FORIS - die Chance (Seite 397)
eröffnet am 03.07.01 21:14:56 von
neuester Beitrag 16.05.24 15:06:37 von
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@eurofuchser
Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft ist der Vorstand (§78 AktG). Dieser wird vom Aufsichtsrat bestellt
(§84 AktG) und überwacht (§111 Abs.1 AktG).
Der Aufsichtsrat wird von der HV gewählt (§101 Abs.1 AktG).Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung, da sie weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Aufsichtsrat setzt sich daher nur aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Entsenderechte bestimmter Aktionäre bestehen nicht.
Der Vorstand hat bei Gesellschaften, die eine bestimmte Höhe des Grundkapitals ( damals waren es noch 3 Millionen Mark ) übersteigen, aus mindestens 2 Personen zu bestehen, es sein denn , die Satzung bestimmt, daß er aus einer Person besteht ( §76 Abs.2 AktG ).
Das sind hier Herr Müller-Güldemeister ( die Bestellung zum Vorstand erfolgte am 17.10.1997 bis zum 30.09.2002 !!!)
und
Herr Dr.Rollmann (Die Bestellung erfolgte am 13.01.1998 mit Wirkung ab dem 01.07.1998 bis zum 30.06.2003 !!!!! ).
Jeder von ihnen vertritt die Gesellschaft allein. Ein Vorsitzender des Vorstandes ist nicht bestellt. Geschäfte, die im Innenverhältnis eines einstimmigen Beschlusses des Vorstandes oder der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, sind in einer vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt.
Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft ist der Vorstand (§78 AktG). Dieser wird vom Aufsichtsrat bestellt
(§84 AktG) und überwacht (§111 Abs.1 AktG).
Der Aufsichtsrat wird von der HV gewählt (§101 Abs.1 AktG).Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung, da sie weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Aufsichtsrat setzt sich daher nur aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Entsenderechte bestimmter Aktionäre bestehen nicht.
Der Vorstand hat bei Gesellschaften, die eine bestimmte Höhe des Grundkapitals ( damals waren es noch 3 Millionen Mark ) übersteigen, aus mindestens 2 Personen zu bestehen, es sein denn , die Satzung bestimmt, daß er aus einer Person besteht ( §76 Abs.2 AktG ).
Das sind hier Herr Müller-Güldemeister ( die Bestellung zum Vorstand erfolgte am 17.10.1997 bis zum 30.09.2002 !!!)
und
Herr Dr.Rollmann (Die Bestellung erfolgte am 13.01.1998 mit Wirkung ab dem 01.07.1998 bis zum 30.06.2003 !!!!! ).
Jeder von ihnen vertritt die Gesellschaft allein. Ein Vorsitzender des Vorstandes ist nicht bestellt. Geschäfte, die im Innenverhältnis eines einstimmigen Beschlusses des Vorstandes oder der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, sind in einer vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt.
Hallo DSCKlaus,
egal ob Berlin oder Bonn, diesmal wird
hingefahren....
Freue mich dann auf ein Wiedersehen mit den
alten Bekannten von den Berliner HV´s.
MfG
Dagopower
egal ob Berlin oder Bonn, diesmal wird
hingefahren....
Freue mich dann auf ein Wiedersehen mit den
alten Bekannten von den Berliner HV´s.
MfG
Dagopower
Warum nicht einfach Fusion ?
Vorstand: Dr. Müller-Rollmannmeister
Unternehmenssitz: Bonlin
Unternehmenszweck: Vorratsprozesse verkaufen
Aufsichtsrat: Andere, besser kommunizierende.
Prozesse: Bessere, kürzere, ertragreichere
Prognosen: realistische einhalten
HV-Buffet: Früher eröffnen & Cocktails servieren
Ach, ich hätte noch viele Wünsche / Träume ....
Vorstand: Dr. Müller-Rollmannmeister
Unternehmenssitz: Bonlin
Unternehmenszweck: Vorratsprozesse verkaufen
Aufsichtsrat: Andere, besser kommunizierende.
Prozesse: Bessere, kürzere, ertragreichere
Prognosen: realistische einhalten
HV-Buffet: Früher eröffnen & Cocktails servieren
Ach, ich hätte noch viele Wünsche / Träume ....
@ fificus
üblicherweise heißt es dazu so oder so ähnlich: "ist nur eine Vorstand bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein".
Die Bestellung des Vorstandes ist doch Sache des Aufsichtsrates und nicht der Hauptversammlung. Nur wenn es dem Aufsichtsrat an der Kragen gehen soll, ist m.E. die Hauptversammlung das zuständige Gremium.
üblicherweise heißt es dazu so oder so ähnlich: "ist nur eine Vorstand bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein".
Die Bestellung des Vorstandes ist doch Sache des Aufsichtsrates und nicht der Hauptversammlung. Nur wenn es dem Aufsichtsrat an der Kragen gehen soll, ist m.E. die Hauptversammlung das zuständige Gremium.
Da zur Zeit Nur 1 Vorstand vorhanden ist, die Satzung aber 2 Vorstände vorsieht, muß im Rahmen einer a.o. HV bis zum 31.08.2002 dieser Zustand aus der Welt geschaffen werden.
Hier ist dauernd die Rede von einer außerordentlichen Hauptversammlung. Ist das denn beschlossene Sache, wer weiß dazu näheres?
Es gibt tatsächlich einige positive FORIS- Aspekte für Dich????
lol.
DSCKlaus
lol.
DSCKlaus
Das etwas exotische Buffet war erstklassig (wenn auch zu schnell weggeräumt), Bonn ist interessant und es lief gerade das Museumsmeilenfest, der Garten des ehemaligen Bundestages ist wunderschön, die Foris & Foratis-Mitarbeiterinnen ebenfalls ...
Es gab & gibt also viele Gründe, die für eine HV in Bonn sprechen.
Es gab & gibt also viele Gründe, die für eine HV in Bonn sprechen.
Allerdings wäre ich für Berlin, als HV- Veranstaltungsort,
wenn schon FORIS keine Reise wert ist, Berlin sicher !!!
DSCKlaus
wenn schon FORIS keine Reise wert ist, Berlin sicher !!!
DSCKlaus
Was fehlt ist die Prozeßerfolgsquote, die
bisher bei allen Prozeßfinanzierern katastrophal
ist. Foris muß seine Kräfte bündeln und die
Kosten senken.
Das Verwirrspiel muß endlich aufhören, weil es sonst
am Ende nur Verlierer geben wird und eine weitere
gute Idee durch die Initiatoren nicht zum Erfolg
geführt wurde.
Foratis sollte, so meine augenblickliche Meinung,
eine Tochter von Foris bleiben, denn diese ist ja
der einzige positive Beitrag in der Bilanz, der auch
den Verlust reduziert, der mit 890 T. ja wieder sehr
enttäuschend ausfiel.
Schade, daß ich die Fahrt zur HV nach Bonn für
uninteressant empfunden hatte...
Bin gespannt auf die a. o. HV, an der ich natürlich
teilnehmen werde.
MfG
Dagopower
bisher bei allen Prozeßfinanzierern katastrophal
ist. Foris muß seine Kräfte bündeln und die
Kosten senken.
Das Verwirrspiel muß endlich aufhören, weil es sonst
am Ende nur Verlierer geben wird und eine weitere
gute Idee durch die Initiatoren nicht zum Erfolg
geführt wurde.
Foratis sollte, so meine augenblickliche Meinung,
eine Tochter von Foris bleiben, denn diese ist ja
der einzige positive Beitrag in der Bilanz, der auch
den Verlust reduziert, der mit 890 T. ja wieder sehr
enttäuschend ausfiel.
Schade, daß ich die Fahrt zur HV nach Bonn für
uninteressant empfunden hatte...
Bin gespannt auf die a. o. HV, an der ich natürlich
teilnehmen werde.
MfG
Dagopower