ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 196)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 50.516.223 von Hiberna am 29.08.15 11:46:37
Ich bin bei dem Verfahren nicht dabei, weil mir die Branche nicht gefällt. Ich hatte mir das damals mal angschaut. Da gab es schon Merkwürdigkeiten, die auch nicht begründet wurden. Ich hoffe, dass es dieser Fall war. Beide Unternehmen hatten dieselbe Peer Group und somit denselben unverschuldeten Betafaktor. Trotz eines niedrigeren Verschuldungsgrads war der verschuldete Betafaktor dann aber höher als beim anderen Unternehmen. Das kann doch nur Blödsinn sein.
Wie begündet das denn das LG München? Icg vermute mit Blabla um den heissen Brei.
Zitat von Hiberna: im Spruchverfahren Prime Office REIT-AG hat das LG München eine Verbesserung der Umtauschrelation abgelehnt.
Die Antragsteller haben sich nach dem Stellen der Anträge nicht mehr zusätzlich engagiert mit Begründungen für eine Nachbesserung.
Leider fehlt mir die Sachkenntnis zur Widerlegung des berücksichtigten Kapitalisierungszinssatzes. Bei der Verschmelzung ist für die Prime Office REIT-AG in der ewigen Rente der Kapitalisierungszinssatz angestiegen, während er beim aufnehmenden Unternehmen OCM German Real Estate Holding AG in der ewigen Rente abgesunken ist. Verursacht werden soll diese unübliche gegenläufige Entwicklung durch die Anwendung des Debt Betas. Erläutert wird dies auf Seite 70 ff. des Beschlusses vom 21.08.2015.
Ist dieses Ansteigen des Kapitalisierungszinssatzes in der ewigen Rente bei der Prime Office REIT-AG für jemanden hier im Forum plausibel?
Für mich ist das Einlesen in die Problematik des Debt Betas zu kompliziert.
Ich bin bei dem Verfahren nicht dabei, weil mir die Branche nicht gefällt. Ich hatte mir das damals mal angschaut. Da gab es schon Merkwürdigkeiten, die auch nicht begründet wurden. Ich hoffe, dass es dieser Fall war. Beide Unternehmen hatten dieselbe Peer Group und somit denselben unverschuldeten Betafaktor. Trotz eines niedrigeren Verschuldungsgrads war der verschuldete Betafaktor dann aber höher als beim anderen Unternehmen. Das kann doch nur Blödsinn sein.
Wie begündet das denn das LG München? Icg vermute mit Blabla um den heissen Brei.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.572.283 von Kalchas am 07.09.15 14:05:18... die machen das mit Absicht
Nochmals ein Aufruf an ALLE: Schreibt eure Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis in der Sache an! Meine Briefe hierzu sind am Wochenende rausgegangen.
Nochmals ein Aufruf an ALLE: Schreibt eure Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis in der Sache an! Meine Briefe hierzu sind am Wochenende rausgegangen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.552.255 von MaximilianVonMexiko am 03.09.15 17:35:30Stimmt. Da kann man nur sagen, entweder sind die doof order die machen es mit Absicht.
Es ist doch völlig offensichtlich, dass dies nicht der Problemlösung dient. Die Kurse werden nach einem Delisting fallen wie bisher. Somit der totale Unsinn.
Es ist doch völlig offensichtlich, dass dies nicht der Problemlösung dient. Die Kurse werden nach einem Delisting fallen wie bisher. Somit der totale Unsinn.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.550.485 von straßenköter am 03.09.15 14:11:20
mit einer Stellungnahme zu der geplanten Delisting-Neuregelung
Delisting-Neuregelung
http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/09/spruchverfahren-a… http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/09/spruchverfahren-a…mit einer Stellungnahme zu der geplanten Delisting-Neuregelung
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.550.485 von straßenköter am 03.09.15 14:11:20
Ich kann nur JEDEM von Euch raten, Eurem direkt gewählten Bundestagsabgeordneten Eure Meinung und Eure Erwartungshaltung zu diesem Murks mitzuteilen, am besten auch gleich dem von der anderen großen Partei, denn die haben diese Vorlage ja zusammen verzapft!
Und denkt jetzt nicht, das betrifft mich ja nicht, denn an Abfindungsspekulationen bin ich ja gar nicht interessiert - Vorsicht, die meisten Übernahmen werden vorher nicht groß angekündigt, das liegt in der Natur der Sache ...
Ich hoffe jedenfalls, dass sich diese Entwicklung noch aufhalten läßt
Auf gute Geschäfte,
Maximilian
"Was sind das bloß für Deppen, die wir da immer wählen ..." (frei nach Volker Pispers)
Recht hat er der Pispers, meine "Begeisterung" über diesen Entwurf ist nicht in Worte zu fassen; und sowas nennt sich `VOLKS´vertreter ... Es ist einfach unglaublich Ich kann nur JEDEM von Euch raten, Eurem direkt gewählten Bundestagsabgeordneten Eure Meinung und Eure Erwartungshaltung zu diesem Murks mitzuteilen, am besten auch gleich dem von der anderen großen Partei, denn die haben diese Vorlage ja zusammen verzapft!
Und denkt jetzt nicht, das betrifft mich ja nicht, denn an Abfindungsspekulationen bin ich ja gar nicht interessiert - Vorsicht, die meisten Übernahmen werden vorher nicht groß angekündigt, das liegt in der Natur der Sache ...
Ich hoffe jedenfalls, dass sich diese Entwicklung noch aufhalten läßt
Auf gute Geschäfte,
Maximilian
Eine Frechheit was Kabel Deutschland und Man bin machen....
Unfassbarer Entwurf zum Delisting:
http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/09/neurgelung-des-de…
http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/09/neurgelung-des-de…
Bei VBH zeichnet sich eine Übernahmestory a la Aleo Solar und Powerland ab. VBH ist ein Restrukturierungsfall, der ohne Kapitalerhöhung anscheinend nicht mehr lange überlebensfähig ist. Deshalb wohl auch die schnelle Einigung mit der Allerthal AG. Allerthal hatte gegen die Kapitalherabsetzung als Vorbereitung auf eine Kapitalerhöhung Widerspruch eingelegt. Die jetzige Einigung (vollständiger Text im Bundesanzeiger) beinhaltet sogar schon einen Passus zu einem späteren möglich SO. Die Hauptaktionäre halten bereits mehr als 75%.
Teilpassage aus Bundesanzeiger
Auf Initiative der Gesellschaft haben sich die Parteien daher auf die folgenden Regelungen verständigt:
1. Klageverzicht
1.1.
Die Aktionäre verpflichten sich, den vorbeschriebenen Hauptversammlungsbeschluss vom 31.07.2015 zu Tagesordnungspunkt Nr. 5 (Kapitalherabsetzung mit anschließender Barkapitalerhöhung) in der noch offenen Anfechtungsfrist nicht selbst oder durch nahestehende Dritte und/oder verbundene Unternehmen einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen.
Sie verzichten insofern auch auf ihr Recht, gegen den oben bezeichneten Hauptversammlungsbeschluss auf andere Weise vorzugehen, insbesondere auf die Erhebung von Nichtigkeitsklagen oder allgemeinen Feststellungsklagen. Sie werden die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit des Beschlusses und die Eintragung im Handelsregister weder gerichtlich noch außergerichtlich in irgendeiner Form angreifen oder solche Angriffe fördern oder unterstützen.
1.2.
Die Aktionäre verpflichten sich weiter, ein etwaiges späteres Squeeze-out Verfahren nach den §§ 327a ff. AktG (ggf. i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG) wohlwollend zu begleiten.
Sie verzichten insofern schon heute - soweit ein solcher Verzicht heute bereits rechtlich zulässig ist - auf etwaige Anfechtungs- und/oder Nichtigkeitsklagen gegen einen etwaig nachfolgenden Squeeze-out Beschluss (§ 327a Abs. 1 AktG, ggf. i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG).
Die vorstehenden Erklärungen geben sie auch ab mit Wirkung gegenüber dem jeweiligen Hauptaktionär im Sinne des § 327a AktG bzw. des § 62 Abs. 5 UmwG.
1.3.
Die Befugnis zur Einleitung eines Spruchverfahrens, in dem die Angemessenheit der Barabfindung im Falle eines Squeeze-out überprüft wird, ist vom vorstehenden Verzicht nicht umfasst.
Teilpassage aus Bundesanzeiger
Auf Initiative der Gesellschaft haben sich die Parteien daher auf die folgenden Regelungen verständigt:
1. Klageverzicht
1.1.
Die Aktionäre verpflichten sich, den vorbeschriebenen Hauptversammlungsbeschluss vom 31.07.2015 zu Tagesordnungspunkt Nr. 5 (Kapitalherabsetzung mit anschließender Barkapitalerhöhung) in der noch offenen Anfechtungsfrist nicht selbst oder durch nahestehende Dritte und/oder verbundene Unternehmen einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen.
Sie verzichten insofern auch auf ihr Recht, gegen den oben bezeichneten Hauptversammlungsbeschluss auf andere Weise vorzugehen, insbesondere auf die Erhebung von Nichtigkeitsklagen oder allgemeinen Feststellungsklagen. Sie werden die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit des Beschlusses und die Eintragung im Handelsregister weder gerichtlich noch außergerichtlich in irgendeiner Form angreifen oder solche Angriffe fördern oder unterstützen.
1.2.
Die Aktionäre verpflichten sich weiter, ein etwaiges späteres Squeeze-out Verfahren nach den §§ 327a ff. AktG (ggf. i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG) wohlwollend zu begleiten.
Sie verzichten insofern schon heute - soweit ein solcher Verzicht heute bereits rechtlich zulässig ist - auf etwaige Anfechtungs- und/oder Nichtigkeitsklagen gegen einen etwaig nachfolgenden Squeeze-out Beschluss (§ 327a Abs. 1 AktG, ggf. i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG).
Die vorstehenden Erklärungen geben sie auch ab mit Wirkung gegenüber dem jeweiligen Hauptaktionär im Sinne des § 327a AktG bzw. des § 62 Abs. 5 UmwG.
1.3.
Die Befugnis zur Einleitung eines Spruchverfahrens, in dem die Angemessenheit der Barabfindung im Falle eines Squeeze-out überprüft wird, ist vom vorstehenden Verzicht nicht umfasst.
Kann jemand vom Verfahren bei der ccr und ooder Mannesmann berichten
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.518.485 von herrmannkrages am 30.08.15 08:42:58
Nachbesserung in Sachen Lindner Holding KGaA
In Sachen Lindner wurde bei mir die Nachbesserung am 21. August 2015 gutgeschrieben. Sie sollten daher bei Ihrer Depotbank nachfragen.