parlamentarier muss man bearbeiten, denn es wird von der SPD abhängen, ob es nur ein paar unwesentlichee "Nachbesserungen" als Feigenblatt gibt oder tatsächlich eine bessere Regelung!

      Da der Schutz von Aktionären ja nicht grade ein Stammthema der SPD ist, muss man dort etwas tun, sonst geht es nicht gut aus. Da aber der Kleinanleger hier Opfer und große Konzerne, Kanzleien, Banken und Finanzinvestoren die Profiteure sind, könnte tatsächlich auf offene Ohren stoßen bei der SPD. Es liegt an jedem einzelnen hier, leider gibt es ja nicht mehr soviele Aktionäre in Deutschland!

      Kann jemand sagen, wen man am besten in der SPD anschreibt? CDU wäre sicher nicht unsinnig, damit auch dort klar wird, dass es auch Leute gibt, denen dieses Thema nicht egal ist.

      Vg,
      Niko
      Avatar
      schrieb am 12.09.15 22:31:54
      Beitrag Nr. 3.622 ()
      im Spruchverfahren Biolitec zur Verschmelzung, welche am 30. August 2012 beschlossen worden ist, vertritt ein Aufsichtsratsmitglied das Unternehmen als Verfahrensbevollmächtigter.

      Ich vermute mal, dass die Rechtsberatung für die Gesellschaft durch ein Aufsichtsratsmitglied schon alleine gesehen als kritisch beurteilt werden kann.

      Im hiesigen Spruchverfahren kommt aber noch zusätzlich dazu, dass das Aufsichtsratsmitglied die Interessen der Gesellschaft vertritt im Rechtsstreit mit ehemaligen Anteilseignern. Aufsichtsratsmiglieder sind aber verpflichtet, die Interessen aller Aktionäre wahrzunehmen und nicht nur diejenigen des Großaktionärs.

      Gibt es da die Möglichkeit, vom Gericht zu verlangen, dass das Aufsichtsratsmitglied nicht als Verfahrensbevollmächtigter akzeptiert wird und wenn ja, wie kann ich diese Forderung begründen, um sie durchsetzen zu können?
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 11.09.15 20:01:23
      Beitrag Nr. 3.621 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.606.813 von Kalchas am 11.09.15 17:50:12Warum nicht einfach Delisting gesetzlich verbieten?

      Schließlich sind ja noch über 5 Prozent im Free-Float. Und eine Handelsnotitz in einem einigermaßen vernünftig überwachten Markt kann man jedem Unternehmen wirtschaftlich zumuten.

      Delisting ist deshalb attraktiv, weil hier eine Chance gesehen wird billiger als unter Squeeze-out Bedingungen abzufinden.

      Selbst wenn unter Squezze-out Bedingungen abgefunden werden müsste, dann verschlechtern sich die Bedingungen für Minderheiten, weil es dann ja praktisch schon reichen würden weit weniger als 95 Prozent zu halten um einen Squeeze-Out durchführen zu können.

      Fazit: Nur ein Delisting-Verbot schützt Privatanleger wirklich.
      Avatar
      schrieb am 11.09.15 17:50:12
      Beitrag Nr. 3.620 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.606.525 von Hiberna am 11.09.15 17:19:11Eine falsche Abfindungshöhe soll man einfach hinnehmen, bloß keine Rechtsstreitigkeiten.

      Wenn man das nicht will, dann gibt es doch eine einfache Lösung, kein Delisting.

      Unglaublich wie die sich instrumentalisieren lassen. Warum dürfte ja klar sein. Wer zahlt, bestimmt die Richtung.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.09.15 17:19:11
      Beitrag Nr. 3.619 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.606.378 von Ahnung? am 11.09.15 16:58:37Auf Anfrage der Effecten-Spiegel AG teilte das DAI mit: "Es ist sinnvoll, den Börsenrückzug wie den Börsengang im Kapitalmarktrecht und nicht im Aktienrecht zu regeln, da die betroffenen Aktionäre ihre Aktionärsrechte wie z.B. das Recht auf Dividende auch außerhalb der Börse behalten. Sachgerecht ist es auch, die Abfindungshöhe anhand des Börsenkurses zu bestimmen. Eine Entschädigung nach dem inneren Wert würde dagegen mit erheblichen Rechtsunsicherheiten für die Unternehmen einhergehen und lange teure Rechtstreitigkeiten über die richtige Abfindungshöhe provozieren." Statt die Aktienkultur in Deutschland zu stärken, lässt sich das Deutsche Aktieninstitut mit dieser Haltung vor den Karren der Lobbyisten spannen.

      es ist eine Schande, dass das Deutsche Aktieninstitut diesen Namen führen darf. Es vertritt nur die Interessen der Großaktionäre und schadet der deutschen Aktienkultur.

      Dem Deutschen Aktieninstitut müsste man den Namen enteignen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.09.15 16:58:37
      Beitrag Nr. 3.618 ()
      Effecten-Spiegel AG warnt vor Ausverkauf der deutschen Wirtschaft

      Am 31.08.2015 legte die Große Koalition einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf "zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie" (BT-Drucksachen 18/5010, 18/5272) vor, zu dem bereits am 07.09.2015 die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages stattfand. Der völlig überraschend eingebrachte Vorschlag sieht vor, dass für Aktiengesellschaften ein Rückzug von der Börse (Delisting) nur zulässig ist, wenn gleichzeitig ein Übernahmeangebot zum Erwerb der außenstehenden Aktien gemacht wird. Als Preis gilt allein der durchschnittliche Börsenkurs der letzten drei Monate. Eine Unternehmensbewertung auf Grundlage der Ertragswertmethode sowie die gerichtliche Überprüfung des Abfindungspreises durch ein Spruchverfahren soll es nicht mehr geben.
      Getarnt als scheinbare Verbesserung des Anlegerschutzes entpuppt sich der Regierungsvorschlag bei genauerem Hinsehen als einer der aggressivsten Angriffe auf die letzten, noch verbliebenen Minderheitenrechte der Aktionäre.
      Während Aktionärsvereinigungen und die SPD harte Kritik an diesem Vorschlag üben, wird er vom Deutschen Aktieninstitut (DAI) befürwortet. Auf Anfrage der Effecten-Spiegel AG teilte das DAI mit: "Es ist sinnvoll, den Börsenrückzug wie den Börsengang im Kapitalmarktrecht und nicht im Aktienrecht zu regeln, da die betroffenen Aktionäre ihre Aktionärsrechte wie z.B. das Recht auf Dividende auch außerhalb der Börse behalten. Sachgerecht ist es auch, die Abfindungshöhe anhand des Börsenkurses zu bestimmen. Eine Entschädigung nach dem inneren Wert würde dagegen mit erheblichen Rechtsunsicherheiten für die Unternehmen einhergehen und lange teure Rechtstreitigkeiten über die richtige Abfindungshöhe provozieren." Statt die Aktienkultur in Deutschland zu stärken, lässt sich das Deutsche Aktieninstitut mit dieser Haltung vor den Karren der Lobbyisten spannen.
      Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes würden jedoch nicht nur die Minderheitsaktionäre schutzlos gestellt, sondern auch die deutsche Wirtschaft. Gerade ausländische Großinvestoren werden in Zukunft den Druck auf die Minderheitsaktionäre (darunter auch viele Mitarbeiteraktionäre, Pensionskassen etc.) erhöhen, indem sie bereits im Übernahmeangebot mit einem späteren Delisting ohne Abfindung drohen. Kleinaktionäre und auch institutionelle Investoren werden so gezwungen, auch ein unangemessenes Übernahmeangebot anzunehmen und hätten keinerlei Rechtsschutz, eine wirtschaftlich volle Entschädigung anhand des Ertragswertes zu erhalten. Der Entwurf verstößt damit gegen das Eigentumsrecht aus Artikel 14 GG. Er ist eine Anleitung dafür, wie künftig Aktionäre billig aus ertragsstarken deutschen Gesellschaften gedrängt werden können, um diese dann unter Wert zu übernehmen. In der Konsequenz führt dies zum rabattierten Ausverkauf der deutschen Industrie, unterstützt vom deutschen Gesetzgeber.
      Die Effecten-Spiegel AG hat daher auf ihrer Internetseite www.effecten-spiegel.com ein Musterschreiben für Aktionäre eingestellt, um ihren jeweiligen Bundestagsabgeordneten aufzufordern, gegen diesen Vorschlag zu stimmen.

      Marlis Weidtmann
      Vorstand der Effecten-Spiegel AG,
      Postfach 102243, 40013 Düsseldorf
      Tel. (0211) 683022
      Fax (0211) 6912998
      E-Mail: weidtmann@effecten-spiegel.de
      Internet: www.effecten-spiegel.de
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.09.15 16:45:46
      Beitrag Nr. 3.617 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.578.781 von Ahnung? am 08.09.15 12:32:24
      Delisting-Neuregelung


      SpruchZ 15/2015 mit einer Zusammenfassung der Stellungnahmen:

      http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/09/spruchz-nr-152015…http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/09/spruchz-nr-152015…
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