ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 244)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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Creaton AG: Entscheidung im Spruchverfahren wegen Ausgleich und Abfindung im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der CREATON AG und der Etex Holding GmbH
Creaton AG / Schlagwort(e): Sonstiges
05.11.2014 16:08
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Wertingen, 5. November 2014
Im Spruchverfahren vor dem Landgericht München I zwischen verschiedenen
Antragstellern und der Etex Holding GmbH als Antragsgegnerin wegen
Ausgleich und Abfindung im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag (BGAV) zwischen der CREATON AG und der Etex
Holding GmbH, datierend vom 15. Mai 2006 und beschlossen in der
Hauptversammlung der CREATON AG am 13. Juli 2006, wurde vom Gericht
aufgrund mündlicher Verhandlung ein Beschluss gefasst.
Die Anträge der Antragsteller auf Festsetzung einer den Betrag von Euro
28,17 übersteigenden, höheren Barabfindung werden zurückgewiesen.
Der Ausgleich gemäß § 4 Ziffer 1 im BGAV wird durch den Beschluss des
Gerichtes auf Euro 1,83 abzüglich der Körperschaftsteuerbelastung nebst
Solidaritätszuschlag in Höhe des jeweils geltenden Tarifs festgesetzt.
Damit würde unter Berücksichtigung der aktuellen Körperschaftsteuer und des
aktuellen Solidaritätszuschlags die Nettobardividende Euro 1,54 betragen.
Unter Berücksichtigung der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer und des
Solidaritätszuschlags ergäbe sich ein Auszahlungsbetrag von Euro 1,13.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss des Landgerichts München
I bislang nicht rechtskräftigt ist. Eine Beschlussbegründung ist der Etex
Holding GmbH bislang nicht zugegangen.
Die Möglichkeiten von Rechtsmitteln werden durch die Etex Holding GmbH nach
Zugang von der Beschlussbegründung geprüft. Eine Entscheidung der Etex
Holding GmbH ist deshalb aktuell nicht absehbar.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
CREATON AG
Dillingerstraße 60
D-86637 Wertingen
Investor Relations
Tel.: 08272 86-484
Fax: 08272 86-511
E-Mail: investor.relations@creaton.de
CREATON AG - Der Vorstand
05.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Creaton AG
Dillingerstr. 60
86637 Wertingen
Deutschland
Telefon: +49 (0)8272 86-461
Fax: +49 (0)8272 86-511
E-Mail: investor-relations@creaton.de
Internet: www.creaton.de
ISIN: DE0005483036, DE0005483002
WKN: 548303, 548300,
Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Düsseldorf,
Hamburg, Stuttgart; Frankfurt in Open Market
Ende der Mitteilung
Creaton AG / Schlagwort(e): Sonstiges
05.11.2014 16:08
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Wertingen, 5. November 2014
Im Spruchverfahren vor dem Landgericht München I zwischen verschiedenen
Antragstellern und der Etex Holding GmbH als Antragsgegnerin wegen
Ausgleich und Abfindung im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag (BGAV) zwischen der CREATON AG und der Etex
Holding GmbH, datierend vom 15. Mai 2006 und beschlossen in der
Hauptversammlung der CREATON AG am 13. Juli 2006, wurde vom Gericht
aufgrund mündlicher Verhandlung ein Beschluss gefasst.
Die Anträge der Antragsteller auf Festsetzung einer den Betrag von Euro
28,17 übersteigenden, höheren Barabfindung werden zurückgewiesen.
Der Ausgleich gemäß § 4 Ziffer 1 im BGAV wird durch den Beschluss des
Gerichtes auf Euro 1,83 abzüglich der Körperschaftsteuerbelastung nebst
Solidaritätszuschlag in Höhe des jeweils geltenden Tarifs festgesetzt.
Damit würde unter Berücksichtigung der aktuellen Körperschaftsteuer und des
aktuellen Solidaritätszuschlags die Nettobardividende Euro 1,54 betragen.
Unter Berücksichtigung der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer und des
Solidaritätszuschlags ergäbe sich ein Auszahlungsbetrag von Euro 1,13.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss des Landgerichts München
I bislang nicht rechtskräftigt ist. Eine Beschlussbegründung ist der Etex
Holding GmbH bislang nicht zugegangen.
Die Möglichkeiten von Rechtsmitteln werden durch die Etex Holding GmbH nach
Zugang von der Beschlussbegründung geprüft. Eine Entscheidung der Etex
Holding GmbH ist deshalb aktuell nicht absehbar.
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Tel.: 08272 86-484
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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Telefon: +49 (0)8272 86-461
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WKN: 548303, 548300,
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Hamburg, Stuttgart; Frankfurt in Open Market
Ende der Mitteilung
Bei Marseille Kliniken ist ja mittlerweile das Delisting erfolgt. Entgegen der Tagesordnung ist auf der HV mit den Stimmen von Marseille eine Dividende von 15 Cent beschlossen worden. Das sind immerhin 5% auf den letzten Kurs bzw. knapp 6,5% auf meinen Einstand. Zudem hat Marseille von Paldin ein Paket zu 3,63 Euro übernommen.
Schon erstaunlich, dass bei ADC die Liquidität relativ hoch bleibt, da die Aktie auf Höhe des 3-Monatsschnitts notiert. Auch wenn es Freiverkehr ist, dürfte der Schnitt zählen, da ein regelmäßiger Handel stattfindet. Zumindest besagt dies ein Beschluss des OLG München vom 7.7.2014 (31 Wx 407/13). Demzufolge dürfte der Kauf nahezu risikolos sein.
Beim KR Fonds ist Homag übrigens mittlerweile mit fast 5% die Topposition. Der Fonds ist immerhin 66 Mio Euro groß, so dass die gut gesammelt haben.
Beim KR Fonds ist Homag übrigens mittlerweile mit fast 5% die Topposition. Der Fonds ist immerhin 66 Mio Euro groß, so dass die gut gesammelt haben.
Die ehemaligen eteleon Aktionäre dürfen sich freuen. Das im Spruchverfahren gerichtlich bestellte Gutachten IVC kommt zu einem Unternehmenswert von € 3,52 je Aktie. Die Minderheitsaktionäre wurde zu € 2,61 herausgequetscht. Das dürfte eine satte Nachzahlung geben.
Curanum-Abfindung mit 3,03€ festgelegt:
verschmelzung/?companyID=597&newsID=821440" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/curanum-konkretisierung-des-squeezeout-verlangens-festlegung-der-barabfindung-und-verschmelzung/?companyID=597&newsID=821440
Da wird es Einige ganz schön schmerzen, nicht vorher verkauft zu haben.
verschmelzung/?companyID=597&newsID=821440" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/curanum-konkretisierung-des-squeezeout-verlangens-festlegung-der-barabfindung-und-verschmelzung/?companyID=597&newsID=821440
Da wird es Einige ganz schön schmerzen, nicht vorher verkauft zu haben.
Landgericht Stuttgart (!) sagt, mit überzeugender Begründung, laufende Spruchverfahren in Delisting Angelegenheiten bleiben auch nach der Frosts Rechtsprechung des BGH zulässig. Dass ich das noch erleben darf, eine Entscheidung des LG Stuttgart zugunsten der Minderheitsaktionäre.
P&I Sqeeze-out wurd heute eingetragen
wenn dem so wirklich ist, dass die beiden Großaktionäre nun unzufrieden sind, so kann es aber auch sein, dass die beiden nicht andienen und das KUKA-Angebot damit hinfällig ist.
Ich denke mir aber, dass die beiden nur aus dem Interesse der Rechtssicherheit, dass beide "theoretisch" unabhängig gehandelt haben und nicht über gemeinsames Insiderwissen verfügen, die Beschwerde einreichten.
Ich denke mir aber, dass die beiden nur aus dem Interesse der Rechtssicherheit, dass beide "theoretisch" unabhängig gehandelt haben und nicht über gemeinsames Insiderwissen verfügen, die Beschwerde einreichten.
Mal eine Frage an die Experten hier - es handelt sich zwar nicht um einen Nebenwert und es geht auch um eine Unternehmen in der Schweiz - mich würde aber trotzdem brennend interessieren ob diese Meldungen Auswitkungen auf Kuka hat,und wenn ja welche auswirkungen.
Falls das jemand weiss wäre echt super ...
Viele Grüße happy
Swisslog-Kaufangebot ist laut
Übernahmekommission rechtens
Das Ende September angekündigte öffentliche Kaufangebot der deutschen Kuka an die Swisslog-Aktionäre entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Übernahmekommission verlangt lediglich eine Ergänzung im Anlageprospekt, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. Im Angebotsprospekt soll ergänzt werden, dass die beiden grössten Einzelaktionäre der Swisslog, die Grenzebach Maschinenbau und die Beteilungsgesellschaft Swoctem, in gemeinsamer Absprache mit der Kuka handeln.
Grenzebach Maschinenbau und Swoctem sind auch die grössten Aktionäre von Kuka und haben bereits Zusagen für das Kuka-Angebot an Swisslog gemacht.
Kuka bietet für die rund 250 Millionen Aktien am Aargauer Logistikunternehmen insgesamt 338 Mio CHF. Kuka strebt laut Angebotsprospekt allerdings lediglich den Erwerb einer kontrollierenden Beteiligung an Swisslog an, nicht deren vollständige Übernahme. Der Verwaltungsrat von Swisslog empfiehlt die Offerte zur Annahme.
(awp/sda)
Swisslog-Übernahme: Finma prüft Beschwerden
Bern (awp/sda) - Im Zusammenhang mit der Übernahme des Logistik-Spezialisten Swisslog durch die deutsche Kuka prüft die Eidg. Finanzmarktaufsicht Finma zwei Beschwerden. Die Beschwerdeführer wehren sich gegen eine Verfügung der Übernahmekommission (UEK).
Die Übernahmekommission hat das Kaufangebot von Kuka für Swisslog in ihrem am Montag veröffentlichten Entscheid als rechtens beurteilt. Sie hat aber verlangt, dass im Angebotsprospekt ergänzt wird, dass die beiden grössten Einzelaktionäre von Swisslog in gemeinsamer Absprache mit Kuka handeln.
Die betreffenden Aktionäre, die Grenzebach Maschinenbau und die Beteiligungsgesellschaft Swoctem, haben nun beide separat gegen diese Auflage der UEK Beschwerde erhoben, wie die Finma am Freitagabend mitteilte.
Der deutsche Roboterhersteller Kuka will die auf Logistiksysteme in Spitälern und Verteilzentren spezialisierte Swisslog für insgesamt 338 Mio CHF übernehmen.
Falls das jemand weiss wäre echt super ...
Viele Grüße happy
Swisslog-Kaufangebot ist laut
Übernahmekommission rechtens
Das Ende September angekündigte öffentliche Kaufangebot der deutschen Kuka an die Swisslog-Aktionäre entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Übernahmekommission verlangt lediglich eine Ergänzung im Anlageprospekt, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. Im Angebotsprospekt soll ergänzt werden, dass die beiden grössten Einzelaktionäre der Swisslog, die Grenzebach Maschinenbau und die Beteilungsgesellschaft Swoctem, in gemeinsamer Absprache mit der Kuka handeln.
Grenzebach Maschinenbau und Swoctem sind auch die grössten Aktionäre von Kuka und haben bereits Zusagen für das Kuka-Angebot an Swisslog gemacht.
Kuka bietet für die rund 250 Millionen Aktien am Aargauer Logistikunternehmen insgesamt 338 Mio CHF. Kuka strebt laut Angebotsprospekt allerdings lediglich den Erwerb einer kontrollierenden Beteiligung an Swisslog an, nicht deren vollständige Übernahme. Der Verwaltungsrat von Swisslog empfiehlt die Offerte zur Annahme.
(awp/sda)
Swisslog-Übernahme: Finma prüft Beschwerden
Bern (awp/sda) - Im Zusammenhang mit der Übernahme des Logistik-Spezialisten Swisslog durch die deutsche Kuka prüft die Eidg. Finanzmarktaufsicht Finma zwei Beschwerden. Die Beschwerdeführer wehren sich gegen eine Verfügung der Übernahmekommission (UEK).
Die Übernahmekommission hat das Kaufangebot von Kuka für Swisslog in ihrem am Montag veröffentlichten Entscheid als rechtens beurteilt. Sie hat aber verlangt, dass im Angebotsprospekt ergänzt wird, dass die beiden grössten Einzelaktionäre von Swisslog in gemeinsamer Absprache mit Kuka handeln.
Die betreffenden Aktionäre, die Grenzebach Maschinenbau und die Beteiligungsgesellschaft Swoctem, haben nun beide separat gegen diese Auflage der UEK Beschwerde erhoben, wie die Finma am Freitagabend mitteilte.
Der deutsche Roboterhersteller Kuka will die auf Logistiksysteme in Spitälern und Verteilzentren spezialisierte Swisslog für insgesamt 338 Mio CHF übernehmen.