SdK: Schadensersatzklage gegen Metabox-Vorstand Domeyer - 500 Beiträge pro Seite
neuester Beitrag 28.07.01 12:04:45 von
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Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat am 24. Juli 2001 beim Landgericht Frankfurt am Main Schadensersatzklage gegen die Metabox AG, Hildesheim, eingereicht. Gemeinsam mit anderen Metabox-Geschädigten macht sie Schadensersatzansprüche gegen Stefan Domeyer, den Vorstandsvorsitzenden der Metabox AG, sowie gegen die Gesellschaft selbst geltend.
Zur Begründung weist die Klageschrift auf die verschiedenen inhaltlich falschen Ad-hoc-Meldungen hin, die die Gesellschaft in der Zeit zwischen April und November 2000 verbreitet hat. Darin wurde über angeblich bestehende Großaufträge von diversen ausländischen Unternehmen berichtet. Diese hätten insgesamt zu Umsätzen von weit über 1 Mrd. DM führen müssen. Tatsächlich belief sich der Konzernumsatz für das Jahr 2000 nur auf 50 Mio. DM bei einem gleichzeitigen Verlust von 19 Mio. DM. Die Haftung von Vorstand und Gesellschaft ergebe sich aus § 823 BGB in Verbindung mit § 400 Aktiengesetz, in dem die unrichtige Darstellung von Unternehmen durch den Vorstand unter Strafe gestellt wird, sowie aus § 88 Börsengesetz, der die durch falsche Angaben beabsichtigte Kursbeeinflussung sanktioniert.
Bereits im März dieses Jahres hatte die SdK Strafanzeige gegen Metabox wegen des Verdachts auf diese Delikte erstattet.
Die SdK weist daraufhin, daß Metabox-geschädigte Anleger, die sich der Klage noch anschließen möchten, sich direkt an die von ihr beauftragte Münchner Kanzlei Marzillier und Dr. Meier, Tel. 089-47 70 22, E-Mail kanzlei@dr-meier.com, wenden sollten.
Frankfurt am Main, 27. Juli 2001
Autor: Pressemitteilung (Mitteilung des Unternehmens),14:37 27.07.2001
Metabox drohen Sammelklagen
Schutzgemeinschaft stellt Strafanzeige, Kleinaktionäre reichen Zivilklage ein
Dem Multimedia-Unternehmen Metabox drohen Sammelklagen auf Schadensersatz und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre hat die Münchner Anwaltskanzlei Marzillier und Meier beauftragt, Strafanzeige gegen die Führungsmannschaft von Metabox zu stellen. „Es besteht der Verdacht auf unrichtige Darstellung, Kursbetrug und verbotenen Insiderhandel“ begründete Rechtsanwalt Werner Meier den Gang zur Staatsanwaltschaft Frankfurt.
Die Schutzgemeinschaft habe zudem die Kanzlei Marzillier und Meier, München, mit einer Schadensersatzklage gegen Metabox beauftragt.
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quelle:http://www.dr-meier.com/index.html
d.h. die auftragserteilung durch die "schutzgemeinschaft"
erfolgte bereits im märz, worin besteht also der neuigkeitswert der heutigen meldung, ausser das sie ziemlich lange für die einreichnung gebraucht haben?
jetzt sollen wohl noch ein paar
klienten(und zwar sowohl für den Verband als auch für die Kanzlei) gekeilt werden?
flyfish
Allenfalls die Anwälte, die als einzige davon profitieren. Wieso gibt`s von denen keine Aktien...
der neuigkeitswert besteht darin, dass die klage nach strafanzeige und prüfung der zivilrechtlichen ausgangssituation nun tatsächlich eingereicht wurde.
im gegensatz zu den ankündigungen von mbx wurde hier tatsächlich gehandelt und der zivilrechtsweg beschritten.
ist doch was.
MfG
Phili
Keine Antwort!
vwd/27.7.2001/kib/bb
Fragt sich nur, ob bei solcher Presse noch ein Kleinaktionär (WO Pusher ausgenommen) einsteigt.
Von der Sdk und den Anwälten.
Vergessen Sie es.
JETZT bezahlen andere.
Hubert Hunold
Hat diese „Schutzgemeinschaft"der Kleinaktionäre
überhaupt schon einmal etwas postives für ihre Klientel erreicht?
Ihr einziges Ziel scheint darin zu bestehen sich öffentlichkeitswirksam darzustellen
und damit neue Kunden zu werben.
Das derzeitig schlechte Börsenumfeld treibt schon merkwürdige Blüten.
Für den deutschen Kapitalmarkt ist dieses Vorgehen äußerst wichtig. Bei Erfolg der Klage ist endlich Schluß mit dem Erfolg der Lügen, dann geht es Dohmy an die Brieftasche und vielleicht noch mehr
Andere werden folgen und das ist prächtig so!
Ich dachte eigentlich
die zeiten wäre vorbei bei denen sich Friseusen
über die Börse unterhalten.
Fehler machen wir laufend, aber gleich sowas...
Der Heckeroth-Hüpfer ist so nicht erkennbar.
Wenn Sie ein gezoomtes Exemplar des Trashs -Verzeihung-
Crashs bitte einstellen könnten, danke.
@AdamSmith1
Friseusen haben im Übrigen viel mehr Zeit, sich über die
Börse zu unterhalten. Die cabriofahrenden Aufreißer der
Blondchen haben vergessen, mal nach den Kursen zu
schauen und fahren wieder Fahrrad.
Verglichen mit den Höchstkursen der Aktie Metabox und dem
jetzigen Kurs von 60 Cent ist das doch realistisch.
Bitte entschuldigen Sie die Frage, aber warum machen Sie
jeden immer gleich madig?
Seien Sie doch mal ein wenig fair, also ich verstehe das nicht.
Wir hatten gestern eine vernünftige Diskussion, das geht auch
mit anderen, glauben Sie mir.
Hubert Hunold
abgesehen davon, dass also meiner Meinung nach die Klage wahrscheinlich keinen Erfolg haben wird, bin ich so egoistisch, dass ich nur an den Erfolg der Boxen und die Rettung der Firma durch einen Investor denke - ob jemand seine weiße Weste oder sein Vermögen verliert , ist mir nicht wichtig
Meinungen sind gefragt
Gruß ps
Die angeblich falschen adhoc-Meldungen sind schon Bestandteil der Staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen.Wenn die jetzt feststellen sollten, daß diese adhocs nicht mit betrügerischer Absicht gemacht wurden, dann dürfte doch die Klage auch wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Mit den adhocs dürfte zweischneidig sein. Die Firma b.i.s hatte eine Klage am Hals, weil sie keine gemacht hatte, auch wegen eines, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, wegen eines noch nicht in trockenen Tüchern befindlichen Auftrages.
Metabox hat adhocs gemacht, allerdings mit einem auch bekannt gewesenen großen Manko, weil die Auftraggeber nicht genannt wurden. Mir hat das jedenfalls zu denken gegeben und ich habe auch den größten Teil meiner MBX-Aktien verkauft.Wahrscheinlich werden viele Gutachten erstellt und je nach Richter entschieden werden.Das zur Sache.
Weiterhin wird wohl nichts zu holen sein. Wenn MBX in Konkurs geht, glaubt jemand im Ernst, daß es da was für die Kläger aus der Masse gibt. Und Domeyer wird wohl schlau genug gewesen sein dafür zu sorgen, daß bei ihm nichts zu holen ist.
Sollte die Firma wider Erwarten aber doch überleben, würde das sicherlich voraussetzen, daß die abgeschlossenen Verträge zur Abwicklung kommen. Das wiederum würde aber bedeuten, daß die Klage wegen der adhocs wohl hinfällig wäre. Was solls also.
freundlichst wilbi
Rösch
Plasmaselect
Da ist jetzt (noch) etwas zu holen, aber man betreibt mächtiges cash_burning..... :d
Gruß
D.T.
"von pechsuse 17.07.01 14:08:56 3985661 MET(A)BOX AG
@ Werther Lose
nach dem, was ich vor zwei Monaten an Informationen gesammelt zu haben glaubte, hätte in der ersten Juli-Hälfte die Produktion in Angriff genommen werden müssen
inzwischen gebe ich Anstrengungen um Einblick in das Treiben bei MBX als aussichtslos auf
Gruß ps
Aus dem MBX-forunm"
"Amando, ich will dir nicht zu nahe treten, aber damit die anderen hier Bescheid wissen:
Amando = Pechsuse ist Moechtegern-Insider und damit hoechstwahrscheinlich nur Schwaetzer.
Seit der "noch 50 Tage"-Aktion auf WO ist klar, dass Pechsuse Vermutungen ihrerseits/seinerseits als Tatsachen hinstellt, die den geneigten Leser zunaechst beeindrucken, sich dann aber als gehaltlos herausstellen. Nachzulesen im thread "der countdown laeuft" dort.
Die oft angepriesene "recherche" wird niemals mit Quellen angegeben und kann nicht allzu profund sein.
Sorry, aber das war mal noetig, wenn die Leute dir hier schon wieder den MBX-Mitarbeiter andichten."
und Thread: Metabox - pechsuse: kleine Suse im Pech oder........?
Wer mit diesem Herrn (Dame) noch postet, dem ist nicht mehr zu helfen !
und
erste Schadensersatzklage gegen Domeyer anhängig Thread: erste Schadensersatzklage gegen Domeyer anhängig
Berlin (vwd) - Der am vergangenen Mittwoch als Vorstandsvorsitzender von EM.TV & Merchandising AG, Unterföhring, zurückgetretene Thomas Haffa hat gegen Schadenersatzansprüche von Aktionären des angeschlagenen Medienunternehmens vorgesorgt. Nach Informationen der "Berliner Zeitung" (Sonnabendausgabe) wurde für Haffa in seiner bisherigen Funktion eine Missmanagement-Versicherung abgeschlossen, die eine Schadenssumme von maximal 200 Mio DEM abdeckt. Eine so genannte Directors` & Officers` Liability Insurance (D&O) habe EM.TV bei den Deutschland-Ablegern der US-Versicherungskonzerne Chubb Insurance und ACE abgeschlossen.
Auf diese Weise werde vermieden, dass Vorstände mit ihrem Privatvermögen haften, wie es im Aktienrecht eigentlich vorgesehen ist, heißt es in dem Bericht weiter. Haffas Police deckt nach Angaben aus informierten Kreisen sogar grobe Fahrlässigkeit ab. Nur im Falle von Vorsatz greife sie nicht. Haffa ist bereits seit einiger Zeit mit Schadenersatzforderungen von Aktionären konfrontiert.
vwd/12/27.7.2001/rio
das ist für beide seiten eine sinnvolle lösung.
interessant wäre es zu wissen, wer noch eine solche oder ähnliche versicherungen abgeschlossen hat.
r
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