Hilfe !!!! Juristen an Board ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.07.01 07:42:18 von
neuester Beitrag 11.07.01 21:09:24 von
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ID: 435.814
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meine Mutter taucht nach 12 Jahren auf (kein kontakt mehr gehabt), weil sie mitbekommen hat, das ich eine firma habe und droht mir, mich auf unterhalt zu verklagen.
da sie arbeitslos ist, sagt sie, das ich an familienmitglieder voll zahlen muss.
ist das so richtig, ist das einkommensabhängig ????
oder muss ich Ihr nur einen gewissen mindestsatz zahlen, wozu ich ja auch bereit wäre....
danke für alle tips
gruss
ray
da sie arbeitslos ist, sagt sie, das ich an familienmitglieder voll zahlen muss.
ist das so richtig, ist das einkommensabhängig ????
oder muss ich Ihr nur einen gewissen mindestsatz zahlen, wozu ich ja auch bereit wäre....
danke für alle tips
gruss
ray
ach ja, und habe noch zwei geschwister die arbeiten,
müssten die nicht auch anteilmässig zahlen ???
gruss
ray
müssten die nicht auch anteilmässig zahlen ???
gruss
ray
Klar müssen die Anteilsmäßig zahlen. Die Ansprüche können nur 1. Grades geltend gemacht werden, also von Eltern (ist es überhaupt Deine "Mutter"?) auf Kinder und umgekehrt. Natürlich sind die Unterhaltszahlungen auch vom Einkommen abhängig.
An Deiner Stelle würde ich mir einen Beratunfstermin beim RA holen. Das lohnt sich!
An Deiner Stelle würde ich mir einen Beratunfstermin beim RA holen. Das lohnt sich!
als sohn bist du der mutter gegenüber unterhaltspflichtig. bei der tochter weis ich das nicht so genau. es sei denn, die tochter arbeitet und hat sonst keine verpflichtung (familie). wenn du nicht freiwillig zahlst, kann die mutter zum sozialamt gehen, bekommt dort ihr geld, und das sozialamt geht an dich. du musst dann alles offen legen. selbstverständlich bleibt die soviel, dass du deinen verpflichtungen nachkommen und ein finaziell sicheres leben führen kannst.
was glaubst du was passiert, wenn deine mutter heute in ein pflege- oder altersheim müsste und selbst nur eine geringe rente bekäm. dann gute nacht. aber so sind nun mal die gesetze.
was glaubst du was passiert, wenn deine mutter heute in ein pflege- oder altersheim müsste und selbst nur eine geringe rente bekäm. dann gute nacht. aber so sind nun mal die gesetze.
Die Unterbringung in einem Heim kann sich locker auf 5 bis 6 TDM pro Monat belaufen.
Das ist ein lang erspartes Haus in wenigen Jahren wieder weg.
( ich kenne da Fälle )
MfG Thetan
P.S. Müssen Geschwister für einander aufkommen ?
( denke ja , oder ? )
Das ist ein lang erspartes Haus in wenigen Jahren wieder weg.
( ich kenne da Fälle )
MfG Thetan
P.S. Müssen Geschwister für einander aufkommen ?
( denke ja , oder ? )
Nein, Geschwister nicht!
geschwister gelten vor gericht als nicht verwand und sind daher gegeseitig nicht zum unterhalt verpflichtet. wäre ja noch schöner.
@ thetan
das mit dem haus ist nicht richtig. Nur Wertanlagen werden herangezogen, das selbstgenutzte Eigenheim wird dir niemand wegnehmen können.
Prinzipiell ist immer der erste Verwandschaftsgrad (Eltern/Kinder) unterhaltspflichtig. Ein Gutachter (Rechtsanwalt/Rechtspfleger) ermittelt das Einkommen des Zahlungspflichtigen sowie die zur Aufrachterhaltung des Lebensstandards (Gummi §) notwenigen Mittel. Aus der Differenz ergibt sich die maximale Leistungsfähigkeit der Zahlungspflichtigen.
Das tolle ist, der eigene Lebensstandard darf sich durch Unterhaltszahlungen nicht erheblich verschlechtern. (Wen ich z.B. den geleasten Porsche wegen der Unterhaltszahlung zurückgeben müsste)
Mit einem guten Rechtsanwalt kann man normalerweise die Lebenshaltungskosten derart erhöhen, das der Anspruchsteller fast nix bekommt. Schwierig wird es erst, wenn der Anspruchsteller Sozialhilfe bezieht und die Sozialkassen den Unterhaltspflichtigen in Regress nehmen. Diese Blutsauger haben nämlich sehr gute Anwälte.
IOch denke eine gütliche Einigung wäre für alle Beteiligten das beste.
Gruss PP
das mit dem haus ist nicht richtig. Nur Wertanlagen werden herangezogen, das selbstgenutzte Eigenheim wird dir niemand wegnehmen können.
Prinzipiell ist immer der erste Verwandschaftsgrad (Eltern/Kinder) unterhaltspflichtig. Ein Gutachter (Rechtsanwalt/Rechtspfleger) ermittelt das Einkommen des Zahlungspflichtigen sowie die zur Aufrachterhaltung des Lebensstandards (Gummi §) notwenigen Mittel. Aus der Differenz ergibt sich die maximale Leistungsfähigkeit der Zahlungspflichtigen.
Das tolle ist, der eigene Lebensstandard darf sich durch Unterhaltszahlungen nicht erheblich verschlechtern. (Wen ich z.B. den geleasten Porsche wegen der Unterhaltszahlung zurückgeben müsste)
Mit einem guten Rechtsanwalt kann man normalerweise die Lebenshaltungskosten derart erhöhen, das der Anspruchsteller fast nix bekommt. Schwierig wird es erst, wenn der Anspruchsteller Sozialhilfe bezieht und die Sozialkassen den Unterhaltspflichtigen in Regress nehmen. Diese Blutsauger haben nämlich sehr gute Anwälte.
IOch denke eine gütliche Einigung wäre für alle Beteiligten das beste.
Gruss PP
@ Leo6
Nett gesagt,...leider nicht ganz richtig:
Vor Gericht gelten Geschwister, sofern sie zumindest
einen Elternteil gemeinsam haben, als verwandt in
der Seitenlinie, jedoch sind nur Verwandte in
gerader Linie unterhaltsverpflichtet.
@ ray00000000000000000006
Na, noch ist Polen nicht verloren...da gibt´s eine Reihe
von Fragen...Grund der Arbeitslosigkeit: Stichwort
verschuldet durch Suff,Drogen....etc.pp...
Auf zum RA!
mfg N.N.
Nett gesagt,...leider nicht ganz richtig:
Vor Gericht gelten Geschwister, sofern sie zumindest
einen Elternteil gemeinsam haben, als verwandt in
der Seitenlinie, jedoch sind nur Verwandte in
gerader Linie unterhaltsverpflichtet.
@ ray00000000000000000006
Na, noch ist Polen nicht verloren...da gibt´s eine Reihe
von Fragen...Grund der Arbeitslosigkeit: Stichwort
verschuldet durch Suff,Drogen....etc.pp...
Auf zum RA!
mfg N.N.
@nihi..
ich kann mir nicht vorstellen, dass suff/drogen eine rolle spielen. wenn die mutter heute vom sozialamt geld bekommt (die zahlen fast immer). kommt das sozialamt zu dir. damit soll ja ausgeschlossen werden, dass sich familienangehörige gegenseitig verklagen.
ich kann mir nicht vorstellen, dass suff/drogen eine rolle spielen. wenn die mutter heute vom sozialamt geld bekommt (die zahlen fast immer). kommt das sozialamt zu dir. damit soll ja ausgeschlossen werden, dass sich familienangehörige gegenseitig verklagen.
@ Leo6
Doch. Grundsätzlich gilt z.B. Dorgensucht/Trinksucht
als schwere soziale Verfehlung i.S.d. § 1611 BGB.
Dies führt zunächst nur zu einem Billigkeitsunterhalt.
Der kann je nach Fall sogar ganz entfallen.Bei alters-
bedinger Pflegebedürftigkeit siehts dann wieder anders
aus....
Außerdem kann eine Unterhaltsverpflichtung auch grob unbillig
sein,da gilt aber wieder
Vor Gericht undhoher See, ist man in Gottes Hand...
Das ganze Gebiet ist ein juristisches Ungetüm
mit vielen Gesichtspunkten. Bei sowas immer sofort
zum FACHanwalt.
mfg N.N.
Doch. Grundsätzlich gilt z.B. Dorgensucht/Trinksucht
als schwere soziale Verfehlung i.S.d. § 1611 BGB.
Dies führt zunächst nur zu einem Billigkeitsunterhalt.
Der kann je nach Fall sogar ganz entfallen.Bei alters-
bedinger Pflegebedürftigkeit siehts dann wieder anders
aus....
Außerdem kann eine Unterhaltsverpflichtung auch grob unbillig
sein,da gilt aber wieder
Vor Gericht undhoher See, ist man in Gottes Hand...
Das ganze Gebiet ist ein juristisches Ungetüm
mit vielen Gesichtspunkten. Bei sowas immer sofort
zum FACHanwalt.
mfg N.N.
danke für die vielen antworten !
aber kann sie viel mehr verlangen als sie vom sozialamt bekommt ???? und dann schön über ihren verhältnissen leben ?
und meine geschwister müssen die dann nicht auch herangezogen werden, denn ich glaube sie hat es nur auf mich abgesehen, aber meine geschwister verdienen auch gut,
könnte sie dann quasi von allen viel geld verlangen und womöglich am ende mehr bekommen als ein einzelner von uns verdient ?
gruß
ray
aber kann sie viel mehr verlangen als sie vom sozialamt bekommt ???? und dann schön über ihren verhältnissen leben ?
und meine geschwister müssen die dann nicht auch herangezogen werden, denn ich glaube sie hat es nur auf mich abgesehen, aber meine geschwister verdienen auch gut,
könnte sie dann quasi von allen viel geld verlangen und womöglich am ende mehr bekommen als ein einzelner von uns verdient ?
gruß
ray
@ray00006
Sei nicht kleinlich und leiste Dir einen Anwalt!
Boardgeschwätz ist zwar kostenlos und ein guter erster Anhaltspunkt, aber hier solltest Du auf Nummer sicher gehen.
Kannst Du auch absetzen!
mfg loewe
P.S.: RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG!!!! FÜR JEDEN EIN MUSS!!!! Kann man gar nicht oft genug sagen!!! Jetzt abschliessen!!!
Sei nicht kleinlich und leiste Dir einen Anwalt!
Boardgeschwätz ist zwar kostenlos und ein guter erster Anhaltspunkt, aber hier solltest Du auf Nummer sicher gehen.
Kannst Du auch absetzen!
mfg loewe
P.S.: RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG!!!! FÜR JEDEN EIN MUSS!!!! Kann man gar nicht oft genug sagen!!! Jetzt abschliessen!!!
Mach Dich nicht verrückt...geh`zum Anwalt, glaube mir.
Ist wirklich besser so. Da spielen so viele Faktoren
eine Rolle,daß es fahrlässig wäre, hier endgültige
juristische Schlüsse zu ziehen.
Hie nur ALLGEMEIN:
Was Deine Geschwister betrifft:Keine Sorge,sofern sie die
Frucht der Lenden Deiner Mutter sind, müssen sie auch zahlen,
sofern sie leistungsfähig sind.Hängt auch wieder von ihrem Einkommen,
eigenen Unterhaltsverpflichtungen etc.pp ab.Wie schon
gesagt,alles sehr kompliziert...
Nur soviel: Ihr haftet nur anteilig und nicht
als Gesamtschuldner
--->Für Nichtjuristen(=normale,sympathische Menschen )
Sie kann dich nicht allein in Anspruch nehmen, und du müsstest
dann Regreß bei Deinen Geschwistern nehmen, sondern Du haftest
nur anteilig(Der Vertreilungsschlüssel unter den Geschwistern
hängt jeweils von deren Einkommen etc.pp ab)
Ich rate Dir: Setz Dich mit Deinen Geschwistern zusammen
und geht gemeinsam zum Anwalt zur Beratung.Am Ende kloppt ihr Euch
noch um den Verteilungsschlüssel...habe ich leider auch
schon erlebt.Da verdienen nur die Anwälte...
mfg N.N.
Ist wirklich besser so. Da spielen so viele Faktoren
eine Rolle,daß es fahrlässig wäre, hier endgültige
juristische Schlüsse zu ziehen.
Hie nur ALLGEMEIN:
Was Deine Geschwister betrifft:Keine Sorge,sofern sie die
Frucht der Lenden Deiner Mutter sind, müssen sie auch zahlen,
sofern sie leistungsfähig sind.Hängt auch wieder von ihrem Einkommen,
eigenen Unterhaltsverpflichtungen etc.pp ab.Wie schon
gesagt,alles sehr kompliziert...
Nur soviel: Ihr haftet nur anteilig und nicht
als Gesamtschuldner
--->Für Nichtjuristen(=normale,sympathische Menschen )
Sie kann dich nicht allein in Anspruch nehmen, und du müsstest
dann Regreß bei Deinen Geschwistern nehmen, sondern Du haftest
nur anteilig(Der Vertreilungsschlüssel unter den Geschwistern
hängt jeweils von deren Einkommen etc.pp ab)
Ich rate Dir: Setz Dich mit Deinen Geschwistern zusammen
und geht gemeinsam zum Anwalt zur Beratung.Am Ende kloppt ihr Euch
noch um den Verteilungsschlüssel...habe ich leider auch
schon erlebt.Da verdienen nur die Anwälte...
mfg N.N.
ich kann den Rat mit dem Anwalt nur bekräftigen, der wird wirklich wissen was Sache ist.
Nur soviel noch aus eigener Familie (Bruder bezieht Sozialhilfe und meine Eltern sollten ran): man kann die Zahlung auch verweigen, wenn die Zahlungsempfänger sich absolut mies benommen hat, was bei meinen Bruder der Fall war. Meine Eltern haben begründet, warum sie nicht zahlen wollen, hatten auch noch alte Briefe meines Bruders, die ihre Aussagen belegt haben, und haben vom Sozialamt nie wieder was gehört.
Nur soviel noch aus eigener Familie (Bruder bezieht Sozialhilfe und meine Eltern sollten ran): man kann die Zahlung auch verweigen, wenn die Zahlungsempfänger sich absolut mies benommen hat, was bei meinen Bruder der Fall war. Meine Eltern haben begründet, warum sie nicht zahlen wollen, hatten auch noch alte Briefe meines Bruders, die ihre Aussagen belegt haben, und haben vom Sozialamt nie wieder was gehört.
Mach halt "Schulden" Solang Du z.B. Kredite für `ne Eigentumswohnung oder ein Haus laufen hast, ist bei Dir kaum was zu holen.
Gibt schon asoziale Verwandtschaft - kenne da selbst so einen Fall.
Gibt schon asoziale Verwandtschaft - kenne da selbst so einen Fall.
Danke für alle Tips werde mir einen Fachanwalt suchen !
Aber es hat noch keiner beantwortet, ob sie bei mir viel holen kann und es einkommensabhängig ist.
ist es vergleichbar mit der unterhaltszahlung an eine geschiedene frau ?
sie kann doch nicht einfach kommen und mehr verlangen, als sie vorher vom sozialamt bekommen hat, oder irre ich mich da ??????
gruß
ray
Aber es hat noch keiner beantwortet, ob sie bei mir viel holen kann und es einkommensabhängig ist.
ist es vergleichbar mit der unterhaltszahlung an eine geschiedene frau ?
sie kann doch nicht einfach kommen und mehr verlangen, als sie vorher vom sozialamt bekommen hat, oder irre ich mich da ??????
gruß
ray
@ray00006
Das mit dem Schulden machen ist sicherlich einer der besten Ratschläge hier!
Einfach hier klicken: http://www.porsche.com/german/911/modelle/turbo/carconfigura…
mfg loewe
Das mit dem Schulden machen ist sicherlich einer der besten Ratschläge hier!
Einfach hier klicken: http://www.porsche.com/german/911/modelle/turbo/carconfigura…
mfg loewe
Mit Schulden machen, meinte ich aber nicht, die Kohle in einen Sportwagen zu stecken. Der Wertverlust ist wahrscheinlich größer als die Summe die er an seine Mutter zahlen müßte
Die Sache mit der Wohnung habe ich aber ernst gemeint. Solange Du einen Immobilienkredit abzahlst, ist bei Dir nichts zu holen. Dazu gibt es noch steuerliche Vergünstigungen bzw. staatliche Zulagen. Außerdem ist das Vermögen sehr sicher gebunden. Mit etwas Glück erwischt man ja sogar Immobilien unter Marktwert ( Konkurs etc. )
Drück Dir die Daumen
Ausschlaggebend ist zum Teil auch der Familienstand - mit Kindern und Familie stehen die Chancen gut, die Lebenshaltungskosten stark in die Höhe "zu schrauben"
Die Sache mit der Wohnung habe ich aber ernst gemeint. Solange Du einen Immobilienkredit abzahlst, ist bei Dir nichts zu holen. Dazu gibt es noch steuerliche Vergünstigungen bzw. staatliche Zulagen. Außerdem ist das Vermögen sehr sicher gebunden. Mit etwas Glück erwischt man ja sogar Immobilien unter Marktwert ( Konkurs etc. )
Drück Dir die Daumen
Ausschlaggebend ist zum Teil auch der Familienstand - mit Kindern und Familie stehen die Chancen gut, die Lebenshaltungskosten stark in die Höhe "zu schrauben"
@ Ray
Gemäß BGB § 1901 ff. sind nur Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Gerade Linie bedeutet: Ehepartner sowie Eltern/Kinder gegenseitig.
Geschwister oder Großeltern/Enkel sind nicht betroffen.
Unterhaltsberechtigt ist Deine Mutter nur, wenn sie außerstande ist, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten - z.B. wegen Alter, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Also NUR DANN, wenn
1. Deine Mutter Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe beantragen würde
2. Deine Mutter aufgrund eigener Bedürftigkeit tatsächlich Anspruch auf diese Leistung hat
erst dann würde das Sozialamt auf Unterhaltsverpflichtete rückgreifen und somit DEINE Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüfen. Auch Deiner Geschwister, sofern Du welche hast. Das Sozialhilferecht (BSHG) legt fest, ab welchen Einkommens- und Vermögensgrenzen (Zuschläge für Ehepartner und Kinder) das Sozialamt auf unterhaltspflichtete Kinder rückgreift. "Unterhaltsverpflichtet ist nicht, wer bei BErücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren" - siehe § 1603. So überschlägig kannst Du davon ausgehen, daß etwa 4000 bis 5000 Mark monatlich NICHT angerechnet werden. Auch ein selbstbewohntes Einfamilienhaus muß nicht verkauft werden.
Wenn Du sehr in Sorge bist, kann ich Dir auch genauere Auskünfte geben.
Nur die Ruhe,
meint der Molch
Gemäß BGB § 1901 ff. sind nur Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Gerade Linie bedeutet: Ehepartner sowie Eltern/Kinder gegenseitig.
Geschwister oder Großeltern/Enkel sind nicht betroffen.
Unterhaltsberechtigt ist Deine Mutter nur, wenn sie außerstande ist, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten - z.B. wegen Alter, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Also NUR DANN, wenn
1. Deine Mutter Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe beantragen würde
2. Deine Mutter aufgrund eigener Bedürftigkeit tatsächlich Anspruch auf diese Leistung hat
erst dann würde das Sozialamt auf Unterhaltsverpflichtete rückgreifen und somit DEINE Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüfen. Auch Deiner Geschwister, sofern Du welche hast. Das Sozialhilferecht (BSHG) legt fest, ab welchen Einkommens- und Vermögensgrenzen (Zuschläge für Ehepartner und Kinder) das Sozialamt auf unterhaltspflichtete Kinder rückgreift. "Unterhaltsverpflichtet ist nicht, wer bei BErücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren" - siehe § 1603. So überschlägig kannst Du davon ausgehen, daß etwa 4000 bis 5000 Mark monatlich NICHT angerechnet werden. Auch ein selbstbewohntes Einfamilienhaus muß nicht verkauft werden.
Wenn Du sehr in Sorge bist, kann ich Dir auch genauere Auskünfte geben.
Nur die Ruhe,
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