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    SdK: Schadensersatzklage gegen Metabox-Vorstand Domeyer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.07.01 14:38:03 von
    neuester Beitrag 28.07.01 12:04:45 von
    Beiträge: 24
    ID: 445.633
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      schrieb am 27.07.01 14:38:03
      Beitrag Nr. 1 ()

      Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat am 24. Juli 2001 beim Landgericht Frankfurt am Main Schadensersatzklage gegen die Metabox AG, Hildesheim, eingereicht. Gemeinsam mit anderen Metabox-Geschädigten macht sie Schadensersatzansprüche gegen Stefan Domeyer, den Vorstandsvorsitzenden der Metabox AG, sowie gegen die Gesellschaft selbst geltend.

      Zur Begründung weist die Klageschrift auf die verschiedenen inhaltlich falschen Ad-hoc-Meldungen hin, die die Gesellschaft in der Zeit zwischen April und November 2000 verbreitet hat. Darin wurde über angeblich bestehende Großaufträge von diversen ausländischen Unternehmen berichtet. Diese hätten insgesamt zu Umsätzen von weit über 1 Mrd. DM führen müssen. Tatsächlich belief sich der Konzernumsatz für das Jahr 2000 nur auf 50 Mio. DM bei einem gleichzeitigen Verlust von 19 Mio. DM. Die Haftung von Vorstand und Gesellschaft ergebe sich aus § 823 BGB in Verbindung mit § 400 Aktiengesetz, in dem die unrichtige Darstellung von Unternehmen durch den Vorstand unter Strafe gestellt wird, sowie aus § 88 Börsengesetz, der die durch falsche Angaben beabsichtigte Kursbeeinflussung sanktioniert.

      Bereits im März dieses Jahres hatte die SdK Strafanzeige gegen Metabox wegen des Verdachts auf diese Delikte erstattet.

      Die SdK weist daraufhin, daß Metabox-geschädigte Anleger, die sich der Klage noch anschließen möchten, sich direkt an die von ihr beauftragte Münchner Kanzlei Marzillier und Dr. Meier, Tel. 089-47 70 22, E-Mail kanzlei@dr-meier.com, wenden sollten.

      Frankfurt am Main, 27. Juli 2001

      Autor: Pressemitteilung (Mitteilung des Unternehmens),14:37 27.07.2001

      Avatar
      schrieb am 27.07.01 15:25:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Welt, 13. März 2001
      Metabox drohen Sammelklagen

      Schutzgemeinschaft stellt Strafanzeige, Kleinaktionäre reichen Zivilklage ein

      Dem Multimedia-Unternehmen Metabox drohen Sammelklagen auf Schadensersatz und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre hat die Münchner Anwaltskanzlei Marzillier und Meier beauftragt, Strafanzeige gegen die Führungsmannschaft von Metabox zu stellen. „Es besteht der Verdacht auf unrichtige Darstellung, Kursbetrug und verbotenen Insiderhandel“ begründete Rechtsanwalt Werner Meier den Gang zur Staatsanwaltschaft Frankfurt.

      Die Schutzgemeinschaft habe zudem die Kanzlei Marzillier und Meier, München, mit einer Schadensersatzklage gegen Metabox beauftragt.


      -------------------------------------------------------

      quelle:http://www.dr-meier.com/index.html


      d.h. die auftragserteilung durch die "schutzgemeinschaft"
      erfolgte bereits im märz, worin besteht also der neuigkeitswert der heutigen meldung, ausser das sie ziemlich lange für die einreichnung gebraucht haben?

      jetzt sollen wohl noch ein paar
      klienten(und zwar sowohl für den Verband als auch für die Kanzlei) gekeilt werden?

      flyfish
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 15:30:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wen interessiert schon, was die SdK macht...

      Allenfalls die Anwälte, die als einzige davon profitieren. Wieso gibt`s von denen keine Aktien...
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 15:31:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      flyfish,

      der neuigkeitswert besteht darin, dass die klage nach strafanzeige und prüfung der zivilrechtlichen ausgangssituation nun tatsächlich eingereicht wurde.
      im gegensatz zu den ankündigungen von mbx wurde hier tatsächlich gehandelt und der zivilrechtsweg beschritten.
      ist doch was. :)
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 15:36:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Was kann man aus einer leeren Box herausholen?


      :D:D:D

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      schrieb am 27.07.01 15:40:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Naja, sicherlich geben die SDK-Führer hier ihrem Profilierungsdrang nach. Und ein paar Mitglieder bekommt man so vielleicht auch noch. Die Anwälte jedenfalls wird`s mit Sicherheit freuen.

      MfG
      Phili
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 16:18:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich habe der SDK vor langer Zeit in einem anderen Zusammenhang mitgeteilt, dass sie sich ihrerseits auf der Anklagebank wiederfinden könnten.
      Keine Antwort! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 16:40:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hildesheim (vwd) - Der Metabox AG, Hildesheim, liegt die Klage der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), München, nicht vor. Es handele sich um ein laufendes Verfahren, was man nicht kommentiere, sagte eine Sprecherin am Freitag zu vwd. Die Schutzgemeinschaft hatte beim Landgericht Frankfurt Schadenersatzklage gegen Metabox und ihren Vorstandsvorsitzenden Stefan Domeyer eingereicht und diese mit "verschiedenen inhaltlich falschen Ad-hoc-Meldungen" begründet. +++ Kirsten Bienk


      vwd/27.7.2001/kib/bb
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 16:43:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ihr macht der SdK aber mächtig Angst :laugh:

      Fragt sich nur, ob bei solcher Presse noch ein Kleinaktionär (WO Pusher ausgenommen) einsteigt.
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 17:22:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      Na wenigstens werden Uoo und seine Freunde jetzt mal wirklich abgezockt.

      Von der Sdk und den Anwälten.

      Avatar
      schrieb am 27.07.01 17:44:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Weil
      Vergessen Sie es.
      JETZT bezahlen andere.
      Hubert Hunold
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 19:44:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich denke diese Frage muss hier einmal gestellt werden.

      Hat diese „Schutzgemeinschaft"der Kleinaktionäre
      überhaupt schon einmal etwas postives für ihre Klientel erreicht?

      Ihr einziges Ziel scheint darin zu bestehen sich öffentlichkeitswirksam darzustellen
      und damit neue Kunden zu werben.

      Das derzeitig schlechte Börsenumfeld treibt schon merkwürdige Blüten. :(
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 19:54:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Schwachmaaten, Volltrottel und Nichtswisser :laugh:

      Für den deutschen Kapitalmarkt ist dieses Vorgehen äußerst wichtig. Bei Erfolg der Klage ist endlich Schluß mit dem Erfolg der Lügen, dann geht es Dohmy an die Brieftasche :laugh: und vielleicht noch mehr :laugh:

      Andere werden folgen und das ist prächtig so!
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 20:23:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Friseuse

      Ich dachte eigentlich
      die zeiten wäre vorbei bei denen sich Friseusen
      über die Börse unterhalten. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 20:38:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      Sind die Erschlaffungstendenzen schon aufs Hirn durchgeschlagen? Gehörst Du zu der Sammelvereinigung für den Club? :laugh:

      Fehler machen wir laufend, aber gleich sowas... :laugh:

      Avatar
      schrieb am 27.07.01 20:54:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Friseuse
      Der Heckeroth-Hüpfer ist so nicht erkennbar.
      Wenn Sie ein gezoomtes Exemplar des Trashs -Verzeihung-
      Crashs bitte einstellen könnten, danke.

      @AdamSmith1
      Friseusen haben im Übrigen viel mehr Zeit, sich über die
      Börse zu unterhalten. Die cabriofahrenden Aufreißer der
      Blondchen haben vergessen, mal nach den Kursen zu
      schauen und fahren wieder Fahrrad.
      Verglichen mit den Höchstkursen der Aktie Metabox und dem
      jetzigen Kurs von 60 Cent ist das doch realistisch.

      Bitte entschuldigen Sie die Frage, aber warum machen Sie
      jeden immer gleich madig?
      Seien Sie doch mal ein wenig fair, also ich verstehe das nicht.
      Wir hatten gestern eine vernünftige Diskussion, das geht auch
      mit anderen, glauben Sie mir.

      Hubert Hunold
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 21:05:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      also, die Klage kann doch nur Erfolg haben, wenn Do nachgewiesen wird, daß er die Adhocs wider besseres Wissen publizierte - er wird aber darauf hinweisen, dass er damals vom schnellen Geschäftserfolg überzeugt war (dass er einige Monate später, als sich Pannen und Verzögerungen ankündigten, den Aktionären offenbar bewußt nicht reinen Wein einschenkte, sollte für den Prozess keine Rolle spielen)

      abgesehen davon, dass also meiner Meinung nach die Klage wahrscheinlich keinen Erfolg haben wird, bin ich so egoistisch, dass ich nur an den Erfolg der Boxen und die Rettung der Firma durch einen Investor denke - ob jemand seine weiße Weste oder sein Vermögen verliert , ist mir nicht wichtig

      Meinungen sind gefragt
      Gruß ps
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 21:09:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      Die Klage zum jetzigen Zeitpunkt durch die Schutzgemeinschaft ist reine Abzocke der bereits genug gebeutelten Aktionäre.
      Die angeblich falschen adhoc-Meldungen sind schon Bestandteil der Staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen.Wenn die jetzt feststellen sollten, daß diese adhocs nicht mit betrügerischer Absicht gemacht wurden, dann dürfte doch die Klage auch wenig Aussicht auf Erfolg haben.
      Mit den adhocs dürfte zweischneidig sein. Die Firma b.i.s hatte eine Klage am Hals, weil sie keine gemacht hatte, auch wegen eines, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, wegen eines noch nicht in trockenen Tüchern befindlichen Auftrages.
      Metabox hat adhocs gemacht, allerdings mit einem auch bekannt gewesenen großen Manko, weil die Auftraggeber nicht genannt wurden. Mir hat das jedenfalls zu denken gegeben und ich habe auch den größten Teil meiner MBX-Aktien verkauft.Wahrscheinlich werden viele Gutachten erstellt und je nach Richter entschieden werden.Das zur Sache.
      Weiterhin wird wohl nichts zu holen sein. Wenn MBX in Konkurs geht, glaubt jemand im Ernst, daß es da was für die Kläger aus der Masse gibt. Und Domeyer wird wohl schlau genug gewesen sein dafür zu sorgen, daß bei ihm nichts zu holen ist.
      Sollte die Firma wider Erwarten aber doch überleben, würde das sicherlich voraussetzen, daß die abgeschlossenen Verträge zur Abwicklung kommen. Das wiederum würde aber bedeuten, daß die Klage wegen der adhocs wohl hinfällig wäre. Was solls also.
      freundlichst wilbi
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 22:00:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      Meine Vorschläge für die nächsten Klagen:

      Rösch
      Plasmaselect

      Da ist jetzt (noch) etwas zu holen, aber man betreibt mächtiges cash_burning..... :d

      Gruß

      D.T.
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 22:09:30
      Beitrag Nr. 20 ()
      Aufgepickt:

      "von pechsuse 17.07.01 14:08:56 3985661 MET(A)BOX AG

      @ Werther Lose
      nach dem, was ich vor zwei Monaten an Informationen gesammelt zu haben glaubte, hätte in der ersten Juli-Hälfte die Produktion in Angriff genommen werden müssen
      inzwischen gebe ich Anstrengungen um Einblick in das Treiben bei MBX als aussichtslos auf
      Gruß ps
      Aus dem MBX-forunm"

      "Amando, ich will dir nicht zu nahe treten, aber damit die anderen hier Bescheid wissen:
      Amando = Pechsuse ist Moechtegern-Insider und damit hoechstwahrscheinlich nur Schwaetzer.
      Seit der "noch 50 Tage"-Aktion auf WO ist klar, dass Pechsuse Vermutungen ihrerseits/seinerseits als Tatsachen hinstellt, die den geneigten Leser zunaechst beeindrucken, sich dann aber als gehaltlos herausstellen. Nachzulesen im thread "der countdown laeuft" dort.
      Die oft angepriesene "recherche" wird niemals mit Quellen angegeben und kann nicht allzu profund sein.
      Sorry, aber das war mal noetig, wenn die Leute dir hier schon wieder den MBX-Mitarbeiter andichten."

      und Thread: Metabox - pechsuse: kleine Suse im Pech oder........?

      Wer mit diesem Herrn (Dame) noch postet, dem ist nicht mehr zu helfen !:)
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 22:28:22
      Beitrag Nr. 21 ()
      Schadensersatzklage gegen Metabox-Vorstand Domeyer Thread: SdK: Schadensersatzklage gegen Metabox-Vorstand Domeyer

      und

      erste Schadensersatzklage gegen Domeyer anhängig Thread: erste Schadensersatzklage gegen Domeyer anhängig
      Avatar
      schrieb am 28.07.01 10:33:44
      Beitrag Nr. 22 ()
      Zeitung: Haffa gegen Missmanagement mit 200 Mio DEM versichert
      Berlin (vwd) - Der am vergangenen Mittwoch als Vorstandsvorsitzender von EM.TV & Merchandising AG, Unterföhring, zurückgetretene Thomas Haffa hat gegen Schadenersatzansprüche von Aktionären des angeschlagenen Medienunternehmens vorgesorgt. Nach Informationen der "Berliner Zeitung" (Sonnabendausgabe) wurde für Haffa in seiner bisherigen Funktion eine Missmanagement-Versicherung abgeschlossen, die eine Schadenssumme von maximal 200 Mio DEM abdeckt. Eine so genannte Directors` & Officers` Liability Insurance (D&O) habe EM.TV bei den Deutschland-Ablegern der US-Versicherungskonzerne Chubb Insurance und ACE abgeschlossen.



      Auf diese Weise werde vermieden, dass Vorstände mit ihrem Privatvermögen haften, wie es im Aktienrecht eigentlich vorgesehen ist, heißt es in dem Bericht weiter. Haffas Police deckt nach Angaben aus informierten Kreisen sogar grobe Fahrlässigkeit ab. Nur im Falle von Vorsatz greife sie nicht. Haffa ist bereits seit einiger Zeit mit Schadenersatzforderungen von Aktionären konfrontiert.


      vwd/12/27.7.2001/rio
      Avatar
      schrieb am 28.07.01 11:25:44
      Beitrag Nr. 23 ()
      tja, der mann ist up2date. :laugh:
      das ist für beide seiten eine sinnvolle lösung.

      interessant wäre es zu wissen, wer noch eine solche oder ähnliche versicherungen abgeschlossen hat.

      r
      Avatar
      schrieb am 28.07.01 12:04:45
      Beitrag Nr. 24 ()
      strong buy für die assekuranzen. die werden ins gespräch kommen.


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