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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 490)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
    Beiträge: 5.556
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      schrieb am 04.04.03 02:46:39
      Beitrag Nr. 666 ()
      @sternenstaub

      Die Garantiedividende bei E.ON Bayern beträgt 1,50 Euro.
      Der Mindestbetrag bei einem Squeeze out, den sich die E.ON Energie AG verpflichtet hat zu zahlen, beträgt 30,15 Euro pro Aktie.

      Grüße
      adelbert.
      Avatar
      schrieb am 03.04.03 22:48:18
      Beitrag Nr. 665 ()
      Wie hoch ist die Ausgleichszahlung (Garantiedividente) bei EON Bayern?
      Avatar
      schrieb am 03.04.03 21:52:26
      Beitrag Nr. 664 ()
      squeeze out bei eon bayern- hat jemand einen tip was da drin ist? siehe folgende meldung.

      E.ON Energie will Squeeze-Out bei E.ON Bayern durchführen

      München (vwd) - Die E.ON Energie AG will bei der E.ON Bayern AG, beide München, die Minderheitsaktionäre ausschließen. Dies hat der Aufsichtsrat entschieden, wie die E.ON Energie am Donnerstag in einer Pflichtmitteilung erklärte. Gleichzeitig sei beschlossen worden, den Minderheitsaktionären der E.ON Bayern AG ein freiwilliges öffentliches Umtauschangebot von Aktien der E.ON Bayern AG gegen Aktien der E.ON AG zu unterbreiten.

      Mit dem Umtauschangebot solle den Minderheitsaktionären der E.ON Bayern AG die Möglichkeit gegeben werden, auch nach dem Squeeze-Out-Verfahren am wirtschaftlichen Erfolg des E.ON-Konzerns und damit mittelbar der E.ON Bayern AG teilzuhaben.
      vwd/12/3.4.2003/apo
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 10:02:31
      Beitrag Nr. 663 ()
      Bei USU gibt es Überlegungen für einen Squeeze-out durch die USU-Openshop.
      Siehe AdHoc von gestern.
      Avatar
      schrieb am 27.03.03 18:00:59
      Beitrag Nr. 662 ()
      EDSCHA werden mit 32,50 Euro abgefunden, das sind 22,6% mehr als beim freiwilligen Angebot vor wenigen Monaten.

      Grüße

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      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
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      schrieb am 25.03.03 10:38:14
      Beitrag Nr. 661 ()
      News

      Bechtle beteiligt sich mehrheitlich an PSB AG
      Finanzen.net


      Die Bechtle AG gab am Dienstag bekannt, dass sie die Mehrheit an der PSB AG für Programmierung und Systemberatung erworben hat und somit die Kontrolle über die Gesellschaft erlangt.
      Bechtle beabsichtigt, den PSB-Aktionären im Rahmen eines Pflichtangebotes 6,40 Euro pro Aktie in bar anzubieten. Dies entspricht einem Aufschlag von rund 20 Prozent auf den durchschnittlich gewichteten Börsenkurs der letzten drei Monate. Der PSB-Vorstand und -Aufsichtsrat haben die Transaktion begrüßt, das Bundeskartellamt hat den Vollzug des Zusammenschlusses genehmigt.

      PSB ist ein herstellerunabhängiges Systemhaus in Deutschland und erwirtschaftete in 2002 mit 488 Mitarbeitern einen Umsatz von 150 Mio. Euro und ein EBIT von 3 Mio. Euro. Das Unternehmen verfügt über zehn Standorte sowie ein großflächiges Servicenetz.

      Die Aktie von Bechtle notiert aktuell bei 6,50 Euro (+0,62 Prozent), die von PSB bei 5,55 Euro (+2,78 Prozent).
      Avatar
      schrieb am 21.03.03 22:30:04
      Beitrag Nr. 660 ()
      DGAP-Ad hoc: Sappi Ehingen AG

      Sappi Ehinger AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      --------------------------------------------------------------------------------
      Ausschluss der Minderheitsaktionäre - Beschluss auf ordentlicher Hauptversammlung der Sappi Ehingen AG am 9. Mal 2003 geplant Die Sappi Alfeld AG, Alfeld (Leine), Hauptaktionärin der Sappi Ehingen AG, hat Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft ihr Verlangen übermittelt, die Minderheitsaktionäre gem. § 327a AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der Sappi Ehingen AG auszuschließen. Der Vorstand wird für den 9. Mai 2003 die ordentliche Hauptversammlung einberufen, auf welcher der Ausschluss beschlossen werden soll. Die Sappi Alfeld AG hat eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,61 je Stückaktie festgelegt. Die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat als gerichtlich bestellter Prüfer die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigt. Die Barabfindung liegt damit um rund 12 % über dem Börsenkurs der letzten drei Monate. Auch der Vorstand der Sappi Ehingen AG hält die Höhe der Abfindung für angemessen. Nachdem Sappi Alfeld die Aktienmehrheit an der ehemaligen Schwäbische Zellstoff 1987 erworben hatte, wurde die Zusammenarbeit in der Folgezelt In einem

      solchen Ausmaß intensiviert, dass ein Verbleiben der Minderheitsaktionäre aus Sicht des Unternehmens auf Dauer nicht mehr sinnvoll erscheint. Die Sappi- Gruppe ist der weltweit führende Hersteller von gestrichenem Feinpapier mit Produktionsstandorten In Südafrika, Europa und Nordamerika. Der globale Vertrieb umfasst ein weitreichendes Netz von Vertriebspartnern zur Belieferung von Kunden in über 100 Ländern. Die Aktie der Sappi Ltd. wird an den Börsen Johannesburg, New York, London und Frankfurt notiert. Sappi Ehingen AG Biberacher Straße 73 89584 Ehingen Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.03.2003

      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 721870; ISIN: DE0007218703; Index: Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und Stuttgart
      Avatar
      schrieb am 21.03.03 16:41:34
      Beitrag Nr. 659 ()
      Eben gab es in Frankfurt zwei interessante Umsätze in den beiden Abfindungskandidaten der E.ON AG:

      16:14 1.500 Stück Contigas zu 71,00 EUR, Kurszusatz CM
      16:17 3.000 Stück E.ON Bayern zu 30,80 EUR, Kurszusatz CM

      Der Kurszusatz "CM" bedeutet dass Käufer und Verkäufer identisch sind!

      Kann sich jemand diese beiden Umsätze plausibel erklären???

      cu - Pacific
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 12:08:03
      Beitrag Nr. 658 ()
      Den freien Jado-Aktionären wird ein freiwilliges Angebot zu 1,90 Euro gemacht.

      Letzter Kurs vor Veröffentlichung 1,20 Euro, Kurs aber ausgesetzt!

      :)
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 20:57:22
      Beitrag Nr. 657 ()
      Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes betreffen keine Altbestände! Mit anderen Worten: Die Regelungen sind nicht anzuwenden, wenn eine Gesellschaft zum Stichtag bereits 30 % (und mehr) Aktien einer anderen Gesellschaft besessen hat.
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