ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 260)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 47.458.555 von muschelsucher am 07.08.14 16:07:06Ich halte Deine Einschätzung ja für richtig, da der Stichtagsbezug nicht gegeben ist. Große Hoffnungen sollte man sich da aber nicht machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.457.061 von Kalchas am 07.08.14 14:32:27Da hast Du mich nicht richtig verstanden, ich schrieb nicht, dass das Ertragswertverfahren gesetzlich vorgeschrieben ist…ich bin der Meinung, dass das Ertragswertverfahren richtig wäre und nicht die Kapitalisierung der Ausgleichszahlung….an sich müsste der BGH nun entscheiden, welches Verfahren anzuwenden ist, wenn zwei Gerichte unterschiedlich entscheiden….????
Mal sehen, wie nun die zweite Instanz i.S. Wella entscheiden wird, vermutlich nicht anders als die erste….
Mal sehen, wie nun die zweite Instanz i.S. Wella entscheiden wird, vermutlich nicht anders als die erste….
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.455.348 von muschelsucher am 07.08.14 12:04:30Den Käse machen die in Frankfurt doch immer. Ich halte das auch für falsch. Im Prinzip übernimmt man da ja die Bewertung über ein Ertragswertverfahren zu dem Zeitpunkt, als der BuG abgeschlossen wurde. Generell haben die Gerichte aber Narrenfreiheit. Für die ist das ökonomisch. So wird man ein Verfahren ohne Arbeit ganz einfach los. Ansonsten irrst Du. Ein Ertragswertverfahren ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der IDW sagt das, wobei ich diesem verein mal ausnahmsweise mal zustimme.
Bei Didier hat es das LG Frankfurt doch auch so versucht. Allerdings gab es da nur einen Beherrschungsvertrag und keine Gewinnabführung. Deshalb hat die HV ja jedes Jahr erneut über die Zahlung entschieden und die thesaurierten Beträge blieben im Unternehmen. Den Blödsinn hat dann das OLG gestoppt. Das ist aber ein Wunder.
Bei Didier hat es das LG Frankfurt doch auch so versucht. Allerdings gab es da nur einen Beherrschungsvertrag und keine Gewinnabführung. Deshalb hat die HV ja jedes Jahr erneut über die Zahlung entschieden und die thesaurierten Beträge blieben im Unternehmen. Den Blödsinn hat dann das OLG gestoppt. Das ist aber ein Wunder.
i.Sachen Squeeze-out Wella hat das LG Frankfurt jetzt nur um ca. 6% aufgebessert, da sie die Ausgleichszahlung lt. BUG kapitalisiert haben….anders entscheidet im Übrigen Düsseldorf, die lehnen eine Kapitalisierung der Ausgleichszahlung ab…nach meiner Meinung richtig, da diese nicht zugrunde gelegt werden kann, weil sie kündbar ist und sich die Bemessung der Barabfindung bei Squeeze-Out am Ertragswert orientieren muss, , da eine unbegrenzte Lebensdauer des Unternehmens unterstellt werden muss bei der Bewertung...
Weiß jemand, ob es im Spruchverfahren BuG Vogt Electronic AG eine Beschwerde ans OLG gibt? Ansonsten gäbe es ja zeitnah die Nachbesserung...
Bei Marseille Kliniken steigt in der letzten Handelswoche vor dem Delisting unter ordentlichen Umsätzen der Kurs kräftig. Das sollte Aussage genug sein, um sich den Rest zu denken. Knapp 30% Kursplus in einem negativen Gesamtmarkt in ein paar Wochen sind schon gut. Ich werde aber dennoch in die Illiquidität mitgehen.
Bei KHD entwickelt sich der Kurs gerade stark südlich. Zuletzt gab es Umsätze bei 4,80 Euro. Mal sehen wie weit der Kurs noch runter geht. Das jetzge Kursniveau hätte bei einem Nettocash von über 4 Euro nicht erwartet. Das operative Geschäft gibt es also bald umsonst.
Nachricht vom 31.07.2014 | 19:31
DAB Bank AG: HypoVereinsbank (UniCredit Bank AG) und BNP Paribas verständigen sich über den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an der DAB Bank
DAB Bank AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Verkauf
31.07.2014 19:31
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
HypoVereinsbank (UniCredit Bank AG) und BNP Paribas verständigen sich über
den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an der DAB Bank
München, 31. Juli 2014. Der Vorstand der DAB Bank AG (WKN: 507230),
München, wurde von der HypoVereinsbank (UniCredit Bank AG), München,
informiert, dass sich der Vorstand der HypoVereinsbank mit BNP Paribas über
den Verkauf des 81,4% Anteils der HypoVereinsbank an der DAB Bank AG
verständigt habe. Es sei ein Preis von EUR 4,78 pro Aktie vereinbart. Damit
wird der Anteil der HypoVereinsbank mit rund EUR 354 Mio. bewertet.
Der Aufsichtsrat der HypoVereinsbank müsse der Transaktion noch zustimmen.
Der Abschluss der Transaktion ("Closing") stehe unter dem Vorbehalt der
Zustimmung der zuständigen Behörden, insbesondere der BaFin und der
Kartellbehörden.
Der Vorstand der DAB Bank AG steht auf Basis der ihm mitgeteilten
Informationen einer Übernahme grundsätzlich positiv gegenüber. Sollte die
beabsichtigte Transaktion zustande kommen und infolge dessen ein
öffentliches Angebot erfolgen, werden sich die zuständigen
Gesellschaftsorgane im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen hiermit
auseinandersetzen und eine Stellungnahme abgeben.
Kontakt:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Carolin Reiter, DAB Bank AG, +49 89
500 68 1696 oder ir@dab.com.
31.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: DAB Bank AG
Landsberger Straße 300
80687 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 500 68 1696
Fax: +49 (0)89 500 68 669
E-Mail: ir@dab.com
Internet: www.dab-bank.de
ISIN: DE0005072300
WKN: 507230
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/dab-bank-hypovereinsbank-…
DAB Bank AG: HypoVereinsbank (UniCredit Bank AG) und BNP Paribas verständigen sich über den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an der DAB Bank
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31.07.2014 19:31
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München, 31. Juli 2014. Der Vorstand der DAB Bank AG (WKN: 507230),
München, wurde von der HypoVereinsbank (UniCredit Bank AG), München,
informiert, dass sich der Vorstand der HypoVereinsbank mit BNP Paribas über
den Verkauf des 81,4% Anteils der HypoVereinsbank an der DAB Bank AG
verständigt habe. Es sei ein Preis von EUR 4,78 pro Aktie vereinbart. Damit
wird der Anteil der HypoVereinsbank mit rund EUR 354 Mio. bewertet.
Der Aufsichtsrat der HypoVereinsbank müsse der Transaktion noch zustimmen.
Der Abschluss der Transaktion ("Closing") stehe unter dem Vorbehalt der
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Antwort auf Beitrag Nr.: 47.407.764 von Blondie123 am 31.07.14 14:41:05Na ja, eigentlich sollte das doch die BaFin klären, und zwar von sich aus und rechtzeitig. Aber nichts. Wozu braucht man den Haufen überhaupt, wenn hier eh jedermann selbst bei Übernahmen klagen soll? Dann ist es doch kein Wunder, wenn Forderungen verjähren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.407.764 von Blondie123 am 31.07.14 14:41:05nee,war Kabelaffe, jetzt noch Börsenaffe mit 0 Check