ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 416)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
Beiträge: 5.556
ID: 424.302
ID: 424.302
Aufrufe heute: 3
Gesamt: 607.097
Gesamt: 607.097
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 47 Minuten | 3088 | |
vor 50 Minuten | 2757 | |
vor 38 Minuten | 2521 | |
vor 46 Minuten | 1393 | |
vor 1 Stunde | 1182 | |
vor 40 Minuten | 1006 | |
vor 1 Stunde | 952 | |
vor 39 Minuten | 824 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 3. | 18.154,39 | -0,13 | 157 | |||
2. | 1. | 0,1980 | +5,04 | 43 | |||
3. | 2. | 0,8550 | -27,54 | 42 | |||
4. | 5. | 170,10 | +8,18 | 39 | |||
5. | 4. | 2.342,67 | +0,21 | 37 | |||
6. | 6. | 7,4400 | +1,22 | 34 | |||
7. | 19. | 66,90 | -1,25 | 24 | |||
8. | 39. | 15,466 | -7,31 | 15 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Erstaunlicher Weise sind im späten Handel viele Stücke bis zum Börsenschluss zu 31,10 Euro umhergegangen (Offerte 31,75 Euro)
Zielgesellschaft: Graphit Kropfmühl AG; Bieter: AMG Invest GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Erwerbsangebots an die Aktionäre der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft
gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (´WpÜG´)
Bieterin: AMG Invest GmbH, Liebigstraße 33, 60323 Frankfurt am Main,
Deutschland; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt
unter HRB 89293.
Zielgesellschaft: Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft, Langheinrichstraße
1, 94051 Hauzenberg, Deutschland; eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter HRB 41043; ISIN: DE0005896005 (WKN: 589600).
Börsenhandelsplatz: Regulierter Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
(Prime Standard).
Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Informationen
werden veröffentlicht unter:
http://www.amginvest-angebot.de
Die AMG Invest GmbH hat am 29. Februar 2012 entschieden, den Aktionären der
Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten, deren auf den Inhaber lautende
nennwertlose Stammaktien der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 3,00 zu kaufen und zu
erwerben. AMG Invest GmbH beabsichtigt, den Aktionären als Gegenleistung
einen Betrag von
EUR 31,75 je Stückaktie der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft
zu zahlen.
Das Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch
mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Die Angebotsunterlage
wird voraussichtlich im März 2012 veröffentlicht. AMG Invest GmbH behält
sich eine Änderung der Bestimmungen und Bedingungen des Angebots, soweit
rechtlich zulässig, vor.
100% der Anteile der AMG Invest GmbH werden von der AMG Advanced
Metallurgical Group N.V., Amsterdam, Niederlande, gehalten.
Frankfurt am Main, 29. Februar 2012
AMG Invest GmbH
Die Geschäftsführung
Auf Folgendes wird hingewiesen:
Die vorliegende Veröffentlichung stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Verkauf von Aktien der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft
dar. Das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot der AMG Invest GmbH zum
Erwerb von Aktien der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft wird erst mit
der späteren Bekanntmachung der Angebotsunterlage gemäß den Bestimmungen
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (´WpÜG´) und ausschließlich
nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen
beginnen. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
dieser Mitteilung oder weiterer mit dem noch zu veröffentlichenden
Kaufangebot in Zusammenhang stehender Unterlagen kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland fallen. In einigen Rechtsordnungen kann die
Verbreitung dieser Dokumente durch Rechtsvorschriften beschränkt sein.
Daher sind diese Mitteilung sowie andere im Zusammenhang mit dem
Erwerbsangebot stehende Unterlagen nicht zur Veröffentlichung, Versendung,
Verteilung oder Verbreitung in andere Rechtsordnungen als die der
Bundesrepublik Deutschland bestimmt (und dürfen insbesondere nicht in die
USA, Kanada, Australien oder Japan bzw. innerhalb der USA, Kanada,
Australien oder Japan veröffentlicht, versandt, verteilt oder verbreitet
werden), und die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
dieser Mitteilung oder weiterer Informationsunterlagen nach anwendbaren
Regelungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland
durch Dritte wird von der Bieterin nicht gestattet. Die Verbreitung, zu der
das WpÜG verpflichtet, bleibt hiervon unberührt. Die Bieterin übernimmt
keinerlei Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung
oder Verbreitung dieser Mitteilung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind.
Ende der WpÜG-Meldung
29.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------------
Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Zielgesellschaft: Graphit Kropfmühl AG; Bieter: AMG Invest GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Erwerbsangebots an die Aktionäre der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft
gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (´WpÜG´)
Bieterin: AMG Invest GmbH, Liebigstraße 33, 60323 Frankfurt am Main,
Deutschland; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt
unter HRB 89293.
Zielgesellschaft: Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft, Langheinrichstraße
1, 94051 Hauzenberg, Deutschland; eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter HRB 41043; ISIN: DE0005896005 (WKN: 589600).
Börsenhandelsplatz: Regulierter Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
(Prime Standard).
Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Informationen
werden veröffentlicht unter:
http://www.amginvest-angebot.de
Die AMG Invest GmbH hat am 29. Februar 2012 entschieden, den Aktionären der
Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten, deren auf den Inhaber lautende
nennwertlose Stammaktien der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 3,00 zu kaufen und zu
erwerben. AMG Invest GmbH beabsichtigt, den Aktionären als Gegenleistung
einen Betrag von
EUR 31,75 je Stückaktie der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft
zu zahlen.
Das Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch
mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Die Angebotsunterlage
wird voraussichtlich im März 2012 veröffentlicht. AMG Invest GmbH behält
sich eine Änderung der Bestimmungen und Bedingungen des Angebots, soweit
rechtlich zulässig, vor.
100% der Anteile der AMG Invest GmbH werden von der AMG Advanced
Metallurgical Group N.V., Amsterdam, Niederlande, gehalten.
Frankfurt am Main, 29. Februar 2012
AMG Invest GmbH
Die Geschäftsführung
Auf Folgendes wird hingewiesen:
Die vorliegende Veröffentlichung stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Verkauf von Aktien der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft
dar. Das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot der AMG Invest GmbH zum
Erwerb von Aktien der Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft wird erst mit
der späteren Bekanntmachung der Angebotsunterlage gemäß den Bestimmungen
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (´WpÜG´) und ausschließlich
nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen
beginnen. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
dieser Mitteilung oder weiterer mit dem noch zu veröffentlichenden
Kaufangebot in Zusammenhang stehender Unterlagen kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland fallen. In einigen Rechtsordnungen kann die
Verbreitung dieser Dokumente durch Rechtsvorschriften beschränkt sein.
Daher sind diese Mitteilung sowie andere im Zusammenhang mit dem
Erwerbsangebot stehende Unterlagen nicht zur Veröffentlichung, Versendung,
Verteilung oder Verbreitung in andere Rechtsordnungen als die der
Bundesrepublik Deutschland bestimmt (und dürfen insbesondere nicht in die
USA, Kanada, Australien oder Japan bzw. innerhalb der USA, Kanada,
Australien oder Japan veröffentlicht, versandt, verteilt oder verbreitet
werden), und die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
dieser Mitteilung oder weiterer Informationsunterlagen nach anwendbaren
Regelungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland
durch Dritte wird von der Bieterin nicht gestattet. Die Verbreitung, zu der
das WpÜG verpflichtet, bleibt hiervon unberührt. Die Bieterin übernimmt
keinerlei Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung
oder Verbreitung dieser Mitteilung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind.
Ende der WpÜG-Meldung
29.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------------
Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Auf der Homepage der DIH ist inzwischen auch die Stichtagserklärung des Prüfgutachters veröffentlich. Dieser kommt zu einem höchst bemerkenswerten Ergebnis - aer bitte selber lesen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.774.769 von Blondie123 am 19.02.12 20:55:35Bei der Bausparkasse Mainz steht der Squeeze Out bald vor der Tür...
http://www.bkm.de/fileadmin/content/Unternehmen/Squeeze-out-…
http://www.bkm.de/fileadmin/content/Unternehmen/Squeeze-out-…
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.769.763 von Muckelius am 17.02.12 19:38:03Danke für die Info. Da ist wohl bei der Bestellung des Prüfers was schief gegangen DIH halten wir auch. Mal schauen was auf der HV abläuft. Kann auch sein, dass der SqO gar nicht stattfindet. Wird also spannend. Hast Du Dir das Prüfgutachten mal genauer durchgelesen? Ich bin z.Zt. noch nicht dazu gekommen. Wir können uns dazu ja einmal per PM austauschen.
Äußert interessant scheint der Squezze out bei der Deutschen Immobilien Holding zu werden:
aus dem DIH-Thread:
Jeder sollte sich neben dem von Zech in Auftrag gegebenen Gutachten auch das Gutachten des vom Gericht bestellen sachverständigen Prüfers durchlesen. Unterlagen stehen auf der Homepage. Anbei Link zum Gutachten des gerichtlich bestellen Sachverständigen:
http://www.dih-ag.de/_pdfs/bericht-gerichtlich-bestellten-sa…
Der hält die von Zech gebotene Abfindung für nicht angemessen. Er ermittelt einen Wert in der Bandbreite von 2,29 bis 4,11 Euro je Aktie.
Es gibt zahlreiche Gegenanträge zur Hauptversammlung. Das wird interessant....
Daher ist der momenatene Kurs an den Handelsplätzen ebenfalls noch ein Witz!
aus dem DIH-Thread:
Jeder sollte sich neben dem von Zech in Auftrag gegebenen Gutachten auch das Gutachten des vom Gericht bestellen sachverständigen Prüfers durchlesen. Unterlagen stehen auf der Homepage. Anbei Link zum Gutachten des gerichtlich bestellen Sachverständigen:
http://www.dih-ag.de/_pdfs/bericht-gerichtlich-bestellten-sa…
Der hält die von Zech gebotene Abfindung für nicht angemessen. Er ermittelt einen Wert in der Bandbreite von 2,29 bis 4,11 Euro je Aktie.
Es gibt zahlreiche Gegenanträge zur Hauptversammlung. Das wird interessant....
Daher ist der momenatene Kurs an den Handelsplätzen ebenfalls noch ein Witz!
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Utimaco Safeware AG / Schlagwort(e): Sonstiges
14.02.2012 12:48
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Utimaco Safeware AG: Verlangen der Sophos Holdings GmbH zur Durchführung
des Squeeze-Out Verfahrens
14. Februar 2012
Die Sophos Holdings GmbH mit Sitz in Wiesbaden (HRB 25901) hat dem Vorstand
der Utimaco Safeware AG (Geschäftsanschrift: Germanusstraße 4, 52080
Aachen; ISIN: DE0007572406) heute das Verlangen gemäß § 327a Absatz 1 Satz
1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Utimaco Safeware AG über
die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der
Utimaco Safeware AG auf die Sophos Holdings GmbH (Hauptaktionärin) gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (Squeeze-Out).
Die Sophos Holdings GmbH hat dem Vorstand mitgeteilt, dass sie - unter
Berücksichtigung einer Zurechnung nach §§ 327a Abs. 2, 16 Abs. 4 AktG -
Stückaktien der Gesellschaft in Höhe von 95,00 des Grundkapitals der
Utimaco Safeware AG hält. Die Sophos Holdings GmbH ist damit
Hauptaktionärin der Utimaco Safeware AG im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1
AktG.
Der Beschluss über den Ausschluss der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) soll in der nächsten Hauptversammlung der Utimaco
Safeware AG gefasst werden.
Utimaco Safeware AG
Der Vorstand
Sprache: Deutsch
Emittent: Utimaco Safeware AG,
Germanusstraße 4,
52080 Aachen
Telefon: +49 241 1696 100
Fax: +49 241 1696 199
E-Mail: investorrelations@utimaco.de
Internet: www.utimaco.de
ISIN: DE0007572406
WKN: 7572406
Börsen: Regulierter Markt Frankfurt am Main (General Standard)
Reuters: UTIG.DE
Bloomberg: USA
Ende der Mitteilung
14.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Utimaco Safeware AG
Germanusstraße 4
52080 Aachen
Deutschland
Telefon: +49 (0)241 1696100
Fax: +49 (0)241 1696199
E-Mail: info@utimaco.de
Internet: www.utimaco.de
ISIN: DE0007572406
WKN: 757240
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
Utimaco Safeware AG / Schlagwort(e): Sonstiges
14.02.2012 12:48
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Utimaco Safeware AG: Verlangen der Sophos Holdings GmbH zur Durchführung
des Squeeze-Out Verfahrens
14. Februar 2012
Die Sophos Holdings GmbH mit Sitz in Wiesbaden (HRB 25901) hat dem Vorstand
der Utimaco Safeware AG (Geschäftsanschrift: Germanusstraße 4, 52080
Aachen; ISIN: DE0007572406) heute das Verlangen gemäß § 327a Absatz 1 Satz
1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Utimaco Safeware AG über
die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der
Utimaco Safeware AG auf die Sophos Holdings GmbH (Hauptaktionärin) gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (Squeeze-Out).
Die Sophos Holdings GmbH hat dem Vorstand mitgeteilt, dass sie - unter
Berücksichtigung einer Zurechnung nach §§ 327a Abs. 2, 16 Abs. 4 AktG -
Stückaktien der Gesellschaft in Höhe von 95,00 des Grundkapitals der
Utimaco Safeware AG hält. Die Sophos Holdings GmbH ist damit
Hauptaktionärin der Utimaco Safeware AG im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1
AktG.
Der Beschluss über den Ausschluss der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) soll in der nächsten Hauptversammlung der Utimaco
Safeware AG gefasst werden.
Utimaco Safeware AG
Der Vorstand
Sprache: Deutsch
Emittent: Utimaco Safeware AG,
Germanusstraße 4,
52080 Aachen
Telefon: +49 241 1696 100
Fax: +49 241 1696 199
E-Mail: investorrelations@utimaco.de
Internet: www.utimaco.de
ISIN: DE0007572406
WKN: 7572406
Börsen: Regulierter Markt Frankfurt am Main (General Standard)
Reuters: UTIG.DE
Bloomberg: USA
Ende der Mitteilung
14.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Utimaco Safeware AG
Germanusstraße 4
52080 Aachen
Deutschland
Telefon: +49 (0)241 1696100
Fax: +49 (0)241 1696199
E-Mail: info@utimaco.de
Internet: www.utimaco.de
ISIN: DE0007572406
WKN: 757240
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
13.02.2012
W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG
Wertpapier-Kennnummer: 663 739, ISIN: DE0006637390
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Für den Inhalt dieser Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG/Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung des Squeeze-out
(Berlin, 13. Februar 2012) Heute ist dem Vorstand der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG (WKN: 663739, ISIN: DE 0006637390) das schriftliche Verlangen des Hauptaktionärs ATON GmbH, Hallbergmoos, Deutschland, zugegangen, die Hauptversammlung der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ATON GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sogenanntes Squeeze-out) beschließen zu lassen.
Der ATON GmbH gehören nach eigenen Angaben - bei Abzug der von der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG gehaltenen eigenen Aktien - Aktien, die einem Anteil von mehr als 95 % am Grundkapital der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG entsprechen. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327 a Abs. 1 AktG.
Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die voraussichtlich im Mai dieses Jahres stattfinden wird.
Der Vorstand
Rückfragehinweis: Robin Schönherr Tel.: +49 (0)30 399 81-746 E-Mail: robin.schoenherr@womcorp.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: W.O.M. World of Medicine AG
Salzufer 8
D-10587 Berlin Telefon: +49 (0)30 399 81-550 FAX: +49 (0)30 399 81-545 Email: info.berlin@womcorp.com WWW: http://www.world-of-medicine.com Branche: Pharma ISIN: DE0006637390 Indizes: CDAX, Technology All Share, General Standard Index Börsen: Freiverkehr: Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart,
Geregelter Markt/General Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch
W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG
Wertpapier-Kennnummer: 663 739, ISIN: DE0006637390
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Für den Inhalt dieser Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG/Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung des Squeeze-out
(Berlin, 13. Februar 2012) Heute ist dem Vorstand der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG (WKN: 663739, ISIN: DE 0006637390) das schriftliche Verlangen des Hauptaktionärs ATON GmbH, Hallbergmoos, Deutschland, zugegangen, die Hauptversammlung der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ATON GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sogenanntes Squeeze-out) beschließen zu lassen.
Der ATON GmbH gehören nach eigenen Angaben - bei Abzug der von der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG gehaltenen eigenen Aktien - Aktien, die einem Anteil von mehr als 95 % am Grundkapital der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG entsprechen. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327 a Abs. 1 AktG.
Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die voraussichtlich im Mai dieses Jahres stattfinden wird.
Der Vorstand
Rückfragehinweis: Robin Schönherr Tel.: +49 (0)30 399 81-746 E-Mail: robin.schoenherr@womcorp.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: W.O.M. World of Medicine AG
Salzufer 8
D-10587 Berlin Telefon: +49 (0)30 399 81-550 FAX: +49 (0)30 399 81-545 Email: info.berlin@womcorp.com WWW: http://www.world-of-medicine.com Branche: Pharma ISIN: DE0006637390 Indizes: CDAX, Technology All Share, General Standard Index Börsen: Freiverkehr: Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart,
Geregelter Markt/General Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch
DGAP-Adhoc: SolarWorld AG erreicht Anteil von 95% an den Stimmrechten der Solarparc AG und beabsichtigt die Durchführung eines Squeeze-Out
SolarWorld AG erreicht Anteil von 95% an den Stimmrechten der Solarparc AG und beabsichtigt die Durchführung eines Squeeze-Out
Solarparc AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
08.02.2012 15:01
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
08.02.2012 Ad hoc-Mitteilung Solarparc AG (Securities Code No.: WKN 635 253) (International Securities Identification Number: ISIN DE0006352537)
SolarWorld AG erreicht Anteil von 95% an den Stimmrechten der Solarparc AG und beabsichtigt die Durchführung eines Squeeze-Out
Die SolarWorld AG, Deutschland/Bonn hat dem Vorstand der Solarparc AG, Deutschland/Bonn (ISIN DE0006352537) heute mitgeteilt, dass ihr Aktien in Höhe von mehr als 95% des Grundkapitals der Solarparc AG gehören und sie beabsichtigt, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die SolarWorld AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu verlangen (Squeeze-Out).
Laut ihrer Mitteilung bereitet die SolarWorld AG derzeit die Durchführung des Ausschlussverfahrens gemäß §§ 327a ff. AktG vor. Das förmliche Verlangen zur Einberufung einer diesbezüglichen Hauptversammlung gemäß § 327a Abs. (1) S. 1 AktG wird die SolarWorld AG nach eigener Auskunft zu gegebener Zeit an den Vorstand der Solarparc AG übermitteln.
Der Übertragungsbeschluss soll voraussichtlich in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die am 23. Mai 2012 stattfinden wird.
Kontakt: Solarparc AG, Aktionärsbetreuung, Tel.-Nr.: 0228/55920-600; Fax-Nr.:0228/55920-9060, E-Mail: info@solarparc.de; Internet: www.solarparc.de
08.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen: Solarparc AG Poppelsdorfer Allee 64 53115 Bonn Deutschland Telefon: +49 (0)228 55 920-600 Fax: +49 (0)228 55 920-9060 E-Mail: info@solarparc.de Internet: www.solarparc.de ISIN: DE0006352537 WKN: 635253 Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
--------------------------------------------------------------------------------
ISIN DE0006352537
SolarWorld AG erreicht Anteil von 95% an den Stimmrechten der Solarparc AG und beabsichtigt die Durchführung eines Squeeze-Out
Solarparc AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
08.02.2012 15:01
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
08.02.2012 Ad hoc-Mitteilung Solarparc AG (Securities Code No.: WKN 635 253) (International Securities Identification Number: ISIN DE0006352537)
SolarWorld AG erreicht Anteil von 95% an den Stimmrechten der Solarparc AG und beabsichtigt die Durchführung eines Squeeze-Out
Die SolarWorld AG, Deutschland/Bonn hat dem Vorstand der Solarparc AG, Deutschland/Bonn (ISIN DE0006352537) heute mitgeteilt, dass ihr Aktien in Höhe von mehr als 95% des Grundkapitals der Solarparc AG gehören und sie beabsichtigt, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die SolarWorld AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu verlangen (Squeeze-Out).
Laut ihrer Mitteilung bereitet die SolarWorld AG derzeit die Durchführung des Ausschlussverfahrens gemäß §§ 327a ff. AktG vor. Das förmliche Verlangen zur Einberufung einer diesbezüglichen Hauptversammlung gemäß § 327a Abs. (1) S. 1 AktG wird die SolarWorld AG nach eigener Auskunft zu gegebener Zeit an den Vorstand der Solarparc AG übermitteln.
Der Übertragungsbeschluss soll voraussichtlich in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die am 23. Mai 2012 stattfinden wird.
Kontakt: Solarparc AG, Aktionärsbetreuung, Tel.-Nr.: 0228/55920-600; Fax-Nr.:0228/55920-9060, E-Mail: info@solarparc.de; Internet: www.solarparc.de
08.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen: Solarparc AG Poppelsdorfer Allee 64 53115 Bonn Deutschland Telefon: +49 (0)228 55 920-600 Fax: +49 (0)228 55 920-9060 E-Mail: info@solarparc.de Internet: www.solarparc.de ISIN: DE0006352537 WKN: 635253 Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
--------------------------------------------------------------------------------
ISIN DE0006352537
Gestern war Hauptversammlung bei Hymer. Es soll kurzfristig einen Rückzug von der Börse geben (wahrscheinlich Squeeze Out). War jemand dabei und hat was gehört ? In der FTD steht heute auch ein Artikel zum Thema:
Going Private: Schnell wieder runter vom Börsenparkett
Kerngesund und trotzdem abgestraft: In Krisenzeiten bereuen viele Unternehmen den Gang an die Börse schnell wieder. Am Ende bleibt nur noch die Flucht vom Parkett. von Daniel Schönwitz
Für Erwin Hymer muss es ein Albtraum gewesen sein. Machtlos musste er mit ansehen, wie sein Vermögen, ja sein Lebenswerk dramatisch an Wert verlor. Die Aktien des 1956 im schwäbischen Bad Waldsee gegründeten Wohnmobilherstellers, mehrheitlich Eigentum der Familie des heute 81-jährigen Firmenpatriarchen, stürzten nach Beginn der Finanzkrise 2008 auf 12,50 Euro ab, wenige Monate zuvor hatte das Papier noch bei fast 70 Euro notiert. Und das, obwohl Hymer stark und stabil durch die Krise steuerte. Doch die von Spekulanten in New York, London und Frankfurt angefachte Hysterie erfasste auch das Traditionsunternehmen aus der Provinz. Erwin Hymer hat genug von der Börse.
Nie wieder sollte so etwas geschehen, beschloss Erwin Hymer und kaufte sein Unternehmen, das 1990 an die Börse gegangen war, vergangenes Jahr zurück. Seit November gehören ihm und seiner Familie wieder mehr als 98 Prozent des Konzerns, der 2010 mit 2600 Mitarbeitern einen Jahresumsatz von rund 700 Mio. Euro erzielte. Demnächst wird die Hymer AG vom Kurszettel verschwinden. Dann brechen wieder ruhigere Zeiten an für den Senior. Statt sich auf Hauptversammlungen über renitente Aktionäre und Investoren zu ärgern, kann er Ende Februar wieder entspannt die schwäbische "Fasnet" feiern - ein bisschen gute alte Zeit.
Auch viele andere Unternehmer, die einst begeistert an die Börse gingen, sind längst ernüchtert. Die vergangenen zehn Jahre waren gekennzeichnet von heftigen Turbulenzen an den Kapitalmärkten: New-Economy-Crash 2001 bis 2003, Finanzkrise 2008/09, Schuldenkrise 2011. Selbst kerngesunde Firmen wurden von den Börsianern immer wieder abgestraft. So mancher Unternehmer ergreift daher wieder die Flucht von der Börse. Zu groß erscheinen vielen die Nachteile der Börsennotiz. Der Ärger fängt an mit nerviger Bürokratie und endet bei aufmüpfigen Kleinanlegern, mit denen sich die Unternehmer herumschlagen müssen. "Daran können sich vor allem Familienunternehmer, die zuvor frei schalten und walten konnten, schwer gewöhnen", sagt Harald Gesell, Aktienrechtler bei der Kanzlei Oppenhoff & Partner in Köln.
Niedrige Bewertungen für die eigenen Zwecke genutzt
Nun wollen viele wieder runter vom Parkett, gerade zur rechten Zeit. Der Zeitpunkt für den Börsengang ist günstig, wie das Beispiel Hymer zeigt. Da die Aktienmärkte in der zweiten Jahreshälfte 2011 wegen der eskalierenden Schuldenkrise Verluste erlitten, erschienen die von der Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG (EH) gebotenen 45,50 Euro pro Aktie den meisten Anteilseignern attraktiv. Zudem musste Hymer nur die vergleichsweise niedrige Summe von 36 Mio. Euro für den börsennotierten Firmenanteil von 22 Prozent aufbringen, um wieder die volle Kontrolle zu übernehmen.
Hymer hat den Spieß also erfolgreich umgedreht und die niedrigen Bewertungen für seine Zwecke genutzt. Das Unternehmen habe in Familienhand deutlich bessere Wachstumschancen, sagt EH-Vorstand Johannes Stegmaier: "Wir haben künftig andere Entscheidungsstrukturen und können deutlich schneller auf neue Entwicklungen reagieren." Die 2600 Hymer-Mitarbeiter sind in Zukunft wieder für ein Familienunternehmen tätig
Wieder nach eigenem Gutdünken entscheiden
Langwierige Entscheidungsprozesse sind einer der wesentlichen Nachteile von Aktiengesellschaften. Selbst wenn ein Großaktionär mehr als 75 Prozent hält und somit keine Blockaden fürchten muss, drohen Verzögerungen. So muss der Aufsichtsrat wichtigen Maßnahmen zustimmen, was wegen viel beschäftigter Mitglieder bisweilen "einen erheblichen zeitlichen Vorlauf" erfordere, sagt Experte Gesell. Zudem könnten Aktionäre Hauptversammlungsbeschlüsse durch Anfechtungsklagen blockieren.
Ein weiteres Hemmnis für die freie Entscheidung des Unternehmers: Börsennotierte Unternehmen müssen ihren Anteilseignern vernünftige Dividenden zahlen, damit der Kurs stabil bleibt. Hymer möchte künftig aber lieber wieder nach eigenem Gutdünken entscheiden, was er mit dem Gewinn anstellt. "Unternehmen, die vollständig in Familienbesitz sind, schütten in der Regel weniger aus und stärken damit die Innenfinanzierung", sagt Gesell.
Wer zuviel wagt, muss mit unkalkulierbaren Folgen rechnen
Die Vorzüge eines "Going Private" haben auch die Milliardärin und Quandt-Erbin Susanne Klatten überzeugt. Nach 33 Jahren holte die Bad Homburger Investorin 2010 das Chemieunternehmen Altana mit 5000 Mitarbeitern und 1,5 Mrd. Euro Umsatz von der Börse. Zunächst hatte sie ihre Anteile peu à peu auf 95,04 Prozent aufgestockt, um die restlichen Aktionäre gegen eine Zwangsabfindung hinauszudrängen ("Squeeze-out"). Dies ist ab 95 Prozent möglich (siehe Kasten). Auch bei zahlreichen anderen Unternehmern dürfte der Wunsch groß sein, wieder die volle Kontrolle zu übernehmen. Doch oft ist dies keine Option, weil sie zu viele Aktien platziert haben und ein Rückkauf zu teuer wäre.
Zu den Unternehmern, die mit der Börsennotiz hadern, gehört auch Martin Stürner, Vorstandschef von PEH, einem bankenunabhängigen Finanzdienstleister. Seit zwei Jahren schlägt sich Stürner mit Aktionären um den umstrittenen Investor Swen Lorenz herum, die ihn entmachten wollen - und denen dabei, so scheint es, fast jedes Mittel recht ist. Sie kritisieren Stürmer in Internetforen und greifen ihn auf Hauptversammlungen an. Der Dauerbeschuss, so Stürner, habe Nerven gekostet. "Ich habe es zeitweise bereut, in den 90er-Jahren den Schritt an die Börse gewagt zu haben." Zumal der nicht unbedingt nötig gewesen sei. "Wir brauchten damals kein frisches Kapital", sagt Stürner. Es sei vielmehr darum gegangen, Topleute aus der Finanzbranche als Führungskräfte zu gewinnen. "Das ist deutlich einfacher, wenn man ihnen Aktienoptionen anbieten kann." Stürner vermutet, dass Lorenz und dessen Mitstreiter die Kontrolle übernehmen und PEH gewinnbringend zerschlagen wollten. Das Beispiel zeigt: Wer sich zu weit aufs Börsenparkett gewagt und zu viele Aktien verkauft hat, muss mit den teils unkalkulierbaren Folgen leben.
Going Private: Schnell wieder runter vom Börsenparkett
Kerngesund und trotzdem abgestraft: In Krisenzeiten bereuen viele Unternehmen den Gang an die Börse schnell wieder. Am Ende bleibt nur noch die Flucht vom Parkett. von Daniel Schönwitz
Für Erwin Hymer muss es ein Albtraum gewesen sein. Machtlos musste er mit ansehen, wie sein Vermögen, ja sein Lebenswerk dramatisch an Wert verlor. Die Aktien des 1956 im schwäbischen Bad Waldsee gegründeten Wohnmobilherstellers, mehrheitlich Eigentum der Familie des heute 81-jährigen Firmenpatriarchen, stürzten nach Beginn der Finanzkrise 2008 auf 12,50 Euro ab, wenige Monate zuvor hatte das Papier noch bei fast 70 Euro notiert. Und das, obwohl Hymer stark und stabil durch die Krise steuerte. Doch die von Spekulanten in New York, London und Frankfurt angefachte Hysterie erfasste auch das Traditionsunternehmen aus der Provinz. Erwin Hymer hat genug von der Börse.
Nie wieder sollte so etwas geschehen, beschloss Erwin Hymer und kaufte sein Unternehmen, das 1990 an die Börse gegangen war, vergangenes Jahr zurück. Seit November gehören ihm und seiner Familie wieder mehr als 98 Prozent des Konzerns, der 2010 mit 2600 Mitarbeitern einen Jahresumsatz von rund 700 Mio. Euro erzielte. Demnächst wird die Hymer AG vom Kurszettel verschwinden. Dann brechen wieder ruhigere Zeiten an für den Senior. Statt sich auf Hauptversammlungen über renitente Aktionäre und Investoren zu ärgern, kann er Ende Februar wieder entspannt die schwäbische "Fasnet" feiern - ein bisschen gute alte Zeit.
Auch viele andere Unternehmer, die einst begeistert an die Börse gingen, sind längst ernüchtert. Die vergangenen zehn Jahre waren gekennzeichnet von heftigen Turbulenzen an den Kapitalmärkten: New-Economy-Crash 2001 bis 2003, Finanzkrise 2008/09, Schuldenkrise 2011. Selbst kerngesunde Firmen wurden von den Börsianern immer wieder abgestraft. So mancher Unternehmer ergreift daher wieder die Flucht von der Börse. Zu groß erscheinen vielen die Nachteile der Börsennotiz. Der Ärger fängt an mit nerviger Bürokratie und endet bei aufmüpfigen Kleinanlegern, mit denen sich die Unternehmer herumschlagen müssen. "Daran können sich vor allem Familienunternehmer, die zuvor frei schalten und walten konnten, schwer gewöhnen", sagt Harald Gesell, Aktienrechtler bei der Kanzlei Oppenhoff & Partner in Köln.
Niedrige Bewertungen für die eigenen Zwecke genutzt
Nun wollen viele wieder runter vom Parkett, gerade zur rechten Zeit. Der Zeitpunkt für den Börsengang ist günstig, wie das Beispiel Hymer zeigt. Da die Aktienmärkte in der zweiten Jahreshälfte 2011 wegen der eskalierenden Schuldenkrise Verluste erlitten, erschienen die von der Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG (EH) gebotenen 45,50 Euro pro Aktie den meisten Anteilseignern attraktiv. Zudem musste Hymer nur die vergleichsweise niedrige Summe von 36 Mio. Euro für den börsennotierten Firmenanteil von 22 Prozent aufbringen, um wieder die volle Kontrolle zu übernehmen.
Hymer hat den Spieß also erfolgreich umgedreht und die niedrigen Bewertungen für seine Zwecke genutzt. Das Unternehmen habe in Familienhand deutlich bessere Wachstumschancen, sagt EH-Vorstand Johannes Stegmaier: "Wir haben künftig andere Entscheidungsstrukturen und können deutlich schneller auf neue Entwicklungen reagieren." Die 2600 Hymer-Mitarbeiter sind in Zukunft wieder für ein Familienunternehmen tätig
Wieder nach eigenem Gutdünken entscheiden
Langwierige Entscheidungsprozesse sind einer der wesentlichen Nachteile von Aktiengesellschaften. Selbst wenn ein Großaktionär mehr als 75 Prozent hält und somit keine Blockaden fürchten muss, drohen Verzögerungen. So muss der Aufsichtsrat wichtigen Maßnahmen zustimmen, was wegen viel beschäftigter Mitglieder bisweilen "einen erheblichen zeitlichen Vorlauf" erfordere, sagt Experte Gesell. Zudem könnten Aktionäre Hauptversammlungsbeschlüsse durch Anfechtungsklagen blockieren.
Ein weiteres Hemmnis für die freie Entscheidung des Unternehmers: Börsennotierte Unternehmen müssen ihren Anteilseignern vernünftige Dividenden zahlen, damit der Kurs stabil bleibt. Hymer möchte künftig aber lieber wieder nach eigenem Gutdünken entscheiden, was er mit dem Gewinn anstellt. "Unternehmen, die vollständig in Familienbesitz sind, schütten in der Regel weniger aus und stärken damit die Innenfinanzierung", sagt Gesell.
Wer zuviel wagt, muss mit unkalkulierbaren Folgen rechnen
Die Vorzüge eines "Going Private" haben auch die Milliardärin und Quandt-Erbin Susanne Klatten überzeugt. Nach 33 Jahren holte die Bad Homburger Investorin 2010 das Chemieunternehmen Altana mit 5000 Mitarbeitern und 1,5 Mrd. Euro Umsatz von der Börse. Zunächst hatte sie ihre Anteile peu à peu auf 95,04 Prozent aufgestockt, um die restlichen Aktionäre gegen eine Zwangsabfindung hinauszudrängen ("Squeeze-out"). Dies ist ab 95 Prozent möglich (siehe Kasten). Auch bei zahlreichen anderen Unternehmern dürfte der Wunsch groß sein, wieder die volle Kontrolle zu übernehmen. Doch oft ist dies keine Option, weil sie zu viele Aktien platziert haben und ein Rückkauf zu teuer wäre.
Zu den Unternehmern, die mit der Börsennotiz hadern, gehört auch Martin Stürner, Vorstandschef von PEH, einem bankenunabhängigen Finanzdienstleister. Seit zwei Jahren schlägt sich Stürner mit Aktionären um den umstrittenen Investor Swen Lorenz herum, die ihn entmachten wollen - und denen dabei, so scheint es, fast jedes Mittel recht ist. Sie kritisieren Stürmer in Internetforen und greifen ihn auf Hauptversammlungen an. Der Dauerbeschuss, so Stürner, habe Nerven gekostet. "Ich habe es zeitweise bereut, in den 90er-Jahren den Schritt an die Börse gewagt zu haben." Zumal der nicht unbedingt nötig gewesen sei. "Wir brauchten damals kein frisches Kapital", sagt Stürner. Es sei vielmehr darum gegangen, Topleute aus der Finanzbranche als Führungskräfte zu gewinnen. "Das ist deutlich einfacher, wenn man ihnen Aktienoptionen anbieten kann." Stürner vermutet, dass Lorenz und dessen Mitstreiter die Kontrolle übernehmen und PEH gewinnbringend zerschlagen wollten. Das Beispiel zeigt: Wer sich zu weit aufs Börsenparkett gewagt und zu viele Aktien verkauft hat, muss mit den teils unkalkulierbaren Folgen leben.
Gibt es jemanden, der sich schon einmal Demag genauer angeguckt hat? Hier liegen seit dem 30.01.2012 die Rahmendaten für den BuG vor (siehe unten). Die Abfindung hat den Markt wohl enttäuscht, da man in den vorherigen Tagen an den Märkten bis zu 60 Euro bezahlt hatte. Ich finde die Konstellation spannend, da Terex 82% hält und sich Elliot Asset Management still und leise 10% gesichert haben. Squeeze Out-Fonds wie Greiff Special Situations und KR FONDS - DEUTSCHE AKTIEN SPEZIAL sind mittlerweile positioniert.
DJ DGAP-Adhoc: Demag Cranes AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
Demag Cranes AG / Schlagwort(e): Sonstiges
30.01.2012 18:11
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
Die Demag Cranes AG als abhängiges Unternehmen und die Terex Germany GmbH &
Co. KG, eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der Terex Corporation,
Westport, USA, als herrschendes Unternehmen haben heute einen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Aufsichtsrat
der Demag Cranes AG und die Gesellschafterversammlung der Terex Germany
GmbH & Co. KG haben dem Vertragsschluss zugestimmt.
Der Vertrag sieht eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden
Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von EUR 3,33 brutto (EUR 3,04 netto) je
Stückaktie und eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 45,52 je
Stückaktie vor. Die Zahlungsverpflichtungen der Terex Germany GmbH & Co. KG
unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sind durch eine
Patronatserklärung der Terex Corporation abgesichert.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf noch der Zustimmung
der ordentlichen Hauptversammlung der Demag Cranes AG, die voraussichtlich
am 16. März 2012 stattfinden wird.
Düsseldorf, 30. Januar 2012
Demag Cranes AG
Der Vorstand
DJ DGAP-Adhoc: Demag Cranes AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
Demag Cranes AG / Schlagwort(e): Sonstiges
30.01.2012 18:11
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
Die Demag Cranes AG als abhängiges Unternehmen und die Terex Germany GmbH &
Co. KG, eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der Terex Corporation,
Westport, USA, als herrschendes Unternehmen haben heute einen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Aufsichtsrat
der Demag Cranes AG und die Gesellschafterversammlung der Terex Germany
GmbH & Co. KG haben dem Vertragsschluss zugestimmt.
Der Vertrag sieht eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden
Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von EUR 3,33 brutto (EUR 3,04 netto) je
Stückaktie und eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 45,52 je
Stückaktie vor. Die Zahlungsverpflichtungen der Terex Germany GmbH & Co. KG
unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sind durch eine
Patronatserklärung der Terex Corporation abgesichert.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf noch der Zustimmung
der ordentlichen Hauptversammlung der Demag Cranes AG, die voraussichtlich
am 16. März 2012 stattfinden wird.
Düsseldorf, 30. Januar 2012
Demag Cranes AG
Der Vorstand