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    Hilfe !!!! Juristen an Board ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.01 07:42:18 von
    neuester Beitrag 11.07.01 21:09:24 von
    Beiträge: 20
    ID: 435.814
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      Avatar
      schrieb am 11.07.01 07:42:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      meine Mutter taucht nach 12 Jahren auf (kein kontakt mehr gehabt), weil sie mitbekommen hat, das ich eine firma habe und droht mir, mich auf unterhalt zu verklagen.

      da sie arbeitslos ist, sagt sie, das ich an familienmitglieder voll zahlen muss.

      ist das so richtig, ist das einkommensabhängig ????

      oder muss ich Ihr nur einen gewissen mindestsatz zahlen, wozu ich ja auch bereit wäre....

      danke für alle tips :(

      gruss

      ray
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 07:45:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      ach ja, und habe noch zwei geschwister die arbeiten,
      müssten die nicht auch anteilmässig zahlen ???

      gruss

      ray
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 07:50:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Klar müssen die Anteilsmäßig zahlen. Die Ansprüche können nur 1. Grades geltend gemacht werden, also von Eltern (ist es überhaupt Deine "Mutter"?) auf Kinder und umgekehrt. Natürlich sind die Unterhaltszahlungen auch vom Einkommen abhängig.

      An Deiner Stelle würde ich mir einen Beratunfstermin beim RA holen. Das lohnt sich!
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 07:53:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      als sohn bist du der mutter gegenüber unterhaltspflichtig. bei der tochter weis ich das nicht so genau. es sei denn, die tochter arbeitet und hat sonst keine verpflichtung (familie). wenn du nicht freiwillig zahlst, kann die mutter zum sozialamt gehen, bekommt dort ihr geld, und das sozialamt geht an dich. du musst dann alles offen legen. selbstverständlich bleibt die soviel, dass du deinen verpflichtungen nachkommen und ein finaziell sicheres leben führen kannst.

      was glaubst du was passiert, wenn deine mutter heute in ein pflege- oder altersheim müsste und selbst nur eine geringe rente bekäm. dann gute nacht. aber so sind nun mal die gesetze.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 08:35:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Unterbringung in einem Heim kann sich locker auf 5 bis 6 TDM pro Monat belaufen.

      Das ist ein lang erspartes Haus in wenigen Jahren wieder weg.

      ( ich kenne da Fälle )


      MfG Thetan

      P.S. Müssen Geschwister für einander aufkommen ?
      ( denke ja , oder ? )

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      Avatar
      schrieb am 11.07.01 08:38:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nein, Geschwister nicht!
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 08:42:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      geschwister gelten vor gericht als nicht verwand und sind daher gegeseitig nicht zum unterhalt verpflichtet. wäre ja noch schöner.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 09:16:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ thetan

      das mit dem haus ist nicht richtig. Nur Wertanlagen werden herangezogen, das selbstgenutzte Eigenheim wird dir niemand wegnehmen können.

      Prinzipiell ist immer der erste Verwandschaftsgrad (Eltern/Kinder) unterhaltspflichtig. Ein Gutachter (Rechtsanwalt/Rechtspfleger) ermittelt das Einkommen des Zahlungspflichtigen sowie die zur Aufrachterhaltung des Lebensstandards (Gummi §) notwenigen Mittel. Aus der Differenz ergibt sich die maximale Leistungsfähigkeit der Zahlungspflichtigen.

      Das tolle ist, der eigene Lebensstandard darf sich durch Unterhaltszahlungen nicht erheblich verschlechtern. (Wen ich z.B. den geleasten Porsche wegen der Unterhaltszahlung zurückgeben müsste)


      Mit einem guten Rechtsanwalt kann man normalerweise die Lebenshaltungskosten derart erhöhen, das der Anspruchsteller fast nix bekommt. Schwierig wird es erst, wenn der Anspruchsteller Sozialhilfe bezieht und die Sozialkassen den Unterhaltspflichtigen in Regress nehmen. Diese Blutsauger haben nämlich sehr gute Anwälte.

      IOch denke eine gütliche Einigung wäre für alle Beteiligten das beste.

      Gruss PP ;)
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 09:34:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Leo6

      Nett gesagt,...leider nicht ganz richtig:

      Vor Gericht gelten Geschwister, sofern sie zumindest
      einen Elternteil gemeinsam haben, als verwandt in
      der Seitenlinie, jedoch sind nur Verwandte in
      gerader Linie unterhaltsverpflichtet.;)


      @ ray00000000000000000006

      Na, noch ist Polen nicht verloren...da gibt´s eine Reihe
      von Fragen...Grund der Arbeitslosigkeit: Stichwort
      verschuldet durch Suff,Drogen....etc.pp...

      Auf zum RA!

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 09:57:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      @nihi..
      ich kann mir nicht vorstellen, dass suff/drogen eine rolle spielen. wenn die mutter heute vom sozialamt geld bekommt (die zahlen fast immer). kommt das sozialamt zu dir. damit soll ja ausgeschlossen werden, dass sich familienangehörige gegenseitig verklagen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 10:08:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ Leo6

      Doch. Grundsätzlich gilt z.B. Dorgensucht/Trinksucht
      als schwere soziale Verfehlung i.S.d. § 1611 BGB.
      Dies führt zunächst nur zu einem Billigkeitsunterhalt.
      Der kann je nach Fall sogar ganz entfallen.Bei alters-
      bedinger Pflegebedürftigkeit siehts dann wieder anders
      aus....


      Außerdem kann eine Unterhaltsverpflichtung auch grob unbillig
      sein,da gilt aber wieder

      Vor Gericht undhoher See, ist man in Gottes Hand...;)

      Das ganze Gebiet ist ein juristisches Ungetüm
      mit vielen Gesichtspunkten. Bei sowas immer sofort
      zum FACHanwalt.

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 10:18:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      danke für die vielen antworten !

      aber kann sie viel mehr verlangen als sie vom sozialamt bekommt ???? und dann schön über ihren verhältnissen leben ?

      und meine geschwister müssen die dann nicht auch herangezogen werden, denn ich glaube sie hat es nur auf mich abgesehen, aber meine geschwister verdienen auch gut,
      könnte sie dann quasi von allen viel geld verlangen und womöglich am ende mehr bekommen als ein einzelner von uns verdient ?

      gruß

      ray
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 10:30:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ray00006

      Sei nicht kleinlich und leiste Dir einen Anwalt!
      Boardgeschwätz ist zwar kostenlos und ein guter erster Anhaltspunkt, aber hier solltest Du auf Nummer sicher gehen.
      Kannst Du auch absetzen;)!

      mfg loewe

      P.S.: RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG!!!! FÜR JEDEN EIN MUSS!!!! Kann man gar nicht oft genug sagen!!! Jetzt abschliessen!!!
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 10:34:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      Mach Dich nicht verrückt...geh`zum Anwalt, glaube mir.
      Ist wirklich besser so. Da spielen so viele Faktoren
      eine Rolle,daß es fahrlässig wäre, hier endgültige
      juristische Schlüsse zu ziehen.

      Hie nur ALLGEMEIN:

      Was Deine Geschwister betrifft:Keine Sorge,sofern sie die
      Frucht der Lenden Deiner Mutter sind, müssen sie auch zahlen,
      sofern sie leistungsfähig sind.Hängt auch wieder von ihrem Einkommen,
      eigenen Unterhaltsverpflichtungen etc.pp ab.Wie schon
      gesagt,alles sehr kompliziert...

      Nur soviel: Ihr haftet nur anteilig und nicht
      als Gesamtschuldner

      --->Für Nichtjuristen(=normale,sympathische Menschen ;))

      Sie kann dich nicht allein in Anspruch nehmen, und du müsstest
      dann Regreß bei Deinen Geschwistern nehmen, sondern Du haftest
      nur anteilig(Der Vertreilungsschlüssel unter den Geschwistern
      hängt jeweils von deren Einkommen etc.pp ab)

      Ich rate Dir: Setz Dich mit Deinen Geschwistern zusammen
      und geht gemeinsam zum Anwalt zur Beratung.Am Ende kloppt ihr Euch
      noch um den Verteilungsschlüssel...habe ich leider auch
      schon erlebt.Da verdienen nur die Anwälte...

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 10:48:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      ich kann den Rat mit dem Anwalt nur bekräftigen, der wird wirklich wissen was Sache ist.
      Nur soviel noch aus eigener Familie (Bruder bezieht Sozialhilfe und meine Eltern sollten ran): man kann die Zahlung auch verweigen, wenn die Zahlungsempfänger sich absolut mies benommen hat, was bei meinen Bruder der Fall war. Meine Eltern haben begründet, warum sie nicht zahlen wollen, hatten auch noch alte Briefe meines Bruders, die ihre Aussagen belegt haben, und haben vom Sozialamt nie wieder was gehört.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 10:59:20
      Beitrag Nr. 16 ()
      Mach halt "Schulden" ;) Solang Du z.B. Kredite für `ne Eigentumswohnung oder ein Haus laufen hast, ist bei Dir kaum was zu holen.


      Gibt schon asoziale Verwandtschaft - kenne da selbst so einen Fall.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 12:24:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      Danke für alle Tips werde mir einen Fachanwalt suchen !

      Aber es hat noch keiner beantwortet, ob sie bei mir viel holen kann und es einkommensabhängig ist.

      ist es vergleichbar mit der unterhaltszahlung an eine geschiedene frau ?

      sie kann doch nicht einfach kommen und mehr verlangen, als sie vorher vom sozialamt bekommen hat, oder irre ich mich da ??????

      gruß

      ray
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 12:28:59
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ray00006

      Das mit dem Schulden machen ist sicherlich einer der besten Ratschläge hier!

      Einfach hier klicken: http://www.porsche.com/german/911/modelle/turbo/carconfigura… ;)

      mfg loewe
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 13:03:40
      Beitrag Nr. 19 ()
      Mit Schulden machen, meinte ich aber nicht, die Kohle in einen Sportwagen zu stecken. Der Wertverlust ist wahrscheinlich größer als die Summe die er an seine Mutter zahlen müßte ;)


      Die Sache mit der Wohnung habe ich aber ernst gemeint. Solange Du einen Immobilienkredit abzahlst, ist bei Dir nichts zu holen. Dazu gibt es noch steuerliche Vergünstigungen bzw. staatliche Zulagen. Außerdem ist das Vermögen sehr sicher gebunden. Mit etwas Glück erwischt man ja sogar Immobilien unter Marktwert ( Konkurs etc. )


      Drück Dir die Daumen ;)

      Ausschlaggebend ist zum Teil auch der Familienstand - mit Kindern und Familie stehen die Chancen gut, die Lebenshaltungskosten stark in die Höhe "zu schrauben" ;)
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 21:09:24
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ Ray

      Gemäß BGB § 1901 ff. sind nur Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
      Gerade Linie bedeutet: Ehepartner sowie Eltern/Kinder gegenseitig.
      Geschwister oder Großeltern/Enkel sind nicht betroffen.

      Unterhaltsberechtigt ist Deine Mutter nur, wenn sie außerstande ist, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten - z.B. wegen Alter, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Also NUR DANN, wenn
      1. Deine Mutter Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe beantragen würde
      2. Deine Mutter aufgrund eigener Bedürftigkeit tatsächlich Anspruch auf diese Leistung hat
      erst dann würde das Sozialamt auf Unterhaltsverpflichtete rückgreifen und somit DEINE Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüfen. Auch Deiner Geschwister, sofern Du welche hast. Das Sozialhilferecht (BSHG) legt fest, ab welchen Einkommens- und Vermögensgrenzen (Zuschläge für Ehepartner und Kinder) das Sozialamt auf unterhaltspflichtete Kinder rückgreift. "Unterhaltsverpflichtet ist nicht, wer bei BErücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren" - siehe § 1603. So überschlägig kannst Du davon ausgehen, daß etwa 4000 bis 5000 Mark monatlich NICHT angerechnet werden. Auch ein selbstbewohntes Einfamilienhaus muß nicht verkauft werden.

      Wenn Du sehr in Sorge bist, kann ich Dir auch genauere Auskünfte geben.
      Nur die Ruhe,
      meint der Molch


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