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    Anleger schlagen zurück: Prozeß gegen Informatec - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.08.01 23:39:05 von
    neuester Beitrag 07.08.01 22:08:09 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 04.08.01 23:39:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Anleger schlagen zurück: Prozeß gegen Informatec

      Hoffentlich wird das Thema nicht wieder von "Der Anleger ist selber schuld" Besserwissern plattgemacht.

      Es geht hier nicht um verwöhnte Verbraucher, die wegen alles und nichts klagen, sondern einen Beitrag zur Überwindung eklatanter Mißstände am Neuen Markt, die so groß waren, daß vor kurzem viele noch dessen baldiges Ende und Tod vorhersagten.

      Wenn es gelingt, juristisch Schadensersatz gegen Unternehmensführungen im Falle von Betrug, Falschmeldung, Lügen und Irreführung durchzusetzen, und eine gewisse Haftung für Schäden zu erreichen, so ist damit ein guter Beitrag zur Überwindung der Misere erreicht. Dann wird es sich nicht mehr lohnen zu lügen.

      Dies entspricht dem, was einige Forumteilnehmer mit anderen Mitteln anstreben, wenn sie für mehr Transparenz von Unternehmern und Börse gegenüber Anlegern eintreten. Dies sind weitere wichtige Beiträge.

      Grüße,

      Kurswechsel


      http://www.welt.de/daten/2001/08/05/0805fi272605.htx

      Anleger schlagen zurück

      Am Montag startet der Prozeß gegen Infomatec. Geschädigte Anleger erhoffen sich einen Präzedenzfall


      Im Kreuzfeuer der Staatsanwälte: Ex-Infomatec-Vorstände Alexander Häfele und Gerhard Harlos
      Foto: dpa
      Von Frank Stocker

      Frankfurt - "Es sieht nicht schlecht aus." Klaus Rotter verpackt seinen Optimismus in leichte Zurückhaltung. Doch wenn der Anwalt morgen zur privatrechtlichen Verhandlung im Falle Infomatec das Landgericht Augsburg betritt, hat er wichtige Papiere unter dem Arm. Er glaubt, dass sie endlich die Wende in der Schadenersatzklage gegen das Unternehmen bringen werden, die er für seine Mandanten führt. "Das Verfahren könnte damit zu einem Präzedenzfall werden", prophezeit Rotter.

      Doch so eindeutig der Fall scheint, so schwierig ist es für die betrogenen Anleger, ihr Geld zurückzubekommen. Denn das strafrechtliche Verfahren gegen die beiden Ex-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele befindet sich noch in der Ermittlungsphase. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleitet, ist noch nicht sicher, ob die privatrechtlichen Klagen auf Schadenersatz Erfolg haben werden. Erst Ende Juni hat das Landgericht München I die Klage eines Aktionärs abgewiesen, der mit Infomatec rund 30000 Mark verloren hatte. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass der Kläger die Aktien nur auf Grund der falschen Ad-hoc-Mitteilungen gekauft hat. Das nachzuweisen, ist jedoch fast unmöglich.

      Der Hersteller von so genannten Set-Top-Boxen, mit denen man über den Fernseher im Internet surfen kann, berichtete mehrfach in Ad-hoc-Mitteilungen von Großaufträgen, die es gar nicht gab. Als der Kurs dann nach oben schoss, verkauften die Vorstände eifrig ihre eigenen Aktien. Und um das Anlegervolk bei Laune zu halten, präsentierten sie bei der Hauptversammlung sogar Surf-Stationen der Konkurrenz und klebten einfach das Infomatec-Logo darauf.

      Anwalt Rotter will sich nicht so leicht geschlagen geben. Er hat einen Verbündeten in Professor Thomas Möllers von der Universität Augsburg gefunden. Der Jurist war im Dezember zunächst von den Ex-Chefs bei Infomatec gebeten worden, sie zu vertreten. "Ich habe aber abgelehnt, das Tun erschien mir zu eindeutig", sagt er. Stattdessen verfasste er nun in Rotters Auftrag ein umfangreiches Gutachten zum Fall. Darin liefert der Experte für Wirtschaftsrecht eine ausführliche Begründung, warum die allgemeine Anlagestimmung als Nachweis dafür genügt, dass ein Anleger Aktien nur auf Grund falscher Ad-hoc-Mitteilungen gekauft hat. Außerdem versucht er mit dem juristischen Begriff der Sittenwidrigkeit eine Haftungspflicht der beiden Ex-Vorstände zu begründen. "Wir betreten mit diesem Gutachten auf zwei Gebieten juristisches Neuland", erklärt Möllers. Sollten die Richter seiner Argumentation folgen, sieht es gut aus für die Kläger.

      Doch das ist fraglich. Der Richter müsste sich auf einem Gebiet, in dem es noch keine gesicherte Rechtssprechung gibt, sehr weit vorwagen. Außerdem mangelt es den Richtern meist an Mut oder Erfahrung und an Fachwissen. Rechtsanwalt Andreas Tilp aus Kirchentellinsfurt bei Reutlingen kann davon ein Lied singen. Eine Amtsrichterin lehnte beispielsweise Schadensersatzansprüche gegen EM.TV ab, weil es "insgesamt sehr spekulativ" sei, solche Aktien zu kaufen. "Die Richterin hat aber selbst nach eigener Aussage noch nie eine Aktie besessen", sagt Tilp.

      Seine Konsequenz: Er will nun eine Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof herbeiführen. Dazu hat er für einen Mandanten eine Klage gegen EM.TV eingereicht, deren Streitwert sich auf weniger als 10000 Mark beläuft. "Damit ist das Amtsgericht zuständig", erklärt Tilp. "Es gibt dann nur noch eine Revisionsinstanz vor dem Landgericht und danach geht der Fall direkt vor den Europäischen Gerichtshof." Trotz dieses verkürzten Instanzenwegs: Es wird Jahre dauern, bis die Luxemburger Richter eine Entscheidung treffen.

      Für ein wenig mehr Klarheit will Bundesfinanzminister Hans Eichel mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz sorgen, das frühestens Mitte 2002 in Kraft treten wird. So sollen beispielsweise Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nicht nur bei vorsätzlicher Falschinformation Schadenersatz leisten. Zukünftig soll dies auch bei grob fahrlässigem Verhalten gelten. Außerdem sollen Kläger durch einen gemeinsamen Vertreter ihre Klagen bündeln können. Bisher sieht das deutsche Recht im Gegensatz zur US-amerikanischen "class action", Sammelklagen auf Schadenersatz, in denen Einzelne den Schaden für eine ganze Gruppe Geschädigter einklagen, die nicht am Prozess teilnehmen, nicht vor.

      So bleibt vorerst, wie im Fall Infomatec, nur die Musterklage: Einzelne Anleger, deren Fälle als repräsentativ gelten, reichen Klage ein, die übrigen treten nicht als Kläger auf. Haben sie Erfolg, so wächst angesichts des Prozesskostenrisikos der Druck auf das betroffene Unternehmen, sich auch mit den übrigen Geschädigten zu einigen. Alternativ zur Musterklage ermöglichen viele Anwälte ihren Mandanten auch eine "Bündelung". Dabei wird mit dem betreffenden Unternehmen eine außergerichtliche Einigung angestrebt.

      Derzeit müssen die Anwälte weiterhin mit umständlichen Begründungen und neuen Gesetzesauslegungen in den Kampf für ihre Klienten ziehen. Und das kann teuer werden. "Anleger sollten daher erst einmal klären, ob ihre Rechtschutzversicherung die Kosten übernimmt", rät Petra Krüll von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Auch hier gibt es nämlich keine feste Regelung. Außerdem sollten Anleger darauf achten, ob zu dem Fall auch ein Strafverfahren anhängig ist. Zuletzt hatten die Staatsanwälte Ermittlungen gegen Softmatic und Kabel New Media eingeleitet. "Ein Erfolg im Strafverfahren ist die beste Basis für privatrechtliche Ansprüche", sagt Krüll. Schließlich sollte sich jeder Kläger bewusst sein: Das Verfahren kann sich über Jahre hinweg ziehen. In der Zwischenzeit kostet es Zeit und Nerven. Und die ersetzt einem niemand.
      Avatar
      schrieb am 05.08.01 11:56:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      die GESELLSCHAFT zu klagen ist (sachlich, nicht unbedingt rechtlich) schwachsinn. wenn dann sollte man die vorstände und aufsichtsräte persönlich zur verantwortung ziehen.

      die anlage in aktien hat neben chancen eben auch risken. wer risikolos bleiben will sollte bei sparbuch, geldmarkt und allenfalls kurzläufern in der eigenen währung bleiben.

      caveat emptor! (wird vor lauter gier oft vergessen)
      Avatar
      schrieb am 05.08.01 12:41:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Zielsetzung ist absolut richtig. In keinem anderen Bereich ist Betrug so profitabel wie am Neuen Markt, nirgendwo gibt es weniger Strafverfolgung und Aussicht auf Gerechtigkeit. Kursverluste allgemein sind nicht das Thema, es sind die Verluste aus einer falschen Darstellung der Geschäftslage idealerweise kombiniert mit Insiderverkäufen.

      Marktintegrität muß hergestellt werden. Eine Anlage in einem asiatischen Entwicklungsland ist doch sicherer als ein Investment am NM. Von Zocks schreibe ich hier nicht, sondern von einer Anlage mit einer gewissen Dauer. Da ist der Markt versaut von diversen Betrügern, die Behörden schwächeln da, die Rechtslage zur Überprüfung und Strafverfolgung ist mangelhaft.

      Solchen Vögeln gehört das Vermögen entzogen.
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 15:17:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      friseuse kursl. u.a.

      das ist genau der Punkt bei den dtsch Richtern, die verwechseln das normale Risiko mit vorsätzlichen Betrug und Lüge.

      ich habe mit PA POWER über 1oo.ooo DM verloren, weil der CEO H. ab solut inkorrekte ad hocs brachte m.E. vorsätzlich und hat dann selbst verkauft und abgezockt. ich verfolge jetzt infomatec mal sehen, war raus kommt.

      Normalerweise müßten diese leute 1o Jahre hinter Gitter.

      es ist auf jeden Fall hier in D. sehr leicht, die Anleger zu betrügen... USA ist weiter

      der RA scheint bei diesem Prozeß gut zu sein Rotter
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 21:03:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ex-Infomatec-Chefs vor Gericht in Nöten
      Zeugen belasten Gerhard Harlos und Alexander Häfele, aber der Ausgang des Schadensersatzprozesses ist noch offen

      Von unserem Redaktionsmitglied Uli Bachmeier

      Augsburg

      Es ist eng geworden für die früheren Chefs der krisengeschüttelten Augsburger Infomatec AG, Gerhard Harlos und Alexander Häfele. Ein ehemaliger Mitarbeiter ließ gestern vor Gericht keinen Zweifel daran, dass die beiden Vorstände persönlich die umstrittene ad-hoc-Mitteilung verfassten, auf die verlustgeplagte Anleger ihre Schadensersatzansprüche stützen. Der Pressesprecher, so betonte der Zeuge, habe nur „das gemacht, was man ihm gesagt hat“. Und dass die Mitteilung über den „größten Deal der Firmengeschichte“ nicht korrekt war, sei allen klar gewesen.

      Millionen von Kleinanlegern, die an der Börse viel Geld verloren haben, warten gespannt auf den Ausgang des Augsburger Verfahrens. Es wurde von der Grünwalder Rechtsanwaltskanzlei Rotter auf den Weg gebracht mit dem erklärten Ziel, „der Willkür von Banken und Unternehmen ein Ende zu machen“. Gelinge das nicht, so betont Klaus Rotter, „kommt kein Vertrauen in die Märkte zurück“.

      Die Aussage des Ex-Mitarbeiters belastet Harlos und Häfele schwer. Sie betrifft eine der Kernfragen des Verfahrens, wie der Vorsitzende Richter Johann Gleich sie gestern zum Prozessauftakt vortrug. Eine Voraussetzung dafür, von Harlos und Häfele Schadensersatz zu erhalten, sei, dass die beiden Vorstände für die falsche ad-hoc-Meldung persönlich verantwortlich waren. Nach Aussage des Zeugen waren sie es. Der Versuch der Vorstände, die Verantwortung auf Mitarbeiter abzuwälzen, so Rechtsanwalt Rotter, sei gescheitert.

      Doch das allein reicht für eine erfolgreiche Schadensersatzklage nicht aus. Es kommt im konkreten Fall auch noch darauf an, ob der Anleger sich wegen genau dieser Mitteilung zum Kauf der Infomatec-Aktien entschlossen hat.

      Als Musterkläger, dessen Fall stellvertretend für hunderte anderer vor der 3. Zvilkammer des Augsburger Landgerichts durchgefochten wird, wählte die Kanzlei Rotter einen Dortmunder Fleischermeister. Er hat mit dem Kauf von Infomatec-Aktien rund 90000 Mark in den Sand gesetzt. Sein Bericht stützt wahrscheinlich ebenfalls die Klage: Am 19. Mai 1999 habe er im Fernsehen gehört, dass Infomatec per ad-hoc-Mitteilung von einem 55-Millionen-Geschäft mit der Mobilcom AG berichtet hatte. Der Vertrag betraf die Lieferung von Surfstations samt zugehöriger JNT-Lizenzen, die einem breiten Publikum den Zugang zum Internet über den Fernseher ermöglichen sollten. Sein Interesse an der Aktie war geweckt. „Ausschlaggebend war für mich, dass die Firma es geschafft hatte, das Produkt am Markt zu etablieren.“ Doch alleine auf den Fernsehbericht und die ad-hoc-Mitteilung wollte sich der Dortmunder Metzger offenbar nicht verlassen. Zwei Monate lang habe er das Börsengeschehen im Fernsehen verfolgt und alle mögliche Fachliteratur gelesen. Überall hätten Analysten den Infomatec-Deal gepriesen und die Aktie zum Kauf empfohlen. Und auch seine Nachfrage bei der Sparkasse und der Dresdner Bank hätten ihn in seinem Enschluss bestärkt. „Die Dresdner Bank“, so der Zeuge, „war voll des Lobes, dass Imfomatec voll der Durchbruch gelungen wäre.“ Am 28. Juli habe er schließlich gekauft.

      Ob diese Aussage dem Gericht reicht, ist offen. Die Anwälte von Harlos und Häfele, Emanuel Beierlein und Bernhard Hannemann, machten geltend, dass eine ad-hoc-Mitteilung sich nicht an Laien sondern nur an Analysten beziehungsweise „ein geschultes Publikum“ richte. Experten hätten zweifellos erkannt, dass es sich bei einem „Rahmenabkommen“ nicht um einen festen Vertrag handle. Sie bezweifeln auch, dass die ad-hoc-Mitteilung wesentliche Ursache für die Kaufentscheidung war. Hier hätten auch andere Quellen eine Rolle gespielt. Und überhaupt hätte der Anleger seine Papiere nach einiger Zeit ohne großen Verlust wieder verkaufen können.

      Richter Gleich sprach gestern von einem Fall, der „in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht“ schwierig sei. Rechtlich nämlich geht es unter Umständen auch noch darum, ob Bestimmungen des Börsengesetzes oder des Wertpapierhandelsgesetzes als „Schutzgesetze“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches gewertet werden. Eine Entscheidung hat das Gericht für den 24. September angekündigt.

      ___________________________________________________________
      Quelle:
      AugsburgerAllgemeine.de.08.01

      http://www.augsburger-allgemeine.de/Portal/start?pagename=in…

      Grüße Banane

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      schrieb am 07.08.01 22:08:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dies alles, was hier am neuen markt geschieht, hat nichts mehr mit gesetz zu tun !!! dies alles ist eine bodenlose frechheit und unverfrorenheit dem aktionär gegenüber !!!
      nachdem in dem fall informatec nun sogar die oder genauer gesagt, mind. ein mitarbeiter bestätigt, nur im namen des arbeitgebers gehandelt zu haben - wir können davon ausgehen, daß dies geschah, weil der mitarbeiter sich in seiner handlung gezwungen sah, da er sonst seinen arbeitsplatz verloren hätte und brotlos geworden wäre - soll nun desweiteren der `angebliche` zweifel bestehen, daß der anleger selbst schuld ist, in seiner naiven handlung, oder besser, in seiner geldgier aktien von solchem unternehmen gekauft zu haben....
      wenn dieser `geldgierige`aktionär nun versucht nachzuweisen, daß er aufgrund von adhocs oder vielversprechenden unternehmensmitteilungen zukunft in einer aktie sah und deswegen in eine aktie vertrauen setzte weil er glaubte, daß die aktie früher oder später gewinn einbringt, wirft man ihm `geistiges ` unvermögen vor ( das wird übrigens immer dem vorgeworfen, welcher am unvermögendsten scheint ). der dümmste aktionär hätte nicht auf infomatec gesetzt, hätte er gewußt, daß hier gelogen und betrogen wird - dann hätten die adhocs nämlich nicht erfolgversprechend geklungen. da auch ich geschädigter `klein`aktionär von infomatec bin, kann ich bestätigen, daß infomatec auf längere sicht viele bisher sich nich bestätigte adhocs auf ihrer www-site und auch in den öffentlichen medien veröffentlicht hatten, welche bei genauerem hinsehen sehr vielversprechend waren, so sehr sogar, daß man es heute noch nicht glauben mag, daß sich diese adhocs sich nicht irgendwann erfüllen sollen.
      nun - warum sollen diese aussagen, welche von sogenannten kleinanlegern nachgewiesen und sogar von firmeneigenen mitarbeitern bestätigt werden und werden können, nicht glaubhaft sein, wo das gericht klar erkennen muß, wer hier der geschädigte ist und wer hier schädigte - warum sollen hier die unternehmen und unternehmer, welche meist nicht mal die gründer der unternehmen waren, sondern zufälliger- weise oder wie auch immer zu solch einem posten gelangten, noch geschützt werden ?
      stecken hier denn alle unter einer decke ?
      irgendwann muß hier die gerechtigkeit zu walten beginnen !!!
      UND NICHT ERST IRGENDWANN; SONDERN NOCH GESTERN !!!!
      eine(r) von Euch !!!


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