Auch ein Massenmörder steht unter dem Schutz der Menschenwürde - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.07.01 22:31:22 von
neuester Beitrag 10.07.01 20:08:41 von
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Es hat keinen Sinn.Ich habe wirklich versucht
die rechtliche/rechtsstaatliche Seite darzulegen,
denn diese ist numal FAKT und nicht zum GLÜCK
nicht veränderbar.Die Menschenwürde verbietet
es, eine Person lebenslang ohne Möglichkeit
der Entlassung einzusprerren. Wer das nicht
einsehen will,soll auswandern oder die Verfassung
abschaffen, denn Art. 79 III GG garantiert die
Menschenwürde(ja, auch der Massenmörderung hat diese
nicht verwirkt, ja kann sie gar nicht verwirken)auf
alle Ewigkeit.Es sei denn, ein politischer Umsturz
erfolgt und die Verfassung wird einfach abgeschafft.
Was ich persönlch vonsolchen kranken Menschen halte,
kann sich jeder denken, vermutlich haben wir alle dieselben
bestalischen Rachegelüste, aber ein Rechtsstaat kann nur
funktionieren,wenn sich die Gesellschaft an die Spielregeln
hält, so unverständlich sie einem manchmal auch erscheinen
mögen.
Also,laßt Eure populistischen Sprüche,sie gehen an der Wirlichkeit
vorbei und werden sich,außer im Falle eines polistischen
Umsturzes,nicht verwirklichen lassen.
Jedesmal wenn ein Politiker das in der Not(schröder hat gestern
schließlich erfahren müssen,daß er die Mehrheit im Bund verloren
hat ;c) )zu diesem alten: Gib dem Volk etwas zum aufregen Trick
und polarisiere es damit, greift, springt die Meute an.
Also, erst nachdenken, dann brüllen.
Für mich sind Kinderschänder,Vergewaltiger,Auftragsmörder etc.pp
menschlicher Abschaum, ja, aber dennoch verbietet es unser
Grundgesetz diesen Menschen Ihre Menschenwürde zu nehmen,auch
wenn sie es vielleicht aus subjektiven Empfinden verständlicherweise
nicht verdienen.
mfg N.N.
die rechtliche/rechtsstaatliche Seite darzulegen,
denn diese ist numal FAKT und nicht zum GLÜCK
nicht veränderbar.Die Menschenwürde verbietet
es, eine Person lebenslang ohne Möglichkeit
der Entlassung einzusprerren. Wer das nicht
einsehen will,soll auswandern oder die Verfassung
abschaffen, denn Art. 79 III GG garantiert die
Menschenwürde(ja, auch der Massenmörderung hat diese
nicht verwirkt, ja kann sie gar nicht verwirken)auf
alle Ewigkeit.Es sei denn, ein politischer Umsturz
erfolgt und die Verfassung wird einfach abgeschafft.
Was ich persönlch vonsolchen kranken Menschen halte,
kann sich jeder denken, vermutlich haben wir alle dieselben
bestalischen Rachegelüste, aber ein Rechtsstaat kann nur
funktionieren,wenn sich die Gesellschaft an die Spielregeln
hält, so unverständlich sie einem manchmal auch erscheinen
mögen.
Also,laßt Eure populistischen Sprüche,sie gehen an der Wirlichkeit
vorbei und werden sich,außer im Falle eines polistischen
Umsturzes,nicht verwirklichen lassen.
Jedesmal wenn ein Politiker das in der Not(schröder hat gestern
schließlich erfahren müssen,daß er die Mehrheit im Bund verloren
hat ;c) )zu diesem alten: Gib dem Volk etwas zum aufregen Trick
und polarisiere es damit, greift, springt die Meute an.
Also, erst nachdenken, dann brüllen.
Für mich sind Kinderschänder,Vergewaltiger,Auftragsmörder etc.pp
menschlicher Abschaum, ja, aber dennoch verbietet es unser
Grundgesetz diesen Menschen Ihre Menschenwürde zu nehmen,auch
wenn sie es vielleicht aus subjektiven Empfinden verständlicherweise
nicht verdienen.
mfg N.N.
@NIHILNOVUM
Kuck mal raus, draußen schneits...
Kuck mal raus, draußen schneits...
!
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Danke für Deinen bemerkenswerten Beitrag.
mfg
mfg
@ fesdu
Lass` bitte die Finger von Drogen, die
trüben den Realitätssinn...
mfg N.N.
Lass` bitte die Finger von Drogen, die
trüben den Realitätssinn...
mfg N.N.
die würde des menschen ist unantastbar - hast recht.
aber was spricht dagegen wenn sie ihr lebenlang die strasse putzen
los alle raus - unter aufsicht natürlich - in deutschlands
strassengräben gibt es genug unrat.
entlohnung gibt es keine - höchstens wasser und brot - das hätten die sich
vorher überlegen sollen
und wer den sack nicht voll griegt - schw... ab ....
mcl
aber was spricht dagegen wenn sie ihr lebenlang die strasse putzen
los alle raus - unter aufsicht natürlich - in deutschlands
strassengräben gibt es genug unrat.
entlohnung gibt es keine - höchstens wasser und brot - das hätten die sich
vorher überlegen sollen
und wer den sack nicht voll griegt - schw... ab ....
mcl
@ Mr.Day
Angenommen Dein Bruder/Vater/Sohn würde besoffen
meine Frau vergewaltigen oder sich an
meine 15jährige Tochter ranmachen.Er kann
es sich nicht erklären und würde alles tun,
um diese Sache ungeschehen zu machen,was selbstverständlich
nicht geht.Sollte er dann hingerichtet werden ? Würdest
Du öffentlich seinen Tod fordern ?
Denk`mal drüber nach....
mfg N.N.
Angenommen Dein Bruder/Vater/Sohn würde besoffen
meine Frau vergewaltigen oder sich an
meine 15jährige Tochter ranmachen.Er kann
es sich nicht erklären und würde alles tun,
um diese Sache ungeschehen zu machen,was selbstverständlich
nicht geht.Sollte er dann hingerichtet werden ? Würdest
Du öffentlich seinen Tod fordern ?
Denk`mal drüber nach....
mfg N.N.
Mich interessiert die Person nicht. Wenn es mein Buder oder Vater wäre ist es auch egal er hat seine Strafe verdient. Alkohol ist ne gängige Ausrede. Wenn jemand unkontrolliert ausrastet wenn er trinkt darf er halt nicht trinken.
@Mclinux
Der Strafvollzug ist ein anderes Thema.Ich wäre
auch für eine stärkere soziale Verpflichtung in manchen
Fällen.Ich könnte mir z.B. gut einen Zwangseinsatz im
sozialen Bereich vorstellen, so würde wenigstens der
gesellschaftliche Schaden zumindest etwas kompensiert.
Ich erinnere mich dunkel an eine Regelung bei einem
Naturvolk,daß z.B. der Mörder eines Mannes im Dorf
des Opfers gezwungen wird,die berufliche Stellung des
Opfers zu übernehmen und so den sozialen Schaden
auszugleichen.Ein interessanter Gedanke....
mfg N.N.
Der Strafvollzug ist ein anderes Thema.Ich wäre
auch für eine stärkere soziale Verpflichtung in manchen
Fällen.Ich könnte mir z.B. gut einen Zwangseinsatz im
sozialen Bereich vorstellen, so würde wenigstens der
gesellschaftliche Schaden zumindest etwas kompensiert.
Ich erinnere mich dunkel an eine Regelung bei einem
Naturvolk,daß z.B. der Mörder eines Mannes im Dorf
des Opfers gezwungen wird,die berufliche Stellung des
Opfers zu übernehmen und so den sozialen Schaden
auszugleichen.Ein interessanter Gedanke....
mfg N.N.
Wenn die Regeln (Gesetze) aktuell nicht mehr ausreichen, um die Teilnehmer des Lebens dazu zu bringen sich Ihnen zu unterwerfen, müssen sie im Interesse der anderen Teilnehmer des Lebens verschärft werden um Diese zu schützen!
OVARON
OVARON
alkohol ist wenigstens noch eine ausrede, aber die meisten sind ja so arm weil sie so schlechte eltern hatten, vielleicht stimmts ja auch, trotzdem ist der schaden nicht von der hand zu weisen
ich denke auch ;;;weg;;; , aber nicht wegsperren
spart kosten und die angst kommt er wieder ??
ich denke auch ;;;weg;;; , aber nicht wegsperren
spart kosten und die angst kommt er wieder ??
@theak
Du würdest also fordern,daß Dein Sohn wegen der
Vergewaltigung einer Frau hingerichtet wird ?
Obwohl er besoffen war und jetzt selbstverständlich
sein Unrecht einsieht ?
Oder er einfach psychisch krank ist ?
Sollte er hingerichtet werden ?
mfg N.N.
Du würdest also fordern,daß Dein Sohn wegen der
Vergewaltigung einer Frau hingerichtet wird ?
Obwohl er besoffen war und jetzt selbstverständlich
sein Unrecht einsieht ?
Oder er einfach psychisch krank ist ?
Sollte er hingerichtet werden ?
mfg N.N.
@ Die Stimme
Gewalttäter kommen selbst oft aus gewalttätigen Familien.
Ich kenne den alten Spruch: Dann weiß er ja,wie weh das tut...
Aber leider fehlt solchen Menschen oft das Unrechtsbewußtsein,
bzw.sie werden selbst psychisch krank und vergreifen sich
an Frauen oder Kindern. Alle töten ?
Wo ist der Unterschied, ob es einer besoffen tut oder
er unter einem psychischen Defekt leidet ?
Der Besoffene kann ja schließlcih auch wieder einmal
trinken...
mfg N.N.
Gewalttäter kommen selbst oft aus gewalttätigen Familien.
Ich kenne den alten Spruch: Dann weiß er ja,wie weh das tut...
Aber leider fehlt solchen Menschen oft das Unrechtsbewußtsein,
bzw.sie werden selbst psychisch krank und vergreifen sich
an Frauen oder Kindern. Alle töten ?
Wo ist der Unterschied, ob es einer besoffen tut oder
er unter einem psychischen Defekt leidet ?
Der Besoffene kann ja schließlcih auch wieder einmal
trinken...
mfg N.N.
@nihilnovum
erlaubt die Menschwürde, welche sich ein Verbrecher an Brust heften will, dass kleine Kinder Freiwild sind. Mag sein, dass ein solcher Verbrecher in der Obhut des Staates (Gefängnis) Anspruch auf allen Maßnahmen hat, welche zum Erhalt seiner Gesundheit erforderlich sind. Es gibt aber keinen Artikel im Grundgesetz, dass der Gefangene Anspruch auf Maßnahmen, welche zur Unterhaltung im Strafvollzug dienen.
Rübe ab ist nicht das richtige, solche Leute schreckt dies nicht ab. Ich würde eher sagen Zwangskastration und dann ehwige Sicherheitsverwahrung in einem Arbeitslager.
erlaubt die Menschwürde, welche sich ein Verbrecher an Brust heften will, dass kleine Kinder Freiwild sind. Mag sein, dass ein solcher Verbrecher in der Obhut des Staates (Gefängnis) Anspruch auf allen Maßnahmen hat, welche zum Erhalt seiner Gesundheit erforderlich sind. Es gibt aber keinen Artikel im Grundgesetz, dass der Gefangene Anspruch auf Maßnahmen, welche zur Unterhaltung im Strafvollzug dienen.
Rübe ab ist nicht das richtige, solche Leute schreckt dies nicht ab. Ich würde eher sagen Zwangskastration und dann ehwige Sicherheitsverwahrung in einem Arbeitslager.
@ Leo6
Nein,das erlaubt sie nicht, deshalb steht ja
schließlich der Mißbrauch von Kindern unter
anderem unter Strafe....
Wie schon gesagt, über den Strafvollzug kann man
sich gerne unterhalten...
Was den Rest Deiner Aussage betrifft: siehe mein
Ausgangsposting
mfg N.N.
Nein,das erlaubt sie nicht, deshalb steht ja
schließlich der Mißbrauch von Kindern unter
anderem unter Strafe....
Wie schon gesagt, über den Strafvollzug kann man
sich gerne unterhalten...
Was den Rest Deiner Aussage betrifft: siehe mein
Ausgangsposting
mfg N.N.
Eine elementare gesellschaftliche Grenzüberschreitung wie Kindesmißbrauch oder gar Tötung hat der Gesetzgeber die Pflicht dem Täter mit einer elementaren Konsequenz zu konfrontieren, sei es der Tod oder der Knast.
Gewisse mildernde Umstände sollten berücksichtigt werden, aber mitleidslos in der Ausführung der Konsequenz.
Diagnosen, Theraphie und Promille sind irreal, das Leiden oder der Tod des Kindes sind real !
Gewisse mildernde Umstände sollten berücksichtigt werden, aber mitleidslos in der Ausführung der Konsequenz.
Diagnosen, Theraphie und Promille sind irreal, das Leiden oder der Tod des Kindes sind real !
Oh man, es ist sinnlos....
Ihr könnt plärren, soviel ihr wollt.
Die grundsätzliche lebenslange Haft für
bestimmte Verbrechen oder sogar die Todes-
strafe wird es in Deutschland NIE geben,
dafür sorgt unser Grundgesetz. Da kann
auch ein Herr Schröder nichts ändern.
Akzeptiert endlich diese Realität.
@eierdieb
Die Leiden einer vergewaltigten Frau sind real, die Leiden
eines Kindes, das im Straßenverkehr verstümmelt wird sind
real,das Leiden eines Erwachsenen,der mißhandelt und schwerst
verletzt wurde sind real,das Leiden eines Kindes,das von
seinen Eltern auf die übelste Art geprügelt wird ist real
....usw...usw...
Deshalb Tod oder lebenslangen Knast für alle diese Täter?
mfg N.N.
Ihr könnt plärren, soviel ihr wollt.
Die grundsätzliche lebenslange Haft für
bestimmte Verbrechen oder sogar die Todes-
strafe wird es in Deutschland NIE geben,
dafür sorgt unser Grundgesetz. Da kann
auch ein Herr Schröder nichts ändern.
Akzeptiert endlich diese Realität.
@eierdieb
Die Leiden einer vergewaltigten Frau sind real, die Leiden
eines Kindes, das im Straßenverkehr verstümmelt wird sind
real,das Leiden eines Erwachsenen,der mißhandelt und schwerst
verletzt wurde sind real,das Leiden eines Kindes,das von
seinen Eltern auf die übelste Art geprügelt wird ist real
....usw...usw...
Deshalb Tod oder lebenslangen Knast für alle diese Täter?
mfg N.N.
@nihinovum
Deine Argumentation zielt auf einen Begriff ab , bei dem ich vor Zorn zittere: SCHULDUNFÄHIG
Wenn Einer ein Kind schändet oder Einen umbringt, gehört er für die TAT bestraft,er hat sie ja auch begangen.
Ansonsten möchte ich für mich beantragen, dass ich OPFERUNFÄHIG bin!!!
OVARON
Deine Argumentation zielt auf einen Begriff ab , bei dem ich vor Zorn zittere: SCHULDUNFÄHIG
Wenn Einer ein Kind schändet oder Einen umbringt, gehört er für die TAT bestraft,er hat sie ja auch begangen.
Ansonsten möchte ich für mich beantragen, dass ich OPFERUNFÄHIG bin!!!
OVARON
Es geht um Kindesmißbrauch oder Tötung eines Kindes, oder irre ich mich ? (es ist unsinnig Verkehrsopfer als Entlastungsargument zu instrumentalisieren).
Das Strafmaß ist nicht entscheident (ob Tod oder Knast) entscheident ist die für Täter, Opfer und Gesellschaft nachvollziehbare und vorhersehbare Konsequenz der Tat.
Alles andere ist Gefühlsdudelei und Pseudohumanismus !
Das Strafmaß ist nicht entscheident (ob Tod oder Knast) entscheident ist die für Täter, Opfer und Gesellschaft nachvollziehbare und vorhersehbare Konsequenz der Tat.
Alles andere ist Gefühlsdudelei und Pseudohumanismus !
Massenmörder - Menschenwürde?
Ein Hund, der einmal einen Menschen tötet, wird erschossen.
NRgie
Ein Hund, der einmal einen Menschen tötet, wird erschossen.
NRgie
@ Ovaron
Aha.Gut,dann schaffen wir die §§ 20f StGB ab.
Auch eine Methode...verstößt zwar gegen den
Grundsatz: Nulla poena sine culpa,der auch
im Grundgestez verankert ist,aber egal....
@ Eierdieb
Aha.Pseudohumanismus nennt man das schon.Ich muß
Dir leider sagen,daß mich der Vergewlatigungstod
meiner Frau genauso schmerzen würde, wie der
Vergewaltigungstod meiner Kinder.Ebenso würde mich
der Verkehrstod meiner Frau/Kinder für immer verzweifeln
lassen...DARAN ÄNDERT ABER DIE TÖTUNG DES TÄTERS NICHTS!
Ich instrumentalisiere gar nichts.Schon gar nicht als
Entlastungsargument.Was soll der Blödsinn ? Es geht
hier um rechtliche Fakten und daran kann auch der Wille
das VOLKES nichts ändern.
Wenn 51 % der Bevölkerung dafür wären, Rothaarige am
Sonntag zu opfern,wäre das trotz der Mehrheit nicht
möglich.
Um die Opfer muß man sich kümmern,aber die Täter
werden deswegen nicht zu "Objekten" der Willkür des
Volkes/Staates. DAS GENAU BESAGT DIE MENSCHENWÜRDE!
Daran kann keiner etwas ändern,solange unser Staat auf
dem Grundgesetz basiert.
mfg N.N.
Aha.Gut,dann schaffen wir die §§ 20f StGB ab.
Auch eine Methode...verstößt zwar gegen den
Grundsatz: Nulla poena sine culpa,der auch
im Grundgestez verankert ist,aber egal....
@ Eierdieb
Aha.Pseudohumanismus nennt man das schon.Ich muß
Dir leider sagen,daß mich der Vergewlatigungstod
meiner Frau genauso schmerzen würde, wie der
Vergewaltigungstod meiner Kinder.Ebenso würde mich
der Verkehrstod meiner Frau/Kinder für immer verzweifeln
lassen...DARAN ÄNDERT ABER DIE TÖTUNG DES TÄTERS NICHTS!
Ich instrumentalisiere gar nichts.Schon gar nicht als
Entlastungsargument.Was soll der Blödsinn ? Es geht
hier um rechtliche Fakten und daran kann auch der Wille
das VOLKES nichts ändern.
Wenn 51 % der Bevölkerung dafür wären, Rothaarige am
Sonntag zu opfern,wäre das trotz der Mehrheit nicht
möglich.
Um die Opfer muß man sich kümmern,aber die Täter
werden deswegen nicht zu "Objekten" der Willkür des
Volkes/Staates. DAS GENAU BESAGT DIE MENSCHENWÜRDE!
Daran kann keiner etwas ändern,solange unser Staat auf
dem Grundgesetz basiert.
mfg N.N.
@ NRgie
Komm vergiss`es einfach.Mit Leuten wie Dir ist
einfach jede Diskussion sinnlos.
mfg N.N.
Komm vergiss`es einfach.Mit Leuten wie Dir ist
einfach jede Diskussion sinnlos.
mfg N.N.
ach mann,
todestrafe bringt es doch nicht,
soll das abschrecken? nach ein paar minuten ist derjenige tot, und?
aber , den rest des lebens arbeiten wie, straße reinigen, wald aufräumen, autobanhparkplätze reinigen, offentliche
einrichtungen polieren, kurz, das allgemeingut in schuß halten, (natürlich unter strengster aufsicht),
was ist denn dagegen zu sagen.
natürlich tut er das nicht umsonst, er behält sein leben,
wird ernährt und hat eine unterkunft,
DAS ist doch in ordnung
todestrafe bringt es doch nicht,
soll das abschrecken? nach ein paar minuten ist derjenige tot, und?
aber , den rest des lebens arbeiten wie, straße reinigen, wald aufräumen, autobanhparkplätze reinigen, offentliche
einrichtungen polieren, kurz, das allgemeingut in schuß halten, (natürlich unter strengster aufsicht),
was ist denn dagegen zu sagen.
natürlich tut er das nicht umsonst, er behält sein leben,
wird ernährt und hat eine unterkunft,
DAS ist doch in ordnung
@nihil
Erklär mal Denjenigen, die durch einen "Freigänger" oder einen "für erfolgreich therapiert" gehaltenen ,persönliches Leid erlitten oder den Verlust eines Angehörigen ertragen müssen was man zur Erhaltung Ihrer Würde unternommen hat?
Wenn es in diesem Staat möglich ist ,das ein Triebtäter (er ist krank und wird es immer wieder tun) freikommen kann um seinem Trieb wieder nachzugehen, dann ist das Gesetz nicht ausreichend. In diesem Falle fühle ich mich vor einer bekannten potentiellen Gefahr nicht geschützt und somit in meiner Würde veletzt, mich dieser Gefahr ausgesetzt zu sehen, oder vielleicht sogar noch in der Angst leben zu müssen das sich der Täter nach z.B. 6 Jahren auch noch mein 2. Kind vornimmt beraubt mich meiner Würde!
Ovaron
Erklär mal Denjenigen, die durch einen "Freigänger" oder einen "für erfolgreich therapiert" gehaltenen ,persönliches Leid erlitten oder den Verlust eines Angehörigen ertragen müssen was man zur Erhaltung Ihrer Würde unternommen hat?
Wenn es in diesem Staat möglich ist ,das ein Triebtäter (er ist krank und wird es immer wieder tun) freikommen kann um seinem Trieb wieder nachzugehen, dann ist das Gesetz nicht ausreichend. In diesem Falle fühle ich mich vor einer bekannten potentiellen Gefahr nicht geschützt und somit in meiner Würde veletzt, mich dieser Gefahr ausgesetzt zu sehen, oder vielleicht sogar noch in der Angst leben zu müssen das sich der Täter nach z.B. 6 Jahren auch noch mein 2. Kind vornimmt beraubt mich meiner Würde!
Ovaron
Es ist wirklich unsinnig den Mord an einem Kind mit dem Mord an einem Erwachsenen in Verbindung zu brinen.
Der Tod eines Kindes ist (unabhängig von dem tatsächlichen Leiden des Opfers) eine elementare Mißachtung aller gesellschaftlichen Normen.
Der Täter hat gegebenenfalls den Anspruch auf einen würdevolle Hinrichtung, so schrecklich diese auch sein mag, seine Würde als geachtetes menschliches Wesen hat er verwirkt, so oder so !
Persönlich bin ich kein unbedingter Befürworter der Todesstrafe (ich finde die Hinrichtungspraxis in den USA, wo die Täter teils 15 Jahre nach der Tat, die sie als Jungedliche begangen haben, als willkürlich brutal und bigott)
Allerdings hätte ich wirklichen Probleme mit der Hinrichtung eines Kindermörders, abschrecken würde mich allenfalls die unvermeidliche voyouristische Gier der Medien und Stammtische.
Der Tod eines Kindes ist (unabhängig von dem tatsächlichen Leiden des Opfers) eine elementare Mißachtung aller gesellschaftlichen Normen.
Der Täter hat gegebenenfalls den Anspruch auf einen würdevolle Hinrichtung, so schrecklich diese auch sein mag, seine Würde als geachtetes menschliches Wesen hat er verwirkt, so oder so !
Persönlich bin ich kein unbedingter Befürworter der Todesstrafe (ich finde die Hinrichtungspraxis in den USA, wo die Täter teils 15 Jahre nach der Tat, die sie als Jungedliche begangen haben, als willkürlich brutal und bigott)
Allerdings hätte ich wirklichen Probleme mit der Hinrichtung eines Kindermörders, abschrecken würde mich allenfalls die unvermeidliche voyouristische Gier der Medien und Stammtische.
@ Ovaron: Das für die Opfer zu wenig getan wird,
deshalb bin ich auch Mitglied im Weißen Ring,steht
außer Frage.Das die Fehleinschätzungen von Psychologen
und Psychiatern schreckliches hervorrufen, ist ebenfalls
klar.Nur die rechtsstaatliche Konsequenz ist: Bessere
Kontrolle vor Freilassung und nicht Tötung der Täter.
@ eierdieb
Auch die Vergewaltigung einer Frau ist eine Verachtung
der elementarsten Normen der Gesellschaft. Auch dieser
Mensch hat für mich persönlich seine würde verwirkt,
ebenso wie der Mörder oder der BEWUßT besoffene
Autofahrer,der sinnlos Unschuldige umbringt.Ich
würde sie alle umbringen,wenn ich in der Nähe wäre und
die Opfer in meiner Familie vorzufinden wären.
Aber das gibt dem Staat nicht das Recht:
a)die Todesstrafe anzuordnen
b)den Täter die Menschwürde abzusprechen
Ist nicht immer meine Meinung,dies sagt aber das Grundgesetz.
mfg N.N:
deshalb bin ich auch Mitglied im Weißen Ring,steht
außer Frage.Das die Fehleinschätzungen von Psychologen
und Psychiatern schreckliches hervorrufen, ist ebenfalls
klar.Nur die rechtsstaatliche Konsequenz ist: Bessere
Kontrolle vor Freilassung und nicht Tötung der Täter.
@ eierdieb
Auch die Vergewaltigung einer Frau ist eine Verachtung
der elementarsten Normen der Gesellschaft. Auch dieser
Mensch hat für mich persönlich seine würde verwirkt,
ebenso wie der Mörder oder der BEWUßT besoffene
Autofahrer,der sinnlos Unschuldige umbringt.Ich
würde sie alle umbringen,wenn ich in der Nähe wäre und
die Opfer in meiner Familie vorzufinden wären.
Aber das gibt dem Staat nicht das Recht:
a)die Todesstrafe anzuordnen
b)den Täter die Menschwürde abzusprechen
Ist nicht immer meine Meinung,dies sagt aber das Grundgesetz.
mfg N.N:
Ich finde die Todesstrafe für außergewöhnliche menschenvernichtende Verbrechen in Einzelfällen durchaus für sinnvoll, zeugen sie doch von der Selbstbestimmung einer menschlichen Gesellschaft, die sich in letzter Konsequenz das Recht über Leben und Tod zu entscheiden vorbehält.
@ eierdieb
...sie zeigen nichst anderes als daß sich der Staat auf
die Stufe der Täter stellt.Aus.Das Talionsprinzip ist
zum Glück Geschichte.
mfg N.N.
...sie zeigen nichst anderes als daß sich der Staat auf
die Stufe der Täter stellt.Aus.Das Talionsprinzip ist
zum Glück Geschichte.
mfg N.N.
@ eierdieb
Das haben die Nazis/kommunisten/Diktatoren etc.pp auch getan...
auch sie haben darüber entschieden, was lebenswertes
Leben ist....
mfg N.N.
Das haben die Nazis/kommunisten/Diktatoren etc.pp auch getan...
auch sie haben darüber entschieden, was lebenswertes
Leben ist....
mfg N.N.
Klar die Bedenken teile ich, aber in der letzten Konsequenz ist die Hinrichtung eines wirklichen brutalen Mörders moralisch nicht verwerflich !
Hi nihilnovum
welche Menschenwürde bitte? Ist der Mensch was besonderes. hast Du schonmal darüber nachgedacht zu was er seine Intelligenz benutzt. Für mich ist der Mensch eine fehlentwickelte Kreatur ohne Funktion. Er zerstört mehr als er gut macht, mordet, brandschatzt, vergewaltigt und,und, usw.
welche Menschenwürde bitte? Ist der Mensch was besonderes. hast Du schonmal darüber nachgedacht zu was er seine Intelligenz benutzt. Für mich ist der Mensch eine fehlentwickelte Kreatur ohne Funktion. Er zerstört mehr als er gut macht, mordet, brandschatzt, vergewaltigt und,und, usw.
@ theak
Gut.Hochthermische Lösung für die Welt.Alle töten...ist
ja eh egal....
mfg N.N.
Gut.Hochthermische Lösung für die Welt.Alle töten...ist
ja eh egal....
mfg N.N.
Wenn der Mensch nicht so gnadenlos korrupt, sensationsgeil und flachgeistig wäre, dann wäre die Hinrichtung eines menschenvernichtenden Mörders eine saubere, erhabene Sache, ein reinigendes Gewitter.
Hi nihilnovum
für unsere Welt, der zur Zeit einzige bekannte Planet in der Art wärs warscheinlich gut.
Darum gehts aber nicht. Es muß möglich sein ohne Angst in einer Gemeinschaft leben zu können. Eine Gemeinschaft die einem Sicherheit gibt usw. Du weißt was ich meine.
Alles das sich ausserhalb stellt hat in dieser Gemeinschaft nicht verloren!!!
gruss
für unsere Welt, der zur Zeit einzige bekannte Planet in der Art wärs warscheinlich gut.
Darum gehts aber nicht. Es muß möglich sein ohne Angst in einer Gemeinschaft leben zu können. Eine Gemeinschaft die einem Sicherheit gibt usw. Du weißt was ich meine.
Alles das sich ausserhalb stellt hat in dieser Gemeinschaft nicht verloren!!!
gruss
nur weil der mensch so gnadenlos korrupt, sensationsgeil und flachgeistig ist, kann jemand die hinrichtung eines menschenvernichtenden mörders eine saubere, erhabene sache, ein reinigendes gewitter nennen.
hättest du irgendwas kapiert von dem, für was manche menschen kämpfen, für menschlichkeit, dann würdest du dich nciht mit dem täter auf eine stufe stellen und dieselbe tat nochmals tun wollen, nur diesmal legitimiert. genau das sollte dich nämlich von den tätern unterscheiden, dass du nicht dasselbe tun würdest.
wenn manche philosophen behaupten der mensch sei prinzipell schlecht, dann musst du ihnen nicht noch den beweis liefern.
hättest du irgendwas kapiert von dem, für was manche menschen kämpfen, für menschlichkeit, dann würdest du dich nciht mit dem täter auf eine stufe stellen und dieselbe tat nochmals tun wollen, nur diesmal legitimiert. genau das sollte dich nämlich von den tätern unterscheiden, dass du nicht dasselbe tun würdest.
wenn manche philosophen behaupten der mensch sei prinzipell schlecht, dann musst du ihnen nicht noch den beweis liefern.
@ Karl
Danke.Ich wäre hier sonst noch verzweifelt....
mfg N.N.
Danke.Ich wäre hier sonst noch verzweifelt....
mfg N.N.
Frage an Karl und nihilnovum
wenn ihr eine Krebsgeschwulst habt läßt ihr die entfernen?
wenn ihr eine Krebsgeschwulst habt läßt ihr die entfernen?
gern geschehen. humanistische bildung und sowas wie persönlichkeit und rückgrat scheinen hier nur wenige zu haben. dafür würden wir hier aber sicher jederzeit einen schönen lynchmob zusammenbringen....
@ theak
Natürlich.Wo liegt das Problem ?
mfg N.N.
Natürlich.Wo liegt das Problem ?
mfg N.N.
@nihilnovom,
"Deine eigene Meinung" v.s. "Grundgesetz". Ich denke einmal,
so läßt sich nicht diskutieren! Vor allen Dingen kommt
nicht rüber, was Du uns genau sagen möchtest?
Jeder posted doch nur, was er rausliest und dann dazu
seine Meinung.
Ist aber dennoch ein interessantes Thema!
cu
mokos2
"Deine eigene Meinung" v.s. "Grundgesetz". Ich denke einmal,
so läßt sich nicht diskutieren! Vor allen Dingen kommt
nicht rüber, was Du uns genau sagen möchtest?
Jeder posted doch nur, was er rausliest und dann dazu
seine Meinung.
Ist aber dennoch ein interessantes Thema!
cu
mokos2
@ mokos2
Ich poste hauptsächlich die rechtliche Lage.
Denn der Rechtsstaat kann nur funktionieren,
wenn persönliche Rachegefühle berücksichtigt werden.
Ich persönlich bin aber grundsätzlich
GEGEN die Todesstrafe,denn es kann nicht der Erfolg
des Humanismus sein,daß der Staat sich auf die
moralische Stufe der Täter(Mißachtung von Leben) stellt.
Hinzu kommen noch diverse juristische Probleme, z.B.
ist eine erfolgreiche Revision gegen ein vollstrecktes
Todesurtiel ziemlich witzlos.
mfg N.N.
Ich poste hauptsächlich die rechtliche Lage.
Denn der Rechtsstaat kann nur funktionieren,
wenn persönliche Rachegefühle berücksichtigt werden.
Ich persönlich bin aber grundsätzlich
GEGEN die Todesstrafe,denn es kann nicht der Erfolg
des Humanismus sein,daß der Staat sich auf die
moralische Stufe der Täter(Mißachtung von Leben) stellt.
Hinzu kommen noch diverse juristische Probleme, z.B.
ist eine erfolgreiche Revision gegen ein vollstrecktes
Todesurtiel ziemlich witzlos.
mfg N.N.
..."NICHT" berücksichtigt werden, oh Gott,ich muß in´s Bett.
mfg N.N.
Gute Nacht
mfg N.N.
Gute Nacht
ist jetzt überspitzt aber die gesunden Zellen deines Körpers werden der Verantwortung enthoben etwas gegen anderesgeartete Zellen zu unternehmen weil hier jemand von aussen eingreift. Unser Staat ist ein Organismus der uns das Überleben sichert. Du bist eine Zelle im Ganzen und leistet Deinen Beitrag so wie Mio. andere auch. Du kannst Dir keine Krebsgeschwüre leisten.
gruss
gruss
@ theak
Zum Glück sind wir aus dem Zellstadium des Urschleimes
entflohen und haben uns zu denkenden Lebewesen entwickelt.
Es ist jetzt aber schon spät...ich will hier keinen
überzeugen oder sonstwas.Jede/r soll denken und sagen
was sie/er will,auch eine Frucht einer freien Demokratie.
Nur ist es ein Geschrei um Nichts,denn es wird die Todesstrafe
oder die Sippenhaft für Sexualstraftäter nicht in Deutschland
geben...und das ist gut so.
Ein letzter Aspekt: Wie definierst Du eine Krebszelle ?
Warum nicht alle kriminellen Krebszellen beseitigen...wäre doch
dann wirklich ein gesunder Organismus.....
mfg N.N.
Zum Glück sind wir aus dem Zellstadium des Urschleimes
entflohen und haben uns zu denkenden Lebewesen entwickelt.
Es ist jetzt aber schon spät...ich will hier keinen
überzeugen oder sonstwas.Jede/r soll denken und sagen
was sie/er will,auch eine Frucht einer freien Demokratie.
Nur ist es ein Geschrei um Nichts,denn es wird die Todesstrafe
oder die Sippenhaft für Sexualstraftäter nicht in Deutschland
geben...und das ist gut so.
Ein letzter Aspekt: Wie definierst Du eine Krebszelle ?
Warum nicht alle kriminellen Krebszellen beseitigen...wäre doch
dann wirklich ein gesunder Organismus.....
mfg N.N.
@all
Ich leiste mir keine Krebsgeschwüre in irgendeiner Art und Weise -
bin trotz allem gegen Massenmörder.
Ist das schlimm???
NRgie
Ich leiste mir keine Krebsgeschwüre in irgendeiner Art und Weise -
bin trotz allem gegen Massenmörder.
Ist das schlimm???
NRgie
@nihilnovum
Wenn alle kriminellen Krebszellen beseitigt würden, hätten wir zumindest kurzfristig einen gesunden Organismus.
Die Entwicklung zum denkenden Lebewesen ist für manche anscheinend ein Problem.
Ich war ebenfalls mal ein Gegner der Totesstrafe hab jedoch im Laufe der Zeit meine Meinung dazu geändert.
gruss
Wenn alle kriminellen Krebszellen beseitigt würden, hätten wir zumindest kurzfristig einen gesunden Organismus.
Die Entwicklung zum denkenden Lebewesen ist für manche anscheinend ein Problem.
Ich war ebenfalls mal ein Gegner der Totesstrafe hab jedoch im Laufe der Zeit meine Meinung dazu geändert.
gruss
Falls das hier falsch rübergekommen ist, ich bin gegen die Todesstrafe!
Aber nicht dagegen, das "LEBENSLÄNGLICH" für Triebtäter auch "für das ganze Leben" bedeuten muss!
Diese Menschen sind krank und werden es wieder tun,wenn sie die Gelegenheit dazu bekommen. Kastration nützt z.B. gar nichts,da sich die Tat im Kopf abspielt!
Deshalb sollte der Staat(und das sind ja eigentlich Wir) die Gesetzte so einrichten, dass diese Menschen keine 2. Gelegenheit mehr bekommen.
Wenn Du übrigens gleich gesagt hättest ,dass es Dir nur um die Rechtslage geht, dann wäre die Sache schnell abgehakt gewesen.So ging es dann doch eher um die moralischen Ansichten der Beteiligten.
Ovaron
Aber nicht dagegen, das "LEBENSLÄNGLICH" für Triebtäter auch "für das ganze Leben" bedeuten muss!
Diese Menschen sind krank und werden es wieder tun,wenn sie die Gelegenheit dazu bekommen. Kastration nützt z.B. gar nichts,da sich die Tat im Kopf abspielt!
Deshalb sollte der Staat(und das sind ja eigentlich Wir) die Gesetzte so einrichten, dass diese Menschen keine 2. Gelegenheit mehr bekommen.
Wenn Du übrigens gleich gesagt hättest ,dass es Dir nur um die Rechtslage geht, dann wäre die Sache schnell abgehakt gewesen.So ging es dann doch eher um die moralischen Ansichten der Beteiligten.
Ovaron
schon wieder ein provokanter thread von n.n.
Mann, mann, mann...
Als wenn die Todesstrafe was bringen würde.
Schaut doch mal nach Texas, die höchste Rate was Hinrichtungen angeht, aber was die Mordrate angeht, mischt Texas auch in den oberen Rängen mit.
Für was also soll die Todesstrafe gut sein? Sie schreckt nicht ab! Wer das noch glaubt, der tut gut daran sich mal diese Zahlen zu Gemüte zu führen.
Was diejenigen angeht, die wirklich behaupten, daß Sie die Todesstrafe auch für ihren Sohn befürworten, der im Suff ein Mädchen angegangen hat, tut mir leid, das glaube ich nun wirklich nicht.
Und was, wenn die Todesstrafe kommt, warum dann nicht auch für besoffene Autofahrer, die BEWUSST Schulkinder platt fahren, oder für Hundebesitzer, die ihre Hunde nicht unter Kontrolle haben und deren Hunde dann Schulkinder den Kopf abbeißen, oder warum nicht gleich für politisch Andersdenkende.
Wenn es euch nicht paßt, das es in Deutschland keine Todesstrafe gibt, dann wandert nach China aus, dort wird die Todesstrafe nach Euren Wünschen durchgesetzt.
Gruß
giffyd
Als wenn die Todesstrafe was bringen würde.
Schaut doch mal nach Texas, die höchste Rate was Hinrichtungen angeht, aber was die Mordrate angeht, mischt Texas auch in den oberen Rängen mit.
Für was also soll die Todesstrafe gut sein? Sie schreckt nicht ab! Wer das noch glaubt, der tut gut daran sich mal diese Zahlen zu Gemüte zu führen.
Was diejenigen angeht, die wirklich behaupten, daß Sie die Todesstrafe auch für ihren Sohn befürworten, der im Suff ein Mädchen angegangen hat, tut mir leid, das glaube ich nun wirklich nicht.
Und was, wenn die Todesstrafe kommt, warum dann nicht auch für besoffene Autofahrer, die BEWUSST Schulkinder platt fahren, oder für Hundebesitzer, die ihre Hunde nicht unter Kontrolle haben und deren Hunde dann Schulkinder den Kopf abbeißen, oder warum nicht gleich für politisch Andersdenkende.
Wenn es euch nicht paßt, das es in Deutschland keine Todesstrafe gibt, dann wandert nach China aus, dort wird die Todesstrafe nach Euren Wünschen durchgesetzt.
Gruß
giffyd
meine schwiegermutter ist mit 52 messerstichen bestialisch ermordet worden, weil der täter geld zum weitersaufen von ihr wollte.
`` strafe``: 6 Jahre jugendstrafe, weil man alkoholeinfluss nicht ausschließen wollte.
meine schwaegerin ist von einem osteuropäer nachts bei einem raubüberfall erschossen worden.
urteil: 14 Jahre
beide täter werden mit sicherheit frühzeitig entlassen und werden bis dahin auf kosten der allgemeinheit durchgefüttert.
ich bin ein vehementer befürworter der todesstrafe, ürbigens die Mehrheit der bevölkerung in den usa auch.
ich überlege mir derzeit, maßnahmen bei der entlassung der täter einzuleiten.
nein, nicht sie umzubringen, aber ein leben lang zu verfolgen und bloßzustellen.
wieviel leid durch solche dinge in familien gebracht wird, kann nur der ermessen, der unmittelbar involviert ist.
`` strafe``: 6 Jahre jugendstrafe, weil man alkoholeinfluss nicht ausschließen wollte.
meine schwaegerin ist von einem osteuropäer nachts bei einem raubüberfall erschossen worden.
urteil: 14 Jahre
beide täter werden mit sicherheit frühzeitig entlassen und werden bis dahin auf kosten der allgemeinheit durchgefüttert.
ich bin ein vehementer befürworter der todesstrafe, ürbigens die Mehrheit der bevölkerung in den usa auch.
ich überlege mir derzeit, maßnahmen bei der entlassung der täter einzuleiten.
nein, nicht sie umzubringen, aber ein leben lang zu verfolgen und bloßzustellen.
wieviel leid durch solche dinge in familien gebracht wird, kann nur der ermessen, der unmittelbar involviert ist.
ist doch easy, war doch nicht schlimm der täter war doch
besoffen und wußte nicht was er tat (zum zersägen hat´s nichtmehr gereicht)
Blascore
(ironisch)
besoffen und wußte nicht was er tat (zum zersägen hat´s nichtmehr gereicht)
Blascore
(ironisch)
@ Nrgie
Keiner ist FÜR Massenmord,keiner findet diesen gut.
Also,wass soll Deine Polemik ? Entweder bist du zu doof
um zu verstehen, um was es geht oder Du willst einfach
nur provozieren
@ Blascore
Tolles Statment. Immer wieder erstaunlich, was du so von Dir
gibst. Trägt wirklich viel zur allgemeinen Diskussion bei.
@ Ovaron
Ein Triebtäter sollte nach deutschen Recht sschon heute
nicht entlassen werden,solange er eine Gefahr für die
Menschheit darstellt ? Wo ist das Problem ? Demonstriert doch
für eine bessere Kontrolle bei der Entlassung aus den Anstalten,
aber schreit nicht nach längeren Strafen.
@ theak
Gut, alle Mörder,Vergewaltiger,Bertruger,Diebe vernichten...
endlich ein sauberer Organismus
@hahnebchen
Jeder weiß, wieviel Leid Opfer erfahren. Deshlab bin
ich auch für einen vehement verstärkten Opferschutz.
Wenn Du als Betroffener Dich nach der Freilassung
der Täter so verhalten wirst, kann das vermutlich
jeder nachvollziehen. Nur deswegen wird die
Todesstrafe nicht legitim.Der Staat darf nicht die
Haßgefühle der Opfer oder Teilen der Bevölkerung
umsetzen.
Was Dein USA-Argument betrifft:
Wenn 51% der Bevölkerung dafür sind, die 49 % Andersdenkenden
umzubringen,hätte das nichts mit Demokratie und Rechtsstaat
zu tun.
mfg N.N.
Keiner ist FÜR Massenmord,keiner findet diesen gut.
Also,wass soll Deine Polemik ? Entweder bist du zu doof
um zu verstehen, um was es geht oder Du willst einfach
nur provozieren
@ Blascore
Tolles Statment. Immer wieder erstaunlich, was du so von Dir
gibst. Trägt wirklich viel zur allgemeinen Diskussion bei.
@ Ovaron
Ein Triebtäter sollte nach deutschen Recht sschon heute
nicht entlassen werden,solange er eine Gefahr für die
Menschheit darstellt ? Wo ist das Problem ? Demonstriert doch
für eine bessere Kontrolle bei der Entlassung aus den Anstalten,
aber schreit nicht nach längeren Strafen.
@ theak
Gut, alle Mörder,Vergewaltiger,Bertruger,Diebe vernichten...
endlich ein sauberer Organismus
@hahnebchen
Jeder weiß, wieviel Leid Opfer erfahren. Deshlab bin
ich auch für einen vehement verstärkten Opferschutz.
Wenn Du als Betroffener Dich nach der Freilassung
der Täter so verhalten wirst, kann das vermutlich
jeder nachvollziehen. Nur deswegen wird die
Todesstrafe nicht legitim.Der Staat darf nicht die
Haßgefühle der Opfer oder Teilen der Bevölkerung
umsetzen.
Was Dein USA-Argument betrifft:
Wenn 51% der Bevölkerung dafür sind, die 49 % Andersdenkenden
umzubringen,hätte das nichts mit Demokratie und Rechtsstaat
zu tun.
mfg N.N.
jaja du bist gott
nö, blascore, aber er ist ein denkender menschlicher mensch.
also die Todesstrafe in einem Rechtsstaat kann ich mir nicht vorstellen.
Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, warum besonders schwere Verbrechen nicht ZWINGEND soziale Leitungen des Täters gegenüber der Gesellschaft fordern.
Die Weigerung der Ausführung sollte rechtlich sanktioniert werden können.
Beispielsweise durch den Entzug von Zigaretten, TV oder ähnlichem
Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, warum besonders schwere Verbrechen nicht ZWINGEND soziale Leitungen des Täters gegenüber der Gesellschaft fordern.
Die Weigerung der Ausführung sollte rechtlich sanktioniert werden können.
Beispielsweise durch den Entzug von Zigaretten, TV oder ähnlichem
die mörder meiner schwiegermutter und schwester sollen also durch entzug von zigaretten und tv bestraft werden.
so, so...
und:
in einem rechtsstaat entscheidet die mehrheit der bevölkerung.
und diese ist den usa für die todesstrafe.
und ich glaube, auch in deutschland.
ürbigens: jetzt kommt nicht mit den justizirrtümern.
glaubt ihr, es sitzen in deutschland nicht lebenslang inhaftierte, die unschuldig sind ?
meint ihr, dies wäre humaner und den menschenrechten angemessener ?
so, so...
und:
in einem rechtsstaat entscheidet die mehrheit der bevölkerung.
und diese ist den usa für die todesstrafe.
und ich glaube, auch in deutschland.
ürbigens: jetzt kommt nicht mit den justizirrtümern.
glaubt ihr, es sitzen in deutschland nicht lebenslang inhaftierte, die unschuldig sind ?
meint ihr, dies wäre humaner und den menschenrechten angemessener ?
Es entscheidet eben NICHT immer die Mehrheit.
Demokratie heißt z.B. auch Minderheitschutz.
Frag` Juden/Roma/Behinderte/Homosexuelle...etc...
was Ihnen die Mehrheit angetan hat...
Demokratie in unserem Land heißt auch,
daß die Mehrheit gewisse Regeln des Grundgesetzes
nicht außer Kraft setzen kann.
Akzeptiert es oder wandert in die USA oder Rußland aus.
Wenn die Mehrheit es für richtig hält, Dieben erst
die linke,dann die rechte Hand und beim Dritten Mal den
Kopf abzuschlagen,wäre das also auch in Ordnung ?
Man oh man...
mfg N.N.
Demokratie heißt z.B. auch Minderheitschutz.
Frag` Juden/Roma/Behinderte/Homosexuelle...etc...
was Ihnen die Mehrheit angetan hat...
Demokratie in unserem Land heißt auch,
daß die Mehrheit gewisse Regeln des Grundgesetzes
nicht außer Kraft setzen kann.
Akzeptiert es oder wandert in die USA oder Rußland aus.
Wenn die Mehrheit es für richtig hält, Dieben erst
die linke,dann die rechte Hand und beim Dritten Mal den
Kopf abzuschlagen,wäre das also auch in Ordnung ?
Man oh man...
mfg N.N.
@nihil
Ich brauche nicht für bessere Kontrollen demonstrieren, ich habe bereits das Recht darauf. Wenn diese allerdings , wieschon zu oft,nicht funktionieren, dann hilft eben nur noch die Einhaltung von "lebenslänglich" im Sinne der Lebensdauer.
Ich "..Schreie.." nicht nach längeren Strafen, ich fordere sie zum Schutz meiner Familie und anderen Menschen.
Die Anderen ,die hier Ihre Meinungen und Gefühle posten als "schreihälse" und "Mob" zu bezeichnen der lynchen würde, nur weil Sie hier Meinungen und Gefühle äussern, halte ich für eine Frechheit.Wenn es jemandem nicht passt das es in D solche Meinungen gibt, dann kann er ja auswandern.
Wohin sollte man aber in dieser umgekehrten Situation auswandern; wo finde ich eine Gesellschaft vor,in der es solche Forderungen nicht gibt?
Verabschiede mich aus der Diskussion
Ovaron
Ich brauche nicht für bessere Kontrollen demonstrieren, ich habe bereits das Recht darauf. Wenn diese allerdings , wieschon zu oft,nicht funktionieren, dann hilft eben nur noch die Einhaltung von "lebenslänglich" im Sinne der Lebensdauer.
Ich "..Schreie.." nicht nach längeren Strafen, ich fordere sie zum Schutz meiner Familie und anderen Menschen.
Die Anderen ,die hier Ihre Meinungen und Gefühle posten als "schreihälse" und "Mob" zu bezeichnen der lynchen würde, nur weil Sie hier Meinungen und Gefühle äussern, halte ich für eine Frechheit.Wenn es jemandem nicht passt das es in D solche Meinungen gibt, dann kann er ja auswandern.
Wohin sollte man aber in dieser umgekehrten Situation auswandern; wo finde ich eine Gesellschaft vor,in der es solche Forderungen nicht gibt?
Verabschiede mich aus der Diskussion
Ovaron
Hi nihilnovum!
Schönes Thema hast du dir ausgesucht. Also los:
Du behauptest, dass die Menschenwürde es verbietet, eine Person lebenslang ohne Möglichkeit der Entlassung, einzusperren.
Diese Aussage zweifle ich mal rechtlich an. Das, was du behauptest, hat das BverfG unter den Art.1I S.1GG, die sogenannte Menschenwürde, subsumiert.
Sicherlich hätten sie auch zu einem anderen Ergebnis kommen können und wer weis, in 50 Jahren denkt man darüber vielleicht anders.
Der Verweis auf die Menschenwürde ist im übrigen verfehlt. Der Wortlaut von Art.1I S.1GG besagt nur: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Auslegung ist hier nötig. Schließlich fällt das Verabreichen von Abführmitteln bzw. spätere Geben von Muskellösungsmitteln, beim gleichzeitigen festhalten von vier BGS Beamten eines vermeintlichen Drogendealers, auch nicht unter den Schutz des Art.1I S.1GG. Ebenso fällt eine gewaltsame Abschiebung (bis hin zum Tode des Abzuschiebenden) nicht unter Art.1I S.1GG. Sonst würde dies wohl nicht täglich durchgeführt werden.
Die Würde des Menschen ist somit antastbar. Es kommt nur auf die entsprechende Auslegung an.
Die Frage der Auslegung ist aber eine philosophische Frage, wo wieder mehrere Meinungen möglich sind.
Ebenso finde ich Aussagen, wie Die grundsätzliche lebenslange Haft für
bestimmte Verbrechen oder sogar die Todesstrafe wird es in Deutschland NIE geben,
dafür sorgt unser Grundgesetz. fragwürdig.
Das GG muss, wie oben bereits angeführt, ausgelegt werden. Dies übernimmt in Deutschland, wenn es will und die Sache nicht gerade für unwichtig erachtet (§93a BverfGG), das Bundesverfassungsgericht.
Eine Auslegung bzw. eine rechtliche Auffassung kann und liegt aber immer „im Fluss“.
Dies zeigen viele höchstrichterliche, abweichende Entscheidungen der obersten Bundesgerichte oder z.B. die sich abzeichnende Anerkennung des Berufes „Prostituierte“.
Selbstverständlich gibt Art. 102GG im Wortlaut wieder: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“
Ob dies aber nun zwingend aus der Menschwürde (Art.1IGG) folgt , die dem besonderen Schutz des Art.79III GG unterliegt, ist eine ganz andere Frage.
Und wer weis, vielleicht sind in 50 Jahren Richter beim BverfG, die das alles anders sehen, als es nun scheint.
Schließlich gibt es mit den Vereinigten Staaten einen Vorzeigedemokraten, der gerne seine tolle Erfahrungen und demokratischen Grundsätze in die ganze Welt tragen will, einen Staat, der die Todesstrafe durchführt.
Die amerikanischen Richter sehen das „mit der Würde des Menschen“ also ganz anders, als unsere Verfassungshüter.
Wenn du also Threads aufmachst und behauptest Auch ein Massenmörder steht unter dem Schutz der Menschenwürde , so ist das sicherlich deine dir wohl gegönnte Meinung.
Ob sie die Meinung des GG ist, ist wohl schon strittig.
Doch den Verweis auf die Auswanderung anderen zu geben, die anders denken, ist doch verfehlt. Es geht doch um Meinungen. Jeder soll seine haben. Da brauch er nicht ausreisen. Und, wie oben schon betont, kann dies in ein paar Jahren alles schon ganz anders aussehen.
Der „Fluss“ der politischen Urteile macht auch vor dem BverfG nicht halt.
Schönes Thema hast du dir ausgesucht. Also los:
Du behauptest, dass die Menschenwürde es verbietet, eine Person lebenslang ohne Möglichkeit der Entlassung, einzusperren.
Diese Aussage zweifle ich mal rechtlich an. Das, was du behauptest, hat das BverfG unter den Art.1I S.1GG, die sogenannte Menschenwürde, subsumiert.
Sicherlich hätten sie auch zu einem anderen Ergebnis kommen können und wer weis, in 50 Jahren denkt man darüber vielleicht anders.
Der Verweis auf die Menschenwürde ist im übrigen verfehlt. Der Wortlaut von Art.1I S.1GG besagt nur: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Auslegung ist hier nötig. Schließlich fällt das Verabreichen von Abführmitteln bzw. spätere Geben von Muskellösungsmitteln, beim gleichzeitigen festhalten von vier BGS Beamten eines vermeintlichen Drogendealers, auch nicht unter den Schutz des Art.1I S.1GG. Ebenso fällt eine gewaltsame Abschiebung (bis hin zum Tode des Abzuschiebenden) nicht unter Art.1I S.1GG. Sonst würde dies wohl nicht täglich durchgeführt werden.
Die Würde des Menschen ist somit antastbar. Es kommt nur auf die entsprechende Auslegung an.
Die Frage der Auslegung ist aber eine philosophische Frage, wo wieder mehrere Meinungen möglich sind.
Ebenso finde ich Aussagen, wie Die grundsätzliche lebenslange Haft für
bestimmte Verbrechen oder sogar die Todesstrafe wird es in Deutschland NIE geben,
dafür sorgt unser Grundgesetz. fragwürdig.
Das GG muss, wie oben bereits angeführt, ausgelegt werden. Dies übernimmt in Deutschland, wenn es will und die Sache nicht gerade für unwichtig erachtet (§93a BverfGG), das Bundesverfassungsgericht.
Eine Auslegung bzw. eine rechtliche Auffassung kann und liegt aber immer „im Fluss“.
Dies zeigen viele höchstrichterliche, abweichende Entscheidungen der obersten Bundesgerichte oder z.B. die sich abzeichnende Anerkennung des Berufes „Prostituierte“.
Selbstverständlich gibt Art. 102GG im Wortlaut wieder: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“
Ob dies aber nun zwingend aus der Menschwürde (Art.1IGG) folgt , die dem besonderen Schutz des Art.79III GG unterliegt, ist eine ganz andere Frage.
Und wer weis, vielleicht sind in 50 Jahren Richter beim BverfG, die das alles anders sehen, als es nun scheint.
Schließlich gibt es mit den Vereinigten Staaten einen Vorzeigedemokraten, der gerne seine tolle Erfahrungen und demokratischen Grundsätze in die ganze Welt tragen will, einen Staat, der die Todesstrafe durchführt.
Die amerikanischen Richter sehen das „mit der Würde des Menschen“ also ganz anders, als unsere Verfassungshüter.
Wenn du also Threads aufmachst und behauptest Auch ein Massenmörder steht unter dem Schutz der Menschenwürde , so ist das sicherlich deine dir wohl gegönnte Meinung.
Ob sie die Meinung des GG ist, ist wohl schon strittig.
Doch den Verweis auf die Auswanderung anderen zu geben, die anders denken, ist doch verfehlt. Es geht doch um Meinungen. Jeder soll seine haben. Da brauch er nicht ausreisen. Und, wie oben schon betont, kann dies in ein paar Jahren alles schon ganz anders aussehen.
Der „Fluss“ der politischen Urteile macht auch vor dem BverfG nicht halt.
@ derlustigeClown
Die USA haben damit nichts zu tun.
Was Deine Auslegung des Begriffes: Menschenwürde betrifft,
sagen ich nur soviel sagen:
die Theorien dazu wirst Du kennen, hoffe ich mal. Du kennst
sicherlich auch die Grundaussage des BVerfG hierüber.
Die Objektsformel des Bundesverfassungsgerichts ist der
elementarste Grundsatz, ja das Fundament unserer Verfassung.
Wer diesen ankratzt, kann gleich: Adios GG sagen.
Was Deine Prosituierten betrifft,DAS ist eine völlig
andere Frage und ich bin entsetzt,daß Du sie hier
einwirfst. In der Tat ist es sehr zweifelhaft,die
Menschenwürde dem Grundrechtsverzicht zu entziehen,
sofern man überhaupt definieren kann, wann ein Mensch
sich SELBST zum Objekt macht.
Wir können das gerne näher ausdiskutieren, aber ich
stelle mal die kühne These auf:
Bevor das BVerG seine Objektsformal modifiziert und
damit der Willkür Tür und Tor öffnet, haben die
Deutschen des GG sowieso abgeschafft, trotz Ewigkeitsklausel.
Brechmittelvergabe: Aha, sehr interessant.Leider solltest
du Deine Lehrbücher rauskramen und noch etwas nachlesen,denn
leider wirfst Du da gleich ein paar Sachen durcheinander.
Unmittelbarer Zwang bei Gegenwehr,Abschiebung generell und
die Problematik der Untersuchung(§ 81a StPO vc.nemo-tenetur
Grundsatz)nach StPO Verfahren.
Nur soviel:
Die Brechmittelvergabe unterfällt deshalb nicht der
Objektsformel des BVerfG, da die Person nicht
funktionalisiert wird und somit zum reinen Objekt
des Staates gemacht wird.Es geht hier um ein völlig anderes
Problem.
Bei einer lebenslangen Haft, OHNE die Möglichkeit einer
zweiten Chance bei BEWIESENER sozialen Ungefährlichkeit,
MACHT der Staat aber diesen Menschen zum Objekt, zum schlichten
Objekt: Strafgefangener Nr.XY
Das dies Polizisten,die einen Menschen(der sich verständlicherweise
oder auch nicht wehrt)zu Tode bringen, ist eine strafbare Handlung,
denn die polizeilichen Grundsätze erlauben dies nicht.
DAS WEIßT DU GANZ GENAU!
mf(kollegialen)g N.N.
Die USA haben damit nichts zu tun.
Was Deine Auslegung des Begriffes: Menschenwürde betrifft,
sagen ich nur soviel sagen:
die Theorien dazu wirst Du kennen, hoffe ich mal. Du kennst
sicherlich auch die Grundaussage des BVerfG hierüber.
Die Objektsformel des Bundesverfassungsgerichts ist der
elementarste Grundsatz, ja das Fundament unserer Verfassung.
Wer diesen ankratzt, kann gleich: Adios GG sagen.
Was Deine Prosituierten betrifft,DAS ist eine völlig
andere Frage und ich bin entsetzt,daß Du sie hier
einwirfst. In der Tat ist es sehr zweifelhaft,die
Menschenwürde dem Grundrechtsverzicht zu entziehen,
sofern man überhaupt definieren kann, wann ein Mensch
sich SELBST zum Objekt macht.
Wir können das gerne näher ausdiskutieren, aber ich
stelle mal die kühne These auf:
Bevor das BVerG seine Objektsformal modifiziert und
damit der Willkür Tür und Tor öffnet, haben die
Deutschen des GG sowieso abgeschafft, trotz Ewigkeitsklausel.
Brechmittelvergabe: Aha, sehr interessant.Leider solltest
du Deine Lehrbücher rauskramen und noch etwas nachlesen,denn
leider wirfst Du da gleich ein paar Sachen durcheinander.
Unmittelbarer Zwang bei Gegenwehr,Abschiebung generell und
die Problematik der Untersuchung(§ 81a StPO vc.nemo-tenetur
Grundsatz)nach StPO Verfahren.
Nur soviel:
Die Brechmittelvergabe unterfällt deshalb nicht der
Objektsformel des BVerfG, da die Person nicht
funktionalisiert wird und somit zum reinen Objekt
des Staates gemacht wird.Es geht hier um ein völlig anderes
Problem.
Bei einer lebenslangen Haft, OHNE die Möglichkeit einer
zweiten Chance bei BEWIESENER sozialen Ungefährlichkeit,
MACHT der Staat aber diesen Menschen zum Objekt, zum schlichten
Objekt: Strafgefangener Nr.XY
Das dies Polizisten,die einen Menschen(der sich verständlicherweise
oder auch nicht wehrt)zu Tode bringen, ist eine strafbare Handlung,
denn die polizeilichen Grundsätze erlauben dies nicht.
DAS WEIßT DU GANZ GENAU!
mf(kollegialen)g N.N.
@nihilnovum
Brechmittelvergabe: Aha, sehr interessant. Leider solltest du Deine Lehrbücher rauskramen und noch etwas nachlesen,denn leider wirfst Du da gleich ein paar Sachen durcheinander. Unmittelbarer Zwang bei Gegenwehr,Abschiebung generell und
die Problematik der Untersuchung(§ 81a StPO vc.nemo-tenetur Grundsatz)nach StPO Verfahren.
Da brauche ich nix nachlesen, denn sowohl Brechmittelvergabe, als auch die Abschiebungspraxis stellen sehr wohl einen Bezug zu Art.1I GG her.
Das selbstverständlich hier das Verfahren nach der StPO durchgeführt wird, ändert nichts daran, das die Vorschriften der StPO sich (eigentlich) immer an dem GG messen lassen müssen.
Das GG, also auch die Menschenwürde, als höherrangiges Verfassungsrecht stellt sehr wohl Grenzen, für die Auslegung der StPO Normen auf. Das diese Grenzen von manchen Verwaltungsgerichten sehr tief gesehen werden, ist gerade deshalb sehr bedenklich.
Zu behaupten, dass staatliches Handeln auf der einen Seite und schwere Grundrechtseingriffe, bis hin zu menschenunwürdigen Umgang mit Personen, auf der anderen Seite, nix mit einander zu tun hätten, ist doch wohl sehr fraglich.
Das die Objektsformel des BverfG hier nicht passt, liegt an der Auslegung dieser durch die entsprechenden Gerichte, durch das BverfG selbst und nicht an Art.1I GG, welcher im Wortlaut eigentlich ganz schön klingt. Und dann brauch man auch nicht Adios GG sagen, wenn man gewisse Auslegungsmethoden in Frage stellt.
Es ist doch wirklich Nonsens zu behaupten, der Mensch werde bei gewaltsamen spannen auf eine Liege und verabreichen von Mitteln, welche extrem menschenunwürdige Züge annehmen, nicht zum reinen Objekt gemacht. Das Objekt ist nur das Erbrochene, ich weis.
Das Aufgezeigte ist demzufolge kein völlig anderes Problem.
Und warum haben die USA damit nix zu tun?
Du willst doch wohl nicht behaupten, dass die USA kein Rechtsstaat bzw. kein demokratischer Staat sind.
Amerikanische Richter beweisen uns doch fast „täglich“ (also immer dann, wenn gerade mal wieder eine Hinrichtung stattfindet), dass die Auffassungen von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde sehr unterschiedlich sind.
Also wenn du einfach sagst, dass die USA ... damit nichts zu tun haben, so machst du es dir, meiner Meinung nach, ziemlich einfach.
Mein Argument entkräftigst du damit jedenfalls nicht.
Was Deine Prosituierten betrifft,DAS ist eine völlig andere Frage und ich bin entsetzt,daß Du sie hier einwirfst. In der Tat ist es sehr zweifelhaft,die Menschenwürde dem Grundrechtsverzicht zu entziehen, sofern man überhaupt definieren kann, wann ein Mensch sich SELBST zum Objekt macht.
Warum bist du über diese Frage entsetzt?
Die Prostitution ist das älteste Gewerbe der Menschheit. Viele Millionen Menschen in Deutschland nehmen heute beispielsweise dieses Angebot an.
Mir geht es nicht um die Objektsformel des BverfG. Diese wird durch das BverfG, sofern dieses es für erforderlich hält, so und so modifiziert. Das ist ja auch gut so und muss so sein. Schließlich will sich eine Gesellschaft und mit ihr das Recht immer weiterentwickeln und nicht stehen bleiben.
Ich wollte allerdings nur aufzeigen, dass Art.1I GG, so wie jede andere Norm, auslegungsbedürftig ist. Und diese Auslegung hängt immer auch mit gesellschaftlichen Zusammenhängen und Wertvorstellungen ab.
Früher hat man eben die Prostitution als menschenverachtend empfunden und bald wird sie genauso akzeptiert sein, wie jeder andere Beruf.
Aus diesem Grunde kann ich den Verweis darauf, dass der Strafgefangene, ohne Möglichkeit auf eine zweite Chance, nur zum Objekt gemacht wird, nicht verstehen. Jeder Strafgefangene wird zum Objekt gemacht. Sogar der Bundeswehrsoldat soll nur seine PK kennen und seinen Namen lieber vergessen. Das nenne ich auch zum Objekt machen. Da zählt nicht der einzelne Soldat, sondern nur die Truppe. Glaub mir, ich wies wovon ich rede, ich war bei einer schiessenden Einheit.
Das dies Polizisten,die einen Menschen(der sich verständlicherweise
oder auch nicht wehrt)zu Tode bringen, ist eine strafbare Handlung,
denn die polizeilichen Grundsätze erlauben dies nicht.
DAS WEIßT DU GANZ GENAU!
Dazu will ich nur eines sagen:
Vorsatz scheidet aus. Fahrlässigkeit (Pflichtverletzung?/Vorhersehbarkeit?)? Notwehr vielleicht sogar? (siehe auch: Kaufhausdetektiv erstickt vermeintlichen Dieb, nachdem der Dieb weglief)?
Alles sehr fraglich...
Außerdem wird doch nie ein Polizist, wenn nicht gerade großes öffentliches Interesse besteht (manchmal sogar dann nicht), verurteilt.
mfg
Brechmittelvergabe: Aha, sehr interessant. Leider solltest du Deine Lehrbücher rauskramen und noch etwas nachlesen,denn leider wirfst Du da gleich ein paar Sachen durcheinander. Unmittelbarer Zwang bei Gegenwehr,Abschiebung generell und
die Problematik der Untersuchung(§ 81a StPO vc.nemo-tenetur Grundsatz)nach StPO Verfahren.
Da brauche ich nix nachlesen, denn sowohl Brechmittelvergabe, als auch die Abschiebungspraxis stellen sehr wohl einen Bezug zu Art.1I GG her.
Das selbstverständlich hier das Verfahren nach der StPO durchgeführt wird, ändert nichts daran, das die Vorschriften der StPO sich (eigentlich) immer an dem GG messen lassen müssen.
Das GG, also auch die Menschenwürde, als höherrangiges Verfassungsrecht stellt sehr wohl Grenzen, für die Auslegung der StPO Normen auf. Das diese Grenzen von manchen Verwaltungsgerichten sehr tief gesehen werden, ist gerade deshalb sehr bedenklich.
Zu behaupten, dass staatliches Handeln auf der einen Seite und schwere Grundrechtseingriffe, bis hin zu menschenunwürdigen Umgang mit Personen, auf der anderen Seite, nix mit einander zu tun hätten, ist doch wohl sehr fraglich.
Das die Objektsformel des BverfG hier nicht passt, liegt an der Auslegung dieser durch die entsprechenden Gerichte, durch das BverfG selbst und nicht an Art.1I GG, welcher im Wortlaut eigentlich ganz schön klingt. Und dann brauch man auch nicht Adios GG sagen, wenn man gewisse Auslegungsmethoden in Frage stellt.
Es ist doch wirklich Nonsens zu behaupten, der Mensch werde bei gewaltsamen spannen auf eine Liege und verabreichen von Mitteln, welche extrem menschenunwürdige Züge annehmen, nicht zum reinen Objekt gemacht. Das Objekt ist nur das Erbrochene, ich weis.
Das Aufgezeigte ist demzufolge kein völlig anderes Problem.
Und warum haben die USA damit nix zu tun?
Du willst doch wohl nicht behaupten, dass die USA kein Rechtsstaat bzw. kein demokratischer Staat sind.
Amerikanische Richter beweisen uns doch fast „täglich“ (also immer dann, wenn gerade mal wieder eine Hinrichtung stattfindet), dass die Auffassungen von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde sehr unterschiedlich sind.
Also wenn du einfach sagst, dass die USA ... damit nichts zu tun haben, so machst du es dir, meiner Meinung nach, ziemlich einfach.
Mein Argument entkräftigst du damit jedenfalls nicht.
Was Deine Prosituierten betrifft,DAS ist eine völlig andere Frage und ich bin entsetzt,daß Du sie hier einwirfst. In der Tat ist es sehr zweifelhaft,die Menschenwürde dem Grundrechtsverzicht zu entziehen, sofern man überhaupt definieren kann, wann ein Mensch sich SELBST zum Objekt macht.
Warum bist du über diese Frage entsetzt?
Die Prostitution ist das älteste Gewerbe der Menschheit. Viele Millionen Menschen in Deutschland nehmen heute beispielsweise dieses Angebot an.
Mir geht es nicht um die Objektsformel des BverfG. Diese wird durch das BverfG, sofern dieses es für erforderlich hält, so und so modifiziert. Das ist ja auch gut so und muss so sein. Schließlich will sich eine Gesellschaft und mit ihr das Recht immer weiterentwickeln und nicht stehen bleiben.
Ich wollte allerdings nur aufzeigen, dass Art.1I GG, so wie jede andere Norm, auslegungsbedürftig ist. Und diese Auslegung hängt immer auch mit gesellschaftlichen Zusammenhängen und Wertvorstellungen ab.
Früher hat man eben die Prostitution als menschenverachtend empfunden und bald wird sie genauso akzeptiert sein, wie jeder andere Beruf.
Aus diesem Grunde kann ich den Verweis darauf, dass der Strafgefangene, ohne Möglichkeit auf eine zweite Chance, nur zum Objekt gemacht wird, nicht verstehen. Jeder Strafgefangene wird zum Objekt gemacht. Sogar der Bundeswehrsoldat soll nur seine PK kennen und seinen Namen lieber vergessen. Das nenne ich auch zum Objekt machen. Da zählt nicht der einzelne Soldat, sondern nur die Truppe. Glaub mir, ich wies wovon ich rede, ich war bei einer schiessenden Einheit.
Das dies Polizisten,die einen Menschen(der sich verständlicherweise
oder auch nicht wehrt)zu Tode bringen, ist eine strafbare Handlung,
denn die polizeilichen Grundsätze erlauben dies nicht.
DAS WEIßT DU GANZ GENAU!
Dazu will ich nur eines sagen:
Vorsatz scheidet aus. Fahrlässigkeit (Pflichtverletzung?/Vorhersehbarkeit?)? Notwehr vielleicht sogar? (siehe auch: Kaufhausdetektiv erstickt vermeintlichen Dieb, nachdem der Dieb weglief)?
Alles sehr fraglich...
Außerdem wird doch nie ein Polizist, wenn nicht gerade großes öffentliches Interesse besteht (manchmal sogar dann nicht), verurteilt.
mfg
Hab was vergessen:
Aus diesem Grunde kann ich den Verweis darauf, dass der Strafgefangene, ohne Möglichkeit auf eine zweite Chance, nur zum Objekt gemacht wird, nicht verstehen. Jeder Strafgefangene wird zum Objekt gemacht. Sogar der Bundeswehrsoldat soll nur seine PK kennen und seinen Namen lieber vergessen. Das nenne ich auch zum Objekt machen. Da zählt nicht der einzelne Soldat, sondern nur die Truppe. Glaub mir, ich wies wovon ich rede, ich war bei einer schiessenden Einheit.
Verstößt deshalb die Wehrpflicht gegen Art.1I GG, also gegen die Menschenwürde?
Aus diesem Grunde kann ich den Verweis darauf, dass der Strafgefangene, ohne Möglichkeit auf eine zweite Chance, nur zum Objekt gemacht wird, nicht verstehen. Jeder Strafgefangene wird zum Objekt gemacht. Sogar der Bundeswehrsoldat soll nur seine PK kennen und seinen Namen lieber vergessen. Das nenne ich auch zum Objekt machen. Da zählt nicht der einzelne Soldat, sondern nur die Truppe. Glaub mir, ich wies wovon ich rede, ich war bei einer schiessenden Einheit.
Verstößt deshalb die Wehrpflicht gegen Art.1I GG, also gegen die Menschenwürde?
1. Ob der Täter(Polizist oder Detektiv)
nicht verurteilt wird, hat NICHTS damit
zu tun, ob sein Verhalten strafbar ist oder nicht,
sondern damit, ob die StA und die Gerichte Ihren
Job ernst nehmen oder nicht.
2.Amerika
Amerika ist nicht Deutschland.Andere Tradition, andere
Verfassung, andere Moralvorstellungen, CASE LAW, anderes
Rechtssytem---> ergo: HAT NICHTS MIT UNS ZU TUN
3.§ 81a StPO: Die Verfassungsmäßigkeit in Hinblick
auf Art.1 GG hat NICHTS mit der Brechmittelabgabe zu tun,
sondern ALLGEMEIN:
a)darf der Staat einen Verdächtigen UNTERSUCHEN
b)Verstößt er damit gegen den NEMO-NENETUR Grundsatz
4.Objektsformel und Haft
Anscheinend hast Du die Objektsformel nicht verstanden.
Auch ein Berufsbeamter wäre Deiner Meinung nach ein Objekt,
weil er jeden Tag den gleichen Job tun muß,oder ?
Jesus, die nimmst einem Menschen denn seine Subjektsqualität,
wenn Du seine soziale Existenzberechtigung verweigerst,ohne
den Grund der Gefahr für die Bevölkerung.
Ein Mörder, der seine Haft abgesessen hat und die VSS einer
Sicherungsverwahrung NICHT gegeben sind, IST FREIZULASSEN.
Wenn er weiterhin inhaftiert bliebe, wäre ein ein reines
Objekt des Staates.
Stell`Dich doch nicht so an, Du weißt genau wie es ist.
5.Prostitution
Herrgottverflucht, denk erst einmal nach,bevor du postest:
DISPOSITIONSFÄHIGKEIT DER MENSCHENWÜRDE DURCH DEN TRÄGER SELBST,
das ist mein Kritikpunkt, denn das hat nichts mit unserem Thema
zu tun, sondern damit, ob der Staat den einzelnen selbst
vorschreiben kann, was menschenwürdig ist und was nicht.
Da war keine Wertung über diese Sache enthalten, nur mein
Entsetzen darüber,daß Du zwei VÖLLIG unterschiedliche
Problempunkt durcheinanderwirfst.
6.Auslegungsfähigkeit von Art.1: Herzlichen Glückwunsch,
viel Spaß im Examen wenn du damit anfängst die Menschenwürde
neu auszulegen nach dem Motto: Wie ist denn heute das Wetter....
Der Begriff des Wesensgehaltes sagt Dir schon etwas,oder ?
Und der Wesensgehalt von Art. 1 ist nun einmal,daß der Mensch
nicht zum reinen Objekt gemacht werden darf.Und fange mir
bitte jetzt nicht mit der Theorie von relativen Wesensgehalt
bei der Menschenwürde an, sonst brech` ich zusammen vor Lachen.
mfg N.N.
nicht verurteilt wird, hat NICHTS damit
zu tun, ob sein Verhalten strafbar ist oder nicht,
sondern damit, ob die StA und die Gerichte Ihren
Job ernst nehmen oder nicht.
2.Amerika
Amerika ist nicht Deutschland.Andere Tradition, andere
Verfassung, andere Moralvorstellungen, CASE LAW, anderes
Rechtssytem---> ergo: HAT NICHTS MIT UNS ZU TUN
3.§ 81a StPO: Die Verfassungsmäßigkeit in Hinblick
auf Art.1 GG hat NICHTS mit der Brechmittelabgabe zu tun,
sondern ALLGEMEIN:
a)darf der Staat einen Verdächtigen UNTERSUCHEN
b)Verstößt er damit gegen den NEMO-NENETUR Grundsatz
4.Objektsformel und Haft
Anscheinend hast Du die Objektsformel nicht verstanden.
Auch ein Berufsbeamter wäre Deiner Meinung nach ein Objekt,
weil er jeden Tag den gleichen Job tun muß,oder ?
Jesus, die nimmst einem Menschen denn seine Subjektsqualität,
wenn Du seine soziale Existenzberechtigung verweigerst,ohne
den Grund der Gefahr für die Bevölkerung.
Ein Mörder, der seine Haft abgesessen hat und die VSS einer
Sicherungsverwahrung NICHT gegeben sind, IST FREIZULASSEN.
Wenn er weiterhin inhaftiert bliebe, wäre ein ein reines
Objekt des Staates.
Stell`Dich doch nicht so an, Du weißt genau wie es ist.
5.Prostitution
Herrgottverflucht, denk erst einmal nach,bevor du postest:
DISPOSITIONSFÄHIGKEIT DER MENSCHENWÜRDE DURCH DEN TRÄGER SELBST,
das ist mein Kritikpunkt, denn das hat nichts mit unserem Thema
zu tun, sondern damit, ob der Staat den einzelnen selbst
vorschreiben kann, was menschenwürdig ist und was nicht.
Da war keine Wertung über diese Sache enthalten, nur mein
Entsetzen darüber,daß Du zwei VÖLLIG unterschiedliche
Problempunkt durcheinanderwirfst.
6.Auslegungsfähigkeit von Art.1: Herzlichen Glückwunsch,
viel Spaß im Examen wenn du damit anfängst die Menschenwürde
neu auszulegen nach dem Motto: Wie ist denn heute das Wetter....
Der Begriff des Wesensgehaltes sagt Dir schon etwas,oder ?
Und der Wesensgehalt von Art. 1 ist nun einmal,daß der Mensch
nicht zum reinen Objekt gemacht werden darf.Und fange mir
bitte jetzt nicht mit der Theorie von relativen Wesensgehalt
bei der Menschenwürde an, sonst brech` ich zusammen vor Lachen.
mfg N.N.
Gaaaaaanz tolles Argument. Bei welchem Rep bist
Du denn ? LOL
Ich wußte doch,daß du sei einen Mist posten würdest
---> siehe Beamter
kein weiterer Kommentar.
Setz Dich lieber noch einmal hinter Deine Bücher
und informiere Dich über die Objektsformel...
mfg N.N.
Du denn ? LOL
Ich wußte doch,daß du sei einen Mist posten würdest
---> siehe Beamter
kein weiterer Kommentar.
Setz Dich lieber noch einmal hinter Deine Bücher
und informiere Dich über die Objektsformel...
mfg N.N.
@nihilnovum
Sind wir schon im Examen oder waren wir schon dort?
Warum kannst du nicht um die Ecke denken? Ich meine nicht das Gerede von den Repititorien! Art.1 GG ist übrigens nur selten Examensstoff, zumindest im schriftlichen und ausser bei der Prüfung, ob die Todesstrafe wieder eingeführt werden kann.
Morgen willst du mir dann vielleicht noch erzählen, der Kosovo Krieg sei nicht völkerrechtswidrig gewesen!?
Schon mal was von Rechtsphilosophie gehört?
Unser Roboter schaffen wir uns selber, stimmts?
Die Juristen wenden an, ein Gehirn brauchen sie dazu meist nicht.
Es ist sinnlos, also lassen wir es....
Sind wir schon im Examen oder waren wir schon dort?
Warum kannst du nicht um die Ecke denken? Ich meine nicht das Gerede von den Repititorien! Art.1 GG ist übrigens nur selten Examensstoff, zumindest im schriftlichen und ausser bei der Prüfung, ob die Todesstrafe wieder eingeführt werden kann.
Morgen willst du mir dann vielleicht noch erzählen, der Kosovo Krieg sei nicht völkerrechtswidrig gewesen!?
Schon mal was von Rechtsphilosophie gehört?
Unser Roboter schaffen wir uns selber, stimmts?
Die Juristen wenden an, ein Gehirn brauchen sie dazu meist nicht.
Es ist sinnlos, also lassen wir es....
dies noch:
§ 81a StPO Verfassungskonforme Auslegung der Norm auf Tatbestands, als auch auf Rechtsfolgenseite!
Schon mal gehört?
§ 81a StPO Verfassungskonforme Auslegung der Norm auf Tatbestands, als auch auf Rechtsfolgenseite!
Schon mal gehört?
Wie soll ich dich auch verstehen?
Ich wußte doch,daß du sei einen Mist posten würdest
Was Deine Prosituierten betrifft,DAS ist eine völlig
andere Frage und ich bin entsetzt,daß Du sie hier
einwirfst. In der Tat ist es sehr zweifelhaft,die
Menschenwürde dem Grundrechtsverzicht zu entziehen,
sofern man überhaupt definieren kann, wann ein Mensch
sich SELBST zum Objekt macht.
Ich wußte doch,daß du sei einen Mist posten würdest
Was Deine Prosituierten betrifft,DAS ist eine völlig
andere Frage und ich bin entsetzt,daß Du sie hier
einwirfst. In der Tat ist es sehr zweifelhaft,die
Menschenwürde dem Grundrechtsverzicht zu entziehen,
sofern man überhaupt definieren kann, wann ein Mensch
sich SELBST zum Objekt macht.
Es ist sinnlos, also lassen wir es....
ja, und...?
ja, und...?
das waren mir schon immer die liebsten: die sich nicht an ihre eigenen vorgaben halten.
na, und...?!
@AdRem
1.Rep war ein Scherz, ein kleiner Scherz.Humor
hast du anscheinend am Seminareingang abgegeben ;c)
2."dies noch:
§ 81a StPO Verfassungskonforme Auslegung der Norm auf Tatbestands, als auch auf Rechtsfolgenseite!
Schon mal gehört?"
Das obiter dictum aus Karlsruhe zur Brechmittelvergabe
gelesen ?
So von wegen zwangsweises Magenauspumpen vs. Brechmittel
Außerdem sage ich:Wenn das Hauptproblem einer Norm
in seiner Existenz selbst liegt, juckt mich eine
verfasssungskonforme AUSLEGUNG zunächst nur peripher, Herr Kollege.
3.Prostitution
Nachmal für kleine Juristen:
1.Problemkreis
Der Staat geht zwangsweise gegen einen Menschen vor(--->Knast)
2.Problemkreis
Wie weit reicht die Schutzpflicht des Staates bezüglich des
Verhaltens der Person SELBST.(---> Prosituierte macht sich
SELBST zum Objekt)
2 Problemkreise, 2 mögliche Antworten--->Vergleich ist hier fehl am Platze
4.BVerfG:
Steht nicht ÜBER der Verfasssung.Nur nochmal zur Klarstellung,
und Karlsruhe muß auch eines beachten:
Art.1 I GG will nach dem Willen des Gesetzgebers folgendes
bewirken
---> erst kommt der einzelne, dann die Gemeinschaft
(Daran kommt auch J.L. nicht vorbei LOL.)
---> Einzelne muß seine Subjektsqualität behalten
---> lebenslanges Wegsperren(ohne Grund)verhindert dies aber
Wenn ein Grund vorliegt, ist er nicht reines Objekt. Alles klar ?
mfg N.N.
hast du anscheinend am Seminareingang abgegeben ;c)
2."dies noch:
§ 81a StPO Verfassungskonforme Auslegung der Norm auf Tatbestands, als auch auf Rechtsfolgenseite!
Schon mal gehört?"
Das obiter dictum aus Karlsruhe zur Brechmittelvergabe
gelesen ?
So von wegen zwangsweises Magenauspumpen vs. Brechmittel
Außerdem sage ich:Wenn das Hauptproblem einer Norm
in seiner Existenz selbst liegt, juckt mich eine
verfasssungskonforme AUSLEGUNG zunächst nur peripher, Herr Kollege.
3.Prostitution
Nachmal für kleine Juristen:
1.Problemkreis
Der Staat geht zwangsweise gegen einen Menschen vor(--->Knast)
2.Problemkreis
Wie weit reicht die Schutzpflicht des Staates bezüglich des
Verhaltens der Person SELBST.(---> Prosituierte macht sich
SELBST zum Objekt)
2 Problemkreise, 2 mögliche Antworten--->Vergleich ist hier fehl am Platze
4.BVerfG:
Steht nicht ÜBER der Verfasssung.Nur nochmal zur Klarstellung,
und Karlsruhe muß auch eines beachten:
Art.1 I GG will nach dem Willen des Gesetzgebers folgendes
bewirken
---> erst kommt der einzelne, dann die Gemeinschaft
(Daran kommt auch J.L. nicht vorbei LOL.)
---> Einzelne muß seine Subjektsqualität behalten
---> lebenslanges Wegsperren(ohne Grund)verhindert dies aber
Wenn ein Grund vorliegt, ist er nicht reines Objekt. Alles klar ?
mfg N.N.
@ AdRem
Juristen sind halt so,...ich persönlich
nenne das "Hirnwichserei"...LOL...
mfg N.N.
Juristen sind halt so,...ich persönlich
nenne das "Hirnwichserei"...LOL...
mfg N.N.
Von meiner Seite ist jetzt aber wirklich Schluß.
Also, allen noch eine schöne Woche und
LANG LEBE KÖNIG LUDWIG II!
Meiner einer hat noch ekelhafte Fälle auf seinem
Schreibtisch liegen.....
mfg N.N.
Also, allen noch eine schöne Woche und
LANG LEBE KÖNIG LUDWIG II!
Meiner einer hat noch ekelhafte Fälle auf seinem
Schreibtisch liegen.....
mfg N.N.
Ich mache weder ein Seminar, noch ein Rep und habe demzufolge meinen Humor nicht am Seminareingang abgegeben
(schon circa 25 Jahre her).
1. meine Meinung zu Brechmittelabgabe:
Heute verfassungswidrig wegen Verstosses u.a. gegen Art.1I GG. Morgen auch noch?
2. für riesen Juristen:
a)Problemkreis: Der Staat geht zwangsweise gegen einen Menschen vor. Hat nix mit Prostitution zu tun.
b)Problemkreis Prostituierte: Beispiel für die Änderung des Rechts.Eine Auslegung bzw. eine rechtliche Auffassung kann und liegt aber immer „im Fluss“.
Dies zeigen viele höchstrichterliche, abweichende Entscheidungen der obersten Bundesgerichte oder z.B. die sich abzeichnende Anerkennung des Berufes „Prostituierte“.
3. BVerfG steht natürlich nicht über der Verfassung. Es schützt sie und legt sie aus.
Art.1I GG ist wohl strittig. Zumindest hier.
Nix ist klar.
(schon circa 25 Jahre her).
1. meine Meinung zu Brechmittelabgabe:
Heute verfassungswidrig wegen Verstosses u.a. gegen Art.1I GG. Morgen auch noch?
2. für riesen Juristen:
a)Problemkreis: Der Staat geht zwangsweise gegen einen Menschen vor. Hat nix mit Prostitution zu tun.
b)Problemkreis Prostituierte: Beispiel für die Änderung des Rechts.Eine Auslegung bzw. eine rechtliche Auffassung kann und liegt aber immer „im Fluss“.
Dies zeigen viele höchstrichterliche, abweichende Entscheidungen der obersten Bundesgerichte oder z.B. die sich abzeichnende Anerkennung des Berufes „Prostituierte“.
3. BVerfG steht natürlich nicht über der Verfassung. Es schützt sie und legt sie aus.
Art.1I GG ist wohl strittig. Zumindest hier.
Nix ist klar.
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