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    Auch ein Massenmörder steht unter dem Schutz der Menschenwürde - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.07.01 22:31:22 von
    neuester Beitrag 10.07.01 20:08:41 von
    Beiträge: 75
    ID: 434.921
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 22:31:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es hat keinen Sinn.Ich habe wirklich versucht
      die rechtliche/rechtsstaatliche Seite darzulegen,
      denn diese ist numal FAKT und nicht zum GLÜCK
      nicht veränderbar.Die Menschenwürde verbietet
      es, eine Person lebenslang ohne Möglichkeit
      der Entlassung einzusprerren. Wer das nicht
      einsehen will,soll auswandern oder die Verfassung
      abschaffen, denn Art. 79 III GG garantiert die
      Menschenwürde(ja, auch der Massenmörderung hat diese
      nicht verwirkt, ja kann sie gar nicht verwirken)auf
      alle Ewigkeit.Es sei denn, ein politischer Umsturz
      erfolgt und die Verfassung wird einfach abgeschafft.

      Was ich persönlch vonsolchen kranken Menschen halte,
      kann sich jeder denken, vermutlich haben wir alle dieselben
      bestalischen Rachegelüste, aber ein Rechtsstaat kann nur
      funktionieren,wenn sich die Gesellschaft an die Spielregeln
      hält, so unverständlich sie einem manchmal auch erscheinen
      mögen.


      Also,laßt Eure populistischen Sprüche,sie gehen an der Wirlichkeit
      vorbei und werden sich,außer im Falle eines polistischen
      Umsturzes,nicht verwirklichen lassen.


      Jedesmal wenn ein Politiker das in der Not(schröder hat gestern
      schließlich erfahren müssen,daß er die Mehrheit im Bund verloren
      hat ;c) )zu diesem alten: Gib dem Volk etwas zum aufregen Trick
      und polarisiere es damit, greift, springt die Meute an.

      Also, erst nachdenken, dann brüllen.


      Für mich sind Kinderschänder,Vergewaltiger,Auftragsmörder etc.pp
      menschlicher Abschaum, ja, aber dennoch verbietet es unser
      Grundgesetz diesen Menschen Ihre Menschenwürde zu nehmen,auch
      wenn sie es vielleicht aus subjektiven Empfinden verständlicherweise
      nicht verdienen.

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 22:36:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      @NIHILNOVUM

      Kuck mal raus, draußen schneits...
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 22:37:24
      !
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      Avatar
      schrieb am 09.07.01 22:37:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für Deinen bemerkenswerten Beitrag.
      mfg
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 22:37:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ fesdu

      Lass` bitte die Finger von Drogen, die
      trüben den Realitätssinn...

      mfg N.N.

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      Avatar
      schrieb am 09.07.01 22:43:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      die würde des menschen ist unantastbar - hast recht.

      aber was spricht dagegen wenn sie ihr lebenlang die strasse putzen

      los alle raus - unter aufsicht natürlich - in deutschlands

      strassengräben gibt es genug unrat.

      entlohnung gibt es keine - höchstens wasser und brot - das hätten die sich
      vorher überlegen sollen

      und wer den sack nicht voll griegt - schw... ab ....

      mcl
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 22:43:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Mr.Day

      Angenommen Dein Bruder/Vater/Sohn würde besoffen
      meine Frau vergewaltigen oder sich an
      meine 15jährige Tochter ranmachen.Er kann
      es sich nicht erklären und würde alles tun,
      um diese Sache ungeschehen zu machen,was selbstverständlich
      nicht geht.Sollte er dann hingerichtet werden ? Würdest
      Du öffentlich seinen Tod fordern ?

      Denk`mal drüber nach....

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 22:52:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mich interessiert die Person nicht. Wenn es mein Buder oder Vater wäre ist es auch egal er hat seine Strafe verdient. Alkohol ist ne gängige Ausrede. Wenn jemand unkontrolliert ausrastet wenn er trinkt darf er halt nicht trinken.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 22:53:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Mclinux

      Der Strafvollzug ist ein anderes Thema.Ich wäre
      auch für eine stärkere soziale Verpflichtung in manchen
      Fällen.Ich könnte mir z.B. gut einen Zwangseinsatz im
      sozialen Bereich vorstellen, so würde wenigstens der
      gesellschaftliche Schaden zumindest etwas kompensiert.


      Ich erinnere mich dunkel an eine Regelung bei einem
      Naturvolk,daß z.B. der Mörder eines Mannes im Dorf
      des Opfers gezwungen wird,die berufliche Stellung des
      Opfers zu übernehmen und so den sozialen Schaden
      auszugleichen.Ein interessanter Gedanke....


      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 22:54:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn die Regeln (Gesetze) aktuell nicht mehr ausreichen, um die Teilnehmer des Lebens dazu zu bringen sich Ihnen zu unterwerfen, müssen sie im Interesse der anderen Teilnehmer des Lebens verschärft werden um Diese zu schützen!

      OVARON
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 22:56:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      alkohol ist wenigstens noch eine ausrede, aber die meisten sind ja so arm weil sie so schlechte eltern hatten, vielleicht stimmts ja auch, trotzdem ist der schaden nicht von der hand zu weisen

      ich denke auch ;;;weg;;; , aber nicht wegsperren

      spart kosten und die angst kommt er wieder ??
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 22:56:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      @theak

      Du würdest also fordern,daß Dein Sohn wegen der
      Vergewaltigung einer Frau hingerichtet wird ?
      Obwohl er besoffen war und jetzt selbstverständlich
      sein Unrecht einsieht ?

      Oder er einfach psychisch krank ist ?

      Sollte er hingerichtet werden ?

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 23:00:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ Die Stimme

      Gewalttäter kommen selbst oft aus gewalttätigen Familien.
      Ich kenne den alten Spruch: Dann weiß er ja,wie weh das tut...
      Aber leider fehlt solchen Menschen oft das Unrechtsbewußtsein,
      bzw.sie werden selbst psychisch krank und vergreifen sich
      an Frauen oder Kindern. Alle töten ?

      Wo ist der Unterschied, ob es einer besoffen tut oder
      er unter einem psychischen Defekt leidet ?

      Der Besoffene kann ja schließlcih auch wieder einmal
      trinken...


      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 23:05:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      @nihilnovum
      erlaubt die Menschwürde, welche sich ein Verbrecher an Brust heften will, dass kleine Kinder Freiwild sind. Mag sein, dass ein solcher Verbrecher in der Obhut des Staates (Gefängnis) Anspruch auf allen Maßnahmen hat, welche zum Erhalt seiner Gesundheit erforderlich sind. Es gibt aber keinen Artikel im Grundgesetz, dass der Gefangene Anspruch auf Maßnahmen, welche zur Unterhaltung im Strafvollzug dienen.
      Rübe ab ist nicht das richtige, solche Leute schreckt dies nicht ab. Ich würde eher sagen Zwangskastration und dann ehwige Sicherheitsverwahrung in einem Arbeitslager.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 23:08:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ Leo6

      Nein,das erlaubt sie nicht, deshalb steht ja
      schließlich der Mißbrauch von Kindern unter
      anderem unter Strafe....


      Wie schon gesagt, über den Strafvollzug kann man
      sich gerne unterhalten...

      Was den Rest Deiner Aussage betrifft: siehe mein
      Ausgangsposting


      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 23:10:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      Eine elementare gesellschaftliche Grenzüberschreitung wie Kindesmißbrauch oder gar Tötung hat der Gesetzgeber die Pflicht dem Täter mit einer elementaren Konsequenz zu konfrontieren, sei es der Tod oder der Knast.

      Gewisse mildernde Umstände sollten berücksichtigt werden, aber mitleidslos in der Ausführung der Konsequenz.

      Diagnosen, Theraphie und Promille sind irreal, das Leiden oder der Tod des Kindes sind real !
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 23:16:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      Oh man, es ist sinnlos....

      Ihr könnt plärren, soviel ihr wollt.

      Die grundsätzliche lebenslange Haft für
      bestimmte Verbrechen oder sogar die Todes-
      strafe wird es in Deutschland NIE geben,
      dafür sorgt unser Grundgesetz. Da kann
      auch ein Herr Schröder nichts ändern.

      Akzeptiert endlich diese Realität.


      @eierdieb

      Die Leiden einer vergewaltigten Frau sind real, die Leiden
      eines Kindes, das im Straßenverkehr verstümmelt wird sind
      real,das Leiden eines Erwachsenen,der mißhandelt und schwerst
      verletzt wurde sind real,das Leiden eines Kindes,das von
      seinen Eltern auf die übelste Art geprügelt wird ist real
      ....usw...usw...

      Deshalb Tod oder lebenslangen Knast für alle diese Täter?

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 23:17:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      @nihinovum
      Deine Argumentation zielt auf einen Begriff ab , bei dem ich vor Zorn zittere: SCHULDUNFÄHIG
      Wenn Einer ein Kind schändet oder Einen umbringt, gehört er für die TAT bestraft,er hat sie ja auch begangen.
      Ansonsten möchte ich für mich beantragen, dass ich OPFERUNFÄHIG bin!!!

      OVARON
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 23:28:35
      Beitrag Nr. 19 ()
      Es geht um Kindesmißbrauch oder Tötung eines Kindes, oder irre ich mich ? (es ist unsinnig Verkehrsopfer als Entlastungsargument zu instrumentalisieren).

      Das Strafmaß ist nicht entscheident (ob Tod oder Knast) entscheident ist die für Täter, Opfer und Gesellschaft nachvollziehbare und vorhersehbare Konsequenz der Tat.

      Alles andere ist Gefühlsdudelei und Pseudohumanismus !
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 23:31:54
      Beitrag Nr. 20 ()
      Massenmörder - Menschenwürde?

      Ein Hund, der einmal einen Menschen tötet, wird erschossen.

      NRgie
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 23:41:18
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ Ovaron

      Aha.Gut,dann schaffen wir die §§ 20f StGB ab.
      Auch eine Methode...verstößt zwar gegen den
      Grundsatz: Nulla poena sine culpa,der auch
      im Grundgestez verankert ist,aber egal....

      @ Eierdieb

      Aha.Pseudohumanismus nennt man das schon.Ich muß
      Dir leider sagen,daß mich der Vergewlatigungstod
      meiner Frau genauso schmerzen würde, wie der
      Vergewaltigungstod meiner Kinder.Ebenso würde mich
      der Verkehrstod meiner Frau/Kinder für immer verzweifeln
      lassen...DARAN ÄNDERT ABER DIE TÖTUNG DES TÄTERS NICHTS!

      Ich instrumentalisiere gar nichts.Schon gar nicht als
      Entlastungsargument.Was soll der Blödsinn ? Es geht
      hier um rechtliche Fakten und daran kann auch der Wille
      das VOLKES nichts ändern.

      Wenn 51 % der Bevölkerung dafür wären, Rothaarige am
      Sonntag zu opfern,wäre das trotz der Mehrheit nicht
      möglich.

      Um die Opfer muß man sich kümmern,aber die Täter
      werden deswegen nicht zu "Objekten" der Willkür des
      Volkes/Staates. DAS GENAU BESAGT DIE MENSCHENWÜRDE!


      Daran kann keiner etwas ändern,solange unser Staat auf
      dem Grundgesetz basiert.

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 23:43:34
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ NRgie

      Komm vergiss`es einfach.Mit Leuten wie Dir ist
      einfach jede Diskussion sinnlos.

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 23:46:20
      Beitrag Nr. 23 ()
      ach mann,

      todestrafe bringt es doch nicht,

      soll das abschrecken? nach ein paar minuten ist derjenige tot, und?

      aber , den rest des lebens arbeiten wie, straße reinigen, wald aufräumen, autobanhparkplätze reinigen, offentliche
      einrichtungen polieren, kurz, das allgemeingut in schuß halten, (natürlich unter strengster aufsicht),
      was ist denn dagegen zu sagen.

      natürlich tut er das nicht umsonst, er behält sein leben,
      wird ernährt und hat eine unterkunft,

      DAS ist doch in ordnung
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 23:55:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      @nihil
      Erklär mal Denjenigen, die durch einen "Freigänger" oder einen "für erfolgreich therapiert" gehaltenen ,persönliches Leid erlitten oder den Verlust eines Angehörigen ertragen müssen was man zur Erhaltung Ihrer Würde unternommen hat?
      Wenn es in diesem Staat möglich ist ,das ein Triebtäter (er ist krank und wird es immer wieder tun) freikommen kann um seinem Trieb wieder nachzugehen, dann ist das Gesetz nicht ausreichend. In diesem Falle fühle ich mich vor einer bekannten potentiellen Gefahr nicht geschützt und somit in meiner Würde veletzt, mich dieser Gefahr ausgesetzt zu sehen, oder vielleicht sogar noch in der Angst leben zu müssen das sich der Täter nach z.B. 6 Jahren auch noch mein 2. Kind vornimmt beraubt mich meiner Würde!

      Ovaron
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 23:56:27
      Beitrag Nr. 25 ()
      Es ist wirklich unsinnig den Mord an einem Kind mit dem Mord an einem Erwachsenen in Verbindung zu brinen.

      Der Tod eines Kindes ist (unabhängig von dem tatsächlichen Leiden des Opfers) eine elementare Mißachtung aller gesellschaftlichen Normen.

      Der Täter hat gegebenenfalls den Anspruch auf einen würdevolle Hinrichtung, so schrecklich diese auch sein mag, seine Würde als geachtetes menschliches Wesen hat er verwirkt, so oder so !

      Persönlich bin ich kein unbedingter Befürworter der Todesstrafe (ich finde die Hinrichtungspraxis in den USA, wo die Täter teils 15 Jahre nach der Tat, die sie als Jungedliche begangen haben, als willkürlich brutal und bigott)

      Allerdings hätte ich wirklichen Probleme mit der Hinrichtung eines Kindermörders, abschrecken würde mich allenfalls die unvermeidliche voyouristische Gier der Medien und Stammtische.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 00:05:18
      Beitrag Nr. 26 ()
      @ Ovaron: Das für die Opfer zu wenig getan wird,
      deshalb bin ich auch Mitglied im Weißen Ring,steht
      außer Frage.Das die Fehleinschätzungen von Psychologen
      und Psychiatern schreckliches hervorrufen, ist ebenfalls
      klar.Nur die rechtsstaatliche Konsequenz ist: Bessere
      Kontrolle vor Freilassung und nicht Tötung der Täter.

      @ eierdieb

      Auch die Vergewaltigung einer Frau ist eine Verachtung
      der elementarsten Normen der Gesellschaft. Auch dieser
      Mensch hat für mich persönlich seine würde verwirkt,
      ebenso wie der Mörder oder der BEWUßT besoffene
      Autofahrer,der sinnlos Unschuldige umbringt.Ich
      würde sie alle umbringen,wenn ich in der Nähe wäre und
      die Opfer in meiner Familie vorzufinden wären.
      Aber das gibt dem Staat nicht das Recht:

      a)die Todesstrafe anzuordnen

      b)den Täter die Menschwürde abzusprechen

      Ist nicht immer meine Meinung,dies sagt aber das Grundgesetz.


      mfg N.N:
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 00:12:49
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ich finde die Todesstrafe für außergewöhnliche menschenvernichtende Verbrechen in Einzelfällen durchaus für sinnvoll, zeugen sie doch von der Selbstbestimmung einer menschlichen Gesellschaft, die sich in letzter Konsequenz das Recht über Leben und Tod zu entscheiden vorbehält.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 00:17:19
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ eierdieb

      ...sie zeigen nichst anderes als daß sich der Staat auf
      die Stufe der Täter stellt.Aus.Das Talionsprinzip ist
      zum Glück Geschichte.

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 00:19:40
      Beitrag Nr. 29 ()
      @ eierdieb

      Das haben die Nazis/kommunisten/Diktatoren etc.pp auch getan...
      auch sie haben darüber entschieden, was lebenswertes
      Leben ist....

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 00:25:47
      Beitrag Nr. 30 ()
      Klar die Bedenken teile ich, aber in der letzten Konsequenz ist die Hinrichtung eines wirklichen brutalen Mörders moralisch nicht verwerflich !
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 00:30:50
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hi nihilnovum

      welche Menschenwürde bitte? Ist der Mensch was besonderes. hast Du schonmal darüber nachgedacht zu was er seine Intelligenz benutzt. Für mich ist der Mensch eine fehlentwickelte Kreatur ohne Funktion. Er zerstört mehr als er gut macht, mordet, brandschatzt, vergewaltigt und,und, usw.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 00:33:54
      Beitrag Nr. 32 ()
      @ theak

      Gut.Hochthermische Lösung für die Welt.Alle töten...ist
      ja eh egal....

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 00:44:28
      Beitrag Nr. 33 ()
      Wenn der Mensch nicht so gnadenlos korrupt, sensationsgeil und flachgeistig wäre, dann wäre die Hinrichtung eines menschenvernichtenden Mörders eine saubere, erhabene Sache, ein reinigendes Gewitter.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 00:49:07
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hi nihilnovum

      für unsere Welt, der zur Zeit einzige bekannte Planet in der Art wärs warscheinlich gut.

      Darum gehts aber nicht. Es muß möglich sein ohne Angst in einer Gemeinschaft leben zu können. Eine Gemeinschaft die einem Sicherheit gibt usw. Du weißt was ich meine.

      Alles das sich ausserhalb stellt hat in dieser Gemeinschaft nicht verloren!!!

      gruss
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 00:56:53
      Beitrag Nr. 35 ()
      nur weil der mensch so gnadenlos korrupt, sensationsgeil und flachgeistig ist, kann jemand die hinrichtung eines menschenvernichtenden mörders eine saubere, erhabene sache, ein reinigendes gewitter nennen.
      hättest du irgendwas kapiert von dem, für was manche menschen kämpfen, für menschlichkeit, dann würdest du dich nciht mit dem täter auf eine stufe stellen und dieselbe tat nochmals tun wollen, nur diesmal legitimiert. genau das sollte dich nämlich von den tätern unterscheiden, dass du nicht dasselbe tun würdest.

      wenn manche philosophen behaupten der mensch sei prinzipell schlecht, dann musst du ihnen nicht noch den beweis liefern.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 01:02:46
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ Karl

      Danke.Ich wäre hier sonst noch verzweifelt....

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 01:07:32
      Beitrag Nr. 37 ()
      Frage an Karl und nihilnovum

      wenn ihr eine Krebsgeschwulst habt läßt ihr die entfernen?
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 01:08:57
      Beitrag Nr. 38 ()
      gern geschehen. humanistische bildung und sowas wie persönlichkeit und rückgrat scheinen hier nur wenige zu haben. dafür würden wir hier aber sicher jederzeit einen schönen lynchmob zusammenbringen....
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 01:09:34
      Beitrag Nr. 39 ()
      @ theak

      Natürlich.Wo liegt das Problem ?

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 01:12:08
      Beitrag Nr. 40 ()
      @nihilnovom,

      "Deine eigene Meinung" v.s. "Grundgesetz". Ich denke einmal,
      so läßt sich nicht diskutieren! Vor allen Dingen kommt
      nicht rüber, was Du uns genau sagen möchtest?
      Jeder posted doch nur, was er rausliest und dann dazu
      seine Meinung. :(

      Ist aber dennoch ein interessantes Thema!

      cu

      mokos2
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 01:17:34
      Beitrag Nr. 41 ()
      @ mokos2

      Ich poste hauptsächlich die rechtliche Lage.
      Denn der Rechtsstaat kann nur funktionieren,
      wenn persönliche Rachegefühle berücksichtigt werden.
      Ich persönlich bin aber grundsätzlich
      GEGEN die Todesstrafe,denn es kann nicht der Erfolg
      des Humanismus sein,daß der Staat sich auf die
      moralische Stufe der Täter(Mißachtung von Leben) stellt.
      Hinzu kommen noch diverse juristische Probleme, z.B.
      ist eine erfolgreiche Revision gegen ein vollstrecktes
      Todesurtiel ziemlich witzlos.

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 01:21:45
      Beitrag Nr. 42 ()
      ..."NICHT" berücksichtigt werden, oh Gott,ich muß in´s Bett.

      mfg N.N.

      Gute Nacht
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 01:23:47
      Beitrag Nr. 43 ()
      ist jetzt überspitzt aber die gesunden Zellen deines Körpers werden der Verantwortung enthoben etwas gegen anderesgeartete Zellen zu unternehmen weil hier jemand von aussen eingreift. Unser Staat ist ein Organismus der uns das Überleben sichert. Du bist eine Zelle im Ganzen und leistet Deinen Beitrag so wie Mio. andere auch. Du kannst Dir keine Krebsgeschwüre leisten.

      gruss
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 01:31:08
      Beitrag Nr. 44 ()
      @ theak

      Zum Glück sind wir aus dem Zellstadium des Urschleimes
      entflohen und haben uns zu denkenden Lebewesen entwickelt.

      Es ist jetzt aber schon spät...ich will hier keinen
      überzeugen oder sonstwas.Jede/r soll denken und sagen
      was sie/er will,auch eine Frucht einer freien Demokratie.

      Nur ist es ein Geschrei um Nichts,denn es wird die Todesstrafe
      oder die Sippenhaft für Sexualstraftäter nicht in Deutschland
      geben...und das ist gut so.

      Ein letzter Aspekt: Wie definierst Du eine Krebszelle ?

      Warum nicht alle kriminellen Krebszellen beseitigen...wäre doch
      dann wirklich ein gesunder Organismus.....

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 01:44:51
      Beitrag Nr. 45 ()
      @all

      Ich leiste mir keine Krebsgeschwüre in irgendeiner Art und Weise -

      bin trotz allem gegen Massenmörder.

      Ist das schlimm???

      NRgie
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 02:04:39
      Beitrag Nr. 46 ()
      @nihilnovum

      Wenn alle kriminellen Krebszellen beseitigt würden, hätten wir zumindest kurzfristig einen gesunden Organismus.

      Die Entwicklung zum denkenden Lebewesen ist für manche anscheinend ein Problem.

      Ich war ebenfalls mal ein Gegner der Totesstrafe hab jedoch im Laufe der Zeit meine Meinung dazu geändert.

      gruss
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 02:22:56
      Beitrag Nr. 47 ()
      Falls das hier falsch rübergekommen ist, ich bin gegen die Todesstrafe!
      Aber nicht dagegen, das "LEBENSLÄNGLICH" für Triebtäter auch "für das ganze Leben" bedeuten muss!
      Diese Menschen sind krank und werden es wieder tun,wenn sie die Gelegenheit dazu bekommen. Kastration nützt z.B. gar nichts,da sich die Tat im Kopf abspielt!
      Deshalb sollte der Staat(und das sind ja eigentlich Wir) die Gesetzte so einrichten, dass diese Menschen keine 2. Gelegenheit mehr bekommen.
      Wenn Du übrigens gleich gesagt hättest ,dass es Dir nur um die Rechtslage geht, dann wäre die Sache schnell abgehakt gewesen.So ging es dann doch eher um die moralischen Ansichten der Beteiligten.


      Ovaron
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 08:43:01
      Beitrag Nr. 48 ()
      schon wieder ein provokanter thread von n.n.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 09:13:43
      Beitrag Nr. 49 ()
      Mann, mann, mann...
      Als wenn die Todesstrafe was bringen würde.
      Schaut doch mal nach Texas, die höchste Rate was Hinrichtungen angeht, aber was die Mordrate angeht, mischt Texas auch in den oberen Rängen mit.
      Für was also soll die Todesstrafe gut sein? Sie schreckt nicht ab! Wer das noch glaubt, der tut gut daran sich mal diese Zahlen zu Gemüte zu führen.

      Was diejenigen angeht, die wirklich behaupten, daß Sie die Todesstrafe auch für ihren Sohn befürworten, der im Suff ein Mädchen angegangen hat, tut mir leid, das glaube ich nun wirklich nicht.

      Und was, wenn die Todesstrafe kommt, warum dann nicht auch für besoffene Autofahrer, die BEWUSST Schulkinder platt fahren, oder für Hundebesitzer, die ihre Hunde nicht unter Kontrolle haben und deren Hunde dann Schulkinder den Kopf abbeißen, oder warum nicht gleich für politisch Andersdenkende.

      Wenn es euch nicht paßt, das es in Deutschland keine Todesstrafe gibt, dann wandert nach China aus, dort wird die Todesstrafe nach Euren Wünschen durchgesetzt.

      Gruß
      giffyd
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 09:56:13
      Beitrag Nr. 50 ()
      meine schwiegermutter ist mit 52 messerstichen bestialisch ermordet worden, weil der täter geld zum weitersaufen von ihr wollte.
      `` strafe``: 6 Jahre jugendstrafe, weil man alkoholeinfluss nicht ausschließen wollte.

      meine schwaegerin ist von einem osteuropäer nachts bei einem raubüberfall erschossen worden.

      urteil: 14 Jahre

      beide täter werden mit sicherheit frühzeitig entlassen und werden bis dahin auf kosten der allgemeinheit durchgefüttert.

      ich bin ein vehementer befürworter der todesstrafe, ürbigens die Mehrheit der bevölkerung in den usa auch.

      ich überlege mir derzeit, maßnahmen bei der entlassung der täter einzuleiten.

      nein, nicht sie umzubringen, aber ein leben lang zu verfolgen und bloßzustellen.

      wieviel leid durch solche dinge in familien gebracht wird, kann nur der ermessen, der unmittelbar involviert ist.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 10:00:27
      Beitrag Nr. 51 ()
      ist doch easy, war doch nicht schlimm der täter war doch
      besoffen und wußte nicht was er tat (zum zersägen hat´s nichtmehr gereicht)

      Blascore
      (ironisch)
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 10:15:31
      Beitrag Nr. 52 ()
      @ Nrgie

      Keiner ist FÜR Massenmord,keiner findet diesen gut.
      Also,wass soll Deine Polemik ? Entweder bist du zu doof
      um zu verstehen, um was es geht oder Du willst einfach
      nur provozieren

      @ Blascore

      Tolles Statment. Immer wieder erstaunlich, was du so von Dir
      gibst. Trägt wirklich viel zur allgemeinen Diskussion bei.

      @ Ovaron

      Ein Triebtäter sollte nach deutschen Recht sschon heute
      nicht entlassen werden,solange er eine Gefahr für die
      Menschheit darstellt ? Wo ist das Problem ? Demonstriert doch
      für eine bessere Kontrolle bei der Entlassung aus den Anstalten,
      aber schreit nicht nach längeren Strafen.

      @ theak

      Gut, alle Mörder,Vergewaltiger,Bertruger,Diebe vernichten...
      endlich ein sauberer Organismus

      @hahnebchen

      Jeder weiß, wieviel Leid Opfer erfahren. Deshlab bin
      ich auch für einen vehement verstärkten Opferschutz.
      Wenn Du als Betroffener Dich nach der Freilassung
      der Täter so verhalten wirst, kann das vermutlich
      jeder nachvollziehen. Nur deswegen wird die
      Todesstrafe nicht legitim.Der Staat darf nicht die
      Haßgefühle der Opfer oder Teilen der Bevölkerung
      umsetzen.

      Was Dein USA-Argument betrifft:

      Wenn 51% der Bevölkerung dafür sind, die 49 % Andersdenkenden
      umzubringen,hätte das nichts mit Demokratie und Rechtsstaat
      zu tun.


      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 10:35:49
      Beitrag Nr. 53 ()
      jaja du bist gott
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 10:41:11
      Beitrag Nr. 54 ()
      nö, blascore, aber er ist ein denkender menschlicher mensch.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 10:56:02
      Beitrag Nr. 55 ()
      also die Todesstrafe in einem Rechtsstaat kann ich mir nicht vorstellen.

      Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, warum besonders schwere Verbrechen nicht ZWINGEND soziale Leitungen des Täters gegenüber der Gesellschaft fordern.

      Die Weigerung der Ausführung sollte rechtlich sanktioniert werden können.

      Beispielsweise durch den Entzug von Zigaretten, TV oder ähnlichem
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 11:08:35
      Beitrag Nr. 56 ()
      die mörder meiner schwiegermutter und schwester sollen also durch entzug von zigaretten und tv bestraft werden.

      so, so...

      und:

      in einem rechtsstaat entscheidet die mehrheit der bevölkerung.

      und diese ist den usa für die todesstrafe.
      und ich glaube, auch in deutschland.

      ürbigens: jetzt kommt nicht mit den justizirrtümern.

      glaubt ihr, es sitzen in deutschland nicht lebenslang inhaftierte, die unschuldig sind ?

      meint ihr, dies wäre humaner und den menschenrechten angemessener ?
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 11:15:02
      Beitrag Nr. 57 ()
      Es entscheidet eben NICHT immer die Mehrheit.
      Demokratie heißt z.B. auch Minderheitschutz.
      Frag` Juden/Roma/Behinderte/Homosexuelle...etc...
      was Ihnen die Mehrheit angetan hat...

      Demokratie in unserem Land heißt auch,
      daß die Mehrheit gewisse Regeln des Grundgesetzes
      nicht außer Kraft setzen kann.

      Akzeptiert es oder wandert in die USA oder Rußland aus.

      Wenn die Mehrheit es für richtig hält, Dieben erst
      die linke,dann die rechte Hand und beim Dritten Mal den
      Kopf abzuschlagen,wäre das also auch in Ordnung ?

      Man oh man...

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 13:32:48
      Beitrag Nr. 58 ()
      @nihil
      Ich brauche nicht für bessere Kontrollen demonstrieren, ich habe bereits das Recht darauf. Wenn diese allerdings , wieschon zu oft,nicht funktionieren, dann hilft eben nur noch die Einhaltung von "lebenslänglich" im Sinne der Lebensdauer.
      Ich "..Schreie.." nicht nach längeren Strafen, ich fordere sie zum Schutz meiner Familie und anderen Menschen.
      Die Anderen ,die hier Ihre Meinungen und Gefühle posten als "schreihälse" und "Mob" zu bezeichnen der lynchen würde, nur weil Sie hier Meinungen und Gefühle äussern, halte ich für eine Frechheit.Wenn es jemandem nicht passt das es in D solche Meinungen gibt, dann kann er ja auswandern.
      Wohin sollte man aber in dieser umgekehrten Situation auswandern; wo finde ich eine Gesellschaft vor,in der es solche Forderungen nicht gibt?

      Verabschiede mich aus der Diskussion

      Ovaron
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 15:44:54
      Beitrag Nr. 59 ()
      Hi nihilnovum!
      Schönes Thema hast du dir ausgesucht. :D Also los:

      Du behauptest, dass die Menschenwürde es verbietet, eine Person lebenslang ohne Möglichkeit der Entlassung, einzusperren.
      Diese Aussage zweifle ich mal rechtlich an. Das, was du behauptest, hat das BverfG unter den Art.1I S.1GG, die sogenannte Menschenwürde, subsumiert.
      Sicherlich hätten sie auch zu einem anderen Ergebnis kommen können und wer weis, in 50 Jahren denkt man darüber vielleicht anders.
      Der Verweis auf die Menschenwürde ist im übrigen verfehlt. Der Wortlaut von Art.1I S.1GG besagt nur: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
      Auslegung ist hier nötig. Schließlich fällt das Verabreichen von Abführmitteln bzw. spätere Geben von Muskellösungsmitteln, beim gleichzeitigen festhalten von vier BGS Beamten eines vermeintlichen Drogendealers, auch nicht unter den Schutz des Art.1I S.1GG. Ebenso fällt eine gewaltsame Abschiebung (bis hin zum Tode des Abzuschiebenden) nicht unter Art.1I S.1GG. Sonst würde dies wohl nicht täglich durchgeführt werden.
      Die Würde des Menschen ist somit antastbar. Es kommt nur auf die entsprechende Auslegung an.
      Die Frage der Auslegung ist aber eine philosophische Frage, wo wieder mehrere Meinungen möglich sind.

      Ebenso finde ich Aussagen, wie Die grundsätzliche lebenslange Haft für
      bestimmte Verbrechen oder sogar die Todesstrafe wird es in Deutschland NIE geben,
      dafür sorgt unser Grundgesetz.
      fragwürdig.
      Das GG muss, wie oben bereits angeführt, ausgelegt werden. Dies übernimmt in Deutschland, wenn es will und die Sache nicht gerade für unwichtig erachtet (§93a BverfGG), das Bundesverfassungsgericht.
      Eine Auslegung bzw. eine rechtliche Auffassung kann und liegt aber immer „im Fluss“.
      Dies zeigen viele höchstrichterliche, abweichende Entscheidungen der obersten Bundesgerichte oder z.B. die sich abzeichnende Anerkennung des Berufes „Prostituierte“.
      Selbstverständlich gibt Art. 102GG im Wortlaut wieder: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“
      Ob dies aber nun zwingend aus der Menschwürde (Art.1IGG) folgt , die dem besonderen Schutz des Art.79III GG unterliegt, ist eine ganz andere Frage.
      Und wer weis, vielleicht sind in 50 Jahren Richter beim BverfG, die das alles anders sehen, als es nun scheint.

      Schließlich gibt es mit den Vereinigten Staaten einen Vorzeigedemokraten, der gerne seine tolle Erfahrungen und demokratischen Grundsätze in die ganze Welt tragen will, einen Staat, der die Todesstrafe durchführt.
      Die amerikanischen Richter sehen das „mit der Würde des Menschen“ also ganz anders, als unsere Verfassungshüter.

      Wenn du also Threads aufmachst und behauptest Auch ein Massenmörder steht unter dem Schutz der Menschenwürde , so ist das sicherlich deine dir wohl gegönnte Meinung.
      Ob sie die Meinung des GG ist, ist wohl schon strittig.
      Doch den Verweis auf die Auswanderung anderen zu geben, die anders denken, ist doch verfehlt. Es geht doch um Meinungen. Jeder soll seine haben. Da brauch er nicht ausreisen. Und, wie oben schon betont, kann dies in ein paar Jahren alles schon ganz anders aussehen.
      Der „Fluss“ der politischen Urteile macht auch vor dem BverfG nicht halt.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 16:24:20
      Beitrag Nr. 60 ()
      @ derlustigeClown

      Die USA haben damit nichts zu tun.


      Was Deine Auslegung des Begriffes: Menschenwürde betrifft,
      sagen ich nur soviel sagen:

      die Theorien dazu wirst Du kennen, hoffe ich mal. Du kennst
      sicherlich auch die Grundaussage des BVerfG hierüber.
      Die Objektsformel des Bundesverfassungsgerichts ist der
      elementarste Grundsatz, ja das Fundament unserer Verfassung.
      Wer diesen ankratzt, kann gleich: Adios GG sagen.

      Was Deine Prosituierten betrifft,DAS ist eine völlig
      andere Frage und ich bin entsetzt,daß Du sie hier
      einwirfst. In der Tat ist es sehr zweifelhaft,die
      Menschenwürde dem Grundrechtsverzicht zu entziehen,
      sofern man überhaupt definieren kann, wann ein Mensch
      sich SELBST zum Objekt macht.

      Wir können das gerne näher ausdiskutieren, aber ich
      stelle mal die kühne These auf:

      Bevor das BVerG seine Objektsformal modifiziert und
      damit der Willkür Tür und Tor öffnet, haben die
      Deutschen des GG sowieso abgeschafft, trotz Ewigkeitsklausel.


      Brechmittelvergabe: Aha, sehr interessant.Leider solltest
      du Deine Lehrbücher rauskramen und noch etwas nachlesen,denn
      leider wirfst Du da gleich ein paar Sachen durcheinander.
      Unmittelbarer Zwang bei Gegenwehr,Abschiebung generell und
      die Problematik der Untersuchung(§ 81a StPO vc.nemo-tenetur
      Grundsatz)nach StPO Verfahren.

      Nur soviel:
      Die Brechmittelvergabe unterfällt deshalb nicht der
      Objektsformel des BVerfG, da die Person nicht
      funktionalisiert wird und somit zum reinen Objekt
      des Staates gemacht wird.Es geht hier um ein völlig anderes
      Problem.

      Bei einer lebenslangen Haft, OHNE die Möglichkeit einer
      zweiten Chance bei BEWIESENER sozialen Ungefährlichkeit,
      MACHT der Staat aber diesen Menschen zum Objekt, zum schlichten
      Objekt: Strafgefangener Nr.XY


      Das dies Polizisten,die einen Menschen(der sich verständlicherweise
      oder auch nicht wehrt)zu Tode bringen, ist eine strafbare Handlung,
      denn die polizeilichen Grundsätze erlauben dies nicht.

      DAS WEIßT DU GANZ GENAU!

      mf(kollegialen)g N.N.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 18:15:45
      Beitrag Nr. 61 ()
      @nihilnovum

      Brechmittelvergabe: Aha, sehr interessant. Leider solltest du Deine Lehrbücher rauskramen und noch etwas nachlesen,denn leider wirfst Du da gleich ein paar Sachen durcheinander. Unmittelbarer Zwang bei Gegenwehr,Abschiebung generell und
      die Problematik der Untersuchung(§ 81a StPO vc.nemo-tenetur Grundsatz)nach StPO Verfahren.


      Da brauche ich nix nachlesen, denn sowohl Brechmittelvergabe, als auch die Abschiebungspraxis stellen sehr wohl einen Bezug zu Art.1I GG her.
      Das selbstverständlich hier das Verfahren nach der StPO durchgeführt wird, ändert nichts daran, das die Vorschriften der StPO sich (eigentlich) immer an dem GG messen lassen müssen.
      Das GG, also auch die Menschenwürde, als höherrangiges Verfassungsrecht stellt sehr wohl Grenzen, für die Auslegung der StPO Normen auf. Das diese Grenzen von manchen Verwaltungsgerichten sehr tief gesehen werden, ist gerade deshalb sehr bedenklich.
      Zu behaupten, dass staatliches Handeln auf der einen Seite und schwere Grundrechtseingriffe, bis hin zu menschenunwürdigen Umgang mit Personen, auf der anderen Seite, nix mit einander zu tun hätten, ist doch wohl sehr fraglich.
      Das die Objektsformel des BverfG hier nicht passt, liegt an der Auslegung dieser durch die entsprechenden Gerichte, durch das BverfG selbst und nicht an Art.1I GG, welcher im Wortlaut eigentlich ganz schön klingt. Und dann brauch man auch nicht Adios GG sagen, wenn man gewisse Auslegungsmethoden in Frage stellt.
      Es ist doch wirklich Nonsens zu behaupten, der Mensch werde bei gewaltsamen spannen auf eine Liege und verabreichen von Mitteln, welche extrem menschenunwürdige Züge annehmen, nicht zum reinen Objekt gemacht. Das Objekt ist nur das Erbrochene, ich weis.:rolleyes:
      Das Aufgezeigte ist demzufolge kein völlig anderes Problem.

      Und warum haben die USA damit nix zu tun?
      Du willst doch wohl nicht behaupten, dass die USA kein Rechtsstaat bzw. kein demokratischer Staat sind.
      Amerikanische Richter beweisen uns doch fast „täglich“ (also immer dann, wenn gerade mal wieder eine Hinrichtung stattfindet), dass die Auffassungen von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde sehr unterschiedlich sind.
      Also wenn du einfach sagst, dass die USA ... damit nichts zu tun haben, so machst du es dir, meiner Meinung nach, ziemlich einfach.
      Mein Argument entkräftigst du damit jedenfalls nicht.

      Was Deine Prosituierten betrifft,DAS ist eine völlig andere Frage und ich bin entsetzt,daß Du sie hier einwirfst. In der Tat ist es sehr zweifelhaft,die Menschenwürde dem Grundrechtsverzicht zu entziehen, sofern man überhaupt definieren kann, wann ein Mensch sich SELBST zum Objekt macht.

      Warum bist du über diese Frage entsetzt?
      Die Prostitution ist das älteste Gewerbe der Menschheit. Viele Millionen Menschen in Deutschland nehmen heute beispielsweise dieses Angebot an.
      Mir geht es nicht um die Objektsformel des BverfG. Diese wird durch das BverfG, sofern dieses es für erforderlich hält, so und so modifiziert. Das ist ja auch gut so und muss so sein. Schließlich will sich eine Gesellschaft und mit ihr das Recht immer weiterentwickeln und nicht stehen bleiben.
      Ich wollte allerdings nur aufzeigen, dass Art.1I GG, so wie jede andere Norm, auslegungsbedürftig ist. Und diese Auslegung hängt immer auch mit gesellschaftlichen Zusammenhängen und Wertvorstellungen ab.
      Früher hat man eben die Prostitution als menschenverachtend empfunden und bald wird sie genauso akzeptiert sein, wie jeder andere Beruf.

      Aus diesem Grunde kann ich den Verweis darauf, dass der Strafgefangene, ohne Möglichkeit auf eine zweite Chance, nur zum Objekt gemacht wird, nicht verstehen. Jeder Strafgefangene wird zum Objekt gemacht. Sogar der Bundeswehrsoldat soll nur seine PK kennen und seinen Namen lieber vergessen. Das nenne ich auch zum Objekt machen. Da zählt nicht der einzelne Soldat, sondern nur die Truppe. Glaub mir, ich wies wovon ich rede, ich war bei einer schiessenden Einheit.

      Das dies Polizisten,die einen Menschen(der sich verständlicherweise
      oder auch nicht wehrt)zu Tode bringen, ist eine strafbare Handlung,
      denn die polizeilichen Grundsätze erlauben dies nicht.
      DAS WEIßT DU GANZ GENAU!


      Dazu will ich nur eines sagen:
      Vorsatz scheidet aus. Fahrlässigkeit (Pflichtverletzung?/Vorhersehbarkeit?)? Notwehr vielleicht sogar? (siehe auch: Kaufhausdetektiv erstickt vermeintlichen Dieb, nachdem der Dieb weglief)?
      Alles sehr fraglich...
      Außerdem wird doch nie ein Polizist, wenn nicht gerade großes öffentliches Interesse besteht (manchmal sogar dann nicht), verurteilt.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 18:35:59
      Beitrag Nr. 62 ()
      Hab was vergessen:
      Aus diesem Grunde kann ich den Verweis darauf, dass der Strafgefangene, ohne Möglichkeit auf eine zweite Chance, nur zum Objekt gemacht wird, nicht verstehen. Jeder Strafgefangene wird zum Objekt gemacht. Sogar der Bundeswehrsoldat soll nur seine PK kennen und seinen Namen lieber vergessen. Das nenne ich auch zum Objekt machen. Da zählt nicht der einzelne Soldat, sondern nur die Truppe. Glaub mir, ich wies wovon ich rede, ich war bei einer schiessenden Einheit.
      Verstößt deshalb die Wehrpflicht gegen Art.1I GG, also gegen die Menschenwürde?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 18:52:19
      Beitrag Nr. 63 ()
      1. Ob der Täter(Polizist oder Detektiv)
      nicht verurteilt wird, hat NICHTS damit
      zu tun, ob sein Verhalten strafbar ist oder nicht,
      sondern damit, ob die StA und die Gerichte Ihren
      Job ernst nehmen oder nicht.

      2.Amerika

      Amerika ist nicht Deutschland.Andere Tradition, andere
      Verfassung, andere Moralvorstellungen, CASE LAW, anderes
      Rechtssytem---> ergo: HAT NICHTS MIT UNS ZU TUN


      3.§ 81a StPO: Die Verfassungsmäßigkeit in Hinblick
      auf Art.1 GG hat NICHTS mit der Brechmittelabgabe zu tun,
      sondern ALLGEMEIN:

      a)darf der Staat einen Verdächtigen UNTERSUCHEN

      b)Verstößt er damit gegen den NEMO-NENETUR Grundsatz

      4.Objektsformel und Haft

      Anscheinend hast Du die Objektsformel nicht verstanden.
      Auch ein Berufsbeamter wäre Deiner Meinung nach ein Objekt,
      weil er jeden Tag den gleichen Job tun muß,oder ?

      Jesus, die nimmst einem Menschen denn seine Subjektsqualität,
      wenn Du seine soziale Existenzberechtigung verweigerst,ohne
      den Grund der Gefahr für die Bevölkerung.

      Ein Mörder, der seine Haft abgesessen hat und die VSS einer
      Sicherungsverwahrung NICHT gegeben sind, IST FREIZULASSEN.
      Wenn er weiterhin inhaftiert bliebe, wäre ein ein reines
      Objekt des Staates.

      Stell`Dich doch nicht so an, Du weißt genau wie es ist.


      5.Prostitution

      Herrgottverflucht, denk erst einmal nach,bevor du postest:

      DISPOSITIONSFÄHIGKEIT DER MENSCHENWÜRDE DURCH DEN TRÄGER SELBST,
      das ist mein Kritikpunkt, denn das hat nichts mit unserem Thema
      zu tun, sondern damit, ob der Staat den einzelnen selbst
      vorschreiben kann, was menschenwürdig ist und was nicht.
      Da war keine Wertung über diese Sache enthalten, nur mein
      Entsetzen darüber,daß Du zwei VÖLLIG unterschiedliche
      Problempunkt durcheinanderwirfst.


      6.Auslegungsfähigkeit von Art.1: Herzlichen Glückwunsch,
      viel Spaß im Examen wenn du damit anfängst die Menschenwürde
      neu auszulegen nach dem Motto: Wie ist denn heute das Wetter....
      Der Begriff des Wesensgehaltes sagt Dir schon etwas,oder ?
      Und der Wesensgehalt von Art. 1 ist nun einmal,daß der Mensch
      nicht zum reinen Objekt gemacht werden darf.Und fange mir
      bitte jetzt nicht mit der Theorie von relativen Wesensgehalt
      bei der Menschenwürde an, sonst brech` ich zusammen vor Lachen.

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 18:55:45
      Beitrag Nr. 64 ()
      Gaaaaaanz tolles Argument. Bei welchem Rep bist
      Du denn ? LOL

      Ich wußte doch,daß du sei einen Mist posten würdest

      ---> siehe Beamter

      kein weiterer Kommentar.

      Setz Dich lieber noch einmal hinter Deine Bücher
      und informiere Dich über die Objektsformel...

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 19:20:25
      Beitrag Nr. 65 ()
      @nihilnovum

      Sind wir schon im Examen oder waren wir schon dort?:confused:

      Warum kannst du nicht um die Ecke denken? Ich meine nicht das Gerede von den Repititorien! Art.1 GG ist übrigens nur selten Examensstoff, zumindest im schriftlichen und ausser bei der Prüfung, ob die Todesstrafe wieder eingeführt werden kann.
      Morgen willst du mir dann vielleicht noch erzählen, der Kosovo Krieg sei nicht völkerrechtswidrig gewesen!?

      Schon mal was von Rechtsphilosophie gehört?
      Unser Roboter schaffen wir uns selber, stimmts?
      :laugh:
      Die Juristen wenden an, ein Gehirn brauchen sie dazu meist nicht.
      :laugh:
      Es ist sinnlos, also lassen wir es....
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 19:22:15
      Beitrag Nr. 66 ()
      dies noch:

      § 81a StPO Verfassungskonforme Auslegung der Norm auf Tatbestands, als auch auf Rechtsfolgenseite!
      Schon mal gehört?
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 19:24:42
      Beitrag Nr. 67 ()
      Wie soll ich dich auch verstehen?
      Ich wußte doch,daß du sei einen Mist posten würdest
      Was Deine Prosituierten betrifft,DAS ist eine völlig
      andere Frage und ich bin entsetzt,daß Du sie hier
      einwirfst. In der Tat ist es sehr zweifelhaft,die
      Menschenwürde dem Grundrechtsverzicht zu entziehen,
      sofern man überhaupt definieren kann, wann ein Mensch
      sich SELBST zum Objekt macht.
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 19:31:52
      Beitrag Nr. 68 ()
      Es ist sinnlos, also lassen wir es....
      ja, und...?
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 19:33:50
      Beitrag Nr. 69 ()
      das waren mir schon immer die liebsten: die sich nicht an ihre eigenen vorgaben halten.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 19:34:23
      Beitrag Nr. 70 ()
      na, und...?!
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 19:36:16
      Beitrag Nr. 71 ()
      @AdRem

      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 19:42:34
      Beitrag Nr. 72 ()
      1.Rep war ein Scherz, ein kleiner Scherz.Humor
      hast du anscheinend am Seminareingang abgegeben ;c)


      2."dies noch:

      § 81a StPO Verfassungskonforme Auslegung der Norm auf Tatbestands, als auch auf Rechtsfolgenseite!
      Schon mal gehört?"

      Das obiter dictum aus Karlsruhe zur Brechmittelvergabe
      gelesen ?

      So von wegen zwangsweises Magenauspumpen vs. Brechmittel

      Außerdem sage ich:Wenn das Hauptproblem einer Norm
      in seiner Existenz selbst liegt, juckt mich eine
      verfasssungskonforme AUSLEGUNG zunächst nur peripher, Herr Kollege.


      3.Prostitution

      Nachmal für kleine Juristen:

      1.Problemkreis

      Der Staat geht zwangsweise gegen einen Menschen vor(--->Knast)

      2.Problemkreis

      Wie weit reicht die Schutzpflicht des Staates bezüglich des
      Verhaltens der Person SELBST.(---> Prosituierte macht sich
      SELBST zum Objekt)



      2 Problemkreise, 2 mögliche Antworten--->Vergleich ist hier fehl am Platze



      4.BVerfG:

      Steht nicht ÜBER der Verfasssung.Nur nochmal zur Klarstellung,
      und Karlsruhe muß auch eines beachten:

      Art.1 I GG will nach dem Willen des Gesetzgebers folgendes
      bewirken

      ---> erst kommt der einzelne, dann die Gemeinschaft

      (Daran kommt auch J.L. nicht vorbei LOL.)

      ---> Einzelne muß seine Subjektsqualität behalten

      ---> lebenslanges Wegsperren(ohne Grund)verhindert dies aber

      Wenn ein Grund vorliegt, ist er nicht reines Objekt. Alles klar ?


      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 19:44:55
      Beitrag Nr. 73 ()
      @ AdRem

      Juristen sind halt so,...ich persönlich
      nenne das "Hirnwichserei"...LOL...

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 19:56:09
      Beitrag Nr. 74 ()
      Von meiner Seite ist jetzt aber wirklich Schluß.

      Also, allen noch eine schöne Woche und

      LANG LEBE KÖNIG LUDWIG II!

      Meiner einer hat noch ekelhafte Fälle auf seinem
      Schreibtisch liegen.....

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 20:08:41
      Beitrag Nr. 75 ()
      Ich mache weder ein Seminar, noch ein Rep und habe demzufolge meinen Humor nicht am Seminareingang abgegeben
      (schon circa 25 Jahre her).

      1. meine Meinung zu Brechmittelabgabe:
      Heute verfassungswidrig wegen Verstosses u.a. gegen Art.1I GG. Morgen auch noch?

      2. für riesen Juristen:
      a)Problemkreis: Der Staat geht zwangsweise gegen einen Menschen vor. Hat nix mit Prostitution zu tun.

      b)Problemkreis Prostituierte: Beispiel für die Änderung des Rechts.Eine Auslegung bzw. eine rechtliche Auffassung kann und liegt aber immer „im Fluss“.
      Dies zeigen viele höchstrichterliche, abweichende Entscheidungen der obersten Bundesgerichte oder z.B. die sich abzeichnende Anerkennung des Berufes „Prostituierte“.


      3. BVerfG steht natürlich nicht über der Verfassung. Es schützt sie und legt sie aus.
      Art.1I GG ist wohl strittig. Zumindest hier.:laugh:

      Nix ist klar.:confused:


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