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Deutsche Börse verbannt die Penny Stocks
Sinner-CFO: Es trifft die Richtigen
Zusammenfassung 11.20 Uhr
Frankfurt (vwd) - "Unternehmen mit geringem Börsenwert und insolvente Unternehmen sind keine Wachstumswerte" - mit diesen Worten hat Volker Potthoff, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Börse AG am Freitag in Frankfurt das überarbeitete Regelwerk für den Neuen Markt begründet. Die neuen Vorgaben ziehen die Marktkapitalisierung und den Börsenkurs als quantitative Kriterien für einen Auschluss heran. Die Insolvenz eines Unternehmens gilt als qualitatives Kriterium. Mit diesem Schritt will die Deutsche Börse das Profil des Wachstumssegmentes schärfen und sich bei dessen Weiterentwicklung positionieren. Erste Reaktionen auf die Änderungen fallen positiv aus.
Die Grenze für die quantitativen Kriterien liegt bei einem durchschnittlichen Kurs von einem EUR pro Tag und einer Marktkapitalisierung von 20 Mio EUR. Unterschreitet ein Unternehemen an 30 aufeinander folgenden Börsentagen beide Grenzwerte und übertrifft diese in den nächsten 90 Tagen nicht an mindestens 15 aufeinander folgenden Handelssitzungen, schließt die Deutsche Börse das Unternehmen aus dem Neuen Markt aus. Der Auschluss erfolgt dann einen Monat nach Bekanntgabe.
Insolvenz muss unverzüglich gemeldet werden
Das qualitative Kriterium "Insolvenz" greife, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird. Die Deutsche Börse verpflichtet die Unternehmen, dies unverzüglich zu melden. Danach wird der Ausschluss veröffentlicht, der auch in diesem Fall einen Monat nach Publizierung greift. Unternehmen, die aus dem Neuen Markt fallen, verlieren nicht die Börsenzulassung und können somit im Geregelten Markt oder Freiverkehr weitergehandelt werden.
Die Notierungsaufnahme im Geregelten Markt muss ein Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Ausschluss aus dem Neuen Markt gemeinsam mit einem zum Börsenhandel zugelassenen Kreditinstitut oder Finanzdienstleister beantragen. Für den Freiverkehr soll ein Antrag des Unternehmens reichen.
SinnerSchrader: Verschärfte Regeln treffen die Richtigen
Die ersten Reaktionen auf das neue Regelwerk lassen derweil nicht lange auf sich warten: Bei der SinnerSchrader AG, Hamburg, treffen die Vorgaben der deutschen Börse auf Zustimmung. "Das verschärfte Reglement trifft tendenziell die Richtigen", sagte Chief Financial Officer Thomas Dyckhoff am Freitag auf Anfrage von vwd. Es sei gut, dass die Börse überhaupt auf die Situation reagiere, wenngleich die Erfahrungen mit den neuen Vorschriften der sehr "populären" Maßnahme abgewartet werden müssten. (Foto: Markus Gloger/JOKER) +++ Claus-Detlev Grossmann/Hans Hutter/Benjamin Krieger
vwd/20.7.2001/hu/cg/bek/bai
20. Juli 2001, 11:28
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Sinner-CFO: Es trifft die Richtigen
Zusammenfassung 11.20 Uhr
Frankfurt (vwd) - "Unternehmen mit geringem Börsenwert und insolvente Unternehmen sind keine Wachstumswerte" - mit diesen Worten hat Volker Potthoff, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Börse AG am Freitag in Frankfurt das überarbeitete Regelwerk für den Neuen Markt begründet. Die neuen Vorgaben ziehen die Marktkapitalisierung und den Börsenkurs als quantitative Kriterien für einen Auschluss heran. Die Insolvenz eines Unternehmens gilt als qualitatives Kriterium. Mit diesem Schritt will die Deutsche Börse das Profil des Wachstumssegmentes schärfen und sich bei dessen Weiterentwicklung positionieren. Erste Reaktionen auf die Änderungen fallen positiv aus.
Die Grenze für die quantitativen Kriterien liegt bei einem durchschnittlichen Kurs von einem EUR pro Tag und einer Marktkapitalisierung von 20 Mio EUR. Unterschreitet ein Unternehemen an 30 aufeinander folgenden Börsentagen beide Grenzwerte und übertrifft diese in den nächsten 90 Tagen nicht an mindestens 15 aufeinander folgenden Handelssitzungen, schließt die Deutsche Börse das Unternehmen aus dem Neuen Markt aus. Der Auschluss erfolgt dann einen Monat nach Bekanntgabe.
Insolvenz muss unverzüglich gemeldet werden
Das qualitative Kriterium "Insolvenz" greife, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird. Die Deutsche Börse verpflichtet die Unternehmen, dies unverzüglich zu melden. Danach wird der Ausschluss veröffentlicht, der auch in diesem Fall einen Monat nach Publizierung greift. Unternehmen, die aus dem Neuen Markt fallen, verlieren nicht die Börsenzulassung und können somit im Geregelten Markt oder Freiverkehr weitergehandelt werden.
Die Notierungsaufnahme im Geregelten Markt muss ein Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Ausschluss aus dem Neuen Markt gemeinsam mit einem zum Börsenhandel zugelassenen Kreditinstitut oder Finanzdienstleister beantragen. Für den Freiverkehr soll ein Antrag des Unternehmens reichen.
SinnerSchrader: Verschärfte Regeln treffen die Richtigen
Die ersten Reaktionen auf das neue Regelwerk lassen derweil nicht lange auf sich warten: Bei der SinnerSchrader AG, Hamburg, treffen die Vorgaben der deutschen Börse auf Zustimmung. "Das verschärfte Reglement trifft tendenziell die Richtigen", sagte Chief Financial Officer Thomas Dyckhoff am Freitag auf Anfrage von vwd. Es sei gut, dass die Börse überhaupt auf die Situation reagiere, wenngleich die Erfahrungen mit den neuen Vorschriften der sehr "populären" Maßnahme abgewartet werden müssten. (Foto: Markus Gloger/JOKER) +++ Claus-Detlev Grossmann/Hans Hutter/Benjamin Krieger
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20. Juli 2001, 11:28
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LetsBuyIt.com hat eine Kooperation mit KarstadtQuelle, Europas größtem Einzelhandelskonzern, unterzeichnet. Schon bald können Sie von einer breiteren Produktpalette und günstigeren Preisen profitieren. Da wir unsere Website für die Erweiterung unseres Angebots vorbereiten, haben wir die Anzahl der Produkte reduziert, um Ihnen auch weiterhin einen schnellen und zuverlässigen Service garantieren zu können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für mehr Informationen einfach hier klicken.
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LBC-In die Tonne mit dem Schrott !
Dies ist der Fortsetzungstext auf der LBC-Seite, habe den eindruck die FAQ werden ständig durch Erweiterung aktualisiert, werde jetzt turnusmäßig dort reinschauen !
LBC
Was bedeutet die Kooperation für LetsBuyIt.com-Mitglieder?
Noch mehr Vorteile! KarstadtQuelle ist Europas größter Einzel- und Versandhandelskonzern. Der Konzern unterhält enge Kontakte zu weltweit bekannten Herstellern und verfügt so über eine beträchtliche Kaufkraft. Das bedeutet, dass LetsBuyIt.com zukünftig eine noch breitere Produktpalette zu noch günstigeren Preisen anbieten kann. Durch die Kooperation mit einem so etablierten Einzelhändler können wir unsere Prozesse effizienter gestalten und unsere Service-Leistungen für Sie erweitern.
Wann werden Sie mehr Produkte haben?
Wir können Ihnen kein genaues Datum nennen. LetsBuyIt.com-Mitglieder werden durch unseren regelmäßigen Newsletter auf dem Laufenden gehalten. Wenn Sie unseren Newsletter noch nicht abonniert haben, können Sie dies ganz einfach unter "Mein Konto" tun. Sie sind noch kein Mitglied? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich.
Wurde LetsBuyIt.com an KarstadtQuelle verkauft?
Nein. Es handelt sich lediglich um eine Kooperation zwischen zwei Unternehmen. LetsBuyIt.com wird auch weiterhin ein eigenständiges Unternehmen bleiben und die Verantwortung gegenüber Mitgliedern und Aktionären wahrnehmen.
LBC
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@F50
Hallo,daß ist schon recht alt was bei LBC steht .
Hallo,daß ist schon recht alt was bei LBC steht .
Jetz muß doch bald was positives kommen !
Habt Ihr Euch auch alle bei LBC-Newsletter (Privat-Adhoc´s) angemeldet ?
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@gruney
...kann sein, aber mit ergänzender aktualisierung, mußt mal beobachten.
...kann sein, aber mit ergänzender aktualisierung, mußt mal beobachten.
@F50
Gut,werde ich mal machen .
Gut,werde ich mal machen .
JETZT BRICHT DIE PANIK AUS.
ERST BRINGEN DIE BANKEN HUNDERTE VON UNTERNEMEN IN DEN NEUEN MARKT UM SIE HINTERHER WIEDER HERAUSZUSCHMEISSEN,
WELCHEM KLEINANLEGER KANN MAN DIE METHODE NOCH KLAR MACHEN.
DER OFEN IST AUS ZU VIELE SIND VERASCHT WORDEN.
ERST BRINGEN DIE BANKEN HUNDERTE VON UNTERNEMEN IN DEN NEUEN MARKT UM SIE HINTERHER WIEDER HERAUSZUSCHMEISSEN,
WELCHEM KLEINANLEGER KANN MAN DIE METHODE NOCH KLAR MACHEN.
DER OFEN IST AUS ZU VIELE SIND VERASCHT WORDEN.
Da hat lbc wohl die besten chancen drin zu bleiben.....
20.07.2001 13:24
HAMBURG (dpa-AFX) - Nach den Börsenkursen vom Donnerstagabend stehen 30 der derzeit insgesamt 342 Unternehmen des Neuen Marktes auf der Kippe. Das bedeutet aber nicht, dass diesen Firmen schon mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung zum 1. Oktober 2001 der Ausschluss von dem Börsensegment droht.
Betroffen sind alle Unternehmen, deren Aktienkurs an 30 aufeinander folgenden Börsentagen 1 Euro unterschreitet und deren Marktkapitalisierung zugleich unter 20 Mio. Euro (rund 40 Mio. DM) sinkt. Entscheidend für einen Ausschluss vom Neuen Markt ist dabei, dass die Unternehmen auch in den darauf folgenden 90 Handelstagen an mindestens 15 aufeinander folgenden Tagen die festgelegten Grenzwerte nicht schaffen.
Nach dem Kursteil der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) vom 20. Juli (Kurse vom Donnerstag gegen 18.00 Uhr) könnten folgende Unternehmen von der Regelung betroffen sein:
Aktienkurs Börsenkapitalisierung
Advanced Medien 0,42 Euro 7,54 Mio Euro
aeco N.V. 0,90 Euro 5,85 Mio Euro
Amatech 0,75 Euro 7,89 Mio Euro
Artstor 0,85 Euro 5,95 Mio Euro
Blue C New Economy 0,32 Euro 4,00 Mio Euro
Brainpower 0,95 Euro 3,90 Mio Euro
Camelot 0,86 Euro 3,07 Mio Euro
CPU 0,83 Euro 6,95 Mio Euro
Cybernet 0,61 Euro 11,44 Mio Euro
eJay 0,52 Euro 5,20 Mio Euro
Endemann Internet 0,92 Euro 11,04 Mio Euro
Fortune City 0,38 Euro 11,24 Mio Euro
InfoGenie Europe 0,95 Euro 6,04 Mio Euro
Infomatec 0,22 Euro 5,71 Mio Euro
Kabel New Media 0,31 Euro 5,36 Mio Euro
Letsbuyit.com 0,18 Euro 18,36 Mio Euro
Lipro 0,56 Euro 4,32 Mio Euro
Management Data 0,41 Euro 3,08 Mio Euro
mb Software 0,70 Euro 8,28 Mio Euro
mediantis 0,92 Euro 7,36 Mio Euro
Met@box 0,60 Euro 8,56 Mio Euro
Micrologica 0,19 Euro 1,52 Mio Euro
musicmusicmusic 0,26 Euro 2,05 Mio Euro
NSE Software 0,65 Euro 7,61 Mio Euro
Prodacta 0,50 Euro 2,44 Mio Euro
Prout 0,68 Euro 2,25 Mio Euro
Refugium 0,37 Euro 19,43 Mio Euro
Team Comm. 0,80 Euro 12,82 Mio Euro
TelDaFax 0,19 Euro 6,43 Mio Euro
WizCom Techn. 0,48 Euro 5,43 Mio Euro
DP/jb
Quellen: News (c) dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen
Quote, Chart and News Technology powered by Teledata Börsen-Informations-GmbH.
(c) Innovative Software GmbH 1996-1999, Alle Rechte vorbehalten.
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20.07.2001 13:24
HAMBURG (dpa-AFX) - Nach den Börsenkursen vom Donnerstagabend stehen 30 der derzeit insgesamt 342 Unternehmen des Neuen Marktes auf der Kippe. Das bedeutet aber nicht, dass diesen Firmen schon mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung zum 1. Oktober 2001 der Ausschluss von dem Börsensegment droht.
Betroffen sind alle Unternehmen, deren Aktienkurs an 30 aufeinander folgenden Börsentagen 1 Euro unterschreitet und deren Marktkapitalisierung zugleich unter 20 Mio. Euro (rund 40 Mio. DM) sinkt. Entscheidend für einen Ausschluss vom Neuen Markt ist dabei, dass die Unternehmen auch in den darauf folgenden 90 Handelstagen an mindestens 15 aufeinander folgenden Tagen die festgelegten Grenzwerte nicht schaffen.
Nach dem Kursteil der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) vom 20. Juli (Kurse vom Donnerstag gegen 18.00 Uhr) könnten folgende Unternehmen von der Regelung betroffen sein:
Aktienkurs Börsenkapitalisierung
Advanced Medien 0,42 Euro 7,54 Mio Euro
aeco N.V. 0,90 Euro 5,85 Mio Euro
Amatech 0,75 Euro 7,89 Mio Euro
Artstor 0,85 Euro 5,95 Mio Euro
Blue C New Economy 0,32 Euro 4,00 Mio Euro
Brainpower 0,95 Euro 3,90 Mio Euro
Camelot 0,86 Euro 3,07 Mio Euro
CPU 0,83 Euro 6,95 Mio Euro
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eJay 0,52 Euro 5,20 Mio Euro
Endemann Internet 0,92 Euro 11,04 Mio Euro
Fortune City 0,38 Euro 11,24 Mio Euro
InfoGenie Europe 0,95 Euro 6,04 Mio Euro
Infomatec 0,22 Euro 5,71 Mio Euro
Kabel New Media 0,31 Euro 5,36 Mio Euro
Letsbuyit.com 0,18 Euro 18,36 Mio Euro
Lipro 0,56 Euro 4,32 Mio Euro
Management Data 0,41 Euro 3,08 Mio Euro
mb Software 0,70 Euro 8,28 Mio Euro
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Micrologica 0,19 Euro 1,52 Mio Euro
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