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    Spekulationssteuer bei Tradingposition zu Aktien außerhalb der Haltefrist? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.08.01 22:00:18 von
    neuester Beitrag 15.08.01 21:56:43 von
    Beiträge: 7
    ID: 450.428
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      Avatar
      schrieb am 05.08.01 22:00:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Annahme: Eine Aktie ist außerhalb der der Haltefrist.
      Wie wirkt sich ein Nachkauf steuerlich aus, wenn geplant ist
      diese Position kurzfristig wieder zu veräußern?
      Avatar
      schrieb am 05.08.01 22:32:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn ich mich recht entsinne früher: last in - first out (also sehr günstig für den Fiskus), heute: beide Positionen werden bei Veräußerung anteilig berücksichtigt.

      Bsp.:
      100 St. vor 13 Mon. gekauft, 100 St. vor einer Woche, Veräußerung von 100 St. nächste Woche: die Gewinne auf 50 Aktien sind zu versteuern

      Gruß,
      Marc Aurel
      Avatar
      schrieb am 06.08.01 09:56:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Newbie2000 und Marc Aurel....

      Also das Thema wurde in einem anderen Thread schon mal ausgeführt...

      Die Antwort von Marc ist leider total falsch....

      Der Fiskus hat die Rechtssprechung bzgl. Last-in first out schon lange geändert...

      Es wird angenommen, dass die zuerst gekauften Papiere verkauft werden. Das heißt in diesem Fall, dass keine Spek.steuer anfällt, wenn Aktien in entsprechend gleicher Anzahl verkauft werden.

      Werden bspw. 200 nachgekauft und innerhalb der Jahresfrist alle 200 wieder verkauft, fallen 100 nicht unter die Spek.steuer und die restlichen 100 müssen als Spek.gewinn versteuert werden. Wurde dieser Zukauf zu unterschiedlichen Kursen getätigt, wird ein durchschnittlicher Anschaffungskurs dieser restlichen 100 ermittelt...

      Gruß
      Bernd
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 10:24:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo,

      möchte mich hier mal kurz mit einer frage einklinken:

      habe einige rohrkrepiereraktien nun schon über 12 monate im depot:rolleyes: das finanzamt wird jubeln...

      aber: was ist, wenn diese firmen in insolvenz oder total ausgeknipst bzw. durch andere firmen übernommen werden???

      komme ich dann wieder wie durch ein wunder in die spekufrist hinein und kann beim verkauf des schrottes verluste vom finanzamt anerkannt bekommen?

      lg svl
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 10:59:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      @survival

      Der Name ist Motto ?

      Also bei Insolvenz oder "auslöschen" wie Du sagst, bleibt wohl nix übrig.
      Interessant ist die Übernahme: wenn Du für 100 A-Aktien 20 B-Aktien zb. kriegst, wären diese ja zumindest neu.
      Aber damit hast Du ja keinen Verlust, sondern die laufen neu und wenn Du Sie verkaufst entsteht wahrscheinlich doch eher Gewinn?


      Gruß Specunia

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      Avatar
      schrieb am 15.08.01 15:00:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      hi (s)pecunia,

      der name ist motto!!! nur die wege sind zwangsläufig sehr vielfältig...

      was verstehst du mit "nix übrig"? ich hatte gehofft, daß wie bei richtigen firmenbeteiligungen wenigstens meine anrechenbaren verluste "übrigbleiben" um vorgetragen werden zu können.

      und wenn ich für 100 a-aktien 20 b-aktien erhalte, bleibts ja hintenraus auch ein verlustgeschäft. was dann wohl innerhalb eines jahres veräußert werden könnte. (es sei denn, es handelt sich um ein investment, das innerhalb von 12 monaten ca. 5000%:eek: macht).
      oder hab ich was falsch verstanden?

      jedenfalls noch mal danke

      wünsche allen glück, geld und gesundheit, svl:cool:
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 21:56:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      ???


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